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Die internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklagen gegen Weltkartelle

Koordination der Gerichtspflichtigkeit in Europa und den USA

AutorJonas Wäschle
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 376
Seitenanzahl288 Seiten
ISBN9783161552496
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,00 EUR
Kartellrecht wird in jüngster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschädigten für Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells häufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstände zur Verfügung. Dabei kommt dem Gerichtsstand für den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Wäschle untersucht die internationale Zuständigkeit für Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Möglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zuständigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Aberdeen (LL.M.); Forschungsaufenthalt an der New York School of Law (NYU); Promotionsstipendien der Studienstiftung des deutschen Volkes und des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München; 2016 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis18
A.Einleitung22
I.Hinführung zur Problemstellung22
II.Gang und Gegenstand der Untersuchung26
B.Internationale Gerichtszuständigkeit nach der EuGVO28
I.Verhältnis von internationaler Gerichtszuständigkeit und materiellrechtlichem Interesse an einer effektiven Kartellrechtsdurchsetzung29
II.Vereinbarungen über die Zuständigkeit (Art. 25 Abs. 1 EuGVO)31
1.Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im Kartelldeliktsrecht33
a) Nationale Derogationsverbote33
b) Unionsrechtliches Effektivitätsprinzip35
2. Reichweite38
a) Rechtsordnung zur Auslegung von Gerichtsstandsvereinbarungen38
b) Sachliche Reichweite41
c) Persönliche Reichweite46
aa) Wirkung inter partes47
bb) Wirkung gegenüber Dritten47
(1) Methodischer Ansatz zur Bestimmung der Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Dritten48
(2) Drittwirkung bei der Abtretung von Forderungen54
(3) Drittwirkung bei Kaufvertragskette56
(4) Drittwirkung bei Gesamtrechtsnachfolge57
3.Zwischenergebnis57
III. Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art. 8 Nr. 1 EuGVO)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????58
1. Konnexitätsformel bei kartelldeliktischen Schadensersatzklagen61
a) Darlegungsmaßstab in Bezug auf den zuständigkeitsbegründenden Klägervortrag66
b) Dieselbe Sachlage68
aa) Erkenntnisse aus der bisherigen Rechtsprechung zum Europäischen Bündelpatent68
bb) Vorliegen derselben Sachlage im Kartelldeliktsrecht????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????71
(1) Kartellteilnehmer werden jeweils aufgrund ihrer eigenen Handlung verklagt72
(a) Gemeinsame Absatzhandlungen auf demselben Markt72
(b) Absatzhandlungen auf jeweils verschiedenen Märkten („Gebietskartell“)73
(2) Kartellteilnehmer werden alle aufgrund der Handlung eines Beteiligten verklagt75
(a) Unionsrechtliche Zurechnung von Verhalten ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????76
(aa) Konzept der wirtschaftlichen Einheit76
(i) Englische Rechtsprechung79
(ii) Österreichische Rechtsprechung83
(iii) Deutsche Rechtsprechung84
(iv) Bewertung der mitgliedstaatlichen Rechtsprechung84
(v) Übertragbarkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit auf die Ebene der internationalen Gerichtszuständigkeit86
(bb) Begehungsform der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung88
(b) Zurechnung durch das jeweils anwendbare nationale Kartelldeliktsrecht89
c) Dieselbe Rechtslage90
2. Zusätzlicher Missbrauchsvorbehalt in Art. 8 Nr. 1 EuGVO ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????95
3. Zwischenergebnis97
IV. Vertragsgerichtsstand (Art. 7 Nr. 1 EuGVO)98
1. Sonderfall: compliance-Klauseln99
2. Vertragliche Qualifikation100
3. Kognitionsbefugnis am Vertragsgerichtsstand100
4. Zwischenergebnis101
V. Deliktsgerichtsstand (Art. 7 Nr. 2 EuGVO)101
1. Deliktische Qualifikation von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Kartellverstößen102
2. Lokalisierung des Tatorts bei Kartelldelikten103
a) Handlungsort103
aa) Ort der Kartellabsprache104
bb) Gründungsort des Kartells106
cc) Ort der Umsetzung der wettbewerbswidrigen Praxis107
dd) Niederlassungsort des Beklagten als Handlungsort108
ee) Zuständigkeitsbegründende Handlungszurechnung112
(1) Rechtsprechungsanalyse114
(2) Keine abweichende Beurteilung bei gleichzeitigem Vorgehen gegen mehrere Deliktstäter116
(3) Beurteilungskriterien für die Zulässigkeit einer zuständigkeitsbegründenden Handlungszurechnung118
(4) Zuständigkeitsbegründende Handlungszurechnung im Kartelldeliktsrecht123
ff) Gibt es ein Mosaikprinzip beim Handlungsort?125
b) Erfolgsort125
aa) Vorbemerkung: Gleichlauf von Kollisionsrecht und dem Recht der internationalen Zuständigkeit127
bb) Relevantes Schutzgut bei kartelldeliktischen Ansprüchen129
(1) Abstrakte Funktionsfähigkeit des Marktes (der durch den Kartelltäter geschädigte Markt)129
(2) Vermögen des betroffenen Marktteilnehmers132
(a) Kartelldeliktsschaden als zuständigkeitsrechtlich unmaßgeblicher „Folgeschaden“ oder „mittelbare Schädigung Dritter“132
(aa) Kartellschaden als bloßer „Folgeschaden“132
(bb) Kartellschaden als mittelbare Schädigung eines Dritten134
(b) Marktbezogenheit von Kartelldelikten136
(3) Konkret-individuelle Marktortanknüpfung (der Markt der schädigenden Transaktion)137
cc) Konkretisierung der Konzepte139
(1) Erfolgsortlokalisierung anhand des konkretindividuellen Marktortprinzips139
(2) Erfolgsortlokalisierung anhand der Grundsätze für die Lokalisierung des Erfolgsorts bei reinen Vermögensschäden141
dd) Stellungnahme: Vorzugswürdigkeit einer konkretindividuellen Marktortanknüpfung143
c) Deliktsspezifische alleinige Lokalisierung des Tatorts am Marktort145
aa) Aufgabe des Ubiquitätsprinzips146
bb) Aufgabe des Mosaikprinzips148
3. Zwischenergebnis152
VI. Gerichtsstand der Niederlassung (Art. 7 Nr. 5 EuGVO)153
VII. Allgemeiner Gerichtsstand (Art. 4 EuGVO)155
VIII. Ergebnisse156
C. Internationale Gerichtszuständigkeit nach autonomem deutschen Recht158
I. Deliktsgerichtsstand (§ 32 ZPO)159
II. Vermögensgerichtsstand (§ 23 ZPO)162
III. Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 Abs. 1 ZPO)163
IV. Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 38 ZPO)164
V. Ergebnisse165
D. Internationale Gerichtszuständigkeit nach US-amerikanischem Recht167
I. Sachliche Zuständigkeit (subject matter jurisdiction)168
1. Shearman Act, Foreign Trade Antitrust Improvements Act und die Empagran-Rechtsprechung171
2. Verhältnis von Reichweite des materiellen Wettbewebsrechts und internationaler Gerichtszuständigkeit174
II. Gerichtsgewalt über den Beklagten (personal jurisdiction)176
1. Due process clause und minimum contacts doctrine177
a) Allgemeine Zuständigkeitsgründe (general jurisdiction)179
aa) Traditionelle Anknüpfungspunkte für general jurisdiction179
bb) Neuer Standard für die general jurisdiction180
(1) Goodyear v. Brown (2011)181
(2) Daimler AG v. Bauman (2014)182
(3) Schlussfolgerungen aus Goodyear und Daimler AG183
cc) Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit (doing business)185
dd) Zuständigkeitsrechtliche Konzernhaftung189
ee) Zwischenergebnis192
b) Besondere Zuständigkeitsgründe (specific jurisdiction)193
aa) Deliktische Zuständigkeit (effects theory)193
bb) Section 12 Clayton Act als spezialgesetzliche Regelung197
cc) Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (conspiracy theory of jurisdiction)203
dd) Gerichtsstandsvereinbarungen (forum selection clauses)205
ee) Zwischenergebnis205
2. Gesetzliche Ermächtigung (statutory authorization for the exercise of judicial jurisdiction)206
III. Örtliche Zuständigkeit (venue)208
IV. Forum non conveniens doctrine210
V. Ergebnisse213
E. Zuständigkeitskoordinierung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr216
I. Problemfelder217
1. Zuständigkeitskonflikte217
2. Rechtshängigkeits- und Anerkennungskonflikte222
a) Internationale Rechtshängigkeit222
b) Urteilsanerkennung223
aa) Anerkennung von US-amerikanischen kartelldeliktischen Zivilurteilen in Deutschland224
bb) Anerkennung von deutschen kartelldeliktischen Zivilurteilen in den Vereinigten Staaten226
3. Unterminierung regelungspolitischer Entscheidungen durch exzessives forum shopping228
II. Lösungsansätze231
1. Supranationale Lösungsansätze232
a) Völkergewohnheitsrecht232
b) Weltweites Haager Zuständigkeits- und Vollstreckungsübereinkommen234
c) Schaffung eines internationalen Kartellgerichtshofs238
2. Einzelstaatliche Lösungsansätze239
a) US-amerikanische Gerichte als „Weltgerichte“239
b) Zuständigkeitsabgrenzung entlang der Grenzen nationaler Gerichtsbarkeit244
aa) Einzelfallbasierte Zuständigkeitskoordinierung durch nationale Gerichte245
(1) Comity245
(2) Forum non conveniens248
(3) Bewertung: Ungeeignetheit spezifischer nationalstaatlicher Rechtsinstrumente249
bb) Abstrakt-generelle Abstimmung der internationalen Zuständigkeit durch eine nationale Behörde251
c) Zuständigkeitsabgrenzung entlang von Teilschäden (transaktionsbezogenes Mosaikprinzip)253
aa) Ansatz der US-amerikanischen Rechtsprechung254
bb) Problem der Teilbarkeit des globalen Kartellschadens257
cc) Transaktionsbezogenes Mosaikprinzip als Koordinierungsinstrument259
dd) Vorschlag zur Übertragung des transaktionsbezogenen Mosaikprinzips in das deutsche Zuständigkeitsrecht262
III. Ergebnisse263
F. Nationale Gerichte als global governors – ein Ausblick266
Schrifttumsverzeichnis268
Stichwortverzeichnis288

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