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Gebührenrecht für Steuerberater

Honorare richtig bestimmen, abrechnen und durchsetzen

AutorAnnerose Warttinger, Herbert E. Zimmermann, Wendelin Keller
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl267 Seiten
ISBN9783834995957
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Das Werk unterstützt den Steuerberater mit Mustern und Praxishinweisen bei der Erstellung und Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Gebührenabrechnung. Neben den Grundlagen werden auch Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen im Gebührenrecht dargestellt.

Annerose Warttinger ist neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin ehrenamtliche Richterin im Senat für Steuerberatersachen beim Bundesgerichtshof. Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Dipl.-Volkswirt Herbert E. Zimmermann ist Präsident des Steuerberaterverbands Hessen und im erweiterten Vorstand des DStV tätig. Rechtsanwalt Wendelin Keller ist Justiziar der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Die Autoren haben langjährige Erfahrungen als Gutachter auf dem Gebiet des Gebührenrechts.

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Leseprobe
§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht (S. 19)

A. Allgemeines

I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten

Gemäß § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrages ihre Auftraggeber

in Steuersachen zu beraten

sie zu vertreten

ihnen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch

die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und

in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie

die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und

deren steuerliche Beurteilung.

Diese Tätigkeiten, auch Vorbehaltsaufgaben genannt, werden in § 1 StBerG, Anwendungsbereich des StBerG, spezifiziert und sind somit Grundlage der Befugnis zur unbeschränkten, geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG). Zu unterscheiden von der zuvor beschriebenen Hilfe in Steuersachen, sind jedoch die in § 57 Abs. 3 StBerG benannten Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG) und vereinbare Tätigkeiten (§57 Abs. 3 StBerG), die zum beruflichen Aufgabengebiet der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften gehören, sind hinsichtlich der Honorarberechnung somit nach unterschiedlichen Grundlagen abzurechnen.

Diese Unterscheidung ist bedeutsam für die in § 64 StBerG vorgegebene Bindung der Steuerberater an eine Gebührenordnung. D. h., die StBGebV1 (Steuerberatergebührenverordnung), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007), in Kraft getreten zum 1.1.2007, bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die das Berufsbild des Steuerberaters gemäß § 33 StBerG bestimmen. Daraus folgt, dass die Steuerberatergebührenverordnung grundsätzlich nicht für Tätigkeiten gilt, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind (§ 57 Abs. 3 StBerG).

Demzufolge verweist § 45 Abs. 1 der BOStB (Satzung über Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten) auf die Bindung der Steuerberater an die StBGebV und stellt in Abs. 2 klar, dass für die Vergütung von Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG – u. a. für die vereinbarenen Tätigkeiten – die gesetzlichen Vorschriften der §§ 612 und 632 BGB gelten.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine transparente, nachvollziehbare Gebühren- und Auslagenabrechnung nach der StBGebV. § 14 StBGebV fordert bei einer Pauschalvergütung ausdrücklich eine schriftliche und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geltende Vereinbarung. Es empfiehlt sich daher – und dies insbesondere bei mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten – stets ein Beratervertrag, aus dem sich der Leistungskatalog ergibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§§ 612, 632) gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung/der Werkvertrag nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Sollte die Höhe der Vergütung nicht anderweitig bestimmt sein, so ist beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die StBGebV gilt somit nur für die Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG), nicht aber für die vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG).

II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit

1. Auftrag

Steuerberater erhalten ihre Aufträge für ihre nach § 33 StBerG zu erbringenden Tätigkeiten von ihren Mandanten (Auftraggeber). Mit der Auftragsannahme schließen sie über Art und Umfang einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB ab.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht7
Abkürzungsverzeichnis15
Literaturverzeichnis16
Bearbeiterverzeichnis17
§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht19
A. Allgemeines19
I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten19
II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit20
1. Auftrag20
2. Fälligkeit, Verjährung21
III. Formelle Anforderungen an die Rechnung22
1. Berechnung der Umsatzsteuer22
B. Fragen der Kanzleiorganisation23
§ 2 Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung24
A. Allgemeines24
I. Allgemeine Vorschriften25
II. Sinngemäße Anwendung27
III. Mindestgebühr, Auslagen27
IV. Vereinbarung der Vergütung28
V. Mehrere Steuerberater31
VI. Mehrere Aufraggeber32
VII. Fälligkeit33
VIII. Vorschuss33
IX. Berechnung34
§ 3 Gebührenarten und Gebührenberechnung36
A. Angemessenheit der Gebühren36
I. Wertgebühren37
II. Rahmengebühr37
III. Abgeltungsbereich der Gebühren38
IV. Zeitgebühr40
V. Pauschalvergütung41
VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung42
§ 4 Umsatzsteuer und Ersatz von Auslagen43
A. Umsatzsteuer43
B. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen43
C. Dokumentenpauschale45
D. Geschäftsreisen46
E. Reise zur Ausführung mehrerer Geschäfte48
F. Verlegung der beruflichen Niederlassung49
§ 5 Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten50
A. Rat, Auskunft, Erstberatung50
B. Gutachten53
C. Anträge im Besteuerungsverfahren und Berichtigungen54
Sonstige Einzeltätigkeiten I.54
Steuererklärungen II.57
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über III. die Betriebsausgaben71
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Fortwirtschaft IV. nach Durchschnittsätzen74
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die V. Werbungskosten74
Prüfung von Steuerbescheiden VI.77
Teilnahme an Prüfungen VII.78
Selbstanzeige VIII.79
Besprechungen IX.80
§ 6 Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspfl ichten82
A. Einrichtung einer Buchführung82
B. Buchführung82
I. Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege, § 33 Abs. 1 StBGebV84
II. Kontieren der Belege, § 33 Abs. 2 StBGebV85
III. Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen, § 33 Abs. 3 StBGebV85
IV. Buchführung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 33 Abs. 4 StBGebV86
V. Laufende Überwachung der Buchführung, § 33 Abs. 5 StBGebV87
VI. Gegenstandswert88
1. Gegenstandswert im Allgemeinen88
2. Gegenstandswert bei Rumpfwirtschaftsjahr88
3. Gegenstandswert bei kürzerem Tätigkeitszeitraum88
4. Gegenstandswert für Sonderbuchführungen89
VII. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, § 33 Abs. 7 StBGebV89
VIII. Umsatzsteuer- Voranmeldung, § 33 Abs. 8 StBGebV90
IX. Abrechnung nach Buchungszeilen90
C. Lohnbuchführung90
I. Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBGebV90
II. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBGebV91
III. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen, § 34 Abs. 3 StBGebV92
IV. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 34 Abs. 4 StBGebV93
V. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung, § 34 Abs. 5 StBGebV93
VI. Lohnsteueranmeldung, § 34 Abs. 6 StBGebV94
D. Abschlussarbeiten94
I. Jahresabschluss, Anhang, Lagebericht, § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV96
1. Aufstellung eines Jahresabschlusses96
2. Erstellung eines Anhangs97
3. Erstellung eines Lageberichts97
II. Aufstellung eines Zwischenabschlusses oder eines vorläufi gen Abschlusses, § 35 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV98
III. Steuerliche Gewinnermittlung, § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV98
1. Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis98
2. Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz99
IV. Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBGebV99
V. Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 5 StBGebV100
VI. Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV100
VII. Beratende Mitwirkung bei Aufstellung eines Jahresabschlusses, Erstellung eines Anhangs und Erstellung eines Lageberichts, § 35 Abs. 7 StBGebV101
VIII. Zusammenstellung eines Jahresabschlusses aus übergebenen Endzahlen, § 35 Abs. 1 Nr. 8 StBGebV101
IX. Gegenstandswert, § 35 Abs. 2 StBGebV101
X. Sonstige Abschlussvorarbeiten, § 35 Abs. 3 StBGebV102
E. Steuerliches Revisionswesen103
I. Prüfung von Buchführung, Inventar, Überschussrechnung, einzelner Konten, einzelner Posten und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 1 StBGebV104
II. Prüfung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht oder sonstiger Vermögensrechnung nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 2 StBGebV104
1. Prüfung einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs, Lageberichts oder einer sonstigen Vermögensrechnung für steuerliche Zwecke105
2. Berichterstattung über die Prüfungstätigkeit105
F. Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke106
G. Erteilung von Bescheinigungen107
I. Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen, § 38 Abs. 1 StBGebV107
II. Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen, § 38 Abs. 2 StBGebV107
III. Gegenstandswert108
H. Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe108
I. Allgemeines109
II. Nicht in § 39 StBGebV geregelte Tätigkeiten für Land- und Forstwirte110
III. Weitere Besonderheiten in § 39 StBGebV111
§ 7 Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsvollstreckungsverfahren115
A. Verfahren vor den Verwaltungsbehörden115
I. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren ohne Ivorangehende Tätigkeit, § 40 Abs. 1 StBGebV116
II. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangegangener Prüfung des anzugreifenden Steuerbescheids, § 40 Abs. 2 StBGebV117
III. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 24 StBGebV, § 40 Abs. 3 StBGebV118
IV. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 23 StBGebV, § 40 Abs. 4 StBGebV118
V. Mehrere Auftraggeber, § 40 Abs. 5 StBGebV119
VI. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangehender Tätigkeit nach § 31 StBGebV, § 40 Abs. 6 StBGebV120
VII. Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, § 40 Abs. 7 StBGebV121
VIII. Erledigung der Angelegenheit, § 40 Abs. 8 StBGebV122
IX. Gegenstandswert122
X. Erstattung der Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens122
B. § 41 bis 43 StBGebV (aufgehoben)123
C. § 44 StBGebV Verwaltungsvollstreckungsverfahren123
§ 8 Gerichtliche und andere Verfahren125
A. Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren125
I. Finanzgerichtliches Verfahren125
1. Verfahrensgebühr125
2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags126
3. Terminsgebühr126
4. Terminsgebühr ohne streitige Anträge126
5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren126
6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages126
7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren127
8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung127
II. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten127
1. Verfahrensgebühr127
2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags127
3. Terminsgebühr127
4. Terminsgebühr bei nicht streitiger Verhandlung128
5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren128
6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages128
7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren128
8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung128
III. Steuerstrafverfahren129
1. Allgemeine Gebühren129
2. Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren129
3. Gebühren im gerichtlichen Verfahren130
IV. Bußgeldverfahren130
V. Berufsgerichtliches Verfahren130
VI. Verfahren in Gnadensachen131
VII. Abrechnungsbeispiele131
1. Finanzgerichtliches Verfahren131
2. Steuerstrafverfahren131
VIII. Kostenerstattung132
IX. Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr?133
B. Vergütung bei Prozesskostenhilfe133
§ 9 Übergangs- und Schlussvorschriften135
A. Anwendung135
B. Übergangsvorschrift für Änderungen der StBGebV135
C. § 48 StBGebV, Berlinklausel (aufgehoben)135
D. Inkrafttreten135
§ 10 Vergütung in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( § 2 StBGebV)136
A. Allgemeines136
I. Inhalt und Zweck der Vorschrift136
II. Abgrenzung zur Anwendung von Vorschriften der StBGebV als Maßstab der „ Üblichen Vergütung“137
III. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften der StBGebV für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften?138
IV. Sinngemäße Anwendung von Vorschriften der StBGebV nach § 35 RVG durch Rechtsanwälte und deren Berufsgesellschaften138
V. Sinngemäße Anwendung des RVG nach §§ 45 und 46 StBGebV durch Steuerberater139
B. Katalog der Einzelfälle in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( alphabetisch)139
§ 11 Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBGebV)146
A. Einzelheiten146
I. Zur Anwendung der Vorschrift146
II. Folgen eines Verstoßes147
III. Verhältnis zu § 14 StBGebV (Pauschalvergütung)147
B. Allgemeine Belehrungs- bzw. Aufklärungspflicht?148
C. Freiwillige und vorbehaltlose Zahlung des Mandanten148
D. Grenzen der Vergütungsvereinbarung149
E. Anpassung bestehender Vergütungsvereinbarungen149
§ 12 Gebührenmanagement150
A. Durchsetzbarkeit und Durchsetzung150
I. Allgemeines150
II. Forderungsmanagement im Vertrauensverhältnis150
1. Art und Weise der Zahlungserinnerung150
2. Einzugsermächtigung151
3. Einschaltung einer Verrechnungsstelle / Factoring151
III. Rechtliche Möglichkeiten152
1. Voraussetzungen für die Einforderung des Anspruchs152
2. Vermittlung durch die Steuerberaterkammer153
3. Mahnverfahren153
4. Klageverfahren154
5. Zwangsvollstreckung155
IV. Verjährung156
1. Beginn der Verjährung156
2. Hemmung der Verjährung156
3. Neubeginn der Verjährung157
4. Verwirkung des Vergütungsanspruchs157
B. Sicherung der Vergütung158
I. Vorschuss158
II. Zurückbehaltungsrecht158
III. Schuldanerkenntnis159
IV. Stellen von Sicherheiten160
V. Abtretung160
1. Abtretung des Steuererstattungsanspruches160
2. Abtretung von Vergütungsansprüchen des Steuerberaters160
VI. Aufrechnung161
VII. Sicherung in der Krise des Auftraggebers161
C. Problemfelder in der Praxis163
I. Unentgeltlicher Rat – Haftung163
II. Erstgespräch ohne spätere Mandatserteilung163
III. Genaue Einordnung der Tätigkeit unter Tatbestände der StBGebV164
IV. Abrechnung von komplexen Tätigkeiten165
V. Nicht vereinbarte Auftragserweiterung165
VI. Unzureichende Auftragsausführung166
VII. Beanstandung von Rechnungen nach Zahlung166
VIII. Korrektur von Rechnungen167
IX. Vorzeitige Auftragsbeendigung168
X. Wechsel des Steuerberaters168
§ 13 Vergütung für vereinbare Tätigkeiten des Steuerberaters170
A. Allgemeines170
I. Begriffe und Erläuterung170
II. Taxen171
III. Versicherungspflicht und -schutz in der Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung172
IV. Vergütung in Anlehnung an Vorschriften der StBGebV172
V. Unterschiede zur direkten Abrechnung nach der StBGebV172
B. Abrechnung gemischter (komplexer) Tätigkeiten173
C. ABC der Vergütungen für vereinbare Tätigkeiten174
I. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Ermittlung177
§ 14 Neuere Entwicklungen bei der Preiswerbung für Steuerberatung197
A. Werbung für Dienstleistungen über den Preis197
I. Werbung mit kostenloser Erstberatung197
II. Werbung mit Sonderpreis für Erstberatung197
III. Werbung mit (geringen) festen Gebührensätzen für Dienstleistung198
IV. Werbung mit Gebührenverzicht bei Gebühren, die höher als der Erstattungsbetrag sind198
B. Einsatz neuer Medien198
I. Steuerberater-Hotline198
II. Versteigerung von Steuerberaterleistungen (Internet- Auktion)199
§ 15 Anhang200
A. Gebührentabellen200
I. Tabellen zur StBGebV200
II. VV RVG (Auszug)211
1. Teil 3, Abschnitt 2211
2. Teil 3, Abschnitt 3214
3. Teil 4. Strafsachen217
4. Teil 5. Bußgeldsachen226
5. Teil 6. Sonstige Verfahren231
III GKG ( Auszug)236
1. §§ 6, 34, 52 GKG236
2. Anlage 1 zum GKG238
3. Teil 4, Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten240
4. Teil 5, Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit242
5. Teil 6, Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit249
6. Anlage 2 zum GKG252
IV. StBerG, Gebührenverzeichnis253
B. Muster256
I. Kostenfestsetzungsantrag Finanzgericht256
II. Kostenfestsetzungsantrag Steuerstrafverfahren257
III. Pauschalhonorarvereinbarung gem. § 14 StBGebV258
IV. Steuerberatungs – Vertrag261
Stichwortverzeichnis272

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