Die Möglichkeit moderner Gebäudenutzung von denkmalgeschützten Gebäuden. Dargestellt am Speicher Neubrandenburg
Autor | Christian Kunz |
---|---|
Verlag | Diplomica Verlag GmbH |
Erscheinungsjahr | 2008 |
Seitenanzahl | 94 Seiten |
ISBN | 9783836610834 |
Format | |
Kopierschutz | kein Kopierschutz/DRM |
Geräte | PC/MAC/eReader/Tablet |
Preis | 33,00 EUR |
Nach Schätzungen des Architekten wäre der Speicher nach etwa weiteren fünf Jahren Leerstand nicht mehr zu erhalten und sanieren gewesen. Nach Abschluss der Sanierung konnten insgesamt etwa 85 Prozent der gesamten Denkmalsubstanz auf Dauer erhalten werden. Ein erstaunliches Ergebnis, wenn man die erforderlich gewesenen Arbeiten an Dach, Tragwerk und Außenwänden betrachtet. Das Beispiel des Speichers zeigt deutlich, dass eine moderne Nutzung in einem denkmalgeschütztem Gebäude möglich ist, ohne die Kosten eines Neubaus zu übersteigen oder Nutzungseinbußen hinnehmen zu müssen und gleichzeitig das Denkmal dauerhaft zu erhalten. Dabei ist die Denkmalwürdigkeit des Speichers im vollem Umfang erhalten geblieben. Damit kann man beim Speicherprojekt von einem gelungenem Musterbeispiel sprechen, da das Gebäude erhalten und gleichzeitig einer dauerhaften sinnvollen Nutzung zugeführt wurde, wie es die ersten beiden Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern verlangen. Jedoch lässt das nicht jedes Baudenkmal zu. Das Objekt bot durch große, kaum unterbrochene Geschossebenen, einem intaktem Tragwerk und intakten Außenmauern sehr gute Voraussetzungen für eine Nutzung. Des weiteren funktionierte bei der Speichersanierung die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Denkmaleigentümer sehr gut. Man fand gemeinsam Kompromisse, um das Projekt erfolgreich durchführen zu können. Für die untere Denkmalschutzbehörde Neubrandenburgs war die gelungene Speichersanierung ein Glücksfall.
Durch die Denkmalschutzgesetze der Länder ist es nicht möglich jedes Detail für den Umgang mit den einzelnen Denkmälern zu regeln. Es handelt sich um Organisations- und Verfahrensgesetze. Die Regelung von Einzelheiten bleibt Sache der jeweiligen Denkmalbehörde vor Ort. Soll eine neuzeitliche erhaltene Nutzung in ein denkmalgeschütztes Gebäude einziehen hängt also viel vom zuständigen Denkmalschützer bzw. Denkmalpfleger ab. Deren Ziel sollte es sein Denkmalsubstanz und ihren Aussagwert zu erhalten. Das lässt ihnen den Spielraum auch neuzeitliche Elemente in Verbindung mit Denkmälern zuzulassen, den sie auch nutzen sollten, da es so der Gesellschaft leichter gemacht wird mit Denkmälern umzugehen und die bestehende Bausubstanz zu erhalten. Konservativ ausgeübter Denkmalschutz verhindert einen zeitgemäßen Umgang mit Baudenkmälern und trägt zum gehemmten Umgang der Gesellschaft mit ihnen bei.