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Due Diligence

Schweigepflicht des Vorstands der AG

AutorHeike Neurohr-Kleer
Verlagdiplom.de
Erscheinungsjahr2002
Seitenanzahl62 Seiten
ISBN9783832453282
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis48,00 EUR
Inhaltsangabe:Einleitung: Der Begriff „Due Diligence“ kommt aus dem US-amerikanischen Recht und ist vergleichbar mit dem im deutschen Recht bekannten Grundsatz: „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. (§ 276 BGB). Er wird in Deutschland z.B. im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufen gebraucht. Dies ist nötig, da es sich bei solchen Verträgen um sehr komplexe Gebilde mit weitreichenden wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen handelt. Die Beurteilung dieser Konsequenzen, vor allem die Preisermittlung betreffend, ist anhand des öffentlich zugänglichen Datenmaterials, z.B. veröffentlichter Jahresabschluss, nicht möglich. Die Due Diligence beinhaltet im Vorfeld von Vertragsverhandlungen eine genaue Prüfung des Zielunternehmens aus wirtschaftlicher, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Sicht. Als Zielunternehmen wird das Unternehmen bezeichnet, an dem der Erwerbsinteressent einen prozentualen Anteil erwerben möchte. Es gibt in Deutschland keine ausdrückliche rechtliche Regelung für den Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen oder Unternehmen, sondern nur die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die Durchführung einer Due Diligence im Vorfeld von Verhandlungen wurde von der Praxis aufgegriffen und hat inzwischen erhebliche Bedeutung erlangt. In der Literatur findet man ein Grundmuster bezüglich des Ablaufs. I.d.R. werden Fachberater, wie z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte, zu Rate gezogen und auch mit der Durchführung der Due Diligence betraut.. Da in diesem Zusammenhang für das Zielunternehmen sehr sensible Daten weitergegeben werden, deren missbräuchliche Ausnutzung erheblichen Schaden für das Zielunternehmen nach sich zieht, sollte zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung (z.B. ein Letter of Intent) von den Beteiligten aufgestellt und unterzeichnet werden. Als nächster Schritt wird der Geschäftsführung des Zielunternehmens ein Fragekatalog, der anhand einer Checkliste erstellt wurde, vorgelegt. Die Beantwortung kann entweder mittels Antwortkatalog erfolgen, oder es wird ein sogenannter Dataroom zur Verfügung gestellt, in dem der potentielle Erwerber alle gewünschten Informationen findet. Im Anschluss daran folgen dann die eigentlichen Vertragsverhandlungen und gegebenenfalls der Vertragsabschluss. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Problembeschreibung5 1.1Der Begriff „Due Diligence“5 1.2Vorgehensweise der folgenden Bearbeitung6 2.Due Diligence8 2.1Entstehung der Due Diligence in [...]

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