Das deutsche Geschäftsbankensystem ist aufgrund der historischen Entwicklung ein Universalbankensystem.[5] Neben den Universalbanken existieren die Spezialbanken. Diese werden laut der Struktur des Geschäftsbankensystems in der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank wiederum in Realkreditinstitute, Bausparkassen und in Banken mit Sonderaufgaben unterteilt. Universalbanken sind gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen berechtigt, sämtliche Arten von Bankgeschäften durchzuführen. Gekennzeichnet sind die Universalbanken durch ihr breites Aufgabenspektrum. Zu den Tätigkeitsbereichen der Banken gehören u.a. das Einlagen- und Kreditgeschäft, Geschäfte mit Effekten und der bargeldlose Zahlungsverkehr.[6] Die deutschen Universalbanken werden in drei Sektoren unterteilt. Zum ersten Sektor gehören die Kreditbanken. Der zweite Sektor ist der Sparkassensektor. Die Genossenschaftsbanken bilden den dritten großen Sektor der Universalbanken.[7]
Abbildung 1: Das deutsche Geschäftsbankensystem[8]
2.1.1 Der Kreditbankensektor
Die Kreditbanken umfassen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Kreditbanken dürfen nur in Rechtsformen des privaten Rechts geführt werden (z.B. AG, GmbH).[9] Das erwerbswirtschaftliche Prinzip steht dabei im Vordergrund.[10] Viele dieser Kreditbanken, vor allem die Großbanken, halten Beteiligungen an Spezialbanken in Höhe von bis zu 100 Prozent.[11]
Großbanken
Charakteristisch für Großbanken ist deren umfassendes Angebot an Bankleistungen für sämtliche Kundengruppen aber auch das deutschlandweit ausgedehnte Filial- und Zweigstellennetz. Über die Landesgrenzen hinaus sind Großbanken in Form von Tochtergesellschaften, Niederlassungen, strategischen Allianzen usw. auf ausländischen Märkten vertreten.[12] Aufgrund der hohen Präsenz im In- und Ausland haben die Großbanken einen beträchtlichen Refinanzierungsrückhalt im Einlagengeschäft. Des Weiteren sind Großbanken am internationalen Devisen- und Wertpapierhandel beteiligt. Sie finanzieren häufig größere Projekte, Unternehmen sowie den Staat in Form von Großkrediten.[13] Hinsichtlich des national und international betriebenen Emissionsgeschäfts sind Großbanken in zahlreichen Emissionskonsortien Konsortialführer.[14]
Regionalbanken und sonstige Kreditbanken
In Deutschland gibt es ca. 179 Regionalbanken und sonstige Kreditbanken.[15] Im Gegensatz zu den Großbanken sind diese Institute in einem regional begrenzten Filialnetz tätig. Größere Regionalbanken weisen jedoch ein ähnlich verzweigtes Filialnetz wie die Großbanken auf. Lokalbanken- und Hausbanken gehören zu den sonstigen Kreditbanken. Die Lokalbanken haben in der Regel nur einen relativ geringen Geschäftsumfang und sind nur an einem Ort tätig. Die Haus- und Konzernbanken sind Banken, die primär die Bankengeschäfte, meist als Tochterunternehmen von Handels- und Industrieunternehmen, abwickeln und betreuen.[16] Regionalbanken und sonstige Kreditbanken werden typischerweise in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.[17] Branchenbanken haben sich auf bestimmte Kundengruppen spezialisiert (z.B. Apothekerbank) und werden ebenfalls der Gruppe der Regionalbanken zugeordnet.[18]
Zweigstellen ausländischer Banken
In der Bundesrepublik Deutschland existieren ca. 118 Zweigstellen von ausländischen Banken.[19] Zweigstellen ausländischer Banken und Tochterbanken von ausländischen Kreditinstituten dürfen grundsätzlich alle Bankgeschäfte betreiben und unterliegen dem Gesetz über das Kreditwesen.[20] Die Ausnahmen bilden dabei sog. Repräsentanzen, da Repräsentanzen keine Bankgeschäfte betreiben sondern ausschließlich Geschäftsbeziehungen vermitteln und pflegen.[21]
Dem Sparkassensektor werden die Sparkassen als Primärinstitute sowie die Landesbanken (Sekundärebene) und die Deka-Bank, als Zentralbank des Sparkassenbereichs (Tertiärebene), zugeordnet. Dieser öffentlich-rechtliche Bankensektor gehört zu den bedeutendsten Marktakteuren innerhalb des deutschen Bankwesens.
Sparkassen
Sparkassen gehören zu den gemeinwohlorientierten Kreditinstituten[22] und befinden sich im Eigentum der öffentlich rechtlichen Träger (z.B. Gemeinden, Kreise). Ihre Aufgaben sind in den Sparkassengesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.[23] Demnach sollen die Sparkassen u.a. die Kreditversorgung der im jeweiligen Geschäftsgebiet ansässigen Bevölkerung sowie des Mittelstandes sicherstellen (Regionalprinzip), sichere Geldanlagen gewährleisten und den Sparsinn der Bevölkerung fördern.[24] Generell dürfen Sparkassen alle üblichen Bankgeschäfte durchführen, bis auf solche, die laut Sparkassengesetz, Sparkassenverordnung oder Satzung unerlaubt sind.[25] Dazu gehören u.a. risikobehaftete Devisengeschäfte.[26]
Das oberste Ziel der Sparkassen stellt die Erfüllung des öffentlichen Auftrags dar, d.h. das erzielte Gewinne, wenn notwendig, den Rücklagen der Sparkasse zugeführt[27], an die kommunalen Träger ausgeschüttet oder für die zahlreichen gemeinnützigen Projekte zur Verfügung gestellt werden.[28]
Aufgrund des hohen Anteils an Spareinlagen können sich die Sparkassen relativ günstig refinanzieren.[29] Die Verwendung der Mittel erfolgt schwerpunktmäßig durch die Vergabe von mittel- und langfristigen Krediten.[30] Regionale Stützungsfonds sorgen neben der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen für die Sicherung der Einlagen.[31]
Ebenso wie die öffentlich rechtlichen Sparkassen gehören die sieben noch existierenden freien Sparkassen zum Sparkassensektor. Im Vergleich zu den öffentlich rechtlichen Sparkassen sind die freien Sparkassen allerdings privatrechtliche Sparkassen. Eine bekannte freie Sparkasse ist die Hamburger Sparkasse (Haspa).[32]
Der Verwaltungsrat und der Vorstand sind die Organe einer Sparkasse. Der Verwaltungsrat gibt die Richtlinien der Geschäftspolitik vor und übernimmt die Überwachungsfunktion des Vorstands. Der Vorstand wiederum übernimmt die Rolle des gesetzlichen Vertreters und die Geschäftsführung.[33]
Landesbanken/ Girozentralen
In den meisten Fällen sind die Landesbanken/ Girozentralen Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei ihre Träger häufig Bundesländer, andere Landesbanken, Sparkassen- und Giroverbände sind. Als regionale Zentralinstitute der Sparkassen dienen sie als Hauptverrechnungs- und Refinanzierungsstelle. In ihrer Funktion als Landesbank unterstützen sie die Bankaktivitäten der Bundesländer und auch die der Gemeinden. Darüber hinaus ergänzen sie das Leistungsangebot der Sparkassen und führen ein eigenständiges Privat- und Firmenkundengeschäft.[34] Landesbanken kommen ihren öffentlichen Aufgaben nach, stellen den Gebietskörperschaften Finanzdienstleistungen bereit[35] und wickeln bspw. internationale Banktransaktionen ab.[36] Zu den, nach der Finanzmarktkrise, verbliebenen deutschen Landesbanken gehören u.a. die HSH Nordbank, die NordLB, die Bayern LB, die Helaba und die LBBW.[37]
DekaBank
Als Anstalt des öffentlichen Rechts fungiert die DekaBank als zentraler Asset Manager der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Die DekaBank befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum der deutschen Sparkassen. Die Geschäftsfelder erstrecken sich über das Asset Management Kapitalmarkt (z.B. Management von Wertpapierfonds), das Asset Management Immobilien (Management von Immobilienfonds) bis hin zum Geschäftsfeld Corporates and Markets (z.B. Kreditgeschäft).[38]
2.1.3 Genossenschaftssektor
Die dritte Gruppe innerhalb der Universalbanken bildet der Genossenschaftssektor, zu dem sowohl die Genossenschaftsbanken als...