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E-Book

Der Allgemeine Soziale Dienst

Aufgaben, Zielgruppen, Standards

VerlagERNST REINHARDT VERLAG
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl176 Seiten
ISBN9783497600175
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis21,99 EUR
Fast jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis in Deutschland haben einen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), einen sozialen Basisdienst für BürgerInnen, regelmäßig zuständig von der umfassenden Beratung bis zur Krisenintervention. Der ASD als Kernbereich sozialarbeiterischen Handelns in den Kommunen wird in diesem Buch in seiner fachlichen und organisatorischen Komplexität strukturiert und kompetent dargestellt. Studierende und PraktikerInnen in diesem Arbeitsfeld finden Antworten auf viele Fragen: Was sind die Aufgaben des ASD? Wie sind rechtliche Rahmenbedingungen, Verantwortung und Haftung der Handelnden geregelt? Wie werden 'Fälle bearbeitet'? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Familiengerichten und Freien Trägern?

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Leseprobe
7 Kinderschutz durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (S. 125-126)

Die Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung: eine Methode nach § 8a SGB VIII

Von Maria Lüttringhaus und Angelika Streich

Eine der Grundsatzfragen in der Fallbearbeitung des ASD heißt: In welchem Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe befindet sich der Fall zum jetzigem Zeitpunkt? Im ?Freiwilligenbereich‘ und / oder im Aufgabenfeld Kindesschutz mit dem ?Graubereich‘ und dem ?Gefährdungsbereich‘ (s. u.)? Die Einordnung in diese drei Arbeitsbereiche hat ausschlaggebende Folgewirkungen für die weiteren Verfahrens- und Vorgehensweisen der ASD-Fachkraft. Sobald die Kindesschutzbereiche tangiert werden, gilt es, drohende oder vorhandene Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Da jedoch Kindeswohl und Kindesgefährdung Begriffe sind, die immer einer Deutung unterliegen, wird beim ASD meist auf ein vereinbartes Verfahren mit Beobachtungs- und Einschätzungsinstrumenten zurückgegriffen.

Diese Hilfsmittel sollen unterstützen, die jeweils subjektiven Interpretationen und Einschätzungen der Fachkräfte anzugleichen. Fachkräfte werden z. B. aufgefordert, in Form eines Kinderschutzbogens oder bestimmter Kriterienlisten (z. B. mit Ampelsystemen) die ?Mittelschichtsbrille‘ abzusetzen und die ?Kindesschutzbrille‘ aufzusetzen. Das bedeutet, dass als Maßstab nicht ein ?optimales‘ Erziehungsverhalten der Personensorgeberechtigten die Grundlage für das weitere Handeln sein kann, sondern es um ein Mindestmaß geht, bei dem keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Solche Instrumente helfen, – ebenso wie Hausbesuche – schrittweise die Situation zu klären, ob es in dem jeweiligen Fall tatsächlich um Kindesschutzthemen geht oder um Themen aus dem ?Freiwilligenbereich‘.

Diese Einschätzungsbögen haben darüber hinaus auch die Funktion, Mitarbeiter / innen für Kindesschutzthemen zu sensibilisieren. Also: Unabhängig davon, ob eher ?abgeklärte‘ Mitarbeiter / innen oder eher ?aufgescheuchte‘ Mitarbeiter / innen tätig sind, sollen Einschätzungen auf den ?Boden der Tatsachen‘ geholt und Blickrichtungen eröffnet werden. Dann gilt es, den Kernintentionen des § 8a SGB VIII nachzukommen: Einschätzungen müssen im Austausch erfolgen, im Dialog. Das Jugendamt hat das Gefährdungsrisiko „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ (§ 8a SGB VIII Abs. 2, S. 1)

Nach der Durchführung einer ersten Risikoeinschätzung, bei der die Hilfsinstrumente unterstützen, und in der auch die Handlungsdringlichkeit bestimmt wird, erfolgt die im Gesetz eingeforderte Einschätzung mehrerer Fachkräfte (inklusive der zuständigen Leitungskraft. Hier geben die Kommentare zum § 8a SGB VIII ein deutliches Votum für einen bewusst strukturierten Beratungsvorgang in einer Kollegialen Beratungsrunde (Münder et al. 2009 § 1 Rz 31 ff., insbes. 42). Bisherige Systeme der Kollegialen Beratung, die sehr häufig auf dem Modell von Fallner basieren (Fallner / Gräßlin 1990, 54) sind jedoch nicht zugeschnitten auf die besonderen Erfordernisse einer Risikoeinschätzung im Kindesschutzbereich. Um den besonderen Anforderungen an eine Risikoeinschätzung und Planung von Maßnahmen im Kindesschutzbereich gerecht zu werden, haben wir ein Modell der Kollegialen Beratung für diese besondere Aufgabenstellung weiterentwickelt.

Dieses Modell bietet ein strukturiertes Verfahren mit klaren zielgerichteten Fragestellungen (Aufmerksamkeitsrichtung), das unter Beteiligung eines ganzen Teams mit relativ geringem Zeitaufwand durchgeführt werden kann. Das Verfahren zielt auf die Einordnung des entsprechenden Falles in einen der drei nachstehend erläuterten Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe und ist eine Ideenbörse für das weitere Vorgehen.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt5
Abkürzungen8
Vorwort zur 2. Auflage10
Einführung: Was bedeutet eigentlich Allgemeiner Sozialer Dienst?12
1 Der ASD heute: Ein sozialer Basisdienst zwischen Krisenhilfe und umfassender Beratung18
1.1 Der ASD im Gefüge kommunaler sozialer Dienste18
1.1.1 Unterschiedliche Aufgabenprofile19
1.1.2 ‚Bezirks‘-Sozialarbeit als typische Arbeitsorganisation20
1.1.3 Zu viel Arbeit im Bezirk: Das Ressourcenproblem21
1.2 Das Aufgabenprofil des ASD22
1.2.1 Beratung in Erziehungs- und Familienfragen23
1.2.2 Krisenhilfe und Eingriff bei Kindeswohlgefährdung24
1.2.3 Fallverantwortung bei Hilfen zur Erziehung26
1.2.4 Jugendgerichtshilfe außerhalb und innerhalb vonBezirkssozialarbeit28
1.2.5 Hilfen bei Trennung und Scheidung: Familiengerichtshilfe29
1.2.6 Aufgaben außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe30
1.2.7 Krisendienst für Erwachsene31
1.2.8 Wirtschaftliche Beratung31
1.2.9 Beratung und Hilfe für Seniorinnen und Senioren32
2 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des ASD33
2.1. Die wichtigsten Gesetze für die Arbeit des ASD33
2.2 Leistungen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII35
2.3 Schwerpunktaufgabe Beratung36
2.4 Hilfe zur Erziehung und verwandte Leistungen39
2.4.1 Ambulante Leistungen41
2.4.2 Teil- und vollstationäre Leistungen43
2.4.3 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder undJugendliche (§ 35a)45
2.4.4 Hilfe für junge Volljährige (§ 41)46
2.4.5 Mitwirkung, Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung (§ 36)47
2.5 Schwerpunktaufgabe Kinderschutz49
2.5.1 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a)49
2.5.2. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)50
2.5.3 Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50)52
2.5.4 Landeskinderschutzgesetze54
2.6 Verantwortung und Haftung in der Arbeit des ASD54
2.6.1 Sozialdatenschutz (insbesondere §§ 61 bis 68)54
2.6.2 Strafrechtliche Schweigepflichten und Offenbarungsbefugnisse(§ 203 StGB)56
2.6.3 Strafrechtliche Garantenstellung und Haftung (§ 13 StGB)57
3 Die Fallbearbeitung im Allgemeinen Sozialen Dienst59
3.1 Was ist der Fall?59
3.2 Methodisches Handwerkszeug für die Fallbearbeitung –Systemisches Denken und Arbeiten im ASD60
3.2.1 Gespräche hilfreich gestalten63
3.2.2 Die Kunst der guten Frage und andere Verfahren68
3.2.3 Die reflexive Schleife in der Fallbearbeitung69
3.2.4 Hilfeplanung im ASD72
3.2.5 Zwischen Hilfe und Kontrolle – Arbeit mit nicht-motiviertenund / oder unfreiwilligen Klienten74
3.2.6 Der Hausbesuch –fachliche Standards für eine bewährte Praxis77
3.3 Qualitätsentwicklung im ASD80
4 Handeln im Gemeinwesen oder ‚Der Fall im Feld‘82
4.1 Eckpunkte des Fachkonzeptes Sozialraumorientierungin der Praxis82
4.1.1 Die Umsetzungsebene der‚fallbezogenen Ressoursenmobilisierung‘83
4.1.2 Die Umsetzungsebene der ‚fallunspezifischen Arbeit‘85
4.1.3 Die Umsetzungsebene der ‚fallübergreifenden Arbeit‘87
4.2 Praxisbeispiele für die fallübergreifende Arbeit89
4.3 Der ‚Fall im Feld‘ – ein Resümee92
5 Jugendhilfe und Dritte: (interinstitutionelle) Kooperation in der Arbeit des ASD94
5.1 Kooperationsfelder und Kooperationspartner des ASD94
5.2 Definition, Grundvoraussetzungen und Ebenender Kooperation97
5.3 Das Vertrauensdilemma des ASD98
5.4 Die wichtigsten Kooperationsfelder des ASD100
5.4.1 Kooperationspartner in der Kommunalverwaltung100
5.4.2 Interinstitutionelle Kooperationen104
6 Der Allgemeine Soziale Dienst und seine Zusammenarbeit mit freien Trägern112
6.1 Zur Rolle der freien Träger113
6.2 Zur Kooperation zwischen ASD und den freien Trägern117
6.2.1 Ebene des Einzelfalls117
6.2.2 Ebene der fallübergreifenden Kooperation121
7 Kinderschutz durch den Allgemeinen Sozialen Diens tDie Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung:eine Methode nach § 8a SGB VIII125
7.1 Grundlagen zur Falleinordnung126
7.2 Hinweise zur Phase des Nachfragens134
7.3 Hinweise zur Phase der Falleinordnung137
7.4 Methodische Hilfsmittel bei der Kollegialen Kurzberatung138
8 Organisationsmodelle und Personal141
8.1 Rahmenbedingungen für die ASD-Organisation142
8.2 Fachliche Gestaltungsfaktoren von ASD-Organisation145
8.3 Personalwirtschaftliche Aspekte148
Autorinnen und Autoren154
Autorinnen und Autoren154
Literatur155
Sachregister165

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