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Der Staat im dritten Jahrtausend

AutorFürst Hans-Adam II. von Liechtenstein
Verlagvan Eck Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl240 Seiten
ISBN9783905881202
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,99 EUR

Wie sollte der Staat im 3. Jahrtausend aussehen? Dieser Frage stellt sich in diesem Buch Hans-Adam II., der regierende Fürst von Liechtenstein, indem er auf zwei Jahrzehnte Erfahrung als Herrscher einer konstitutionellen Monarchie zurückgreift.
Fürst Hans-Adam betrachtet den Staat aus verschiedenen Blickwinkeln: als Staatsoberhaupt, als Politiker, der in einer direkten Demokratie eine Volksabstimmung gewann, als Geschäftsmann, der auf mehreren Kontinenten tätig ist, und als Historiker, der den Einfluss der Militärtechnologie, des Transportwesens und der Wirtschaft auf die Funktionsweise des Staates studiert hat.
Der Staat im 3. Jahrtausend analysiert die Kräfte, die die Geschichte der Menschheit in der Vergangenheit geformt haben und es wahrscheinlich auch in Zukunft tun werden. Fürst Hans-Adam erforscht Strategien, wie im 3. Jahrtausend auf der ganzen Welt demokratische konstitutionelle Staaten verwirklicht werden könnten. In seinen Augen sollten die Staatsbürger nicht länger als Diener des Staates betrachtet werden, sondern der Staat sollte in ein Dienstleistungsunternehmen verwandelt werden, der den Menschen zu ihrem Wohl dient.
Fürst Hans-Adams Forschungen über Regierungsformen sind umfassend und beinhalten auch seine Analyse von direkten und indirekten Demokratien – z.B. anhand der Amerikanischen Revolution und der Schweizer Verfassung von 1848. Aufgrund seiner Beobachtungen von Liechtensteins Weg zur Neuordnung zeigt er Möglichkeiten für Reformen auf.
Dies ist ein elegant formuliertes, außergewöhnliches und klar argumentiertes Werk, das alle ansprechen wird, die sich mit moderner Staatskunst beschäftigen.

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Leseprobe

3. Die Ursprünge des Staates (S. 25-26)
Wann, wo und wie der erste Staat entstanden ist, wissen wir nicht. Politische Wissenschaftler und Historiker sind sich darüber hinaus nicht ganz einig, was sie bereits als Staat bezeichnen können und was nicht. Für den Zweck dieses Buches erscheint mir eine möglichst einfache Definition des Staates sinnvoll: eine geografische Fläche, die einigermaßen definiert ist, mit einer Bevölkerung, die auf Dauer eine zentrale Autorität mehrheitlich akzeptiert oder gezwungen ist, sie zu akzeptieren. Wobei diese Autorität in der Lage sein muss, das Territorium und seine Bevölkerung vor feindlichen Angriffen zu schützen, sei es durch Diplomatie oder mit Waffen.
Diese einfache Definition des Staates führt dazu, dass die Ursprünge des Staates in einer Zeit liegen, als der Mensch noch Jäger und Sammler war. Aus dieser Zeit gibt es keine schriftlichen Dokumente, aber man hat die Möglichkeit, jene Jäger- und Sammlerkulturen zu studieren, die bis in die heutige Zeit überlebt haben. Manche Historiker werden nun entgegenhalten, dass der erste Staat erst im Agrarzeitalter entstanden ist, vielleicht bei den Sumerern oder Ägyptern, aber nicht bei relativ primitiven Nomaden.
Bei der gewählten Definition des Staates waren allerdings bereits die Jäger und Sammler, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, in der Lage, Staaten zu bilden. Nomadenstämme verfügen gewöhnlich über ein Territorium, das sie beherrschen. Die Grenzen des Territoriums sind vielleicht nicht so genau definiert wie im späteren Agrarzeitalter, aber Grenzstreitigkeiten gab und gibt es während der gesamten Menschheitsgeschichte bis in die heutige Zeit.
Dieser Blick weit zurück in die Menschheitsgeschichte erleichtert es, die Ursprünge des Staates und deren Vielfalt zu verstehen. Wenn Staaten oder staatsähnliche Organisationen die Menschheitsgeschichte nicht nur die letzten paar tausend Jahre, sondern über Hunderttausende von Jahren geprägt haben, dürfte der Mensch einer staatlichen Ordnung gegenüber sehr viel empfänglicher sein, als wenn es sich um ein junges Phänomen der Menschheitsgeschichte handeln würde.
Jäger- und Sammlerkulturen, die bis heute überlebt haben, verfügen in ihren Dorf- oder Stammesgemeinschaften in der Regel über einen Häuptling. Dieses Amt ist entweder erblich oder der Häuptling wird gewählt. Bereits in der Steinzeit gab es also offensichtlich den erblichen und den gewählten Monarchen. In größeren Verbänden stand oder steht ihm ein Rat zur Seite, dem der Einzelne entweder aufgrund des Alters, der Wahl oder irgendeines anderen Kriteriums angehört. Aber auch die Stammesversammlung der stimmberechtigten Stammesmitglieder, die in wichtigen Fragen Entscheidungskompetenzen besitzt, kennen wir in diesen Verbänden. Monarchische, oligarchische und demokratische Elemente gibt es wohl nicht erst seit ein paar tausend Jahren, sondern schon sehr viel länger.
Die Einteilung und Bezeichnung der verschiedenen Staatsformen in Monarchie, Oligarchie und Demokratie geht auf die alten Griechen zurück:
Monarchie bedeutete für sie nicht unbedingt Erbmonarchie, sondern war die Herrschaft eines Einzigen, eben des Monarchen. Es gab in der Geschichte immer wieder neben den erblichen Monarchen die gewählten Monarchen. So war der Kaiser im Heiligen Römischen Reich ein gewählter Monarch. Er war auf Lebenszeit gewählt, was bei modernen Präsidenten üblicherweise nicht der Fall ist. Einen Präsidenten könnte man als Monarchen bezeichnen, der für eine gewisse Zeitperiode gewählt wurde. Mit Oligarchie wurde die Herrschaft der Wenigen bezeichnet. Den meisten Menschen ist dieser Begriff weniger vertraut als Monarchie und Demokratie, die fälschlicherweise als Gegensätze betrachtet werden. Der Begriff Oligarchiehat darüber hinaus schon früh einen etwas negativen Beigeschmack bekommen, sodass die Oligarchen es oft vorzogen, sich als Aristokraten zu bezeichnen, was auf Griechisch die Herrschaft der Besten bedeutet. Als Mitglied einer alten, aristokratischen Familie habe ich grundsätzlich gegen so eine Bezeichnung nichts einzuwenden, aber es wäre historisch ungerecht, die Oligarchie gegenüber der Monarchie und Demokratie so herauszuheben. Allerdings kann nicht genug betont werden, dass in jedem Staat der Monarch – ob gewählt oder nicht – und das Volk wichtige Aufgaben an die Oligarchie delegieren müssen, damit der Staat funktioniert. Das können Aufgaben in der Regierung, der Verwaltung, der Landesverteidigung, der Wirtschaft, der Rechtssprechung sowie die Ausarbeitung und die Beschließung von Gesetzen sein, so zum Beispiel in Parlamenten. Die Oligarchen, ob Mitglieder der Regierung, des Parlamentes, der Gerichte, des Beamtenapparates, der Parteien usw., könnte man als die Technokraten der Macht im Staat bezeichnen. Ohne Oligarchie kann der Staat auf Dauer seine Aufgaben gegenüber dem Staatsvolk nicht wahrnehmen. Die Oligarchie ist deshalb das stärkste Element in einem sie das Vertrauen des Volkes oder des Monarchen und die Existenz des Staates ist bedroht.

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
1. Einleitung8
2. Das Selbstbestimmungsrecht – eine persönliche Überzeugung12
3. Die Ursprünge des Staates26
4. Die Rolle der Religion bei der Staatenbildung30
5. Die Größe der Staaten und der Einfluss der Militärtechnologie42
6. Monarchie, Oligarchie, Demokratie58
7. Die Amerikanische Revolution und die indirekte Demokratie72
8. Die schweizerische Verfassung von 1848 und der Weg zur direkten Demokratie78
9. Die liechtensteinische Verfassungsreform von 200384
10. Die Schwächen der traditionellen Demokratie92
11. Der Staat der Zukunft102
11.1. Der Rechtsstaat108
11.2. Der Sozialstaat126
11.3. Das Bildungswesen136
11.4. Das Verkehrswesen140
11.5. Die Staatsfinanzen146
11.6. Die nationale Währung154
11.7.Weitere Staatsaufgaben166
12. Eine Verfassung für den Staat der Zukunft170
13. Strategien, mit denen der Staat der Zukunft verwirklicht werden könnte176
14. Ein Ausblick auf das dritte Jahrtausend196
Anhang: Verfassungsentwurf für den Staat im dritten Jahrtausend202
Index224

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