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Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht

Überlegungen zu den dogmatischen Grundlagen und zum Anwendungsbereich der Rechtsfigur

AutorJan Felix Sturm
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheStudien und Beiträge zum Strafrecht 5
Seitenanzahl314 Seiten
ISBN9783161547126
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,00 EUR
Die hypothetische Einwilligung ist als strafbarkeitseinschränkende Figur in der Rechtsprechung zum Arztstrafrecht fest etabliert, in der Literatur jedoch hoch umstritten. Lässt sie sich als Ausdruck einer allgemeinen dogmatischen Struktur verstehen, nämlich als Baustein einer Lehre von der objektiven Zurechnung auf Rechtswidrigkeitsebene? Zur Beantwortung dieser Kernfrage setzt Jan Felix Sturm bei den Grundlagen der Zurechnungslehre an und führt den Streit um die Anerkennung der hypothetischen Einwilligung auf unterschiedliche Autonomieverständnisse zurück. Breiteren Raum als in der bisherigen Diskussion nehmen dabei Überlegungen zur Übertragbarkeit der hypothetischen Einwilligung auf Gebiete außerhalb des Arztstrafrechts ein. Im Ergebnis bewertet der Autor die hypothetische Einwilligung in den untersuchten Feldern kritisch - nicht aber, weil ihre Integration in das Strafrechtssystem konstruktiv ausgeschlossen wäre, sondern wegen des favorisierten Autonomieverständnisses.

Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der Willamette University in Salem (Oregon, USA); wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School und der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Stationen in Brüssel und Karlsruhe; seit 2016 Rechtsanwalt in Hamburg.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Erster Teil: Einführung und Erkenntnisinteresse20
Zweiter Teil: Die hypothetische Einwilligung im Arztstrafrecht24
Erstes Kapitel: Prämissen der Untersuchung26
A. Tatbestandsmäßigkeit des ärztlichen Heileingriffs26
I. Meinungsfeld27
II. Verteidigung der Körperverletzungsthese28
1. Verfehlung des sozialen Bedeutungsgehalts?28
2. Rechtsgutsvertauschung?30
B. Keine Rechtfertigung durch Einwilligung34
I. Verortung der unzureichenden Aufklärung in der allgemeinen Einwilligungsstruktur35
1. Einwilligungsfähigkeit35
2. Wirksamkeitsrelevante Wissensdefekte36
a. Gegenstand des Wissensdefekts37
b. Intensität des Wissensdefekts39
c. Verantwortlichkeit für den Wissensdefekt und Person des Eingreifenden40
d. Klärungsbedürftig: Zusammenhang zwischen Wissensdefekt und Einwilligungsentscheidung40
II. Präzisierung der Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung41
1. Selbstbestimmungsaufklärung41
a. Umfang der Aufklärungspflicht41
aa. Aspekte der Selbstbestimmungsaufklärung und Maßstäbe der Praxis41
bb. Kritik in der Literatur44
b. Ausnahmen von der Aufklärungspflicht45
2. Einwilligung45
a. Person des Einwilligungsberechtigten46
b. Maßstäbe für den Einwilligungsinhalt47
c. Notwendigkeit eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Irrtum und Einwilligungsentscheidung?47
aa. Das Meinungsspektrum47
(1) Irrtumskausalität48
(2) Relevanzzusammenhang49
(3) Verzicht auf ein einschränkendes Kriterium50
bb. Diskussion50
(1) Kritik des Erfordernisses der Irrtumskausalität50
(2) Kritik des Relevanzzusammenhangs53
III. Zwischenergebnis54
C. Keine Rechtfertigung durch mutmaßliche Einwilligung54
Zweites Kapitel: Diskussionsstand zur hypothetischen Einwilligung im Arztstrafrecht56
A. Anwendung in der Rechtsprechung56
I. Grundsätze56
II. Offene Fragen58
1. Dogmatische Erfassung59
2. Anwendungsbereich61
3. Versuchsstrafbarkeit65
B. Diskussion in der Literatur65
I. Befürwortende Stimmen66
1. Differenzen bei der dogmatischen Erfassung67
2. Differenzen bei den Grenzen des Anwendungsbereichs68
3. Differenzen bei der Versuchsstrafbarkeit69
II. Ablehnende Stimmen70
1. Dogmatisch-strukturelle Kritik70
2. Autonomie-Einwand72
3. Sinnlosigkeit der Frage nach einem hypothetischen Willen72
4. Pragmatische Kritik73
a. Beweisrechtliche Schwierigkeiten bei der (Re-)Konstruktion des hypothetischen Willens73
b. Fehlanreize73
5. Alternativen74
a. Materiellrechtliche Lösungsansätze74
b. Strafprozessuale Lösungsansätze76
C. Ergebnis77
Drittes Kapitel: Vorüberlegungen zur dogmatischen Verortung der hypothetischen Einwilligung78
A. Einwilligung als Rechtfertigungsgrund79
I. Unterscheidung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit79
II. Zuordnung der Einwilligung zur Deliktsstufe der Rechtswidrigkeit82
III. Relevanz der folgenden Überlegungen bei abweichender Zuordnung der Einwilligung87
B. Irrelevanz der hypothetischen Einwilligung auf Tatbestandsebene87
I. Unterlassen ordnungsgemäßer Aufklärung als tatbestandsmäßiges Verhalten?87
II. Behandlung nach defizitärer Aufklärung als tatbestandsmäßige Handlung des Fahrlässigkeitsdelikts?89
C. Status der hypothetischen Einwilligung auf Rechtswidrigkeitsebene – Alternative von Rechtfertigungsgrund und Zurechnungsausschluss91
I. Unterschiede bei objektiv anzunehmender hypothetischer Einwilligung92
1. Unterschiede bei der Handlungsbewertung92
2. Unterschiede in den subjektiven Voraussetzungen entfallender Vollendungsstrafbarkeit?92
3. Unterschiede bei der Versuchsstrafbarkeit?93
a. Versuchsstrafbarkeit bei Deutung als Rechtfertigungsgrund93
b. Versuchsstrafbarkeit bei Deutung als Zurechnungsausschluss94
aa. Möglichkeit des entsprechenden Vorsatzinhalts94
bb. Stets ausgeschlossene Versuchsstrafbarkeit?95
cc. Stets bestehende Versuchsstrafbarkeit?96
(1) Irrelevanz der Erfolgszurechnung als Vorsatzgegenstand?97
(2) Pflichtwidrigkeitszusammenhang als Vorsatzgegenstand98
c. Zwischenergebnis100
d. Zusammenspiel mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum100
II. Unterschiede bei objektiv nicht anzunehmender hypothetischer Einwilligung101
D. Ergebnis und weiteres Vorgehen102
Viertes Kapitel: Die hypothetische Einwilligung als Baustein einer allgemeinen Zurechnungsdogmatik auf Rechtswidrigkeitsebene?104
A. Vorbemerkungen zum Begriff der Zurechnung104
B. Objektive Erfolgszurechnung auf Tatbestandsebene105
I. Kategorien105
1. Setzen eines unerlaubten Risikos107
a. Leitgedanke hinter dem Kriterium107
b. Anforderungen109
c. Systematische Verortung der Kategorie111
2. Realisierungszusammenhang – Verwirklichung eines unerlaubten Risikos im Erfolg112
a. Leitgedanke hinter dem Erfolgserfordernis und Schlussfolgerung für die objektive Erfolgszurechnung112
b. Schutzzweckzusammenhang113
aa. Generelle Leistungsfähigkeit des Risikosetzungsverbots113
bb. Verhältnis der generellen Leistungsfähigkeit zum Schutzzweck der Norm115
c. Pflichtwidrigkeitszusammenhang als konkrete Leistungsfähigkeit des Risikosetzungsverbots116
aa. Terminologische Vorbemerkung116
bb. Relevanz des Kriteriums119
(1) Begründung außerhalb des Zurechnungszusammenhangs?120
(2) Fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang als ausgeschlossener Realisierungszusammenhang124
cc. Verhältnis des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs zum Schutzzweckzusammenhang128
d. Mehrgliedrige Risikosetzungsverbote129
e. Funktionslosigkeit des Risikosetzungsverbots131
aa. Zwei Formen der Funktionslosigkeit131
bb. Funktionslosigkeit und Funktionalitätsbedingungen133
f. Zwischenergebnis133
II. Anwendbarkeit auf Fahrlässigkeits- und Vorsatzdelikt134
1. Erfordernis unerlaubter Risikosetzung auch beim Vorsatzdelikt135
2. Realisierungszusammenhang auch beim Vorsatzdelikt136
C. Objektive Erfolgszurechnung auf Rechtswidrigkeitsebene138
I. Setzen eines rechtswidrigen Risikos139
1. Unterscheidung von unerlaubter und (definitiv) rechtswidriger Risikosetzung140
a. Grundgedanke140
b. Tatbestand und Rechtswidrigkeit als je abgeschlossene Bewertung unterschiedlicher Gegenstände?141
2. Relevanz der rechtswidrigen Risikosetzung143
II. Verwirklichung eines rechtswidrigen Risikos im Erfolg143
1. Konzepte zur Übertragung des Realisierungszusammenhangs auf die Rechtswidrigkeitsebene144
a. Kuhlens Konzept des Rechtfertigungsmangels144
b. Drehers Konzept der Rechtfertigungslage145
2. Diskussion146
a. Realisierungszusammenhang auf Rechtswidrigkeitsebene als logischer Fehler?146
b. Pflichtwidrigkeitszusammenhang auf Rechtswidrigkeitsebene als wertungsmäßiger Fehler?148
c. Funktionslosigkeit und Funktionalitätsbedingungen150
d. Die Kriterien im Einzelnen151
aa. Schutzzweckzusammenhang151
bb. Pflichtwidrigkeitszusammenhang151
D. Hypothetische Einwilligung als fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang?155
I. Fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen fehlerhafter Aufklärung und Körperverletzungserfolg?155
1. Keine Zurechnung des Erfolgs zum Rechtfertigungsmangel der fehlerhaften Aufklärung (Kuhlen)?155
a. Konzept155
b. Diskussion der in der Literatur geäußerten Kritik157
aa. Unterschiedliche Schutzgüter von Körperverletzungstatbestand und Einwilligung als Zurechnungshindernis?157
bb. Keine Zurechnungsfrage wegen entfallenden Erfolgsunrechts (Mitsch)?159
cc. Zu weitgehende Hypothesenbildung?161
(1) Beschränkung auf situativ präsente rechtmäßige Verhaltensalternativen?162
(2) Beschränkung auf eindeutig feststellbare Faktoren?164
c. Eigene Überlegungen zu Kuhlens Konzept165
2. Bestehen einer Rechtfertigungslage (Dreher)?169
3. Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos?170
4. Zwischenergebnis170
II. Fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen fehlerhafter Aufklärung und Einwilligung?170
1. „Einwilligung“ als Zurechnungsgegenstand171
2. Zurechnungsausschluss wegen Normzweckerfüllung bei der Selbstbestimmungseinwilligung?172
a. Entscheidungsprozess als Entdeckungsverfahren173
b. Entscheidungsprozess als Gewinnungsverfahren174
aa. Präferenzbildung und -veränderung im Entscheidungsverfahren174
bb. Autonomie als Entscheidungsmacht177
c. Ergebnis178
3. Zurechnungsausschluss wegen Normzweckerfüllung bei treuhänderisch gebundener Einwilligung?178
Fünftes Kapitel: Die hypothetische Einwilligung als eigenständiger Rechtfertigungsgrund?182
A. Analyse des ablehnenden Schrifttums183
I. Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements183
II. Entwertung der mutmaßlichen und der tatsächlichen Einwilligung184
B. Keine positive Begründbarkeit als Rechtfertigungsgrund186
I. Rechtfertigungsgrund im Arzthaftungsrecht?187
II. Rückführbarkeit auf Prinzipien der Rechtfertigung?188
Sechstes Kapitel: Die hypothetische Einwilligung als strafrechtlicher Haftungsausschluss sui generis aufgrund der Einheit der Rechtsordnung?190
A. Zivilrechtliche Behandlung der hypothetischen Einwilligung190
I. Charakteristika des Arzthaftungsrechts190
II. Haftungstatbestand des § 823 Abs. 1 BGB192
1. Haftung wegen der Verletzung von Körper und Gesundheit193
a. Rechtsgutsverletzung und deliktische Handlung193
b. Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns aufgrund der Unwirksamkeit der Einwilligung195
c. Haftungsausschluss durch hypothetische Einwilligung197
aa. Materiellrechtliche Voraussetzungen der hypothetischen Einwilligung198
bb. Prozessuale Behandlung der hypothetischen Einwilligung199
2. Haftung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts200
B. Strafrechtliche Konsequenzen aus der zivilrechtlichen Behandlung202
I. Analyse: Einheit der Rechtsordnung als Argument202
1. Einheit der Rechtsordnung als Grund für die Übertragung202
2. Problematisierung der Übertragung wegen der Einheit der Rechtsordnung204
II. Unergiebigkeit des Topos Einheit der Rechtsordnung für die hypothetische Einwilligung205
1. Fehlen widersprüchlicher Handlungsanforderungen205
2. Fehlen widersprüchlicher Verhaltensbewertungen (gespaltenes Rechtswidrigkeitsurteil)206
3. Fehlen eines Wertungswiderspruchs durch abweichende Zurechnungsregeln206
Siebtes Kapitel: Reflexion und Resümee – hypothetische Einwilligung und Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte208
A. Vorbemerkung zur Funktion des Rechtsgutsbegriffs208
B. Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte als Argument bei der hypothetischen Einwilligung210
I. Hypothetische Verfügungsbefugnis als Rechtsgut?211
II. Autonomie und körperliche Unversehrtheit als je selbstständige Rechtsgüter der Körperverletzungsdelikte?212
III. Verknüpfung von Autonomie und körperlicher Unversehrtheit214
C. Resümee: keine Anerkennung der hypothetischen Einwilligung im Arztstrafrecht217
Achtes Kapitel: Exkurs – Analyse der Begrenzungsbemühungen im Falle grundsätzlicher Anerkennung der hypothetischen Einwilligung218
A. Unanwendbarkeit bei fehlender Einwilligungserklärung218
B. Beschränkung auf das Fahrlässigkeitsdelikt (Hengstenberg)219
C. Unanwendbarkeit bei gänzlich fehlender und vorsätzlich defizitärer Aufklärung analog § 24 Abs. 1 S. 2 StGB (Garbe)220
D. Ergebnis224
Dritter Teil: Überlegungen zu einem Anwendungsbereich der hypothetischen Zustimmung jenseits des Arztstrafrechts226
Erstes Kapitel: Vorüberlegungen zur Analyse möglicher Anwendungsfelder228
A. Strukturmerkmale der hypothetischen Einwilligung als Analyseraster228
B. Relevanz der Strukturmerkmale230
C. Variationen der Strukturmerkmale231
D. Notwendigkeit eines deliktsbezogenen Vorgehens232
Zweites Kapitel: Das hypothetische Einverständnis234
A. Irrelevanz der Fragestellung wegen mängelresistenter Faktizität des Einverständnisses?234
I. Verständnis als einheitliche faktische Kategorie235
1. Geerds’ Trennungskonzept235
2. Irrelevanz des hypothetischen Einverständnisses als Konsequenz236
II. Differenzierungsbedarf237
1. Willensüberwindende Delikte240
a. Beugung des entgegenstehenden Willens240
b. Ausschaltung des entgegenstehenden Willens242
2. Delikte ohne Willensüberwindung243
III. Ergebnis244
B. Untreue (§ 266 StGB) als Referenztatbestand244
I. Einverständnis bei der Untreue245
II. Ansätze zur Strafbarkeitsrestriktion durch das hypothetische Einverständnis249
1. Meinungsfeld249
2. Analyse der behandelten Sachverhaltskonstellationen250
a. Rechtsprechung250
b. Literatur251
c. Resümee und eigenes Fallbeispiel252
3. Argumentationsspektrum253
a. Gleichbehandlungsargument253
b. Autonomie und Rechtsgut Vermögen255
Drittes Kapitel: Die hypothetische behördliche Genehmigung258
A. Behördliche Genehmigungen bei der Gewässerverunreinigung259
I. Regelungssystem und Genehmigungstypen259
1. Genehmigungsbedürftigkeit der Gewässerbenutzung259
2. Erlaubnis und Bewilligung259
3. Erlassvoraussetzungen260
4. Rechtsstellung des Antragstellers262
II. Wirksamkeitsmaßstäbe und die Konsequenzen unrichtiger Angaben263
1. Relevanz der nichtigen und der verwaltungsrechtlich wirksamen Genehmigung für die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens264
2. Nichtigkeit nach § 44 VwVfG265
3. Unwirksamkeit nach § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB265
a. Beschränkung auf materiell rechtswidrige Begünstigungen266
aa. Meinungsfeld266
bb. Bedeutung für die hypothetische Genehmigung268
cc. Erforderlichkeit des Fehlens materieller Genehmigungsvoraussetzungen (Fenner)?268
b. Merkmal des Erschleichens durch unrichtige oder unvollständige Angaben271
aa. Verhaltensbezogene Merkmalsbestandteile271
bb. Zusammenhang zwischen Täuschungsverhalten und begünstigendem Rechtsakt272
(1) Bezugspunkt des (Kausal-)Zusammenhangs273
(2) Normativierungen des hypothetischen Entscheidungsprozesses275
cc. Bedeutung für die hypothetische Genehmigung als eigene Rechtsfigur277
B. Ansätze zur Strafbarkeitsrestriktion bei fehlender wirksamer Genehmigung278
I. Ansätze unter Rückgriff auf Genehmigungsfähigkeit und Genehmigungsanspruch279
1. Meinungsfeld zu Genehmigungsfähigkeit und Genehmigungsanspruch bei § 324 StGB279
2. Rechtsgutsirrelevanz bei Genehmigungsfähigkeit?280
3. Rechtsgut und Genehmigungsanspruch283
II. Ansätze unter Rückgriff auf die hypothetische Genehmigung285
1. Ausschluss der objektiven Erfolgszurechnung bei hypothetischer Genehmigung (Dreher)285
a. Konzept und Reichweite285
b. Kritik286
aa. Fehlende Erklärungskraft der zeitlichen Abschichtung von Rechtfertigungslage und erlaubter Handlung286
bb. Hypothetische Ablehnung als Zurechnungsvoraussetzung?287
2. Ausschluss der Zurechnung des Genehmigungsfehlers (Garbe)288
a. Konzept und Reichweite288
b. Kritik288
III. Resümee289
Vierter Teil: Zusammenfassung in Thesen292
Literaturverzeichnis300
Sachverzeichnis314

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