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Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung.

AutorValentin Todorow
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 381
Seitenanzahl159 Seiten
ISBN9783428527434
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf. Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
§ 1 Einführung12
I. Problembeschreibung und Fragestellung12
II. Mangelleistung und Nichtleistung14
III. Gang der Untersuchung15
§ 2 Grundlagen17
I. Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung17
1. Die Nacherfüllungsfrist in § 281 I 1 BGB als Abgrenzungskriterium17
a) Mehrkosten eines Deckungskaufes, Reparaturkosten, Minderwert der Kaufsache18
b) Entgangener Gewinn19
2. Die weitere Abgrenzung anhand von § 281 IV BGB21
3. Die nur statt der Leistung ersatzfähigen Schäden23
4. Die Besonderheit dieser Schäden24
5. Die Abgrenzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung25
a) Die Unmöglichkeit als Abgrenzungskriterium25
b) § 283 BGB26
c) § 311a II BGB27
6. Folgerung28
II. Die unterschiedliche Beurteilung des Vertretenmüssens29
1. Das Vertretenmüssen in Bezug auf die Mangellieferung29
a) Garantieübernahme und Verschulden29
b) Ausdehnung des Beschaffungsrisikos auf die Mangelfreiheit der Ware?30
2. Das Vertretenmüssen in Bezug auf das Ausbleiben der Nacherfüllung33
§ 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum36
I. Die Mangellieferung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung36
1. Zielsetzung der Schuldrechtsreform36
2. Denkbare Begründung38
II. Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung40
1. S. Lorenz40
2. Schur42
3. Das verbindende Element der Konzeptionen von S. Lorenz und Schur44
III. Zweifaches Vertretenmüssen45
IV. Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung48
1. Handlungseinheit oder zwei selbständige Pflichtverletzungen48
2. Ehmann/Sutschet50
a) Garantiehaftung bei behebbaren Mängeln51
b) Alternative Bezugspunkte bei unbehebbaren Mängeln52
§ 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage54
I. Die zu untersuchende Fallgruppe54
II. Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf56
III. Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers?59
1. Praktische und systematische Konsequenzen59
2. Beurteilung62
a) Steuerungswirkung durch wirtschaftliches Eigeninteresse des Verkäufers?62
b) Widerspruch zum Gesetz63
c) Praktische Ergebnisse64
IV. Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung66
§ 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung67
I. Beispiele67
II. Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB69
III. Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort70
IV. Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse71
V. Anwendung nur einer der beiden Normen?72
1. „Vorübergehende Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung73
2. § 281 BGB als Auffangtatbestand75
3. Kritik76
a) Leerlaufen von § 281 I 1 Alt. 2 BGB76
b) Unstimmigkeiten des § 281 I 1 BGB77
c) Zwischenergebnis79
VI. Zusammenfassung und Ausblick79
§ 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB81
I. Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung82
II. Der Verzug mit der mangelfreien Leistung82
1. Verzugsbeginn83
2. Die Auffassung von Grigoleit/Riehm83
a) Verzug mit der ursprünglich geschuldeten mangelfreien Leistung?84
b) Generelle Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB?85
3. Folgerungen87
a) Das Vertretenmüssen in § 286 IV BGB bei Mangelleistung87
b) „Spätes“ Einsetzen der Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB87
III. Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges88
1. Zwei Phasen der Verzögerung der Leistung88
2. Der Bezugspunkt der Haftung bei Nichtleistung89
3. Zwischenergebnis91
IV. Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung?91
1. Gleichstellung von Mangelleistung und Nichtleistung92
2. Übertragung auch hinsichtlich der ursprünglichen Mangellieferung?92
3. Die Funktion der Mahnung93
V. Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung95
1. Der Rechtsgedanke von § 287 S. 2 BGB96
2. Übertragbarkeit des Rechtsgedankens von § 287 S. 2 BGB auf andere Pflichtverletzungen98
a) Vertragswidriger Gebrauch der Leih- oder Mietsache und zufällige Unmöglichkeit der Rückgabe98
b) Auffassung des Schrifttums100
c) Motive zum BGB101
3. Wertende Vergleichbarkeit von Verzug und schuldhafter Mangellieferung102
a) Unrechtsgehalt des Verzuges und der schuldhaften Mangellieferung103
b) Zufallsrisiko104
c) Die Funktion des Fristsetzungserfordernisses107
4. Zwischenergebnis109
VI. Der Anwendungsbereich der „nicht wie geschuldet“ erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB109
VII. Ausblick auf das weitere Vorgehen111
§ 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes112
I. Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes112
1. Argument für das Konzept alternativer Bezugspunkte113
2. Existenzberechtigung von § 287 S. 2 BGB114
3. Nach Fristablauf eintretende Schäden an Rechtsgütern des Käufers116
II. Adäquanztheorie117
1. § 287 S. 2 BGB nur bei adäquat-kausalem Zusammenhang?118
2. § 287 S. 2 BGB nur bei inadäquat-kausalem Zusammenhang?120
III. Zusammenfassung122
§ 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung123
I. Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse123
II. Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme124
1. „Nacherfüllungsfeindlichkeit“ der Garantie125
2. Abbedingung des Vorrangs der Nacherfüllung?126
3. Verschuldenssurrogat oder eigenständige vertragliche Haftungsgrundlage?127
4. Bisheriges Verständnis der Zusicherung128
5. Garantieübernahme und § 311a II BGB129
III. Zusammenfassung130
§ 9 Weitere Abstimmungsfragen132
I. Betriebsausfallschäden132
1. Gleichbehandlung von Mangelleistung und Nichtleistung?133
2. Mahnung bzw. Terminbestimmung als Anspruchsvoraussetzungen?134
3. Betriebsausfallschäden als zugleich mangelbedingte und verzögerungsbedingte Schäden135
4. Keine Schlechterstellung des mangelhaft liefernden Verkäufers137
II. Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung138
1. Direkter und analoger Anwendungsbereich von § 287 S. 2 BGB138
2. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung138
3. Fälligkeit in § 281 I 1 BGB139
4. Schadensersatz statt der Leistung ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen140
III. Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB141
1. Zufall141
2. Hypothetische Schadensursachen142
IV. Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung143
V. § 311a II BGB145
1. Die Diskussion um den Haftungsgrund in § 311a II BGB145
2. Das Leistungshindernis in § 311a II 2 BGB146
3. Die Zufallshaftung im Rahmen von § 311a II BGB146
§ 10 Zusammenfassung der Untersuchung150
Literaturverzeichnis152
Sachwortverzeichnis158

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