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II. | Theologische und ethische Gesichtspunkte |
Krisen waren in der Bibel immer wieder der Anlass, über Fehlentwicklungen und Verfehlungen nachzudenken. Ähnlich heute: Finden wir in der Bibel Anhaltspunkte oder gar Anweisungen zum Umgang mit der Krise?
Gier und Habsucht sind so alt wie die Menschheit. Schon im Alten Testament lesen wir: »Wer am Geld hängt, wird davon nie genug kriegen, und wer den Wohlstand liebt, wird immer von der Gier nach mehr getrieben werden« (Prediger 5,9). Auch Jesus und Paulus warnten eindringlich vor der Gier (Matthäus 6,19-24; Kolosser 3,5). Gier scheint eine Wesensart des Menschen zu sein und nicht das Resultat einer Wirtschaftsordnung.
Die marktwirtschaftliche Ordnung schränkt Gier und Habsucht ein, da jedermann die Konsequenzen seines Handelns, auch die seiner Gier, zu verantworten hat. So werden Firmen oder Kaufleute, die ihre Kunden wiederholt »über den Tisch ziehen«, eben jene verlieren und sich damit selbst schaden. Voraussetzung ist ein funktionierender Wettbewerb. Dafür, darin sind sich die meisten Ökonomen heute einig, soll und muss der Staat die Rahmenbedingungen schaffen. Mit Verboten von Kartellen und Monopolen, aber auch durch Transparenzvorschriften wie der Preisangabeverordnung sollen Kunden Wahlmöglichkeiten verschafft und die Gier des einzelnen Anbieters gebändigt werden.
Auch Banken scheinen gierig (gewesen) zu sein, insbesondere in der Vorläuferkrise, der US-amerikanischen Subprimekrise. Von Zockern und Kasinomentalität ist oft die Rede. Doch wer ist eigentlich die Bank?
• Die Investmentbanker, die riskante Wertpapierwetten eingehen?
• Die Vorstände und Manager, die das Ziel der Gewinnmaximierung befolgen?
• Die Aktionäre der Bank, die mit dem Wunsch nach Kursmaximierung die Manager unter Druck setzen?
• Berater, die »um jeden Preis« Provisionen bekommen wollen?
Möglicherweise muss der Tatbestand der Gier auch viel weiter gefasst und auf andere Gruppen angewendet werden:
• Die Staatenlenker, die billige Kredite aufnehmen, um Wahlen zu gewinnen.
• Die Wähler, die mehr öffentliche Leistungen fordern und erwarten, als es ein solider Haushalt hergibt.
• Die Kunden einer Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft, die immerzu »mehr« Rendite wollen.
• Die Landesbanken, die ihren öffentlichen Auftrag vergessen, wenn sie scheinbar sichere, hochrentable Anlagen angeboten bekommen.
Wäre die Gier der Banker der entscheidende Grund für die Krise, könnte man sie relativ leicht lösen: Gierige Manager der ersten und zweiten Ebene ersetzen durch integre Persönlichkeiten; die Bankenaufsicht stärken; Kunden dahin gehend aufklären, dass eine höhere Rendite immerzu mit einem höheren Risiko einhergeht. Leider ist das nicht so einfach, im Gegenteil. Gier, so sie denn vorherrschte, wurde durch staatliches Verhalten gefördert. Eine Bank geht normalerweise pleite, wenn sie aus »Gier« den Bogen überspannt und zu riskante Geschäfte eingeht. In der aktuellen Krise wird aber allen möglichen Banken, selbst der kleinen Laiki-Bank aus Zypern, das Prädikat systemrelevant zuerkannt. Die Bilanzsumme der Laiki-Bank ist mit 31,4 Mrd. Euro nicht einmal ein Viertel so hoch wie die der Landesbank Berlin. Mit der »Rettung« der Banken sozialisiert der Staat die Folgen eines Fehlverhaltens und spricht eine Gratisversicherung für die am Markt verbleibenden »systemrelevanten« Banken aus. Einige zocken munter weiter. Damit unterstützen Staaten leichtfertiges, riskantes Verhalten. Die Bankenrettungen haben das marktwirtschaftliche Anreizsystem nachhaltig beschädigt.
Das Geld, mit dem spekuliert wurde, stammt von den Zentralbanken dieser Welt, die es zu lächerlichen Zinsen bereitstellten. Die Banken griffen beherzt zu. Somit ist es zu kurz gesprungen, die Gier als Hauptursache der Krise auszumachen. Sofern sie dieses Mal überhaupt krisenrelevant ist, wurde sie gefördert, genährt, subventioniert und sanktioniert durch die Notenbanken und die Staaten der westlichen Welt.
»Den« Zins gibt es nicht. Das merken wir schon im Alltag: Die Guthabenzinsen sind fast null, der Überziehungskredit kostet zweistellig, beim Bausparvertrag gibt es den Anspar- und Zuteilungszins.
In der modernen Volkswirtschaftslehre unterscheidet man eine Vielzahl von Zinsen. Diese hängen ab von der Laufzeit der finanzierten Projekte, ihrem Risiko, von Inflationserwartungen sowie von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, zum Beispiel der Gläubigerrangfolge bei Insolvenz des Kreditnehmers. Die sogenannte Allokationsfunktion des Zinses ist darin begründet, rentable von unrentablen Investitionen zu unterscheiden. Erbringt eine Investition eine Rendite von 6 Prozent und kann sie mit einem Kredit zu 5 Prozent finanziert werden, so schafft sie in volkswirtschaftlichem Sinne Mehrwert und sollte durchgeführt werden. Bei einer Rendite von nur 4 Prozent hingegen sollte sie tunlichst unterlassen werden. Die 5 Prozent Zinsen fließen nach Abzug einer Bankenmarge an die Sparer, die durch die Überlassung ihrer Spareinlagen die Investition erst ermöglichten.
Zinskritik in der Bibel
Bis weit ins Mittelalter hinein waren Zinsen im christlichen Europa umstritten und unterlagen zeitweise einem Verbot. Das Wort Zins war fast immer semantisch verwandt mit der Idee des Wuchers.50 Im Alten Testament wird der Zins als sittenwidriges Ausnutzen der Notlage eines Mitmenschen interpretiert (2. Mose 22,24-25; 3. Mose 25,35-37).51 Im Neuen Testament wird auf die Bergpredigt (Lk 6,35) verwiesen. Doch das Gebot von Jesus, zu leihen, ohne etwas zurückzuerwarten, ist genau genommen kein Zinsverbot, sondern ein Schenkungsgebot, da schon die Forderung nach »Rückzahlung« des »Kredits« anstößig wäre. Das Alte Testament geht stellenweise weit über das Zinsverbot hinaus. Alle sieben Jahre sollten die Schulden erlassen werden (5. Mose 15,1-11). Doch mit Näherrücken des Erlassjahres wurden immer weniger Kredite gewährt (5. Mose 15,9). Die gut gemeinte Schutzwirkung schadete damit den Schutzbefohlenen. Daher führte ein bekannter jüdischer Rabbi im ersten Jahrhundert vor Christus die Möglichkeit ein, den drohenden Verfall der Forderung durch formelle Deponierung eines Schuldbriefs vor Gericht zu umgehen.52
Wucherzinsen gedeihen nicht im Wettbewerb
Der Versuch, das Zinsgebot auf die heutige Zeit zu übertragen, ist aus dreierlei Gründen fragwürdig:
(1) Die zitierten Stellen aus dem Alten und Neuen Testament beziehen sich auf eine Notsituation, die der Helfer nicht ausnutzen sollte. Es geht um das (über-)lebensnotwendige Existenzminimum eines Mitmenschen. Das gleicht eher dem Leihen von Geld unter Freunden als dem modernen Kapitalmarkt, über den Investitionen und Innovationen finanziert werden sollen.
(2) Die vorindustrielle Zeit war faktisch durch örtliche oder regionale Monopole reicher Geldgeber gekennzeichnet. Der wohlhabende Kaufmann oder Großgrundbesitzer konnte quasi jeden Zins fordern, da die arme bäuerliche Landbevölkerung keine Alternative hatte. Übrigens fand sich oft auch die Kirche in dieser monopolartigen Stellung wieder: »Die Kirche war der mit Abstand wichtigste Bankier für die große Masse des Volkes. 2/3 der bäuerlichen Kleinkredite wurden über die Pfarrei abgewickelt. Daneben gab es … von der Kirche geförderte Pfandleihanstalten, die das jüdisch-protestantische Zinswesen aushebeln sollten.«53 Bereits im 4. Jahrhundert n. Chr. war auf diversen Synoden und Konzilen ausdrücklich auch dem Klerus das Zinsnehmen verwehrt worden, 54 diese Tradition wurde im Mittelalter fortgesetzt.55
Die heutige Situation ist eine ganz andere. Kapitalgeber sind »wir alle«, da unzählige Menschen in der Lage sind, Ersparnisse zu bilden. 99 Prozent der Deutschen haben Geld auf dem Konto; der durchschnittliche Deutsche rund 7 900 Euro. Es herrscht eine heftige Konkurrenz zwischen den Finanzdienstleistern um das Geld der Bevölkerung. Spiegelbildlich dazu agieren auch die Kreditnehmer (Firmen) in einem wettbewerblichen Umfeld, in dem sie Kredite bei verschiedenen Anbietern beantragen können. Größere Firmen gehen direkt an den Kapitalmarkt, um Aktien, Anleihen oder Genussscheine auszugeben.
Solange der Wettbewerb halbwegs funktioniert, ist eine sittenwidrige Ausnutzung einer Notlage unwahrscheinlich. Ist eine Einheit insgesamt nicht mehr kreditwürdig – wie etwa der Staat Griechenland –, dann ist es nachvollziehbar, dass er keinen Kredit mehr am freien Markt erhält. Ob er dann von anderen Staaten finanziert werden sollte, wird im Abschnitt über die Solidarität diskutiert. Die Linderung individueller Notsituationen, wie im Alten Testament und in der Bergpredigt angemahnt, wird indes im modernen Wohlfahrtsstaat außerhalb des Kreditmarktes gelöst, etwa durch Leistungen der Sozialversicherungen, Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld.
Realer (inflationsbereinigter) Zins entscheidend
(3) Zinsen entschädigen auch für eine inflationäre Geldentwertung. Daher unterscheidet der Volkswirt zwischen nominalen Zinsen (also die 1,5 Prozent, die Sie für den Autokredit entrichten müssen) und realen Zinsen (= 1,5 % minus Inflationsrate). Ein Beispiel mag den Zusammenhang...