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E-Book

Claimsmanagement in Schlüsselwörtern

AutorWolfgang Kühnel
VerlagVDMA Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl421 Seiten
ISBN9783816305873
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis52,99 EUR
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist weltweit so erfolgreich, dass viele Unternehmen in Folge der Auslastung Schwierigkeiten haben, ihre Aufträge vertragsgerecht abzuwickeln. Zusätzliche Kundenanforderungen im Laufe der Projekte erhöhen den Druck. So entstehen hinsichtlich Zeit und Inhalt Abweichungen des Projekt-Ist vom Projekt-Soll. Sie können für den Anlagenbau kostspielig sein und die ohnehin nicht üppigen Erlöse aushöhlen.

Ein Instrument der Erlössicherung ist das Claimsmanagement, das in Deutschland – im Gegensatz zur Verbreitung in den angelsächsischen Ländern bei vielen Unternehmen noch am Anfang steht. Geschäftsleitungen wollen trotz berechtigter Forderungen gute Kunden nicht verärgern oder aus strategischen Gründen mit den jeweiligen Vorhaben Referenzen schaffen. Projektleiter sehen sich in erster Linie als kompetente Abwickler und nicht als gewinnverantwortliche Unternehmer.

Die neue Veröffentlichung Claimsmanagement in Schlüsselwörtern wendet sich bewußt nicht an den Juristen, sondern an den Techniker oder Kaufmann im Unternehmen, der verantwortlich an Projekten der Investitionsgüter-Industrie mitwirkt.

Der Verfasser erläutert aufgrund seiner langjährigen, eigenen Erfahrungen als Interessenvertreter im Maschinen- und Anlagenbau das Thema in 90 Schlüsselwörtern anhand von beispielhaften Projekten, Überlegungen, Ratschlägen und Vertragsklauseln in deutscher und englischer Sprache. Der bewusste Verzicht auf dogmatische Erörterungen oder weiterführende Hinweise in Fußnoten erleichtert Lesbarkeit und Orientierung, verschafft dem Nutzer einen schnelle Zugang zum Claimsmanagement und macht das Werk zu einem Handbuch für den Praktiker im Projekt.

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Horizontale Tabs

Leseprobe
Fristen (S. 143-144)

Das Projekt


Die Arglos GmbH (A) hatte ihre vertraglichen Verpflichtungen zu Lieferung und Montage einer Schwingsesselanlage für schwere Lastkraftwagen eigentlich ordnungsgemäß erfüllt. Die Abwicklung war allerdings mehrfach durch Umstände unterbrochen worden, die eindeutig nicht im Risikobereich von A lagen. Der Projektleiter hatte sich darauf beschränkt, dem Hersteller der Fahrzeuge und Auftraggeber H schriftlich die jeweiligen Behinderungen anzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen A eine entsprechende Verlängerung der Leistungszeit und Erstattung der angefallenen Zusatzkosten erwarte. Als der ursprünglich vereinbarte Abnahmezeitpunkt näher rückt und H auf Einhaltung dieses Termins besteht, beginnt der Projektleiter sich Sorgen darüber zu machen, ob sein für sicher gehaltener Zeitclaim vielleicht doch nicht begründet sein könnte.

überlegungen


Bei der vertraglichen Gestaltung der Leistungszeit und ihrer Verlängerung haben die Parteien verständlicherweise zunächst die sachlichen Voraussetzungen der Entstehung eines solchen Anspruchs im Auge. Dabei spielen Fragen wie die nach der Risikoverteilung und dem angemessenen Zeitrahmen der Verlängerung die vorrangige Rolle. Darüber vergessen die Beteiligten häufig die formale Seite des Anspruchs. Diese besteht nicht nur in der Einhaltung von Vorgaben für den Inhalt der Meldung des beeinträchtigenden Ereignisses, wichtig ist unter Umständen auch die Form der Mitteilung und die Frist, innerhalb deren sie erfolgen muss.

Der Rat


Deutsche Unternehmen neigen häufig dazu, die Einhaltung von Meldefristen im Zusammenhang mit Claims zu vernachlässigen. Sie begnügen sich damit, eine Meldung abzugeben, um das störende Ereignis an sich festzuhalten. Dies mag in vielen Fällen auch genügen. Auf dieser Linie liegt auch die VOB. Sie bestimmt in §, 6, dass ein Auftragnehmer, der sich in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung behindert glaubt, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen muss.

Unverzüglich" bedeutet, dass die Meldung lediglich ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen hat. Eine bestimmte Frist ist hier nicht einzuhalten. Die Regelung von Fristen ist Gegenstand der Vertragsfreiheit. Ein Anspruch, der grundsätzlich zu Gunsten einer Partei erwachsen kann, gerät durch eine knappe vertragliche Fristsetzung leicht in Gefahr, ausgehöhlt zu werden. Bei Nichteinhaltung einer auf diese Weise festgeschriebenen Frist kann es dann dazu kommen, dass der Claim gar nicht erst entsteht. Fristen nicht nur für Claims sind deshalb sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Vertragsabwicklung selbst im Auge zu behalten. Sie können sich auch in Anhängen verbergen."
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort4
Abnahme6
Allgemeine Geschäftsbedingungen16
Allianzvertrag20
Änderungsauftrag24
Angebot36
Auslegung39
Ausschreibung43
Bankgarantie46
Beschleunigung52
Beteiligte58
Beweislast62
breach of contract66
Claimsmanagement68
Compliance75
critical assumption81
Definitionen84
delay89
Dokumentation97
Einkauf101
Einstellung105
Engineer110
Entschädigung114
Ersatzteil123
FIDIC128
Fiktion131
force majeure135
Fristen144
Gefahrübergang148
Geltendmachen153
Genehmigungsvermerk160
Gesprächsprotokoll163
Haftungsbeschränkung166
Incoterms171
Informationsfluss174
Ingenieurleistungen178
Inkrafttreten184
Instandhaltung189
Kettengarantie193
Konsortium196
Kulanz199
Kundendienst201
Kündigung207
Lebenszeitkosten216
Leistungs- und Lieferumfang219
Leistungsnachweis226
Leistungszeit232
letter of intent240
liquidated damages246
Machbarkeitsstudie253
Meilenstein256
method statement260
Mitteilungen der Vertragspartner262
Mitwirkungspflicht266
Montage271
Nacherfüllung274
nominated subcontractor277
Präambel281
Preis286
Preisgleitklausel294
Projektierungskosten297
Pufferzeit300
Qualitätssicherung303
Recht, anwendbares308
Rechtsänderung311
Risikomanagement316
Sachmangel321
Schadensersatz328
Schadensminderungspflicht334
Schulung337
Sistierung343
Steuern345
Streiterledigung349
UN-Kaufrecht355
Verfügbarkeit357
Verpackung360
Vertragsinhalt362
Vertragsmanagement367
Vertragsmuster369
Vertragssprache372
Vertragsstrafe375
Verzug379
VOB386
Vollständigkeit388
warranty393
Werkvertrag398
Wissensmanagement401
Zulieferer403
Zustandekommen407
Stichwortverzeichnis412

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