Vorwort | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 10 |
Einleitung | 12 |
Erster Teil: Analyse und Kritik der Tatherrschaft | 14 |
I. Die Kritik an der subjektiven und formal-objektiven Tätertheorie als Ausgangspunkt der Tatherrschaftslehre | 14 |
II. Die Tatherrschaftslehre als Gegenmodell einer verobjektivierten materiellen Tätertheorie | 16 |
1. Die Konstitution eines gemäßigt restriktiven Täterbegriffs durch die Tatherrschaftslehre | 16 |
2. Das Innehaben der Tatherrschaft als Kriterium materieller Tatbestandserfüllung | 18 |
3. Die Verankerung des Tatherrschaftsbegriffs in der finalen Handlungslehre | 20 |
4. Die Unanwendbarkeit des Herrschaftskriteriums bei den (Sonder-)Pflicht- und Fahrlässigkeitsdelikten | 24 |
III. Axiologische sowie logische Einwände gegen die Tatherrschaftslehre | 26 |
1. Der Zweifel an der Gleichheit der Tatherrschaft bei unterschiedlichen Täterschaftsformen | 26 |
2. Die mangelnde normative Begründung des Begriffs der Tatherrschaft | 28 |
3. Die Unmöglichkeit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme durch die Eigenverantwortlichkeit des Vordermanns | 37 |
4. Der fehlende objektive Tatbezug der Tatherrschaft | 45 |
5. Das Dilemma einer Auflösung der Täterschaftsformen in Einzeltäterschaft oder einem inkohärenten Begriff materieller Tatbestandserfüllung | 52 |
6. Die Fragwürdigkeit der Gegenüberstellung von Herrschafts- und (Sonder-)Pflichtdelikten | 59 |
7. Der Widerspruch zwischen der Tatherrschaftslehre und der Anerkennung fahrlässiger Mittäterschaft | 60 |
IV. Zwischenfazit | 61 |
Zweiter Teil: Grundzüge einer eigenen Beteiligungslehre | 63 |
I. Die Notwendigkeit der Konstitution eines restriktiven Tatbegriffs | 63 |
1. Dogmatischer Ausgangspunkt: Der Schutz von Rechtspositionen durch strafrechtlich bewehrte Verhaltensnormen | 63 |
2. Der unmittelbare Täter als Störer der tatbestandlich geschützten Rechtsposition | 69 |
3. Die Konsequenz der Unterscheidung zwischen Ursachen und bloßen Bedingungen | 70 |
4. Zwischenbemerkung | 84 |
II. Der Rechtsgrund der Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Teilnahme | 85 |
1. Die mittelbare Täterschaft als Rechtsfigur der Verhaltenszurechnung | 85 |
2. Die Anknüpfung an die gemeinrechtliche Mandats-Lehre | 91 |
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption | 111 |
III. Die Erklärung täterschaftlicher Verantwortung bei der Mittäterschaft | 117 |
1. Die Mittäterschaft als Zurechnungsfigur kraft wechselseitigen Mandats | 117 |
2. Die Emanzipation der Mittäterschaft von der gemeinrechtlichen Komplottlehre | 121 |
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption | 134 |
IV. Die Begründung des Unrechts der Teilnahme | 135 |
1. Die Problematik der bisher vertretenen Erklärungsansätze | 135 |
2. Das Teilnahmeunrecht als Verletzung einer vorgelagerten Rechtsposition | 139 |
3. Konsequenzen für die Fälle der Teilnahme durch neutrale Handlungen | 145 |
V. Die Beteiligungsformen beim Fahrlässigkeitsdelikt | 146 |
Schlussbemerkung | 152 |
Literaturverzeichnis | 156 |
Sachwortverzeichnis | 175 |