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Das 1x1 der Buchführung

Schritt für Schritt von der Inventur zur ersten Bilanz - Mit Checklisten, Tipps und Beispielen

AutorUdo Cremer
VerlagRedline Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl288 Seiten
ISBN9783864147814
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis21,99 EUR
Buchführung ist Pflicht. Mit diesem Buch lernen (Klein-)Unternehmer, ihre komplette Jahresbuchführung ohne fremde Hilfe zu erledigen. Wie werden Geschäftsvorfälle erfasst, und wie wird das Sammelsurium an Zetteln und Zahlen so geordnet, dass das Ergebnis den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ob Erfolgs- und Bestandskonten, Inventur oder Bilanzierung: Finanz- und Steuerexperte Udo Cremer lehrt: mehr Buchführung ist Pflicht. Mit diesem Buch lernen (Klein-)Unternehmer, ihre komplette Jahresbuchführung ohne fremde Hilfe zu erledigen. Wie werden Geschäftsvorfälle erfasst, und wie wird das Sammelsurium an Zetteln und Zahlen so geordnet, dass das Ergebnis den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ob Erfolgs- und Bestandskonten, Inventur oder Bilanzierung: Finanz- und Steuerexperte Udo Cremer lehrt buchhalterisches Basiswissen von der Pike auf. Er bietet einfache Lösungen, schrumpft komplexe Vorfälle auf überschaubare Häppchen zusammen und erklärt Schritt für Schritt den systematischen Aufbau einer ordentlichen Buchhaltung. Fazit: Mit 'Das 1x1 der Buchführung' kann man Fragen zum betrieblichen Rechnungswesen rasch unter 'gestern' verbuchen.

Dipl.-Kfm. Udo Cremer ist selbstständiger Steuerberater. Er ist außerdem bundesweit als Dozent an mehreren Weiterbildungsinstituten tätig, vor allem im Bereich Bilanzbuchhalterausbildung. Cremer hat bereits zahlreiche Fachpublikationen in Steuerfachverlagen veröffentlicht.

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Leseprobe

1.


Welche Aufgaben hat die Buchführung zu erfüllen?


Die Buchführung bildet neben der Kostenrechnung, der Statistik und der Planungsrechnung den eigentlichen Hauptteil des Rechnungswesens. Dabei hat das Rechnungswesen die Aufgabe, das gesamte Unternehmensgeschehen von der Beschaffung über die Produktion bis zum Absatz zahlenmäßig abzubilden. In diesem Zusammenhang muss nicht nur alles erfasst, sondern auch überwacht und vor allem ausgewertet werden. Somit obliegen dem Rechnungswesen insbesondere folgende (Haupt-) Aufgaben:

Hauptaufgaben der Buchführung:

exakte Dokumentation

Rechenschaftslegung

Kontrollausübung

Möglichkeiten zur Disposition

Im Rechnungswesen werden sämtliche Geschäftsvorfälle in zeitlicher und sachlicher Reihenfolge aufgezeichnet und dabei die Veränderungen im Vermögen, beim Eigen- und Fremdkapital sowie am Jahreserfolg deutlich gemacht (exakte Dokumentationsaufgabe).

Darüber hinaus wird durch das Rechnungswesen jährlich ein komprimierter, an den gesetzlichen Vorschriften orientierter Jahresabschluss aufgestellt, der eine schnelle und zutreffende Übersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ermöglicht und sich in erster Linie an die Eigentümer des Unternehmens sowie an die Finanzbehörden und außenstehende Dritte, zum Beispiel Gläubiger, wendet (Rechenschaftslegung).

Durch geeignete Informationsaufbereitung können zusätzlich noch die Wirtschaftlichkeit sowie die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens überwacht und sichergestellt werden (Kontrollausübung).

Möglichkeiten zur Disposition ergeben sich insofern, als das Zahlenmaterial des Rechnungswesens auch Grundlage für unternehmerische Planungen und betriebswirtschaftlich relevante Entscheidungen sein kann (zum Beispiel für zukünftige Investitionsvorhaben, Auf- oder Ausbau einer neuen Produktpalette).

Die Buchführung liefert das ursprüngliche Zahlenmaterial für weitergehende individuelle Berechnungen, beispielsweise in der Kosten- und Planungsrechnung, sowie für statistische Zwecke. Dafür ist es wichtig, dass sie das gesamte betriebliche Geschehen abbildet. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass in einem Betrieb sehr viele verschiedenartige Arbeiten zu erledigen sind. Nicht nur der Einkauf von Rohstoffen oder Ersatzteilen, deren innerbetrieblicher Transport zum und vom Materiallager und die Weiterverarbeitung zu Fertigteilen mit anschließendem Verkauf müssen festgehalten und dokumentiert werden, sondern dazu kommen auch noch die Rechnungsschreibung, die Zahlungsüberwachung der Kundschaft sowie die Bezahlung der eigenen Lieferanten für die bezogenen Rohstoffe. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der täglich wiederkehrenden Vorfälle in einem Unternehmen.

Der Buchführung kommt in diesem Zusammenhang die besondere Aufgabe zu, sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und geordnet zu erfassen und aufzuzeichnen, um jederzeit Auskunft über die derzeitige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben zu können. Die Erfassung und Aufzeichnung müssen allerdings in einer Art und Weise erfolgen, dass sich ein fachkundiger Dritter in angemessener Zeit darin zurechtfindet. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, werden an die Buchführung bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Laufe dieses Buches noch näher besprochen werden.

Als Hauptaufgaben der Buchführung kann man bezeichnen:

jederzeitige Feststellung des Vermögensstandes,

vollständige und geordnete Erfassung aller relevanten Belege,

Darstellung der Veränderung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,

Ermittlung des zutreffenden Gewinns und Grundlage für die Gewinnverteilung,

Grundlage für die an das Finanzamt abzuführenden Steuern,

Beweiskraft bei Rechtsstreitigkeit mit Lieferanten, Kunden, Banken, Finanzamt und so weiter.

Zusammenfassung

Die Buchführung muss laufend erstellt werden; sie ist damit keine Zeitpunkt-, sondern eine Zeitabschnittsrechnung. Ihr kommt die Aufgabe zu, sowohl die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) als auch die Mittelverwendung (Anlage- oder Umlaufvermögen) fortlaufend und systematisch zu verzeichnen. Zu diesem Zweck müssen in der Buchführung alle wirtschaftlichen Vorgänge, die in irgendeiner Weise das Vermögen und Kapital des Unternehmens betreffen, zahlenmäßig festgehalten werden. Das sind nicht nur interne Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Verbrauch von im Warenlager befindlichen Rohstoffen in der Fertigung), sondern auch solche, die ein Unternehmen mit der Außenwelt (zum Beispiel Kunden und Lieferanten, Banken, Finanzamt) vornimmt. Die Buchführung bildet mit ihrem Zahlenwerk die Grundlage für die am Geschäftsjahresende aufzustellende Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (G+V) und damit für die korrekte Ermittlung des Gewinns und der an das Finanzamt abzuführenden »gewinnabhängigen« Einkommensteuer sowie der Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast beziehungsweise des Vorsteuerüberhangs.

Der Sinn einer jeden geschäftlichen Tätigkeit besteht in erster Linie darin, Gewinn zu erwirtschaften und sein Vermögen zu vermehren. Unter der Voraussetzung, dass der Gewinn (von wenigen Ausnahmen abgesehen) jeweils für ein Wirtschaftsjahr (in der Regel = Kalenderjahr) ermittelt wird, kann daraus folgender Gewinnbegriff abgeleitet werden:

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Das Betriebsvermögen stellt dabei die Differenz zwischen dem Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und den Schulden eines Unternehmens dar. In der Bilanz wird das Betriebsvermögen auch als Eigenkapital bezeichnet.

Der Kaufmann Karl Wendelin weist in seiner Bilanz zum 31.12.2006 ein Betriebsvermögen von 50.000 Euro aus. Am 31.12.2005 betrug das Betriebsvermögen noch 40.000 Euro. Allerdings hat Karl Wendelin während des Jahres 2006 für insgesamt 20.000 Euro Entnahmen getätigt.

Da ein selbstständiger Kaufmann in seinem eigenen Unternehmen nicht angestellt ist, erhält er folglich auch kein Gehalt. Den Lohn für seine Tätigkeit stellt der Gewinn am Geschäftsjahresende dar. Man kann sich aber leicht vorstellen, dass kein Selbstständiger ein komplettes Jahr warten kann, bevor er sich den Gewinn für das zurückliegende Geschäftsjahr auszahlt. Zwischenzeitlich muss er auch von irgendetwas seinen Lebensunterhalt bestreiten. Deshalb ist es in der Praxis durchaus üblich, während des Geschäftsjahres so genannte Privatentnahmen zu tätigen, die praktisch einen »Vorschuss« auf den erst am Jahresende festzustellenden Gewinn darstellen.

Auf unser obiges Beispiel bezogen wäre somit der Gewinn um die Privatentnahmen von 20.000 Euro höher ausgefallen, wenn Karl Wendelin keine Entnahmen getätigt hätte. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Differenz aus dem Betriebsvermögen 2006 und dem Betriebsvermögen 2005 wieder um die während des Jahres getätigten Privatentnahmen zu erhöhen ist.

Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar. Sollte der Unterschiedsbetrag aus dem Betriebsvermögen zweier unterschiedlicher Jahre negativ sein, könnte man auf die Idee kommen, durch eine Privateinlage die weniger vorteilhafte Verlustsituation in eine Gewinnsituation umzumünzen. Da der Gewinn eines Wirtschaftsjahres aber nur durch die im Betrieb selbst erwirtschafteten Erträge und das dadurch geschaffene Vermögen beeinflusst sein darf, ist es für die Ermittlung des richtigen Gewinnausweises unbedingt erforderlich, die oben aufgestellte Gewinndefinition noch zu erweitern. Demnach gilt:

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, die während des Wirtschaftsjahres getätigt wurden.

 

a)

b)

c)

d)

Betriebsvermögen 31.12.2006

10.000 €

30.000 €

25.000 €

40.000 €

Betriebsvermögen 31.12.2005

10.000 €

25.000 €

30.000 €

35.000 €

Entnahmen im Jahr 2006

5.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

Einlagen im Jahr 2006

15.000 €

15.000 €

15.000 €

5.000 €

Ermittlung des Gewinns 2006:

–10.000 €

0€

–10.000 €

10.000 €

Dabei sind Entnahmen alle Wertabgaben des Unternehmens für betriebsfremde Zwecke, also zum Beispiel Entnahmen von Gegenständen (Barabhebung), Nutzungen (mit dem Betriebs-Pkw wird auch privat gefahren) und Leistungen (während der Arbeitszeit wird die private Korrespondenz geführt). Einlagen können dagegen alle Wertabgaben eines Steuerpflichtigen an sein Unternehmen sein, zum Beispiel Einlagen von Gegenständen (Privateinlage), Nutzungseinlagen (betrieblich veranlasste Fahrt mit dem...

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