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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Eine kritische Darstellung der täterschaftlichen Zurechnungslehre in legalen und illegalen Organisationsstrukturen aus strafrechtsdogmatischer und rechtstheoretischer Sicht sowie ein Beitrag zur Lehre vom Tatbestand.

AutorIoannis Morozinis
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 218
Seitenanzahl681 Seiten
ISBN9783428533251
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis139,90 EUR
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine 'Organisationswand' erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine 'betriebliche Tätigkeit' normieren.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis20
1. Teil: Einleitung24
§ 1 Problemstellung und methodologische Prolegomena24
I. Problemstellung24
II. Methodologische Prolegomena27
§ 2 Plädoyer für die Erhaltung des Grundsatzes „Societas delinquere non potest“28
I. „Societas delinquere non potest“30
1. Das Problem der Verbandshandlung31
2. Das Problem der Verbandsschuld37
II. „Societas puniri non potest“49
III. Notwendigkeit eines „Unternehmenssanktionsrechts“53
2. Teil: Zurechnungstopoi zur Begründung individueller Verantwortlichkeit der oberen (bzw. mittleren) Schichten einer Organisation (Organisationsdelikte i.w.S.)64
§ 3 Illegale Organisationen64
I. Einführung64
II. Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft68
1. Roxins Organisationsherrschaftslehre68
a) Dogmatische Fundierung69
b) Kritik und Roxins Antworten75
aa) Schroeder75
bb) Rotsch78
cc) Renzikowski87
dd) Herzberg89
ee) Zusammenfassung91
c) Die Ergänzung durch das Tatbereitschafts-Kriterium92
2. Die Rechtsprechung des BGH96
a) BGHSt 40, 218 ff.: Aufbau und Würdigung der dogmatischen Argumentation zur Organisationsherrschaft96
aa) Hintergrund, Grundlegende Argumentation und Einwände aus der Literatur96
bb) Fungibilität103
cc) Rechtsgelöstheit104
dd) Objektive und subjektive Tatherrschaftselemente105
ee) Weitere Argumentation111
ff) Mögliche Lösungsvorschläge für die „Mauerschützen“-Konstellation (eine erste einschränkende Stellungnahme)113
b) Weitere Entwicklung der Rspr. des BGH im Hinblick auf illegale Organisationen bzw. Machtapparate117
aa) BGHSt 40, 307 ff.118
bb) BGHSt 42, 65 ff120
cc) BGH NStZ-RR 1996, 323123
dd) BGHSt 44, 204 ff.124
ee) BGHSt 45, 270 ff.125
ff) BGHSt 47, 100 ff.128
gg) BGHSt 48, 77 ff.130
hh) BGH wistra 1999, 503 ff.138
ii) Zwischenbefund140
3. Abweichende Begründungen der mittelbaren Täterschaft140
a) Benutzung eines Tatentschlossenen (Schroeder)141
b) Fehlen von Hemmungsgründen beim Vordermann (M. K. Meyer), Versagen der normativen Abgrenzung von Verantwortungsbereichen (Schumann)145
c) Relevant überlegene Gestaltungsherrschaft (Bottke)151
d) „Personale Tatherrschaft“ bzw. Täterschaft durch Pflichtverletzung (Murmann, Jakobs, Freund)153
e) Ersatzursachenherrschaft (Hoyer)162
f) Organisationstypische Tatgeneigtheit (Heinrich)164
g) Soziale Tatherrschaft (Schlösser)174
4. Ablehnende Stellungnahmen zu Gunsten der Anstiftung – das Selbstverantwortungsprinzip178
5. Ablehnende Stellungnahmen zu Gunsten der Mittäterschaft192
6. Eigene Stellungnahme – „Rechtsgelöste Fungibilität“ als Voraussetzung der Organisationsherrschaft207
a) Der Organisationstäter hinter dem Täter als mittelbarer Täter und die Lehre der Tatherrschaftsstufen208
b) Die Organisationsherrschaft als Typus bzw. komparativer Begriff224
aa) Die Abgrenzung der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft als methodologisches Problem – Die erste Anregung von ihrem Vater Roxin224
bb) Die herkömmliche Abgrenzung mit Klassen- bzw. klassifikatorischen Begriffen und ihre Unzulänglichkeiten227
cc) Die Lehre der (ordnenden) Typusbegriffe als Abwehr des Klassendenkens in der Beteiligungslehre – Die „unscharfen Klassenbegriffe“229
dd) Die Beteiligungsformen als komparative Begriffe242
(1) Wesen und Funktion der komparativen Begriffe242
(2) Das „kompensatorische Und“249
(3) Die Beteiligungsformen als komparative Wertungen bzw. komparative Wertbegriffe256
ee) Insbesondere: Grundriss einer Abgrenzung der Täterschaftsformen (für die sog. Herrschaftsdelikte) anhand von komparativen Begriffen264
ff) Insbesondere die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft aus der Perspektive der komparativen Begriffe bzw. Ordnungstypen268
c) Die Dimensionen der Organisationsherrschaft als Dispositionsbegriffe273
aa) Fungibilität und Rechtsgelöstheit als dispositionelle Eigenschaften der Organisation273
bb) Das Feststellungsverfahren – Indikatoren und Korrespondenzregeln279
d) Automatik als Voraussetzung der Erfolgsherrschaft294
e) „Rechtsgelöste Fungibilität“ als Voraussetzung der Automatik298
aa) Fungibilität300
(1) Der Begriff300
(2) Die Indikatoren301
(a) Die Manifestation im konkreten Fall301
(b) Die Manifestationen in der Vergangenheit302
(c) Die Manifestationen in ähnlichen Organisationsstrukturen302
(d) Weitere empirische Daten302
bb) Rechtsgelöstheit305
(1) Der Begriff305
(2) Die Indikatoren312
(a) Die Manifestation im konkreten Fall312
(b) Die Manifestationen in der Vergangenheit312
(c) Die Manifestationen in ähnlichen Organisationsstrukturen313
(d) Weitere empirischen Daten313
cc) Funktioneller Zusammenhang314
dd) Die Relevanz der Organisationstypischen Tatgeneigtheit bzw. Tatbereitschaft317
f) Befehlsgewalt als Voraussetzung der Zuschreibung von Organisationsherrschaft (Ausschluss von Exzesstaten des Vordermanns)319
7. Konkurrenz der Organisationsherrschaft zur Nötigungs- oder Irrtumsherrschaft?322
III. Unmittelbare Täterschaft – Nebentäterschaft327
IV. Anstiftung327
V. Mittäterschaft329
VI. Beteiligung durch Unterlassen330
VII. Zwischenergebnis332
§ 4 Unternehmenskriminalität (legale Organisationen)336
I. Einführung336
II. Zurechnungstopoi im Falle eines aktiven Tatbeitrags des Vorgesetzten339
1. Das „Lederspray“ -Urteil: (Unmittelbare) Täterschaft kraft gesellschaftsrechtlicher Pflichtenstellung oder ein Organisationsdelikt i. e. S. sine lege?339
2. Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft (Ausdehnung der rechtlichen Konstruktion der Täterschaft kraft Organisationsherrschaft auf legale Unternehmen356
a) Die Rspr. des BGH356
aa) BGHSt 40, 218 ff.357
bb) BGHSt 40, 257 ff.(„Behandlungsabbruch“, „Sterbehilfe“)362
cc) BGHSt 43, 219 ff. („Abfallbeseitigung“)369
dd) BGH NStZ 1998, S. 568 f. („faktischer Geschäftsführer“)375
ee) BGH, Urt. v. 22.6.2000 – 5 StR 268/99 („Anwaltskanzlei“)379
ff) BGH JR 2004, S. 245 ff. („Schweinemastskandal“)381
gg) BGHSt 48, 331 ff. („betrügerische Einwerbung von Kapitaleinlagen“)385
hh) BGHSt 49, 147 ff. („Bremer-Vulkan“)387
b) Befürworter in der Literatur394
3. Stellungnahme und ergänzende Kritik zu den Lösungsansätzen der Rechtsprechung und der Literatur, die eine Ausdehnung der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft annehmen405
a) Kritik zur „unechten“ Ausdehnung407
aa) In der Rechtsprechung (mittelbare Täterschaft kraft faktischer Weisungsmacht)407
bb) In der Lehre (normative, normativ-soziale bzw. funktionelle Tatherrschaft)421
b) Kritik zur „echten“ Ausdehnung425
4. Mittelbare Täterschaft nach dem Verantwortungsprinzip431
a) Mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft431
b) Mittelbare Täterschaft kraft fehlender objektiver Zurechnung beim Tatmittler432
5. Mittäterschaft (durch aktives Tun)441
6. Anstiftung445
7. Zwischenergebnis: Die Beteiligungsform des Unternehmers bei aktivem Tun und ihre kriminalpolitischen Unzulänglichkeiten449
III. Geschäftsherrenhaftung453
1. Prolegomena453
2. Unterlassungstäterschaft des Unternehmensleiters – Die auf den Unternehmer bezogenen Garantentypen456
a) Die Lehre der Garantenstellungen und die in Frage kommenden allgemeinen Garantentypen456
b) Die unternehmensbezogenen Garantentypen472
aa) Die Herrschaft über gefährliche Sachen und sachgebundene Verrichtungen472
bb) Die Garantenstellung des Geschäftsherrn (Geschäftsherrenhaftung i. e. S.)478
(1) Übersicht der Ansichten in Literatur und Rspr.478
(2) Die Garantenstellung kraft Organisationsherrschaft484
cc) Das Verhältnis zwischen den beiden Garantenstellungen des Unternehmers510
dd) Insbesondere: Die Produkthaftung512
IV. Organisations-Mittäterschaft524
V. Zwischenergebnis534
3. Teil: Zurechnungsmöglichkeiten auf Tatbestandsebene537
§ 5 Organisationsdelikte (i. e. S.)537
I. Ausgangspunkt: Die Notwendigkeit der tatbestandlichen Erfassung der Handlungen aus dem (bzw. durch das) Kollektiv heraus537
II. Grundlagen, Kritik und Übersicht der Organisationsdelikte539
1. Grundlagen: Die Lehre von Schünemann539
2. Beziehung des Organisationsdelikts (i. e. S.) zu den Rechtsfiguren der Organisations-Mittäterschaft, der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft sowie der Beteiligung durch Unterlassen543
3. Übersicht der Organisationsdelikte im StGB und den Nebengesetzen545
a) Im StGB545
aa) Das Veranstalten (§§ 284, 287 StGB)545
bb) Das Ankaufen bzw. Sich-Verschaffen (§ 259 StGB)546
cc) Die Bauleitung, -ausführung bzw. -planung (§ 319 StGB)548
dd) Das Betreiben von Anlagen (insb. § 327 I StGB)549
b) Im Nebenstrafrecht551
aa) Die Ausfuhr (§ 34 AWG)551
bb) Das Inverkehrbringen (§§ 51, 52 LMBG a.F. 95, 96 AMG 28 FlHG)552
cc) Das Handeltreiben (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG)558
c) Weitere Tatbestände560
4. Darstellung und Entkräftung der Kritik in der Lehre561
a) Rotsch561
b) Schlösser565
c) Witteck570
III. Die Tatbestandsmäßigkeit572
1. Die Organisationsdelikte im Hinblick auf die Einteilung der Straftaten572
2. Dogmatische Annäherung des Tatbestands574
a) Der objektive Tatbestand: die „betriebliche Tätigkeit“574
b) Der subjektive Tatbestand: die sog. Reflexivität des Wissens591
c) Organisationsdelikte als Zurechnung von fremden Handlungen und fremdem Verschulden?594
3. Methodologische Annäherung des Tatbestands594
IV. Organisationsdelikte,Täterschaft und Betriebsherrschaft601
V. Das unechte Unterlassungsorganisationsdelikt610
VI. Organisationsdelikte und Handlungslehre614
VII. Organisationsdelikte und Rechtsgüterschutz622
VIII. Zwischenergebnis629
4. Teil: Zentrale Thesen der Arbeit und Fazit631
§ 6 Zentrale Thesen der Arbeit631
§ 7 Fazit637
§ 8 Anhang: Internationale Aspekte der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft (insb. das peruanische Urteil gegen Fujimori)638
I. Das peruanische Urteil gegen Alberto Fujimori638
II. Organisationsherrschaft und Organisationsdelikte im Völkerstrafrecht645
Literaturverzeichnis647
Sachregister667

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