Die Definition zu ausländischen Direktinvestitionen (ADI), die auch als Foreign Direct Investments (FDI) bekannt sind, nimmt der Internationale Währungsfonds (IWF oder auch die englische Bezeichnung IMF) wie folgt vor: „[…] as a category of international investment that reflects the objective of a resident in one economy (the direct investor) obtaining a lasting interest in an enterprise resident in another economy (the direct investment enterprise). The lasting interest implies the existence of a long-term relationship between the direct investor and the direct investment enterprise, and a significant degree of influence by the investor on the management of the enterprise. A direct investment relationship is established when the direct investor has acquired 10 percent or more of the ordinary shares or voting power of an enterprise abroad.”[7]
Die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) definiert FDI präzisierender wie folgt: „is a category of investment that reflects the objective of establishing a lasting interest by resident enterprise in one economy in an enterprise that is resident in an economy other than that of the direct investor. The direct or indirect ownership of 10 % or more of voting power is evidence of such a relationship.”[8] Nach der Definition der Deutschen Bundesbank sind Direktinvestitionen Auslandsinvestitionen mit dem Ziel, Tochterunternehmen in einer anderen Volkswirtschaft zu errichten oder sich dort an einem Unternehmen maßgeblich zu beteiligen, so dass der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden kann.[9]
In der Synopse der dargestellten Definitionen wird sehr deutlich, dass den Investoren zum einen ein langfristiges Interesse sowie Kontrollmotive am beteiligten Unternehmen unterstellt werden und zum anderen bei Direktinvestition von einem dauerhaften Einfluss durch den Investor gesprochen wird, dessen getätigte Investitionen nicht nur auf ein kurzes zeitlich begrenztes Interesse begrenzt werden, sondern als langfristige Ziele verfolgt werden sollen. Natürliche oder juristische Personen, die eine Direktinvestition tätigen, verfolgen somit auch immer eine wirtschaftliche Kontrolle einer Einheit in einem anderen Land. Bei den Investitionsobjekten handelt es sich in der Regel um Unternehmungen.[10]
Eine weitere Abgrenzung muss zwischen der Direktinvestition und der Portfolioinvestition vorgenommen werden. Im Gegensatz zu einer Direktinvestition wird bei einer Portfolioinvestition nicht der Wunsch nach einem dauerhaften Einfluss bzw. Kontrolle nachgegangen, sondern erfolgt aus dem Motiv der Ertrags- und Risikodiversifikation. Portfolioinvestitionen werden auch als Finanzinvestitionen bezeichnet, die sich eher risiko- und spekulationsorientiert von der Direktinvestition unterscheiden lassen. Aufgrund der Ertragsorientierung, auch als Ertragsmotiv bezeichnet,[11] kann bei Portfolioinvestitionen auch von einem kurz- oder mittelfristigen Interesse des Investors ausgegangen werden.[12] Die nachfolgende Tabelle (Tab.) stellt diese beiden Investitionsarten nochmals gegenüber:
Tabelle 1: Vergleich zwischen Direkt- und Portfolioinvestition[13]
Um eine quantitative Abgrenzung zwischen Direkt- und Portfolioinvestment vorzunehmen, wird durch die OECD ein Schwellenwert definiert. Dieser Schwellenwert wird mit zehn Prozent einer Beteiligung determiniert, somit ist bei einer Beteiligung ab zehn Prozent von einer Direktinvestition auszugehen und die Unterstellung, dass es sich hierbei um ein Spekulationsmotiv handelt, wird verworfen. Im Laufe der Zeit wurde dieser Schwellenwert aufgrund der zunehmenden Unternehmensgrößen (und somit der Investitionsvolumina) sukzessive reduziert. So wurde bis 1989 erst bei einem Überschreiten von 25 Prozent von einer Direktinvestition ausgegangen, der Wert sank im Jahr 1989 auf 20 Prozent, ehe der seit 1999 bestehende Schwellenwert von zehn Prozent festgelegt wurde und seitdem als Schwellwert gültig ist.[14]
Wie schwer in der Realität eine genaue Abgrenzung zwischen Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen fällt, wird an dem in der Einführung erläuterten Beispiel zwischen Daimler und Geely deutlich. Mit dem Einstieg über ein Volumen von 7,5 Mrd. Euro ist der Automobilhersteller aus China mit 9,7 % zum größten Einzelaktionär geworden. Der Konzern hat den definitorischen Schwellenwert von 10 % nicht überschritten, verfolgt jedoch keinerlei spekulative Absichten, sondern möchte vielmehr ein strategisches und langfristiges Engagement bei Daimler aufbauen und von diesem profitieren.[15] Der Schwellwert darf damit nicht zum alleinigen Kriterium werden, sondern muss im Zusammenhang aller Fakten interpretiert werden.
Bei den Formen der unterschiedlichen Markteintrittsformen bilden die theoretischen Grundformen der internationalen Auslandstätigkeit die Basis der Direktinvestitionen. Die Grundformen: Export, Lizenzvergabe und Direktinvestitionen[16] lassen sich in vielfältigen Ausgestaltungen verändern und erweitern, bis zu einem hybriden Charakter, wie es z. B. bei einem Joint-Venture der Fall ist.[17] Vorab ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Investor eine vollständige Verfügungsgewalt über ein Unternehmen ausüben möchte, oder ob lediglich eine Unternehmensbeteiligung vorliegt.[18] Dieser Grundgedanke beeinflusst maßgebend den Kapitaleinsatz des Investors, wobei eine isolierte Betrachtung des Kapitaleinsatzes nicht ausschließlich für eine Betrachtung der Möglichkeiten vorgenommen werden kann. Vielmehr muss den einzubringenden Managementleistungen Aufmerksamkeit geschenkt werden, da diese die Ausprägung der Direktinvestition maßgeblich beeinflussen.[19]
In einer Matrix von Müller-Stewens werden die unterschiedlichen Markteintrittsformen in Abhängigkeit der eingebrachten Faktoren (Kapital und Management) in eine Kontroll- und Steuerfähigkeit sowie in eine Höhe der Ressourcenbeanspruchung unterteilt, wie nachfolgende Abbildung (Abb.) zeigt:
Abbildung 1: Markteintrittsformen in Abhängigkeit der unternehmerischen Stellhebel[20]
Die dargestellte Abb. bündelt die unterschiedlichen Markteintrittsformen in übergeordnete Kategorien. Eine ähnliche Betrachtung der Markteintrittsformen nehmen Meissner und Gerber vor. Deren Betrachtung beruht lediglich auf zwei Faktoren, der Kapital- und Managementleistungen im Gast- sowie im Stammland.
Abbildung 2: Stufenkonzept der Internationalisierung[21]
Die Formen der Direktinvestitionen der Abb. 2 sind besonders auf Aktivitäten im Ausland bezogen. Nachfolgend werden die dort genannten verschiedenen Möglichkeiten näher erläutert.
Ein Joint Venture wird von mindestens zwei oder mehreren Unternehmen/Partnern gegründet. Dabei wird in den meisten Fällen ein neues Unternehmen gebildet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig gegenüber seinem Mutterunternehmen ist. Im Joint Venture werden Kapital, Personal und Wissen der beteiligten Unternehmen eingebracht und das wirtschaftliche und finanzielle Risiko aus dem gemeinsamen Vorhaben verteilt. Je nach Intensivität wird zwischen einer horizontalen (gleiche Wertschöpfung) und einer vertikalen (vor- oder nachgelagerte Wertschöpfung) unterschieden. Auch einzelne Wertschöpfungen (z. B. Forschung, Produktion) können in den Fokus eines Joint Ventures einbezogen werden.[22]
Auslandsniederlassungen oder auch Filialen sind rechtlich unselbstständige Wirtschaftseinheiten, die weiterhin vom Mutterunternehmen kontrolliert und gesteuert werden. Je nach Wertschöpfungskette kann das Engagement auf einzelne Funktionsbereiche oder auf den kompletten Bereich ausgedehnt bzw. eingegrenzt werden. Dabei ist die Hauptaufgabe die Repräsentation des Unternehmens im Ausland sowie die Kontaktpflege der bereits akquirierten Kunden im Ausland. Die Personalressource im Ausland ist dabei eher klein und überschaubar.[23]
Bei Tochtergesellschaften handelt es sich um rechtlich selbständige Wirtschaftseinheiten, die durch unterschiedliche Aktivitäten zustande kommen können. Entweder kann ein Tochterunternehmen mittels einer Neugründung im Ausland geschaffen werden, dabei spricht man meist auch von einer „Greenfield-Investition“ oder ein Unternehmen akquiriert komplett ein bereits bestehendes Unternehmen am Markt und schafft somit ein 100 prozentiges Tochterunternehmen. Diese Art von Investition wird auch als „Brownfield-Investition“ bezeichnet.[24] Im Vorfeld dieser Investitionsabsicht ist jedoch zu prüfen, welche rechtlichen, staatlichen und wirtschaftlichen...