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Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben.

AutorRoman Sprenger
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 413
Seitenanzahl158 Seiten
ISBN9783428535699
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die Ämterkumulation von Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter einer natürlichen Person wirft eine außerordentlich vielschichtige Problematik im Grenzbereich von Familien- und Erbrecht auf. Anhand des Verbots des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) und des gerichtlichen Entzugs der Vertretungsmacht (§ 1796 BGB) untersucht Roman Sprenger, ob bei den verschiedenen Arten der gesetzlichen Vertretung einer natürlichen Person aufgrund der Ämterkumulation die vorbeugende Bestellung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers in Betracht kommt. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine prophylaktische Bestellung rechtsdogmatisch nicht begründbar ist. Im weiteren Verlauf der Testamentsvollstreckung kann es jedoch nach Auffassung des Autors durchaus zur Vornahme von Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen kommen, denen das Verbot des Insichgeschäfts entgegensteht. Hier kann es auch zu Konfliktsituationen kommen, bei denen in einer erweiterten Auslegung des § 1796 BGB die tatsächliche Vermögenssorge des gesetzlichen Vertreters entzogen werden muss. An diesen Einschätzungen ändert sich nach Ansicht des Autors auch dann nichts, wenn der Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in den Nachlass fällt und der gesetzliche Vertreter als Mitgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
§ 1 Einleitung14
§ 2 Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben16
A. Testamentsvollstreckeramt und elterliche Sorge16
I. Der Ausschluss des Elternteils von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB17
1. Das Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) im Sinne eines Selbstkontrahierens oder einer Doppelvertretung18
2. Die Anwendbarkeit des § 181 BGB auf die Situation der Ämterkumulation20
a) Bisherige Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 181 BGB21
b) Meinungsbild der Literatur und eigene Stellungnahme24
aa) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Mitteilung des Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB24
bb) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei den Informationspflichten gem. §§ 2218, 666 BGB25
cc) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB26
dd) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers gem. § 2217 BGB40
ee) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB44
ff) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei dem Entlassungsverfahren gem. § 2227 BGB46
3. Zwischenergebnis47
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Elternteils gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB49
1. Anwendbarkeit des § 1796 BGB auch bei Nichtvorliegen eines Rechtsgeschäfts50
2. Vorliegen eines „erheblichen Interessengegensatzes“ i.S.d. § 1796 Abs. 2 BGB57
a) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB59
aa) Bisherige Rechtsprechung zu der Verzeichnispflicht des § 2215 BGB59
bb) Auffassungen in der Literatur zu der Verzeichnispflicht des § 2215 BGB61
cc) Stellungnahme63
b) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB68
aa) Bisherige Rechtsprechung zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB68
bb) Auffassungen in der Literatur zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB69
cc) Stellungnahme71
c) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB73
d) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB74
e) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB76
f) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB77
3. Zwischenergebnis81
III. Der Entzug der Vermögenssorge des Elternteils gem. § 1666 BGB82
IV. Ergebnis83
B. Testamentsvollstreckeramt und Vormundschaft86
I. Der Ausschluss des Vormunds von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB87
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Vormunds gem. § 1796 BGB88
1. Anwendbarkeit des § 1796 BGB auch bei Nichtvorliegen eines Rechtsgeschäfts88
2. Vorliegen eines „erheblichen Interessengegensatzes“ i.S.d. § 1796 Abs. 2 BGB91
a) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB93
b) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB96
aa) Bisherige Rechtsprechung zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB97
bb) Auffassungen in der Literatur zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB97
cc) Stellungnahme98
c) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB103
d) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB103
e) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB105
f) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB106
III. Ergebnis107
C. Testamentsvollstreckeramt und Betreuung109
I. Ausschluss des Betreuers von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB111
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Betreuers gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1796 BGB112
1. Bisherige Rechtsprechung und Meinungsbild der Literatur112
2. Stellungnahme113
III. Ergebnis116
§ 3 Die Ämterkumulation unter besonderer Berücksichtigung eines Gesellschaftsanteils einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil118
A. Die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft118
I. Die Testamentsvollstreckung in einer Personengesellschaft120
1. Die Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer OHG und KG121
2. Die Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer GbR123
3. Die Testamentsvollstreckung an einer Kommanditbeteiligung einer KG123
II. Die Testamentsvollstreckung in einer Kapitalgesellschaft124
1. Die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil125
2. Die Testamentsvollstreckung an Aktien126
B. Die Unvereinbarkeit der Ämter im Hinblick auf den Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil126
I. Der Ausschluss von der gesetzlichen Vertretung gem. § 181 BGB128
II. Der Entzug der Vertretungsmacht gem. § 1796 BGB132
1. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB133
2. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB138
3. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB141
4. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB142
5. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB144
6. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB145
C. Ergebnis145
§ 4 Schlussbetrachtung148
Literaturverzeichnis151
Sachwortverzeichnis158

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