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Frieden

Themenzusammenfassung

AutorThom Delißen
VerlagTD Textdesign
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl602 Seiten
ISBN9783958498273
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis0,49 EUR
Frieden (älterer Nominativ Friede, von althochdeutsch fridu 'Schonung','Freundschaft') ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand derStille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung undbesonders von Krieg. Frieden ist das Ergebnis der Tugend der'Friedfertigkeit' und damit verbundener Friedensbemühungen.Frieden ist im heutigen Sprachgebrauch der allgemeine Zustand zwischenMenschen, sozialen Gruppen oder Staaten, in dem bestehende Konflikte inrechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. Der Begriffbezeichnet einen Zustand in der Beziehung zwischen Völkern und Staaten, derden Krieg zur Durchsetzung von Politik ausschließt.In der Sprache deutschsprachiger Juristen ist von Frieden auch imZusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (Straftatbestand desLandfriedensbruchs), mit dem Arbeitsleben (Störung des Betriebsfriedens alsKategorie des Betriebsverfassungsgesetzes) und mit dem Schutz desPrivateigentums (Straftatbestand des Hausfriedensbruchs) die Rede. ZurKennzeichnung von Grundstücken, die gegen Hausfriedensbrüche geschütztwerden sollen, werden diese oft eingefriedet.In der Sprache der Psychologie und der Theologie gibt es den BegriffSeelenfrieden (vgl. den englischen Begriff 'peace of mind' oder 'innerpeace'); diesen sollen Lebende anstreben und Verstorbene auf dem Friedhofbzw. im Jenseits finden.Häufig wird mit dem Begriff Frieden die Abwesenheit von Gewalt oder Krieggemeint. In diesem Sinne wird Frieden zwischen und innerhalb vonNationalstaaten, Religionen und Bevölkerungsgruppen als Ziel vielerPersonen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen verstanden.

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Leseprobe

Krieg

 

Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen

und Gewalt ausgetragener Konflikt,¹ ² an dem oft mehrere planmäßig

vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist

es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und

Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden

Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit

gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben

Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die

meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als

Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der

Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich

akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen

bewaffneter Konflikte existiert nicht.³

 

Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder

Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden,

etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und

zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen

konnte keine einheitliche völkerrechtliche Definition gefunden werden, die

den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die

Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den

unspezifischen Ausdruck „Krieg" durch den eindeutigen der „Anwendung

bewaffneter Gewalt" (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot

schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen

Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubte sie nur als

vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt

der Selbstverteidigung (Artikel 51).

 

In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege

stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen

sind. Da bisher schätzungsweise 100 Milliarden Menschen gelebt haben,

musste somit jeder dreißigste Erdenbürger sein Leben durch kriegerische

Handlungen lassen.⁴

 

Begriff

 

Das Wort „Krieg" (von althochdeutsch chreg > mittelhochdeutsch kriec

bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit", „Anstrengung", „Streit", „Kampf",

Bewaffnete Auseinandersetzung".⁵ ) In diesem etymologischen Umkreis 

angesiedelt sind auch mittelniederdeutsch krich und mittelniederländisch

crijch. Eine akademische Rekonstruktion führt neuhochdeutsch „Krieg" auf

die indogermanische Wurzel *gwrei- zurück. Diese hat ihre Entsprechung in

griechisch brímē mit der Bedeutung „Gewalt, Wucht, Ungestüm" und hýbris mit

der Bedeutung „Überheblichkeit, Gewalttätigkeit".

 

In einem weiteren sprachgeschichtlichen Zusammenhang wird auch das

neuhochdeutsche Wort „Kraft" hier eingeordnet, das möglicherweise aus der

gleichen indogermanischen Wurzel entstanden ist.⁶ Die große Bandbreite der

Bedeutungen spiegeln das altfriesische halskrīga mit der Bedeutung

Halssteifheit" sowie die vermutlich in Verbindung stehenden Begriffe 

altirisch bríg mit der Bedeutung „Kraft, Macht" und lettisch grînums für

Härte, Strenge" wider.⁷ Der Kollektivsingular, der alle Kriege subsumiert, 

entstand um 1800. Ältere Enzyklopädien behandeln unter „Krieg" einzelne

Kriege oder spezifische Fragen der Kriegsführung.⁸ Ein veraltetes Wort für

Krieg ist Orlog (noch heute niederländisch und afrikaans: oorlog).

 

Das Verbum „jemanden bekriegen" heißt einerseits „gegen ihn Krieg führen",

andererseits hat das Grundwort kriegen die Bedeutung „etwas bekommen,

erhalten", „jemanden erwischen"⁹ : Beide Bedeutungen sind geeignet,

Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzuzeigen. Auch

wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein

ökonomischer Hintergrund.

 

Während individuelles oder kollektives Rauben und absichtliches Töten von

Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat

strafbar ist, wird „Krieg" nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet,

sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich

dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische

Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall

voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen

gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind

damit Kriegspartei.

 

Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig

und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer

Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im

Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung

zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs-

von Verteidigungskrieg.

 

Typen

 

Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:

 

Ein zwischenstaatlicher Krieg findet zwischen zwei oder mehreren Staaten

statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu

einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und

seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen-

oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee

fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen

die Armee einer Besatzungsmacht.

 

In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines

Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, oft nicht staatlich

organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften,

Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen 

Staatsregierung geführt werden.

 

In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B.

als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für

die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um

Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen

Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.

 

Ob es sich um einen Bürgerkrieg oder einen Unabhängigkeitskrieg handelt,

hängt oftmals vom Standpunkt der jeweiligen Kriegspartei ab. So wird die

Partei, die sich abspalten möchte, eher von einem Sezessionskrieg sprechen,

während die Partei, die auf einem einheitlichen Staat beharrt, denselben

Konflikt als (innerstaatlichen) Bürgerkrieg ansehen wird.

 

Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht

strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen kämpfenden

Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist kein

verlässliches Kriterium. Trotzdem nehmen große Forschungsprojekte das Maß

von 1.000 Toten als groben Indikator dafür, dass ein bewaffneter Konflikt

sich zum Krieg gesteigert hat. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein

Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei

mindestens einem der Kontrahenten. Als weiteres Kriterium wird manchmal

angesehen, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein

muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung

beteiligt.¹⁰ ¹¹

 

Ein bewaffneter Konflikt, der durch den Gegensatz konventionell überlegenen

Militärs auf der einen Seite, und ihre Schwäche mittels Guerillatechniken

ausgleichenden Gegnern auf der anderen Seite, geprägt ist, gilt als

asymmetrischer Konflikt. Beispiel für einen solchen Konflikt ist auch der

heutige „Krieg gegen den Terror", den die USA nach den Anschlägen vom 11.

September 2001 ausgerufen haben. In ihm kämpft eine Staatenkoalition

(Koalitionskrieg) gegen eine bzw. mehrere als weltweite Kriegspartei(en)

auftretende terroristische Gruppierung(en). Ob es sich bei dem vermehrten

Auftreten asymmetrischer Konflikte um ein neues oder altes, nur stärker

auftretendes Phänomen handelt, ist Gegenstand von Diskussionen.¹²

 

Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung – u. a. in den Medien – als

Konflikt" oder als „Krieg" bezeichnet wird, ist oft von politischen oder 

propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, die schon

den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde,

kann z. B. in der Sprachregelung von Drittstaaten bewusst weiterhin als

Konflikt bezeichnet und behandelt werden, um sich damit besser einem

Beistandsversprechen „im Kriegsfalle" oder anderem angemessenem Druck auf

die Konfliktparteien entziehen zu können. Bei der Höherstufung eines

einfachen bewaffneten Konflikts zu einem Krieg gilt analog das Gleiche.

 

Subformen des Krieges oder analog so bezeichnete Konflikte sind unter

anderem die Fehde, Bandenkriege,...

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