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Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online

Über 150 farbige Schadensbilder

AutorBernhard Metzger, Georg Hopfensperger, Helmut Aschenbrenner, Stefan Onischke
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl567 Seiten
ISBN9783648055250
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis57,99 EUR
Je früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden. Inhalte: - Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle. - Die Ansprüche bei Mängeln. - Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten. - Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden. - Recht haben und Recht bekommen. - Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung. - Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).Arbeitshilfen online: - Über 150 farbige Schadensbilder. - Musterschreiben zur Mängelbeseitigung. - Musterverträge mit Handwerkern. 

Bernhard Metzger Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur. Helmut Aschenbrenner Helmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen und Referent für Baurecht, München. Zudem ist er Mitglied der ARGE Baurecht im DAV. Georg Hopfensperger Georg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher. Stefan Onischke Stefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt. Bisherige Veröffentlichungen in Bayerische Haus- und Grundbesitzerzeitung, Abendzeitung München.

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Leseprobe

1   Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung


Dass ein Bauwerk gänzlich mangelfrei errichtet oder eine sonstige Bauwerksleistung vollkommen fehlerfrei ausgeführt wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Mängel am neu erstellten Haus oder an der ausgeführten Leistung, so ärgerlich sie für die Beteiligten auch sein mögen, kommen leider immer wieder vor.

Die Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und, sofern sie zur Vertragsgrundlage gemacht wurden, die besonderen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) greifen immer dann, wenn Werkleistungen – in den hier behandelten Fällen speziell Bauwerksleistungen – Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind. Hierunter fallen nicht nur typische Werkverträge, also etwa die Beauftragung von Renovierungsleistungen oder Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude, sondern beispielsweise auch die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses durch einen Generalunternehmer oder Schlüsselfertigbauer bzw. der Kauf einer bereits erstellten oder noch zu erstellenden Immobilie von einem Bauträger.

Die VOB/B, auf die im Folgenden in den einzelnen Kapiteln gesondert eingegangen wird, stellt, sofern sie wirksam vereinbart wurde, in Form von standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen auf. Diese Regelungen gehen dann den sonstigen Regelungen des Werkvertragsrechts des ansonsten einschlägigen BGB vor bzw. modifizieren diese. Bei der VOB/B handelt es sich, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, um AGB, die, um wirksam zu sein, auch einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten müssen. Im unternehmerischen Verkehr ist die VOB/B insoweit privilegiert, als sie bei inhaltlich unveränderter Einbeziehung als ausgewogen angesehen wird und damit einer Inhaltskontrolle entzogen ist. Anders ist dies, wenn der Unternehmer oder Auftragnehmer die VOB/B in einen Vertrag mit einem Verbraucher einbezieht. Dann findet in jedem Fall eine Inhaltskontrolle statt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) empfiehlt deshalb die Anwendung der VOB/B nur noch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Damit sind wir beim Begriff der „Bauwerksleistung“. Auch die Bauwerksleistung ist – wie der Name schon andeutet – Werkleistung. Warum also diese Differenzierung? Mängelansprüche, wie sie Inhalt der weiteren Ausführungen sind, verjähren unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Bauwerksmängel oder um Mängel sonstiger werkvertraglicher Leistungen handelt. Für Erstere gilt eine – mangels abweichender, wirksamer vertraglicher Vereinbarung – grundsätzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, im Fall der letztgenannten Alternative eine solche von zwei Jahren. Hierauf wird in Kapitel 1.5 noch im Einzelnen eingegangen.

Von Bauwerksarbeiten spricht man nicht nur dann, wenn es um die Errichtung eines neuen Gebäudes geht. Als solche werden vielmehr auch Erneuerungs- und Umbauarbeiten an einem bereits erstellten Gebäude angesehen, sofern sie für dessen Bestand, Konstruktion, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

Beispiel
  • Pflasterung der Terrasse oder des Hofs

  • Errichtung eines Wintergartens auf dem Flachdach

  • Anbringung eines Maschendrahtzauns an einbetonierten Pfosten

  • Einbau eines Kachelofens mit entsprechender Planung

  • Verlegung eines Betonsteinpflasters

  • Einbau einer Alarmanlage

  • Schutzbehandlung der Fassade

In Abgrenzung hierzu liegen sonstige Werkleistungen beispielsweise dann vor, wenn

  • Anstricharbeiten zum Zweck der Verschönerung der Fassade,

  • bloße Mängelnachbesserungen am Parkettboden oder

  • reine Erdarbeiten (ohne Bezug zur Neuerrichtung eines Gebäudes)

Gegenstand von Aufträgen sind.

1.1   Baumängel können zu Bauschäden führen


Was beim Bauherrn oder Auftraggeber Unmut hervorruft, ist oftmals nicht der Baumangel an sich, sondern vielmehr das, was er bewirkt, nämlich eine Schädigung der Bausubstanz. In der Praxis werden die Begriffe „Baumangel“ und „Bauschaden“ unterschiedlich verwendet. Techniker nehmen erfahrungsgemäß insoweit andere Differenzierungen vor als Juristen. In der Gesetzessprache gibt es – streng genommen – den Begriff des Bauschadens nicht. Abgehandelt werden dort allgemein „Schäden“, die durch eine unzureichende Leistungserbringung verursacht wurden.

In „Wikipedia“ wird der Bauschaden als eine Verschlechterung des Zustands einer Immobilie durch einen Baumangel definiert, wobei ein Bauschaden auch andere Ursachen haben kann, beispielsweise einen Wasserrohrbruch.

Baumängel sind Beeinträchtigungen eines Bauwerks als Ergebnis der Verletzung von Vertragspflichten. Liegen Baumängel vor, können diese – müssen aber nicht zwingend – zu Bauschäden führen. Letztere können aber auch Folge einer unzulänglichen bzw. vertragswidrigen Bauwerkserrichtung sein. Ursache des Bauschadens ist in diesen Fällen der Baumangel.

Beispiel

Die Außenwände eines Kellers werden unzureichend abgedichtet. Hierin liegt das Defizit der geschuldeten Werkleistung. Dringt Wasser ein und beschädigt es die Bausubstanz, realisiert sich dadurch der Bauschaden.

1.2   Die Ansprüche bei Mängeln


Für eine mangelhafte Bauwerksleistung muss der Auftragnehmer einstehen. Spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme muss sein Werk frei von Mängeln sein. Als Erfolg schuldet er eine mangelfreie und insbesondere auch funktionsfähige Leistung bzw. ein mangelfreies Bauwerk. Ist dies nicht der Fall und bessert er seine mangelhafte Leistung nicht nach, braucht diese, wenn die vorhandenen Mängel die Grenze der Unwesentlichkeit überschreiten, auch nicht abgenommen zu werden. Zudem setzt er sich gegenüber seinem Auftraggeber weitergehenden Ansprüchen aus.

Zeigen sich nachträglich am erstellten Bauwerk oder an der ausgeführten Werkleistung Mängel, stehen dem Auftraggeber die Rechte zu, wie sie in § 634 BGB bzw. bei wirksam vereinbarter VOB/B in § 13 aufgeführt sind.

1.2.1   Wann ist die Werkleistung mangelhaft?


Um Mängelansprüche geltend machen zu können, muss an der erbrachten Werkleistung ein Mangel vorliegen. Dieser kann, muss aber nicht zwingend ein bautechnisches Defizit darstellen. Das BGB stellt in § 633 Abs. 2, der in seiner Neufassung den Mangelbegriff definiert, in erster Linie auf die von den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit ab. Damit sind die Merkmale gemeint, welche die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung haben soll. Weicht die Leistung von dem ab, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgegeben hat, liegt ein Baumangel vor. Letztlich bedeutet dies, dass ein Mangel auch dann vorliegen kann, wenn sich die erbrachte Leistung ohne Weiteres für die beabsichtigte Verwendung eignet, also negative Folgen für die Gebrauchstauglichkeit des Werks nicht gegeben sind.

Beispiel

Vereinbart wurde ein durchgehend eingefärbter Außenputz, tatsächlich ausgeführt wird ein üblicher Putz, bei dem nur die oberste Lage eingefärbt ist. Auch wenn technisch beide Ausführungsarten denselben Zweck erfüllen und bautechnisch nicht zu beanstanden sind, liegt ein Mangel vor. Es wurde nicht das ausgeführt, was bestellt war.

Wurde konkret eine bestimmte Beschaffenheitsvereinbarung nicht festgelegt oder lässt sich dies aus den Vertragsumständen nicht feststellen, ist zu überprüfen, ob aus den vertraglichen Vereinbarungen ein bestimmter Verwendungszweck abgeleitet werden kann. Ist dies der Fall und eignet sich das erstellte Werk für die konkret vorgesehene Verwendung nicht, liegt ein Sachmangel vor.

Beispiel

Der Bauherr weist bei den Vertragsanbahnungsgesprächen für die schlüsselfertige Errichtung seines Einfamilienhauses mit Einzelgarage darauf hin, dass er in dieser seinen Wohnwagen Modell „Dreizimmerwohnung“ mit einer Gesamthöhe von 2,50 m unterstellen möchte. Das ausgeführte Garagentor weist aber nur eine lichte Höhe von 2,10 m auf.

1.2.1.1   Entspricht die erbrachte Leistung den Erwartungen des Bauherrn?

Lässt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung feststellen und beschreibt auch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung die geschuldete Leistung nicht näher, muss anhand gewöhnlicher Verwendungskriterien und durch Feststellung des Üblichen bei Werken gleicher Art überprüft werden, ob die erbrachte Leistung dem entspricht, was der Besteller nach Art des Werks erwarten durfte. Wenn das hergestellte Werk dem widerspricht, liegt ein Mangel vor.

Nichts anderes gilt, wenn vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart wurde. Bereits in der Fassung 2002 wurde – um einen zu großen Unterschied zur entsprechenden BGB-Regelung zu verhindern – die neue Mangeldefinition des BGB mit lediglich sprachlichen Straffungen des Textes übernommen. Es kommt damit – anders als noch in Vorgängerfassungen der VOB/B – nicht mehr auf die Frage an, ob die Leistung des Auftragnehmers nur...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Inhaltsverzeichnis9
Vorwort zur 4. Auflage13
1 Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung15
1.1 Baumängel können zu Bauschäden führen16
1.2 Die Ansprüche bei Mängeln17
1.2.1 Wann ist die Werkleistung mangelhaft?17
1.2.1.1 Entspricht die erbrachte Leistung den Erwartungen des Bauherrn?18
1.2.1.2 Der Unternehmer haftet für den Eintritt des Erfolgs20
1.2.1.3 Haftet der Auftragnehmer auch für Verschleiß?21
1.2.2 Die Abnahme als zeitliche Zäsur22
1.2.2.1 Wann muss abgenommen werden?22
1.2.2.2 Wann besteht eine Verpflichtung zur Abnahme?23
1.2.2.3 Abnahme, obschon noch Mängel vorhanden sind?24
1.2.2.4 Rückhalt des Werklohns25
1.2.2.5 Wenn die Abnahme trotz Mängel ohne Vorbehalt erfolgt25
1.2.2.6 Wie läuft eine Abnahme ab?26
1.2.2.7 Ablauf der förmlichen Abnahme26
1.2.2.8 Können auch Teile der Werkleistung abgenommen werden?29
1.2.2.9 Muss auch die Architektenleistung abgenommen werden?30
1.2.3 Für Bauwerksmängel muss nicht immer nur der Unternehmer verantwortlich sein30
1.2.3.1 Wenn ein Baumangel von mehreren verursacht wurde31
1.2.3.2 Wenn mehrere ausführende Unternehmer einen Mangel verursacht haben31
1.2.3.3 Wenn den Auftraggeber an der mangelhaften Leistung eine Mitschuld trifft34
1.2.3.4 Zwei Varianten des Mitverschuldens34
1.2.3.5 Der Bauherr/Auftraggeber muss es nicht selbst gewesen sein36
1.2.3.6 Baubeteiligte als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn37
1.2.3.7 Welche Folgen hat ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen?40
1.2.4 Die Mängelansprüche im Einzelnen42
1.2.4.1 Das Recht des Unternehmers zur zweiten Andienung43
1.2.4.2 Wenn die Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist45
1.2.4.3 Schadensersatz61
1.2.5 Wenn bereits im Zuge der Ausführung Mängel auftauchen65
1.2.5.1 Regelung beim BGB-Vertrag65
1.2.5.2 Regelung beim VOB-Vertrag66
1.2.6 Haftungsbeschränkungen für Auftragnehmer69
1.3 Was bei Wohnungseigentum beachtet werden muss70
1.3.1 Mängel, für die noch der Bauträger geradestehen muss72
1.3.2 Der Anspruch auf Instandsetzung79
1.4 Mängelansprüche beim vermieteten Objekt81
1.5 Vorsicht vor der Verjährungsfalle83
1.5.1 Was bedeutet Verjährung?83
1.5.2 Wann verjähren Mängelansprüche?83
1.5.3 Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?86
1.5.4 Mit Ablauf der Regelfrist muss noch nicht Schluss sein86
1.5.5 Abweichende Vertragsklauseln sind meist nicht wirksam91
1.6 Sicherung von Mängelansprüchen91
1.6.1 Gesetzliche Absicherung der vertragsgemäßen Erfüllung92
1.6.2 Der Sicherheitseinbehalt93
1.6.3 Vereinbarung von weiteren Sicherheiten96
1.7 Recht haben und Recht bekommen97
1.7.1 Das Problem der Beweislast97
1.7.2 Beweissicherung99
1.8 Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung101
1.9 Der Gang vor das Gericht102
2 Schadensbilder (technisch)105
2.1 Die häufigsten Mängel und Schäden an Fassaden105
2.1.1 Verputzte Fassaden106
2.1.2 Wärmedämmverbundsysteme108
2.1.2.1 Dämmstoffe109
2.1.2.2 Befestigung111
2.1.2.3 Oberputz113
2.1.3 Der Einsatz von WDVS114
2.1.4 Der Außenputz118
2.1.5 Schädliche Risse119
2.1.6 Schäden durch Putzanschlüsse122
2.2 Schäden und Mängel an Steil- und Flachdächern125
2.2.1 Steildächer125
2.2.1.1 Dachstuhl127
2.2.1.2 Dachaufbau131
2.2.2 Flachdächer137
2.2.2.1 Abdichtung138
2.2.2.2 Wärmedämmung138
2.2.2.3 Dachkonstruktion138
2.2.2.4 Undichtigkeiten140
2.2.2.5 Sanierung142
2.2.2.6 Gealterte PVC-Abdichtung143
2.2.2.7 Umkehrdach144
2.2.3 Spenglerarbeiten145
2.3 Die häufigsten Schäden an Bodenkonstruktionen151
2.3.1 Schadensursachen151
2.3.2 Messmethoden153
2.3.2.1 Feuchtigkeitsmessung mit Aktiv-Elektroden154
2.3.2.2 Feuchtigkeitsmessung mit Tiefen-Elektroden155
2.3.2.3 Feuchtigkeitsmessung mit der CM-Methode155
2.3.3 Weitere Ausführungsmängel157
2.3.4 Schäden am Estrich158
2.3.4.1 Estricharten159
2.3.4.2 Mindestdicke, Fugenausbildung, Feldgröße und Ausgleichsschicht167
2.3.5 Fliesenund Plattenbeläge174
2.3.5.1 Belastbarkeit der Fliesen175
2.3.5.2 Verlegeverfahren176
2.3.5.3 Verlegefehler180
2.3.6 Parkettbeläge185
2.3.6.1 Parkettarten185
2.3.6.2 Eigenschaften187
2.3.6.3 Häufige Schadensbilder189
2.3.7 Laminatbeläge194
2.3.7.1 Beanspruchungsklassen194
2.3.7.2 Beurteilung von Fehlern195
2.3.8 Teppichbeläge197
2.3.8.1 Die Herstellungsverfahren197
2.3.8.2 Vorderund Rückseite199
2.3.8.3 Klebeverfahren201
2.4 Die häufigsten Schäden an Fenstern202
2.4.1 Fensterrahmen203
2.4.2 Verglasung206
2.4.2.1 Glasarten208
2.4.2.2 Sonstige Fensterbestandteile211
2.4.3 Fenstermontage215
2.4.3.1 Schaden bei festverglasten Elementen217
2.5 Die häufigsten Schadensursachen an Dränagen220
2.6 Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden227
2.6.1 Grundlagen für das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien in Innenräumen228
2.6.2 Bauphysikalische Grundlagen229
2.6.2.1 Tauwasserausfall auf Bauteiloberflächen229
2.6.2.2 Durchfeuchtungen der Bauteile234
2.6.3 Ursachen für das Auftreten von Schimmel in Wohnräumen236
2.6.4 Prüfund Messverfahren für die Bestimmung von Schimmelpilz239
2.6.5 Vorbeugende Maßnahmen gegen Schimmelpilzbefall241
2.6.5.1 Bauseitige Maßnahmen242
2.6.5.2 Nutzerbedingte Maßnahmen242
2.6.6 Vorgehen bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen244
2.7 Die häufigsten Ursachen für unzureichenden Schallschutz246
2.7.1 Schallschutz für Decken250
2.7.2 Schallschutz für Wände250
2.7.3 Trittschallschutz254
2.7.4 Schallschutz für Treppen und Treppenpodeste256
2.7.5 Schallschutz für Armaturen258
2.7.6 Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen258
2.7.7 Schallschutz von Fenstern260
2.7.8 Schallschutz von Türelementen262
2.7.9 Prüf- und Messverfahren bei Schallschutzproblemen264
2.8 Die häufigsten Schäden im Bereich der Haustechnik267
2.8.1 Sanitärinstallation268
2.8.2 Heizungsinstallation275
2.8.3 Elektroinstallation280
3 Bauschadensfälle291
Die Bauschadensfälle im Überblick293
3.1 Flachdächer: Flachdach mit Titanzinkeindeckung294
3.1.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen296
3.1.2 Grundlagen zur Korrosion296
3.1.2.1 Feuchtigkeit297
3.1.2.2 Belüftung/Sauerstoff298
3.1.3 Schadensursachen300
3.1.3.1 Falzdichtungsmaßnahmen300
3.1.3.2 Unterkonstruktion/Trennlage300
3.1.4 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?301
3.1.5 Instandsetzung301
3.1.6 Sanierungskosten302
3.1.7 Hinweise zur Schadensvermeidung302
3.1.8 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter303
3.2 Flachdächer: Undichtigkeiten infolge von Rissbildung in der Foliendeckung303
3.2.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen305
3.2.2 Schadensursachen305
3.2.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?306
3.2.4 Instandsetzung307
3.2.5 Kostenschätzung307
3.2.6 Hinweise zur Schadensvermeidung308
3.2.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter309
3.3 Balkone: Wassereintritt durch nicht fachgerechten Anschluss der Balkonabdichtung309
3.3.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen310
3.3.2 Schadensursachen311
3.3.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?313
3.3.4 Instandsetzung313
3.3.5 Kostenschätzung314
3.3.6 Hinweise zur Schadensvermeidung315
3.3.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur315
3.4 Balkone: Krakeleerissbildung in der Beschichtung316
3.4.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen317
3.4.2 Schadensursachen317
3.4.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?318
3.4.4 Instandsetzung318
3.4.5 Kostenschätzung319
3.4.6 Hinweise zur Schadensvermeidung320
3.4.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter320
3.5 Holzbau: Schimmel an der Untersichtschalung320
3.5.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen323
3.5.2 Schadensursachen324
3.5.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?325
3.5.4 Instandsetzung325
3.5.5 Kostenschätzung325
3.5.6 Hinweise zur Schadensvermeidung326
3.5.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter327
3.6 Außenputze: kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung327
3.6.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen328
3.6.2 Schadensursachen329
3.6.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?330
3.6.4 Instandsetzung330
3.6.5 Kostenschätzung331
3.6.6 Hinweise zur Schadensvermeidung332
3.6.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter332
3.7 Außenputze: WDVS mit Kunstharzoberputz, Blasenbildungen332
3.7.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen333
3.7.2 Schadensursachen333
3.7.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?335
3.7.4 Instandsetzung336
3.7.5 Kostenschätzung336
3.7.6 Hinweise zur Schadensvermeidung337
3.7.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur337
3.8 Außenputze: Algenbildung auf WDVS338
3.8.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen339
3.8.2 Schadensursachen339
3.8.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?339
3.8.4 Instandsetzung339
3.8.5 Kostenschätzung340
3.8.6 Hinweise zur Schadensvermeidung340
3.8.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur341
3.9 Verblechungen und Metallarbeiten: Putzabplatzungen341
3.9.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen342
3.9.2 Schadensursachen342
3.9.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?344
3.9.4 Instandsetzung344
3.9.5 Kostenschätzung344
3.9.6 Hinweise zur Schadensvermeidung345
3.9.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter345
3.10 Fenster und Außentüren: Wassereintritt am Fenster und im Fußbodenbereich346
3.10.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen346
3.10.2 Schadensursachen348
3.10.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?348
3.10.4 Instandsetzung348
3.10.5 Kostenschätzung348
3.10.6 Hinweise zur Schadensvermeidung349
3.10.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter350
3.11 Estriche: Calciumsulfat-Estrich in Hotelbädern350
3.11.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen351
3.11.2 Schadensursachen352
3.11.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?354
3.11.4 Instandsetzung355
3.11.5 Kostenschätzung355
3.11.6 Hinweise zur Schadensvermeidung355
3.11.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter356
3.12 Estrich auf Dämmschicht: Verformung im WandBodenrand-Bereich356
3.12.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen357
3.12.2 Schadensursachen358
3.12.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?359
3.12.4 Instandsetzung359
3.12.5 Kostenschätzung360
3.12.6 Hinweise zur Schadensvermeidung360
3.12.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter361
3.13 Beläge und Bekleidungen: unzulässige Toleranzen der Setzstufen361
3.13.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen363
3.13.2 Schadensursachen363
3.13.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?366
3.13.4 Instandsetzung366
3.13.5 Kostenschätzung367
3.13.6 Hinweise zur Schadensvermeidung367
3.13.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter368
3.14 Parkett und Holzwerkstoffe: klaffende Fugen und Hohlstellen368
3.14.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen369
3.14.2 Schadensursachen370
3.14.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?374
3.14.4 Instandsetzung375
3.14.5 Kostenschätzung376
3.14.6 Hinweise zur Schadensvermeidung377
3.14.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter und Literatur377
3.15 Parkett und Holzwerkstoffe: Aufwölbung und Hohlstellen378
3.15.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen378
3.15.2 Schadensursachen381
3.15.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?381
3.15.4 Instandsetzung381
3.15.5 Kostenschätzung382
3.15.6 Hinweise zur Schadensbegrenzung383
3.15.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur383
3.16 Wasserschaden: defekte Steckverbindung in einem Ausstellungsraum384
3.16.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen384
3.16.2 Schadensursachen384
3.16.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?386
3.16.4 Instandsetzung386
3.16.5 Kostenschätzung389
3.16.6 Hinweise zur Schadensvermeidung389
3.16.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur390
3.17 Beläge und Bekleidungen: irreversible Fleckenbildung durch Wassereinbruch390
3.17.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen391
3.17.2 Schadensursachen392
3.17.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?392
3.17.4 Instandsetzung393
3.17.5 Kostenschätzung393
3.17.6 Hinweise zur Schadensvermeidung393
3.17.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur394
3.18 Beläge und Bekleidungen: großflächige Ablösung des Terrassenbelags394
3.18.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen396
3.18.2 Schadensursachen396
3.18.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?399
3.18.4 Kostenschätzung399
3.18.5 Instandsetzung400
3.18.6 Hinweise zur Schadensvermeidung400
3.18.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur400
3.19 Beläge und Bekleidungen: Ablösungen im Kalkputz401
3.19.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen402
3.19.2 Schadensursachen402
3.19.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?404
3.19.4 Instandsetzung404
3.19.5 Kostenschätzung404
3.19.6 Hinweise zur Schadensvermeidung405
3.19.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur405
3.20 Beläge und Bekleidungen: nicht fachgerechter Bodenaufbau406
3.20.1 Tatsachenfeststellung durch Bodenöffnungen407
3.20.2 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen413
3.20.3 Schadensursachen413
3.20.4 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?414
3.20.5 Kostenschätzung414
3.20.6 Instandsetzung415
3.20.7 Hinweise zur Schadensvermeidung415
3.20.8 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur415
3.21 Schallschutz: unzureichende Luftschalldämmung einer Wohnungstrennwand416
3.21.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen416
3.21.2 Schadensursachen417
3.21.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?418
3.21.4 Instandsetzung418
3.21.5 Kostenschätzung418
3.21.6 Hinweise zur Schadensvermeidung419
3.21.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter419
3.22 Wärmeschutz: Luftundichtheit im Traufbereich420
3.22.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen420
3.22.2 Schadensursachen422
3.22.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?424
3.22.4 Kostenschätzung425
3.22.5 Hinweise zur Schadensvermeidung426
3.22.6 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter426
3.23 Wärmeschutz: kalte Raumecke mit Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung427
3.23.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen427
3.23.2 Schadensursachen428
3.23.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?429
3.23.4 Kostenschätzung430
3.23.5 Hinweise zur Schadensvermeidung432
3.23.6 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter433
4 Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014435
4.1 § 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen443
4.1.1 Energieausweis bei Neubauten443
4.1.2 Energieausweis bei Verkauf444
4.1.3 Vorlage des Energieausweises bei Vermietung und Verpachtung444
4.1.4 Form445
4.1.5 Gestaltung des neuen Energieausweises447
4.1.6 Modernisierungsempfehlungen449
4.1.7 Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Energieausweis450
4.1.8 Ausstellerpflichten450
4.1.9 Registriernummer450
4.1.10 Pflichten des Eigentümers in Immobilienanzeigen451
4.2 EnEV und Bauträgervertrag453
4.3 Neue Anforderungen für Neubauten453
4.4 Neue Anforderungen für Bauten im Bestand454
Abkürzungsverzeichnis455
Abbildungsverzeichnis459
Arbeitshilfen467
Stichwortverzeichnis469

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