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Grundzüge des iranischen Familienrechts im Vergleich zum deutschen Familienrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der Morgengabe

AutorSheyda Shirazi
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl88 Seiten
ISBN9783640828463
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das iranische Recht stellt sich heute als eine Mischung zwischen traditionellem Gewohnheitsrecht, unkodifiziertem islamischen Recht und positivem, staatlich gesetztem Recht dar, ist also durch Rechtspluralismus gekennzeichnet'. Iran ist ein islamisches Land, in dem seit über 1400 Jahren Islam herrscht. Die islamische Weltanschauung, die hauptsächlich aus Koran und anderen theologischen Büchern zu interpretieren sind, wurde in Laufe der vergangen 1400 Jahre ein großer Teil der Iranischen Rechtsgeschichte geworden. Die Regelungen des Islam sind als Norm oder Gewohnheitsrecht zu sehen. Diese Regelungen sind Teil des Alltagslebens der Iraner und werden seit Jahren praktiziert. In der Monarchischen Geschichte des Iran gab es keine exekutive oder Judikative. Der Monarch bzw. König war der allmächtigste Gesetzgeber für Adler und Untertanen. Die Konflikte und Streiten zwischen Untertanten waren in traditionelle islamische Gerichte, also nach Koran durch einen islamischen Richter zu lösen. Seit den 20er2 Jahren des letzten Jahrhunderts, ist im Iran das traditionelle islamische Gericht abgeschafft worden. Das erste bürgerliche Buch war eine Mischung von französischem und belgischem Zivilbuch mit islamischen Regelungen. Im Laufe des Jahres und vor allem nach der islamischen Revolution im Jahre 1979 wurden die islamischen Regelungen von größerer Bedeutung, so dass das heutige Zivilgesetzbuch als islamisch- iranisches Zivilgesetzbuch zu bezeichnen ist. Somit ist Koran als einzige Rechtsquelle des iranischen Zivilgesetzbuches zu sehen. Das Iranische Rechtssystem ist Religionsabhängig und könnte sich nicht von dem islamischen Recht ausweichen. Also alle wichtigsten Gesetze sind aus dem Koran zu interpretieren. Wenn der Gesetzgeber beispielsweise keine Rechtsquellen aus dem Koran oder andere theologisch anerkannten Bücher finden kann, dann hat er nach dem Ermessen zu entscheiden. Dieser Ermessenspielraum ist auch von islamischen erste schiitische Imam .

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Leseprobe

III. Morgengabe


 

3.1 Allgemein


 

Als Morgengabe bezeichnet man eine Vermögenswerte Leistung der Ehemann an die Ehefrau in Bezug auf die Eheschließung zu bringen hat. „Morgengabe ist spätestens seit dem Frühmittelalter eine Gabe des Mannes an die Frau nach der  Hochzeitsnacht. Sie wird vom Mann verwaltet.“[102] Die Morgengabe ist eine alte Tradition, in dem der Ehemann bei der Eheschließung seine Achtung und seine Aufmerksamkeit vor der Ehefrau zeigt. Diese Tradition wird heute noch in manchen Länder praktiziert, darunter in islamischem Ländern.

 

Morgengabe hat in islamische Kultur als auch ein traditionelle sowohl eine religiöse Bedeutung. In der Islamischen Weltanschauung ist der Morgengabe am bedeutsamsten Finanziellen Aspekt der Ehe. Islam verpflichtet der Männer zu Zahlung der Morgengabe in verschiedene Versen:

 

„ Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber

 

freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.[103]

 

„  Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz

 

(Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil.[104]

 

3.2 Morgengabe in Iranische Familienrecht


 

Das siebte Buch des Iranischen Zivilgesetzbuchs ordnet die Morgengabe in sein siebtes Kapitel, §§1078ff. IZGB unter. Die Morgengabe ist eine Zuwendung des Mannes an die noch zu heiratende oder schon geheiratete Frau. Der Sinn dieser Zuwendung liegt nicht nur in der Versorgung. §1091 IZGB zeigt vielmehr auch die

 

Berücksichtigung eines Anstands- und Ehrgefühls[105]. Aufgrund traditionellem und gewohnheitsrechtlichem Charakter der Morgengabe hat der Gesetzgeber nicht das Verlangen gehabt, die Morgengabe legal zu definieren.

 

Die am gewichtigsten juristischen Kommentare haben auch keinen genugtuenden Charakter zur Morgengabe erwähnt. Aber wie die Name schön verratet geht es um eine Leistung der in der Regel am Morgen danach geleistet werden sollte. Damit ist die tatsächliche Eheschließung gemeint[106].

 

Die Morgengabe (Mahr) hat im Iran eine finanzielle Absicherungsfunktion oder Altersversorgung. Also im Fall der Scheidung oder im Fall des Tot des Ehemannes, die Ehefrau kann ihre Morgengabe von dem Ehemann oder seine Nachlass verlangen [107]. Somit sollte die finanzielle Zukunft der Ehefrau gesichert sein.

 

3.2.1 Der Gegenstand und der Höhe der Vereinbarte Morgengabe


 

Der Gegenstand der Morgengabe ist in iranischem Rechtssystem undefiniert und könnte alles sein, was Vermögenswert ist [108]. Die Morgengabe muss auch Eigentumsfähig sein. Sie muss auch in Besitz genommen werden können[109]. Die Ehefrau sollte nach der Übertragung die Eigentümerin des Gegenstandes der Morgengabe werden können. Das heißt der Gegenstand der Morgengabe sollte kein staatliches oder allgemein nützliches Wertvermögen sein[110]. Die Morgengabe wird durch den Ehemann nach der Eheschließung der Ehefrau erteilt bzw. übertragen.

 

„Die Höhe der Morgengabe wird vom Vater der Braut vorgeschlagen. Die ausgesprochene Summe steht im Zusammenhang mit den eigenen Verhältnissen und dem Gesellschaftsgrad von Familie und Braut. Aber natürlich wird von Seiten der Brautfamilie versucht, den Betrag möglichst hoch zu halten. Und umgekehrt wird von Seiten der Familie des Mannes versucht, den Betrag herunterzuhandeln. Grundsätzlich sind die Menschen im Iran von der Einstellung geprägt, die Höhe des

 

Mahr habe mit der Wertschätzung des Mannes gegenüber der Frau zu tun. Andererseits stellt das Mahr eine Art Versicherung oder Absicherung für die Standhaftigkeit und Stärke der Ehe dar. Die Vereinbarung über das Mahr wird schriftlich festgehalten[111]:“

 

Nach Vorschriften des § 1078 IZGB alles was Vermögenswert ist, kann Gegenstand

 

der Morgengabe sein. Sie kann aus Bargeld, sonstigem Besitz oder Eigentum

 

bestehen [112]. Auf jeden Fall muss es finanziellen Wert haben. Gegenstand der Morgengabe können auch Ansprüche sein[113], z.B. ein Urheberrecht oder Patent[114]. Auch kann der Ehemann der Frau seinen Anspruch gegen einen Dritten abtreten oder sich ihr gegenüber zur Zahlung einer gewissen Summe verpflichten. Hin und Wieder ist der Anspruch auf eine bestimmte Geldwerte Tätigkeit des Mannes gerichtet. Hat er eine solche Arbeit zum Inhalt der Vereinbarung über die Morgengabe gemacht, ist er der Ehefrau gegenüber zur Erfüllung verpflichtet. Die Frau kann dann beispielweise den Sprachunterricht oder die Renovierung des Hauses verlangen, wobei man aufgrund der generellen Möglichkeit der Vereinbarung einer Ratenzahlung (§1083) bei entsprechender Sachlage keine Vorleistung als Eingehungsvoraussetzung für die Ehe verlangen muss[115]. Stets muss die geschuldete Arbeit aber einen wirtschaftlichen Wert haben.

 

Das Mehr wird üblicherweise aus der Vermögensmasse des Mannes stammen. Ist der Ehemann aber nicht der Eigentümer der Sache oder nicht Förderungsinhaber des als Morgengabe übertragenen Anspruches, ist die anlässlich der Eheschließung getroffene Vereinbarung gleichwohl wirksam[116].

 

Das weiteren ist ein juristischer Vermögensbegriff anzusetzen, weshalb illegale Dinge nicht wirksam als Morgengabe eingesetzt werden können [117].

 

Die Morgengabe hat eine gesetzliche Eigenschaft. Schweigen der Eheleute während der Eheschließung über die Morgengabe, ändert es gesetzliche Wirkung nicht[118]. In diesem Fall ist die Eheschließung gültig, die Ehefrau hat Anspruch auf übliche Morgengabe[119].

 

Sollen die Eheleute sich einigen, dass die Ehefrau auf ihre Morgengabe verzichtet, ist diese Vereinbarung nicht gültig. Die Eheschließung ist aber Wirksam, nur die Vereinbarung zur Morgengabe ist nichtig [120].Die Ehefrau kann danach ihren Anspruch auf die Morgengabe gelten machen [121].

 

3.2.1.1 Klarheit des Morgengabengegenstands

 

Diese Vermögenswerte Leistung muss gem. §1079 IZGB für die Parteien vorstellbar und klar sein. Also der Gegenstand und der Höhe der Morgengabe wird von Parteien festgelegt[122].

 

Die Klarheit des Gegenstandes der Morgengabe ist eine Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit der Ehe. §216 IZGB lautet: „Die Kaufsache darf nicht unklar sein.“ Es handel sich bei dieser Formulierung zwar um einen Kaufvertrag, aber ihr Inhalt gilt für alle Verträge[123].

 

Wenn die Parteien bei der Eheschließung eine Morgengabe vereinbart haben, die nicht genau definiert ist, besteht die Eheschließung fort, während die vereinbarte Morgengabe nichtig ist[124]. Das heißt die Ehevertrag und der Vertrag über Morgengabe zwei juristisch selbstständige Verträge sind, daher sind sie voneinander strick zu trennen[125]. Diese ist auch analog aus § 1081 IZGB heraus zuleiten: „sollte der vereinbarte Morgengabe bei der Eheschließung (als ein Nebenvereinbarung), aufgrund eine nichtige Bedingung, nichtig sein, so besteht die Ehe weiterhin Rechtsmäßig. „

 

3.2.1.2 Übergabepflicht des Ehemannes und Fälligkeit der Morgengabe

 

Der Zeitpunkt der Übertragung der Morgengabe ist nach Verlang der berechtigte, also die Ehefrau[126]. Nach der Eheschließung ist die Morgengabe sofort fällig. § 1082 IZGB besagt :die Ehefrau wird bei der Eheschließung die Eigentümerin der

 

Morgengabe und kann sie über sie verfügen so wie sie will. Daher wird die Ehefrau genau nach der Eheschließung und Ausübung der eheliche Geschlechtsverkehr die

 

Eigentümerin der Morgengabe [127]. Die Wirksamkeit des Eigentums der Ehefrau an

 

Morgengabe ist bis zum ersten Geschlechtsverkehr schwebend wirksam [128].

 

Seit Erlass der Satzung zu Prozessieren des §1082 IZGB im Jahr 1993, ist die Morgengabe nach Inflationsausgleich zu berechnen. In dieser Arbeit wird unter dem Punkt „Berechnung der Morgengabe“ den Inflationsausgleich näher erklärt [129].

 

3.2.1.2.1 Übergabe der Morgengabe

 

Der Ehemann ist zur Übergabe der Morgengabe verpflichtet. Nach § 1084 ZGB er ist verpflichtet die Morgengabe frei von Sach- und Eigentumsmängel zu verschaffen. Er ist für deren Fehler und Verlust verantwortlich, wenn es sich dabei um eine Sache handelt. „Geht eine vertraglich bestimmte Sache unter, so muss er bei einer Gattungssache aus der gleichen Gattung und ansonsten Wertersatz leisten. Ist der Gegenstand mit Fehlern behaftet, kann die Frau zwischen folgenden Alternativen wählen Sie kann den Gegenstand zurückgeben und einen anderen fehlerfreien Gegenstand bzw. Wertersatz verlangen. Des Weiteren hat sie das Recht, die Sache zu behalten und die Differenz zwischen dem Wert einer fehlerfreien und dem der fehlerhaften Sache geltend machen“.[130] .

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