Kapitel 3 – Luftrecht II: Die Aufstiegserlaubnis für UAS in Niedersachsen
Befinden wir uns rechtlich im Bereich der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) wird eine Erlaubnis benötigt.
Die einzelnen Bundesländer haben die Hoheit der landeseigenen Erlaubnis30. Das heißt im Detail, dass jedes Bundesland bei der Umsetzung der Luftverkehrsordnung und NfLs sein eigenes Süppchen kocht.
Doch welche Arten gibt es und welche erforderlichen Dokumente müssen der Behörde beigebracht werden? Hier gibt es föderale Unterschiede zwischen den Bundesländern und eine wirkliche Einigung scheint nicht so schnell gefunden zu werden.
Im Folgenden soll ein Einblick gegeben werden, welche Dokumente Sie in Niedersachsen beibringen müssen. Niedersachsen als Referenz liegt nah, da hier die Kriterien sehr umfassend sind.
Welche Dokumente in den anderen Bundesländern erbracht werden müssen, wird in Kapitel 4 in Kurzform dargestellt.
Bei der Genehmigung gilt es vorab zu unterscheiden, ob der geplante Einsatz einmalig sein wird31 oder eine Allgemeinerlaubnis angestrebt wird. Die Behörden entscheiden, ob eine Allgemeinerlaubnis erteilt werden kann oder nur eine Einzelerlaubnis in Frage kommt.
Abb. 12: Paperwork bei der Antragsstellung32
Allgemeinerlaubnis
Die Allgemeinerlaubnis gestattet dem Inhaber den dauerhaften Betrieb eines UAS im Befristungszeitraum. Der Umfang richtet sich nach den gemeinsamen Grundsätzen der (Bundes-)Länder mit dem Namen Nachrichten für Luftfahrer, kurz NfL.
Wichtigste Grundvoraussetzung für eine Allgemeinerlaubnis ist, dass das Gerät elektrisch betrieben wird und ein maximales Abfluggewicht von 10kg nicht übersteigt.
Hier gab es am 20.07.2016 eine Änderung, da bis dahin nur bis 5kg MTOW eine Allgemeinerlaubnis erteilt werden durfte.
Falls Sie noch kein Gerät erworben haben sollten: Die beliebtesten Geräte von z. B. DJI, Yuneec und Parrot überschreiten das MTOW nicht. Das MTOW vom DJI Phantom liegt bspw. bei etwa 1,3kg, eines DJI Inspire bei ca. 3,4 kg und des S1000 je nach Zubehör bei etwa 9,0 kg.
Die Befristung der Allgemeinerlaubnis in Niedersachsen ist bei Ersterteilung auf ein Jahr festgesetzt. Die Erlaubnis erzeugt Verwaltungsgebühren von 150,00 € und kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden, sofern der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Erlaubnis gestellt wird. Die Verwaltungskosten betragen für eine Verlängerung regelmäßig 75,00 € und für Änderungen (z. B. Nachtrag eines Steuerers) 30,00 €. Eine Anerkennung von Erlaubnissen anderer Bundesländer findet hingegen nicht statt.
„In Bremen habe ich viel weniger bezahlt.“
Bitte beachten Sie hier auch die Unterschiede der Bundesländer, denn in Nordrhein-Westfalen bspw. hat die erste Erlaubnis bereits eine zweijährige Laufzeit, verursacht aber dafür Verwaltungsgebühren von 250,00 € und wird nicht vergünstigt verlängert. In NRW kann eine Erlaubnis dafür anerkannt werden.
Erforderliche Dokumente und Beantragung
Das Wichtigste ist der Antrag an sich. Ein Formular kann auf der Homepage der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen heruntergeladen werden (natürlich auch bei den anderen Landesbehörden). Die entsprechende Internetadresse für den Antrag auf Erteilung ist: www.luftverkehr.niedersachsen.de. Natürlich kann der Antrag auch selbst gestaltet werden. Diese Informationen sollten für juristische Personen darin enthalten sein:
- Name und Anschrift des Unternehmens,
- Unternehmensform,
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter (als Kostenschuldner),
- Daten aller Steuerer (Geburtsdaten und Anschriften),
- Angaben zu dem unbemannten Luftfahrtsystem (Anzahl der Antriebe und die Art des Antriebes),
- Angaben zur Versicherung und der Deckungssumme,
- Angaben zum geplanten Einsatzzweck des unbemannten Luftfahrtsystems und
- Erklärung der Einhaltung des Datenschutzes33.
Diese Angaben sind die Mindestanforderung, damit die Erlaubnis erteilt werden kann und es keine Nachfragen von Seiten der Behörde gibt. Für Einzelunternehmer und Privatpersonen gilt der Antrag analog. Merke: Je weniger nachgefragt werden muss, desto schneller ist die Erlaubnis bearbeitet und erteilt.
Einen vorgefertigten Antrag finden Sie bei allen Landesluftfahrtbehörden. Nutzen Sie diese, um nichts zu vergessen.
Zusätzlich sind diverse Nachweise zu erbringen, welche die Angaben des Antrages festigen sollen. Auch hier wird es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehalten und eine klärende Rückfrage bei der zuständigen Behörde ist ratsam. In Niedersachsen sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Versicherungsnachweis in Form der Police,
- Technisches Datenblatt,
- Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts,
- Einsatzzweck des UAV und ein
- Sachkundenachweis.
Um etwas genauer auf die Unterlagen einzugehen, werden im Folgenden die Begriffe und damit verbundenen Inhalte genauer erläutert.
Der Versicherungsnachweis bezeugt die von Ihnen gemachten Angaben im Antrag und gibt Einblick in den tatsächlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Genauer bedeutet das, dass mit der eingereichten Versicherungspolice überprüft werden kann, ob gewerbliche Flüge mitversichert sind und ob die Deckungssumme ausreichend ist (weitere Infos in Kapitel 5).
Das Technische Datenblatt, auch Specs genannt, gibt dem Sachbearbeiter die Möglichkeit der Einsichtnahme in die technischen Daten des Gerätes. Die technischen Rahmendaten für die Bewilligung des Antrages sehr wichtig.
Aus dem Datenblatt kann entnommen werden, wie hoch das maximal zulässige Gesamtgewicht des Systems ist, auf welchen Frequenzen der Betrieb erfolgt und welche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Failsafe34 etc.) vorhanden sind.
Sollte ein Multicopter ein zulässiges Gesamtgewicht über 10kg ermöglichen (bspw. DJI S1000), ist vor dem Start sicherzustellen, dass das tatsächliche Abfluggewicht diesen Wert nicht übersteigt.
Sofern das unbemannte Luftfahrtsystem gewerblich betrieben werden soll, muss als Anlage ein Registerauszug beigefügt werden. Für die Verwaltung ist es wichtig einen Kostenschuldner zu ermitteln. Der Kostenschuldner ist der Geschäftsführer der Firma oder der Vereinsvorsitzende, welcher gegenüber der Behörde haftbar gemacht wird.
Unter dem Zweck ist zu verstehen, dass der Behörde mitgeteilt werden muss, welche Art der Nutzung erfolgen soll, also z.B. Luftbilder, Vermessungen, Forschung, Inspektion usw.
Der Sachkundenachweis oder auch Befähigungsnachweis wird nicht in jedem Bundesland für Geräte unter 10 kg gefordert, ab 10 kg ist er aber bundesweit verbindlich. Gemäß den Nachrichten für Luftfahrer 786 I 16 als Grundsatz für alle Landesverwaltungen kann „die Erteilung einer Erlaubnis (…) von einer Prüfung der Befähigung des Steuerers (…) abhängig gemacht werden.“35 Das Land hat zu entscheiden, ob ein Nachweis gefordert wird oder nicht. In Niedersachsen ist ein Befähigungsnachweis zwingend erforderlich. Doch wie kann dieser beigebracht werden?
Einweisung durch den Händler. Bei Kauf des Multicopters beim Fachhändler sollte gleich erfragt werden, ob vom Händler eine Einweisung vorgenommen werden kann. Ein Teil sollte sowohl die technische Einweisung, als auch eine kurze Einführung in das Luftrecht sein (mit diesem Buch sind Sie allerdings schon sehr gut aufgestellt). Kernelement sollte am Ende ein Probeflug sein, welcher mit einer Flugprüfung abgeschlossen und vom Händler zertifiziert wird. Dieses Zertifikat fügen Sie als Nachweis dem Antrag bei.
Der Besuch einer Schulung bzw. eines Seminars mit praktischer Prüfung für Multicopter. Schulungen sind mittlerweile flächendeckend im Bundesgebiet vorhanden, leider geprägt durch unterschiedliche Qualitäten und Preise. So gibt es Preisspannen von ca. 50,00 € bis 600,00 €.
Vergleichen Sie die Angebote der Schulungen sorgfältig und lassen Sie sich vorab über die Inhalte und den Umfang aufklären. Die Firma Spectair bspw. hat zwar hohe Kosten, die Nachweise sind aber dafür als einzige TÜV-zertifiziert.
Mit diesem Buch in der...