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Abschlussprüfung und Geschäftsrisiko

Normative Anforderungen an die Abschlussprüfung und ihre Erfüllung durch einen geschäftsrisikoorientierten Prüfungsprozess

AutorRobert Link
VerlagDUV Deutscher Universitäts-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl347 Seiten
ISBN9783835091108
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,99 EUR
Robert Link zeigt, dass zur Erfüllung des gesetzlichen Prüfungsauftrags fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens und der daraus resultierenden Geschäftsrisiken benötigt werden. Er untersucht, wie die prüfungstechnischen Voraussetzungen konkretisiert und die Anforderungen an die Abschlussprüfung erfüllt werden können und unter welchen Bedingungen ein geschäftsrisikoorientiertes Prüfungsvorgehen zur Verbesserung der Prüfungsqualität und -effizienz beiträgt.

Dr. Robert Link war wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance der Universität Frankfurt am Main. Er ist als Assistent des Vorstandes bei KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG in Berlin tätig.

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Leseprobe
2 Grundlagen der Untersuchung (S. 7)

2.1 Theoretische Ausgangsbasis

2.1.1 Unternehmen als Koalition von Stakeholdern

Die Funktionen der Abschlussprüfung können nicht losgelöst von den Zielen und Zwecken des Prüftungsobjekts, dem Jahresabschluss , bzw. dem Lagebericht, gesehen werden. Die Ziele des Prüfungsobjekts variieren mit den unterschiedlichen Adressaten der Rechnungslegung. Theorien hinsichtlich der Adressaten der Rechnungslegung müssen indes ihrerseits parallel zu den Entwicklungen der Unternehmenstheorie verlaufen, sofern die Unternehmensrechnung bzw. deren Berichterstattung nicht losgelöst vom Unternehmen , ,entstehen soll.

,,Diese Parallelitöt der Unternehmenstheorie und Rechnungslegungstheorie hat dazu geführt, daß sich mit der Weiterentwicklung der Unternehmung auch die Auffassungen über die Zielträger des Jahresabschlusses [und des Lageberichts, Anm. d. Verf.] neu gestellt haben. Demzufolge bildet zunächst die Frage nach einer Theorie des Unternehmens den Ausgangspunkt.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher unternehmenstheoretischer Konzepte. , Als Gründe für die größte Anzahl verschiedener Ansätze können insbesondere realgeschichtliche Einflüsse sowie ideengeschichtliche Entwicklungen angeführt werden. , Denmach dienten unternehmenstheoretische Konzepte stets auch zur Lösung praxisnäher Fragestellungen und als Erklärungsmuster für wirtschaftliches Handeln, womit sie sich auf Problemstellungen und Entwicklungen der jeweiligen Zeit beziehen.

Daneben werden sie auch durch das vorhandene theoretische Rüstzeug sowie das mathematische Instrumentarium geprägt. , Nahezu allen Theorien ist gemeinsam, dass sie sich ,,mit dem Verhalten von Unternehmen auf Märkten in im Prinzip marktwirtschaftlich verfälten Wirtschaftsordnungen (...) befassen . Die in den 1920er Jahren aufgekommene Theorie vom ,,Unternehmen an sich", , wonach ein Unternehmen einen von den Aktionären unabhängigen Eigenwert besitzt und ein selbstständiges Interesse wahrnimmt, kann als gescheitert angesehen werden.

Eine Organisation ist vielmehr Mittel zum Zweck der dahinter stehenden Personen. ,,Wenn also vom Interesse des Unternehmens gesprochen wird, so verbergen sich dahinter Interessen von Personen(gruppen).,, Diesem Gedanken folgt auch die auf Barnard und Simon zurückgehende ,,Theorie des organisatorischen Gleichgewichts" (Anreiz-Beitrags-Theorie). , Nach dieser kann ein Unternehmen als Ansammlung bzw. Koalition von Personen gesehen werden.

Dabei erhalten die Koalitionsmitglieder für ihre Teilnahme an dem Unternehmen materielle und immaterielle Anreize, wofür sie im Gegenzug bestimmte Beiträge zu leisten haben. Im Falle der Anreiz- Beitrags-Theorie ist eine Person bereit, ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen einzugehen, wenn sich durch den Eintritt ihr (subjektiver) Nutzen erhöht. Eine Person verbleibt in dem Unternehmen, wenn ihr Netto-Nutzen aus erhaltenen Vergütungen und eingesetzten Beiträgen größer ist als der Netto-Nutzen bei einem Ausstieg.

Da das Unternehmen durch die Handlungen seiner Teilnehmer und die damit zusammenhängende Struktur seiner Vertragsbeziehungen charakterisiert werden kann, sind Ein- und Austritte einzelner Personen möglich, ohne dass sich das Gefüge des Unternehmens grundsätzlich ändert. , Cyert/March betonen in ihrer verhaltenswissenschatlichen Unternehmenstheorie insbesondere die in der Koalition bestehenden unterschiedlichen Interessens(gruppen).

Auch wenn eine abschließende Aufzählung aller beteiligten Untergruppierungen nicht möglich ist, da die Koalition grundsätzlich als ein offenes System für jeden zugänglich bleibt, lassen sich bei einer Fokussierung auf einen bestimmten zeitlichen und funktionalen Ausschnitt die wesentlichen Klassen der beteiligten Koalitionsmitglieder identifizieren. ,

Genannt werden in diesem Zusammenhang u.a. Eigenkapitalgeber/Eigentümer, Fremdkapitalgeber, Management, Mitarbeiter, Kunden sowie Lieferanten. Diese Gruppen können unter den Begriff der Stakeholder zusammengefasst werden. Nach Freeman werden als Stakeholder Personengruppen oder Individuen bezeichnet, die das Unternehmen beeinflussen oder die durch die Erreichung der Unternehmensziele beeinflusst werden.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort8
Vorwort10
Inhaltsübersicht12
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis20
Abkürzungsverzeichnis der Zeitschriften24
Tabellenverzeichnis26
Abbildungsverzeichnis28
1 Einleitung29
1.1 Problemstellung29
1.2 Gang der Untersuchung32
2 Grundlagen der Untersuchung35
2.1 Theoretische Ausgangsbasis35
2.2 Prüfungsnormen und ihre rechtliche Bindungswirkung41
2.3 Definition des Geschäftsrisikos50
3 Entwicklung eines Geschäftsrisikoverständnisses55
3.1 Ziele des Unternehmens55
3.2 Entstehungsursachen des Geschäftsrisikos62
3.3 Anforderungen an ein Risikomanagement im Unternehmen71
3.4 Eintritt des Geschäftsrisikos80
3.5 Zwisehenergebnis87
4 Untersuchung der gesetzlichen Prüfungsnormen vor dem Hintergrund eines geschäftsrisikoorientierten Prüfungsprozesses91
4.1 Vorgehensweise91
4.2 Prüfungspflicht und Gegenstand der Abschlussprüfung91
4.3 Art und Umfang der Abschlussprüfung (§ 317 HGB)93
4.4 Prüfungsbericht (§ 321 HGB)102
4.5 Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB)108
4.6 Zwischenergebnis112
5 Untersuchung ausgewählter berufsständischer Verlautbarungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens und daraus resultierender Geschäftsrisiken im Rahmen der Abschlussprüfung115
5.1 Auswahl relevanter IDW Prüfungsstandards115
5.2 Berufsständische Interpretation der Ziele, Prüfungsausrichtung und Verantwortung der Abschlussprüfung119
5.3 Rahmengrundsatz zu den erforderlichen Kenntnissen über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens133
5.4 Prüfungsrisikomodell als Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsprozesses auf Basis der IDW Prüfungsstandards137
5.5 Leitlinien zur Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens und daraus resultierender Geschäftsrisiken im Prüfungsansatz auf Basis der IDW Prüfungsstandards150
5.6 Zwischenergebnis180
6 Untersuchung bedeutender Entwicklungen der Corporate Governance und ihrer Auswirkungen auf die Abschlussprüfung in Deutschland185
6.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)185
6.2 Etablierung eines Audit Committee als Adressat der Abschlussprüfung204
6.3 Zwisehenergebnis214
7 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in einem Grundmodell des geschfäftsrisikoorientierten Prüfungsprozesses und kritische Würdigung217
7.1 Vorbemerkungen217
7.2 Rahmenkonzept218
7.3 Grundmodell des geschfäftsrisikoorientierten Prüfungsprozesses222
7.4 Erläuterungen zu den einzelnen Phasen des Grundmodells des geschäftsrisikoorientierten Prüfungsprozesses229
7.5 Kritische Würdigung241
8 Ausblick: das überarbeitete Audit Risk-Modell des IAASB271
8.1 Entstehungsgeschichte271
8.2 Darstellung der neuen ISAs275
9 Thesenförmige Zusammenfassung293
Literaturverzeichnis301
Quellenverzeichnis365
Rechtsprechungsverzeichnis373

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