Im Folgenden wird der Zugang zu den an der Befragung teilnehmenden Einrichtungen erläutert. Die Beschreibung der Einrichtungen sowie des Untersuchungsinstrumentes erfolgen in Kapitel 3.2.
Der Kontakt zu den Probanden wurde ausschließlich über die jeweiligen Einrichtungen hergestellt. Da die meisten Einrichtungen persönlich bekannt waren, konnte der geplante Ablauf der Befragung in vielen Fällen in einem persönlichen Gespräch mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen werden. In den anderen Fällen wurde zunächst ein telefonischer Erstkontakt hergestellt und bei Interesse der Einrichtung ein Termin mit den Einrichtungsleitungen vereinbart um den möglichen Ablauf zu besprechen und um offene Fragen zu klären. Den Einrichtungsleitungen wurde anschließend eine ausreichende An-zahl an Fragebögen übergeben. Die Ausgabe der Fragebögen an die Mitarbeiter wurde dann entsprechend intern geregelt.
Die ausgefüllten Fragebogen wurden in den jeweiligen Einrichtungen bis zum vereinbarten Abgabezeitpunkt zunächst stationsbezogen gesammelt und anschließend an einem zentralen Ort zur Abholung bereit gelegt. Die Probanden hatten hierfür die Möglichkeit, die Fragebögen in einem bereitgelegten Umschlag abzugeben, bzw. in einen bereit-ge-stellten verschlossenen Behälter abzuwerfen, um die notwendige Anonymität zusätzlich zu erhöhen.
Die Einrichtungsleitungen wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Möglichkeit haben, die Gesamtergebnisse der Befragung zu erhalten. Hierfür wurde ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, auf dem angegeben werden konnte, auf welchem Weg die Ergebnisse bei Interesse zugestellt werden sollen (per E-Mail oder postalisch). Mit den Einrichtungsleitungen wurde hierbei vereinbart, dass aus Gründen der Anonymität ausschließlich die Ergebnisse der Gesamtbefragung und keine detaillierten Auswertungen einzelner Einrichtungen mitgeteilt werden.
Bei der Auswahl der Einrichtungen muss berücksichtigt werden, dass durch die gezielte Auswahl der bekannten Einrichtungen und die hier zu erwartende Unterstützung eine positive Selektion stattgefunden hat. Hierdurch sind keine repräsentativen Ergebnisse möglich.
Im Folgenden werden die an der Befragung teilnehmenden Einrichtungen, das Untersuchungsinstrument (inkl. Pretest) sowie die Methode der Datenauswertung beschrieben.
Insgesamt beteiligten sich zwölf Einrichtungen aus verschiedenen Regionen an der Befragung. Um die notwendige Anonymität zu gewährleisten, wurden die Einrichtungen in Tabelle 3 mit einem Buchstaben gekennzeichnet und lediglich anhand der Art der Einrichtung, der Lokalisation sowie der Anzahl der Mitarbeiter und Klienten differenziert.
Tabelle 3: Beschreibung der Einrichtungen
Somit handelt es sich jeweils bei der Hälfte der Einrichtungen um eine ambulante bzw. stationäre Einrichtung der Altenhilfe. Neun Einrichtungen befinden sich in einer Stadt bzw. Großstadt, zwei Einrichtungen sind stadtnah angesiedelt und eine Einrichtung liegt in einer ländlichen Region. Insgesamt betreuen in allen Einrichtungen 394 Pflegekräfte 741 Klienten. Hiervon entfallen 99 Pflegekräfte und 394 Klienten auf die ambulanten Einrichtungen und 295 Pflegekräfte bzw. 342 Klienten auf die stationären Einrichtungen. Hieraus ergibt sich, dass in den ambulanten Einrichtungen das Verhältnis von Pflege-kräften zu Klienten 1 : 3,98 beträgt, in den stationären Einrichtungen hingegen 1 : 1,16. Dieses Verhältnis spiegelt nur zum Teil den bundesdeutschen Durchschnitt wider. Gemäß der Pflegestatistik 2009 des Statistischen Bundesamtes beträgt das Verhältnis von Pflegekräften zu Klienten in ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland 1 : 2,06 und in stationären Einrichtungen 1 : 1,15. Während sich das Verhältnis bei den befragten stationären Einrichtungen wieder finden lässt, versorgen die befragten ambulanten Einrichtungen mehr Klienten pro Pflegekraft als im bundesdeutschen Durchschnitt. Diese Unterschiede können durch unterschiedliche Versorgungsangebote und Versorgungsstrukturen durch die Lokalisation begründet sein.
Als Untersuchungsinstrument für die Datenerhebung wurde ein Fragebogen entwickelt. Er besteht aus 24 Fragen, die, inhaltlich gegliedert, in drei Abschnitte unterteilt wurden. Nach dem Pretest (siehe Kapitel 3.2.3 und 3.2.4) wurden einige formale und sachlogische Än-derungen vorgenommen, die jedoch keinerlei inhaltliche Auswirklungen hatten. Im Ein-zelnen thematisierten die drei Abschnitte die im Folgenden erläuterten Schwerpunkte.
Im ersten Teil des Fragebogens wurden allgemeine Daten zur Person und zur Arbeitssituation erhoben (u.a. Alter, Geschlecht, Berufsabschluss, Zusatzqualifikationen, Berufserfahrung, Art der Einrichtung, Stellenanteil etc.). Diese Daten dienen der Kate-gorisierung der Probanden in entsprechende Kohorten für die Analyse der bivariaten Zusammenhänge.
Der zweite Abschnitt umfasst mit elf Fragen knapp die Hälfte des Fragebogens. Hier wurden einerseits Fragen zu dem persönlichen Fortbildungsverhalten der Probanden gestellt (z.B. wie viele Fortbildungen durchschnittlich pro Jahr besucht werden, welche Thematiken in den zuletzt besuchten Fortbildungen behandelt wurden, in welchen Bereichen sie sich noch weitere Fortbildungen wünschen etc.). Andererseits wurde hier nach der Zustimmung oder Ablehnung zu vorformulierten Thesen, die sich u.a. mit der Umsetzung des in den Fortbildungen vermittelten Wissens befassten, gefragt. Hier hatten die Probanden vier vorgegebene Antwortmöglichkeiten zur Wahl („stimme voll zu“, „stimme eher zu“, stimme eher nicht zu“ und „stimme nicht zu“). Diese dienten zum einen als Kontrollfragen und sollten den Probanden zum anderen die Möglichkeit geben sich zur Verknüpfung von theoretischen und praktischen Inhalten zu äußern.
Im letzten Teil des Fragebogens wurden allgemeine Fragen zur Arbeitssituation gestellt. Hierdurch sollte unter anderem in Erfahrung gebracht werden ob die Probanden eine erhöhte Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen aufweisen, wenn sie z.B. mit ihrer Arbeitssituation zufrieden sind, ausreichend Aufstiegschancen in ihrem beruflichen Umfeld sehen oder ihnen eine angemessene Anerkennung aufgrund ihres Berufes bzw. ihrer Stellung entgegengebracht wird.
Der Fragebogen wurde hauptsächlich mit geschlossenen Fragen konzipiert. Einerseits ließ sich der Bogen auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ausfüllen, was dem Zeitmangel, dem Pflegekräfte in der Praxis regelmäßig unterliegen, entgegenkam. Andererseits wurde die Kodierung für die Auswertung der Fragebögen hierdurch erheblich erleichtert. Bei vielen Fragen hatten die Probanden außerdem die Möglichkeit in einem Freitextfeld eine andere, nicht vorgegebene Antwort einzutragen. Die Teilnehmer hatten darüber hinaus noch die Möglichkeit am Ende des Fragebogens generelle Anmerkungen oder Ergänzungen anzugeben.
Der Pretest wurde am 14. März 2011 an einer Berufsfachschule für Altenpflege mit den Schülern des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Der Kurs umfasst insgesamt 20 Schüler, von denen zum Befragungszeitpunkt 16 anwesend waren. Weiterhin hat die Schulleitung, welche die Durchführung des Pretests betreute, ebenfalls einen Fragebogen ausgefüllt (n = 17).
Das Durchschnittsalter der Probanden beträgt 27,7 Jahre, wobei der jüngste Teilnehmer 19 und der älteste Teilnehmer 46 Jahre alt ist. Mit ca. 76 % ist der größere Anteil der Befragten weiblich. Mehr als die Hälfte (58,8 %) der Probanden verfügt über einen Realschulabschluss, die anderen Teilnehmer (41,2 %) haben ihre Schullaufbahn mit dem Hauptschulabschluss beendet. Neben der begonnen Ausbildung in der Altenpflege verfügen 41,2 % der Befragten bereits über einen anderen Berufsabschluss. Die durch-schnittliche Berufserfahrung im pflegerischen Bereich liegt bei ca. 3,3 Jahren.
Der Fragebogen wurde der Schulleitung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sie wurde hierbei auch darauf hingewiesen, dass die Schüler bei Fragen oder Unklarheiten ent-sprechende Vermerke auf dem Fragebogen anbringen sollen. Weiterhin wurde für das Ausfüllen des Fragebogens ein Zeitfenster von maximal zehn Minuten vereinbart. Außer den Hinweisen, welche auf der ersten Seite des Fragebogens vermerkt sind, erhielten die Schüler keine weiteren Hintergrundinformationen zum Zweck der Befragung.
Die Auswertung und Analyse der ausgefüllten Fragebögen, sowie ein schriftlicher Austausch mit der Schulleitung ergab, dass die Schüler keine thematischen Rückfragen zum Zweck der Befragung gestellt haben. Der für die Befragung geplante Zeitrahmen von maximal zehn Minuten war ebenfalls ausreichend. Die Schüler haben während der Befragung keine Fragen oder Verständnisprobleme geäußert.
Durch schriftliche Anmerkungen bzw. sachlogische Fehler beim Ausfüllen haben sich einige Änderungen ergeben, welche im folgenden Kapitel erläutert werden.
Die...