Die Finanzmarktkrise deckte auf, dass die existierende Definition der Eigenkapitalfinanzierung an einigen grundsätzlichen Fehlern leidet:
(1) Das Fehlen einer genauen Abgrenzung zwischen verschiedenen Kapitalkomponenten, (2) eine inkonsistente Definition und Anwendung von regulatorischen Anpassungen und (3) eine schwache Transparenz der regulatorischen Kapitalgrundlagen.
Unter den Basel II Richtlinien bestanden Grauzonen in Bezug auf die Klassifizierung von bestimmten Kapitalinstrumenten. Zum Beispiel wurde eine genaue Abgrenzung zwischen Kern Tier 1 und zusätzlichen Tier 1 Instrumenten gelegentlich verwischt, dies war zum Beispiel für bestimmte Arten von Vorzugsaktien der Fall.
Desweiteren gab es keine abgestimmte Liste an regulatorischen Anpassungen; ein Tatbestand, der zu einer divergenten Anwendung in der Praxis führte. Im Allgemeinen wurden regulatorische Anpassungen auf das gesamte Tier 1 Kapital oder auf eine Kombination von Tier 1 und Tier 2 Kapital angesetzt.
Letztendlich fehlte es den aktuellen Auskünften der Banken über ihre regulatorische Kapitalbasis an Qualität und Detailliertheit. Dies erschwerte es der Aufsicht und auch den Stakeholdern einer bestimmten Bank adäquat die Qualität ihrer Kapitalbasis festzusetzen oder aussagekräftige Peer-Analysen durchzuführen.
Unter den vorherigen Standards gab es zwei Arten, welche entsprechend der Kapital-Adäquanz-Regeln unter Basel I, zum Kapital gezählt wurden: Kernkapital und Ergänzungskapital. Tier 1 ist Kernkapital und bestand hauptsächlich aus Stammbeteiligungskapital (common equity) der Anteilseigner, offenen Rücklagen, meist nicht ausgeschütteten Gewinnen und einem relativ statischen Anteil an Vorzugsaktien.
Ergänzungs- oder Tier 2 Kapital bestand aus nachrangiger Schuld, laufzeitbefristeten Vorzugsaktien, Kreditausfallreserven und Goodwill.
Banken mussten die risikogewichteten Aktiva mit 2% common equity unterlegen. Die Finanzkrise legte offen, dass die Ressourcen um Kreditverluste und Abschreibungen abzufedern aus einbehaltenen Gewinnen geschöpft werden, welche ein Teil der materiellen Eigenkapitalbasis einer Bank darstellen.[36]
In der Absicht eine Verbesserung der Qualität und Menge des Kapitals herbeizuführen, einigte sich das Baseler Komitee auf detaillierte Kapitalmaße.[37]
4.1.1.1.Modifizierte Abgrenzung des Eigenkapitals
Das vom Basel Komitee am 17. Dezember 2009 veröffentliche Absprachedokument mit dem Titel,, die Stärkung der Belastbarkeit des Bankensektors“ beinhaltete folgende Ansatzpunkte bezüglich der neuen Kapitalregelungen:
1) Die Verbesserung der Qualität des Bankensektors durch neue harmonisierte Definitionen des Kern Tier 1 Kapitals, des Nicht-Kern Tier 1 Kapitals sowie des Tier 2 Kapitals.[38]
Unter dem Basel III Gerüst soll die Qualität und die Quantität des Common Equity-Elements des Tier 1 Kapital („Kern Tier 1“ oder CETI) signifikant verbessert werden. Kern Tier 1 Kapital wird im Wesentlichen nur Stammaktien, nicht ausgeschüttete Gewinne, sonstige offene Rücklagen und Stammaktien, die von konsolidierten Tochtergesellschaften der Bank ausgegeben wurden und von Dritten gehalten werden, beinhalten.
Des Weiteren werden Kapitalinstrumente, welche den verbleibenden Anteil an Tier 1 („additional going concern capital“/ zusätzliches Kernkapital), die Verlustabsorbierend auf einer going-concern Basis sein müssen, zum Kernkapital gerechnet. Es handelt sich hierbei im Prinzip um Instrumente, die die Kriterien des harten Kernkapitals erfüllen, dort aber nicht erfasst sind.
2) Die Abschaffung von innovativem Tier 1 Kapital und Tier 2 Kapital sowie die Vereinfachung von Tier 2 Kapital durch Abschaffung der aktuellen Unterscheidung zwischen höherem und niedrigem Tier 2 Kapital sowie dessen Grenzen.[39]
Das Tier 2 Kapital Element wird vereinfacht, indem die existierenden Unterkategorien, zum Beispiel upper und lower Tier 2, abgeschafft werden. Mit der Absicht, verlustabsorbierend auf einer going-concern Basis zu sein, werden diskontierbare Instrumente zu Einlegern und Kreditoren untergeordnet und müssen eine ursprüngliche Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben.[40]
Das Ergänzungskapital im Sinne von Basel hat den Zweck, bei Nichtfortführung des Geschäftsbetriebes („Gone Concern“) Verluste aufzufangen. Die Anrechenbarkeitskriterien bestehen im Wesentlichen in der Nachrangigkeit der Instrumente, ihrer Laufzeit (Anfangslaufzeit mindestens 5 Jahre), eingeschränktem Kündigungsrecht, weder die Bank noch eine mit ihr verbundene Partei dürfen das Instrument erworben haben.[41]
3) Zur weiteren Härtung der Eigenkapitalausstattung und deren Qualität u.a. zur Vermeidung von Doppelerfassungen werden regulatorische Kapitalanpassun
gen durch stufenweise steigende Abzüge vom harten Tier I vorgenommen. In Anrechnung kommen hierbei z.B. vorgetragene Steuerrückerstattungen, Bedienungsrechte für Hypotheken und Anlagen in Finanzwerten.[42]
4.1.1.2.Verschärfung der Mindestanforderungen an Eigenkapital
Es kommt zu einer Erhöhung der Mindestanforderung für das harte Tier 1 Kapital von aktuell 2% auf 4%. Diese Erhöhung erfolgt sequentiell bis zum 1. Januar 2015. Die Mindestanforderung von Tier 1 Kapital wird über den gleichen Zeitraum von 4% auf 6% gesteigert. Die Einführung erfolgt stufenweise durch die von Zentralbankpräsidenten und Bankaufsichtsinstanzen verabredeten Übergangsbestimmungen bezüglich der Umsetzung der neuen Standards. Dadurch wird gewährleistet, dass der Bankensektor den verschärften Eigenkapitalstandards durch Bildung von Gewinnrücklagen und Kapitalaufnahmen bei gleichzeitiger Befriedigung der Kreditnachfrage der Wirtschaft nachkommen kann.
Die nationale Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erfolgt ab dem 1. Januar 2013. Vor diesem Zeitpunkt müssen die neuen Eigenkapitalvorschriften durch die Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2013 gelten folgende von den Banken einzuhaltende neue Mindestkapitalanforderungen im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva:
3,5% hartes Tier 1 Kapital/risikogewichtete Aktiva
4,5% Tier 1 Kapital/risikogewichtete Aktiva
8,0% Gesamtkapital/risikogewichtete Aktiva
Die Mindestanforderungen für das harte Tier 1 und das Tier 1 Kapital werden in den auf den 1. Januar 2013 folgenden zwei Jahren schrittweise erhöht. Am 1. Januar 2013 erfolgt eine Erhöhung des harten Tier 1 Kapitals von 2% auf 3,5% und des gesamten Tier Kapitals von 4% auf 4,5%. Ab 1. Januar 2014 wird den Banken eine Mindestanforderung für das harte Tier 1 Kapital von 4% und für das Kernkapital insgesamt von 5,5% auferlegt. Ab 1. Januar 2015 ergeben sich für die Banken Mindestanforderungen für das harte Tier 1 Kapital von 4,5% und für das Tier 1 Kapital von 6%. Die Mindestanforderungen für das Gesamtkapital verbleiben bei 8,0%.
Am 1. Januar 2014 werden 20% der erforderlichen Abzüge auf das harte Tier 1 Kapital durchgesetzt. Dieser Anteil wird dann am 1. Januar 2015 auf 40%, am 1. Januar 2016 auf 60%, am 1. Januar 2017 auf 80% und am 1. Januar 2018 schließlich auf 100% gesteigert. Während dem Übergangszeitraum erfährt der nicht vom harten Kernkapital abgezogene Restbetrag, die den geltenden nationalen Regelungen gemäße Behandlung.[43]
Jean Claude Trichet[44] sieht die Verschärfung der bestehenden Eigenkapitalvorschriften in ihrer verstärkenden Rolle der globalen Eigenkapitalstandards als wesentlich an und misst ihnen einen starken Anteil zur Finanzstabilität und Wachstum bei.[45]
Eine Erhöhung der Menge und der Härte des Eigenkapitals der Kreditinstitute hat einen höheren Haftungsbeitrag der Gesellschafter zur Folge. Dieser soll zu mehr Bedachtsamkeit und Stärke bei jedem einzelnen Institut führen und das System im Ganzen stabiler machen.
Nachteilig können angehobene Kapitalanforderungen zu einem Belastungszustand führen: Es kann zu Spannungen bei den risikogewichteten Aktiva kommen, welche den Nenner der Eigenkapitalquote ausmachen, wenn der Zähler der Eigenkapitalquote, das Eigenkapital, nicht in benötigtem Umfang erhöht werden kann. Diesem Vorgang des „deleveraging“ kann nur entgegengewirkt werden durch Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen über die Zeit hinweg. [46]
4.1.2.1.Höchstverschuldungsquote
Eines der Hauptmerkmale der Finanzmarktkrise war der Aufbau von ausufernder inner- und außerbilanzieller Verschuldung im Bankensektor. In vielen Fällen bauten Banken exzessive Fremdfinanzierungsgrade auf, während sie noch starke risikobasierte Kapitalkennziffern vorweisen konnten. Während dem am...