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Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen.

Zur Notwendigkeit einer Revision der Beteiligungslehre.

AutorVolker Haas
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 203
Seitenanzahl178 Seiten
ISBN9783428527281
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung12
Erster Teil: Analyse und Kritik der Tatherrschaft14
I. Die Kritik an der subjektiven und formal-objektiven Tätertheorie als Ausgangspunkt der Tatherrschaftslehre14
II. Die Tatherrschaftslehre als Gegenmodell einer verobjektivierten materiellen Tätertheorie16
1. Die Konstitution eines gemäßigt restriktiven Täterbegriffs durch die Tatherrschaftslehre16
2. Das Innehaben der Tatherrschaft als Kriterium materieller Tatbestandserfüllung18
3. Die Verankerung des Tatherrschaftsbegriffs in der finalen Handlungslehre20
4. Die Unanwendbarkeit des Herrschaftskriteriums bei den (Sonder-)Pflicht- und Fahrlässigkeitsdelikten24
III. Axiologische sowie logische Einwände gegen die Tatherrschaftslehre26
1. Der Zweifel an der Gleichheit der Tatherrschaft bei unterschiedlichen Täterschaftsformen26
2. Die mangelnde normative Begründung des Begriffs der Tatherrschaft28
3. Die Unmöglichkeit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme durch die Eigenverantwortlichkeit des Vordermanns37
4. Der fehlende objektive Tatbezug der Tatherrschaft45
5. Das Dilemma einer Auflösung der Täterschaftsformen in Einzeltäterschaft oder einem inkohärenten Begriff materieller Tatbestandserfüllung52
6. Die Fragwürdigkeit der Gegenüberstellung von Herrschafts- und (Sonder-)Pflichtdelikten59
7. Der Widerspruch zwischen der Tatherrschaftslehre und der Anerkennung fahrlässiger Mittäterschaft60
IV. Zwischenfazit61
Zweiter Teil: Grundzüge einer eigenen Beteiligungslehre63
I. Die Notwendigkeit der Konstitution eines restriktiven Tatbegriffs63
1. Dogmatischer Ausgangspunkt: Der Schutz von Rechtspositionen durch strafrechtlich bewehrte Verhaltensnormen63
2. Der unmittelbare Täter als Störer der tatbestandlich geschützten Rechtsposition69
3. Die Konsequenz der Unterscheidung zwischen Ursachen und bloßen Bedingungen70
4. Zwischenbemerkung84
II. Der Rechtsgrund der Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Teilnahme85
1. Die mittelbare Täterschaft als Rechtsfigur der Verhaltenszurechnung85
2. Die Anknüpfung an die gemeinrechtliche Mandats-Lehre91
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption111
III. Die Erklärung täterschaftlicher Verantwortung bei der Mittäterschaft117
1. Die Mittäterschaft als Zurechnungsfigur kraft wechselseitigen Mandats117
2. Die Emanzipation der Mittäterschaft von der gemeinrechtlichen Komplottlehre121
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption134
IV. Die Begründung des Unrechts der Teilnahme135
1. Die Problematik der bisher vertretenen Erklärungsansätze135
2. Das Teilnahmeunrecht als Verletzung einer vorgelagerten Rechtsposition139
3. Konsequenzen für die Fälle der Teilnahme durch neutrale Handlungen145
V. Die Beteiligungsformen beim Fahrlässigkeitsdelikt146
Schlussbemerkung152
Literaturverzeichnis156
Sachwortverzeichnis175

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