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Die Neuregelung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers

Ein Vorschlag de lege ferenda zur Erfassung der strafwürdigen und strafbedürftigen Konstellationen von beruflichem Fehlverhalten des Jahresabschlussprüfers

AutorThea Christine Bauer
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien und Beiträge zum Strafrecht 14
Seitenanzahl385 Seiten
ISBN9783161554056
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Kapitalmärkte im In- und Ausland durch eine Flut von Bilanzskandalen erschüttert, beispielhaft genannt sei nur der FlowTex-Skandal. Häufig hatten dabei die Jahresabschlussprüfer die ganz massiven Bilanzfälschungen des Managements nicht aufgedeckt, sondern vielmehr uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Strafrechtliche Verurteilungen der Jahresabschlussprüfer blieben in der Folge jedoch aus. Thea Christine Bauer befasst sich zunächst mit der Frage, warum der eigens für diese Situation geschaffene § 332 HGB und die einschlägigen Tatbestände des Kernstrafrechts auf den Jahresabschlussprüfer in der Praxis faktisch keine Anwendung finden. Anschließend analysiert sie die Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit der verschiedenen Formen prüferischen Fehlverhaltens. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse entwickelt sie hiernach den Vorschlag eines § 332 HGB n.F. und beleuchtet diesen ausführlich unter verfassungsrechtlichen und praktischen Gesichtspunkten.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Indiana, Maurer School of Law (USA); 2012 Erste Juristische Staatsprüfung in Hamburg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Strafrecht I der Bucerius Law School; Referendariat in Hamburg; 2016 Promotion; 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis20
1. Kapitel: Einleitung28
A. Hintergrund und Aktualität des Themas28
I. Die Bilanzskandale, die jüngste Finanzmarktkrise und die Rolle der Jahresabschlussprüfer28
II. Die mangelnde strafrechtliche Aufarbeitung prüferischer Fehlleistungen33
B. Ziel und Gang der Untersuchung37
2. Kapitel: Die Jahresabschlussprüfung und der Jahresabschlussprüfer: Grundlagen40
A. Die Bedeutung der Jahresabschlussprüfung und des Jahresabschluss-prüfers für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte40
B. Die Jahresabschlussprüfung nach den §§ 316 ff. HGB44
I. Funktionen44
II. Die Prüfungspflicht und der Prüfungsgegenstand45
III. Die Differenzierung zwischen Error, Fraud und sonstigen Gesetzesverstößen48
IV. Die Prüfungstestate49
1. Der Prüfungsbericht, § 321 HGB49
2. Der Bestätigungsvermerk, § 322 HGB53
V. Der Prüfungsumfang56
C. Der Jahresabschlussprüfer62
I. Einführung62
II. Die Bestellung des Jahresabschlussprüfers und seine Stellung im geprüften Unternehmen65
III. Der Jahresabschlussprüfungsmarkt67
IV. Die Berufspflichten69
1. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit70
a) Der Umfang der Pflicht zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit70
b) Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit des Jahresabschlussprüfers (§§ 319 Abs. 2 ff. HGB)72
2. Gewissenhaftigkeit75
3. Eigenverantwortlichkeit76
D. Qualitative Aspekte der Jahresabschlussprüfung und die Bewertung des Jahresabschlussprüfers in der Öffentlichkeit76
I. Die Jahresabschlussprüfung im Lichte der Prinzipal?Agenten?Theorie77
II. Die Prüfungsqualität80
III. Das Prüfungsrisiko und seine Komponenten83
IV. Die öffentliche Kritik am Berufsstand84
1. Die Erwartungslücke84
a) Begriff und Gegenstand84
b) Reduktionsansätze87
2. Die Bilanzskandale und die jüngste Finanzmarktkrise89
a) Die Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten91
b) (Vermeintliches) Fehlverhalten der Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Kreditinstituten im Kontext der jüngsten Finanzmarktkrise94
E. Zwischenergebnis98
3. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata: eine theoretische Betrachtung100
A. Die Konstellationen des Zustandekommens (subjektiv) unrichtiger Prüfungstestate100
I. Die unrichtige Testierung infolge von Vorsatz103
1. Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung103
2. Vorsätzlich falsche Testierung105
3. Die Hauptursache für Vorsatztaten: die mangelnde Unabhängigkeit des Jahresabschlussprüfers106
a) Das Fehlen von Unabhängigkeit106
b) Zur mangelnden Unabhängigkeit führende Umstände108
aa) Eigeninteressen: wirtschaftliche Abhängigkeit108
bb) Selbstprüfung112
cc) Persönliche Vertrautheit113
II. Die unrichtige Testierung infolge einfacher Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit114
1. Einfach fahrlässig oder leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung114
a) Einfache Fahrlässigkeit114
b) Leichtfertigkeit118
2. Einfach fahrlässig oder leichtfertig falsche Testierung119
3. Die Hauptursache für eine sorgfaltswidrige Prüfungsdurchführung und/oder Testierung: der hohe Kosten- und Zeitdruck des Jahresabschlussprüfers120
4. Zwischenergebnis121
B. Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers wegen der Verletzung seiner Berichtspflicht gem. § 332 HGB122
I. Normhistorie123
II. Normsystematik124
III. Tauglicher Täter126
IV. Die Grundtatbestände des § 332 Abs. 1 HGB129
1. § 332 Abs. 1 HGB als unechtes Blankettgesetz129
2. Tathandlung: unrichtige Testierung132
a) Die Restriktionen des § 332 Abs. 1 HGB132
aa) Das subjektive Verständnis der Unrichtigkeit132
bb) Das Vorsatzerfordernis134
cc) Keine Strafbarkeit einer unsorgfältigen Prüfungsdurchführung135
b) Die Verletzung der Berichtspflicht gem. § 332 Abs. Var. 1 HGB136
c) Das Verschweigen erheblicher Umstände gem. § 332 Abs. Var. 2 HGB137
d) Die Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks gem. § 332 Abs. 1 Var. 3 HGB138
V. Die Qualifikationen des § 332 Abs. 2 HGB139
VI. Unterlassensstrafbarkeit gem. § 332 HGB, § 13 StGB141
C. Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers aus sonstigen Straftatbeständen148
D. Zwischenergebnis156
4. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata: eine tatsächliche Betrachtung158
A. Die faktische Straflosigkeit des Jahresabschlussprüfers158
B. Die Gründe der faktischen Straflosigkeit des Jahresabschlussprüfers161
I. Unzureichende Verfolgung durch die zuständigen Organe161
II. Die Konzeption der einschlägigen Straftatbestände163
III. Die aus der Konzeption der einschlägigen Straftatbestände resultierenden Strafverfolgungshürden in der Praxis165
1. Einfach fahrlässig oder leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung: keine Strafbarkeit de lege lata165
2. Einfach fahrlässig oder leichtfertig falsche Testierung: keine Strafbarkeit de lege lata167
3. Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung: keine Strafbarkeit de lege lata167
4. Vorsätzlich falsche Testierung: nahezu keine Beweisbarkeit des Vorsatzes168
a) Das weitreichende Ermessen des Jahresabschlussprüfers168
b) Die Beweisschwierigkeiten im Prozess171
c) Der Zusammenhang zwischen den Beweisschwierigkeiten im Rahmen von § 332 HGB und dem Nachweis einer Beteiligung an Bilanzdelikten i. w. S172
d) Exkurs: Parallelitäten bei § 331 Nr. 1 HGB173
aa) Die Gründe und Anreize für rechnungslegungsrelevante Straftaten174
bb) Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 331 Nr. 1 HGB176
cc) Die Beweisschwierigkeiten im Rahmen von § 331 Nr. 1 HGB180
C. Zwischenergebnis181
5. Kapitel: Die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Ausweitung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers184
A. Einführung184
B. Voraussetzungen der strafrechtlichen Sanktionierung eines Verhaltens185
I. Der Zweck des Strafrechts185
II. Der Zweck des Strafens – die Straftheorien188
III. Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit194
C. Strafwürdigkeit der bisher nicht strafbewehrten Formen von Fehlverhalten des Jahresabschlussprüfers198
I. Das Vertrauen der Testatsadressaten in die Erteilung subjektiv richtiger Prüfungstestate durch den Jahresabschlussprüfer als Strafrechtsgut198
II. Gravierende Rechtsgutsverletzung bzw. -gefährdung, erhebliche Sozialschädlichkeit202
1. Einfach fahrlässiges Handeln des Jahresabschlussprüfers202
a) Einfach fahrlässig unsorgfältige Prüfungsdurchführung202
b) Einfach fahrlässig falsche Testierung206
2. Leichtfertiges Handeln des Jahresabschlussprüfers207
a) Leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung207
b) Leichtfertig falsche Testierung208
3. Vorsätzliches Handeln des Jahresabschlussprüfers208
a) Vorsätzlich falsche Testierung208
b) Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung209
III. Zwischenergebnis209
D. Strafbedürftigkeit der leichtfertig unsorgfältigen Prüfungsdurchführung und der leichtfertig falschen Testierung210
I. Die außerstrafrechtlichen Instrumente zur Verhinderung von Sorgfaltspflichtverletzungen des Jahresabschlussprüfers und ihre mangelnde Effektivität211
1. Die Berufszulassungsvoraussetzungen211
2. Die Überwachung des Jahresabschlussprüfers212
a) Die Berufsaufsicht i. e. S212
b) Die Berufsgerichtsbarkeit218
c) Die Qualitätssicherung220
d) Das Enforcement der Rechnungslegung225
3. Der Reputationsmechanismus228
4. Die zivilrechtliche Haftung231
a) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit de lege lata232
aa) Die Haftung gegenüber dem Prüfungsmandanten (und verbundenen Unternehmen)233
bb) Die Haftung gegenüber Dritten234
(1) In Betracht kommende Anspruchsgrundlagen234
(2) § 826 BGB im Besonderen236
b) Die mangelnde Effektivität der zivilrechtlichen Haftung zur Sicherung einer sorgfältigen Prüfungsdurchführung und Testierung238
5. Zwischenergebnis243
II. Keine hinreichend effektive Präventionswirkung durch Verschärfung bzw. Ausweitung der außerstrafrechtlichen Instrumente zur Verhinderung von Sorgfaltspflichtverletzungen des Jahresabschlussprüfers243
1. Die Einführung einer verbindlichen Gebührenordnung243
2. Der Ausbau des Überwachungssystems244
3. Die Erweiterung der Haftung247
a) Erweiterung der Haftung gegenüber dem Prüfungsmandanten247
b) Gesetzliche Normierung einer Dritthaftung252
4. Zwischenergebnis253
E. Strafbedürftigkeit der vorsätzlich falschen Prüfungsdurchführung253
F. Ergebnis260
6. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege ferenda262
A. Regelungsvorschlag eines § 332 HGB n. F262
B. Erläuterung des Normtextes263
I. § 332 Abs. 1 S. 2 HGB n. F. – Die vorsätzlich falsche Prüfungsdurch-führung265
II. § 332 Abs. 2 S. 1 HGB n. F. – Die leichtfertig unrichtige Testierung265
III. § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F. – Die leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung266
1. Tatbestandsvoraussetzungen266
a) Leichtfertige Sorgfaltspflichtverletzung bei der Prüfungsdurchführung266
aa) Der Inhalt der Sorgfaltspflicht266
bb) Leichtfertiger Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht270
b) Die Eignung der Sorgfaltspflichtverletzung zur erheblichen Auswirkung auf die (subjektive) Richtigkeit des Prüfungsergebnisses272
C. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F.275
I. Bestimmtheit, Art. 103 Abs. 2 GG277
II. Vereinbarkeit der Verhaltensnorm mit Art. 12 Abs. 1 GG282
1. Eingriff in den Schutzbereich282
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung284
a) Grundrechtliche Eingriffsermächtigung (Schranke)284
b) Verhältnismäßigkeit285
aa) Geeignetheit zur Erreichung eines legitimen Zwecks286
bb) Erforderlichkeit287
cc) Verhältnismäßigkeit i. e. S. (Angemessenheit)290
III. Vereinbarkeit der Sanktionsnorm mit den Grundrechten292
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG292
a) Eingriff in den Schutzbereich292
b) Verfassungsrechtiche Rechtfertigung294
aa) Grundrechtliche Eingriffsermächtigung (Schranke)294
bb) Verhältnismäßigkeit294
(1) Geeignetheit zur Erreichung eines legitimen Zwecks294
(2) Erforderlichkeit295
(3) Verhältnismäßigkeit i. e. S. (Angemessenheit)298
2. Persönliche Freiheit, Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 104 GG299
3. Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG304
IV. Ergebnis305
D. Die Vorteile des § 332 HGB n. F. in der Praxis306
I. Prävention leichtfertig falscher Testierungen und leichtfertig unsorgfältiger Prüfungsdurchführungen306
II. Mögliche Prävention vorsätzlich falscher Prüfungsdurchführungen kein reiner Symbolcharakter des § 332 Abs. 1 S. 2 HGB n. F314
III. Synergieeffekte hinsichtlich der Prävention vorsätzlich falscher Testierungen317
IV. Umfassender Schutz des Vertrauensrechtsguts320
E. § 332 HGB n. F. in der praktischen Anwendung am Beispiel von OLG Dresden, Urt. v. 30. 6. 2011 – 8 U 1603/08, juris322
1. Die Feststellungen des OLG Dresden322
a) Das Vorliegen von Prüfungsfehlern323
b) Das Vorliegen von grober Leichtfertigkeit i. S. d. § 826 BGB324
2. Die strafrechtliche Würdigung des Fehlverhaltens des Jahresabschlussprüfers325
a) Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata gem. § 332 Abs. 1 HGB325
b) Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege ferenda: Anwendung von § 332 HGB n. F326
aa) § 332 Abs. 1 S. 1 und S. 2, Abs. 2 S. 1 HGB n. F326
bb) § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F327
F. Ergebnis329
7. Kapitel: Fazit und Ausblick332
Literaturverzeichnis340
Quellenverzeichnis368
Urteilsverzeichnis376
Sachverzeichnis386

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