Blick zurück: Der Generationenvertrag2
Der Generationenvertrag geht historisch auf das 19. Jahrhundert zurück und bildet die Grundlage der gesetzlichen Alterssicherung, an ihm orientiert sich auch die heutige Kranken- und Pflegeversicherung. Das ursprüngliche System der gesetzlichen Alterssicherung beruhte auf einer Ansparung von festgelegten Rentenbeiträgen, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren.
Aber damit kam – von kurzen Unterbrechungen abgesehen – nie eine ausreichende Kapitaldeckung zustande. Die Inflation in den 1920er Jahren und die Folgen beider Weltkriege setzten diesem Projekt ein Ende.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde von der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer 1957 das System der Kapitaldeckung in ein Umlageverfahren geändert. Das ihm zugrunde liegende Konzept „Solidarvertrag zwischen den Generationen“ stammt von Wilfried Schneider.
Sein Plan sah vor, dass sowohl Kindern und Jugendlichen (vor Erreichen des 20. Lebensjahres) als auch alten Menschen (nach Vollendung des 65. Lebensjahres) ein Anteil aus den gesamten Arbeitseinkommen zugesichert wird.
Die mittlere Generation sollte (neben der Unterstützung der Alten) zugleich mit Rentenbeiträgen aus ihrem Erwerbseinkommen für die nachwachsende Generation vorsorgen. Dementsprechend war neben der Altersrente auch eine Kindheits- und Jugendrente vorgesehen.
Unverheiratete Kinderlose sollten den doppelten Beitrag zahlen, verheiratete Kinderlose den 1,5-fachen Beitrag wie Verheiratete mit zwei Kindern.
Schreiber versuchte mit diesem Plan, den in der vorindustriellen Gesellschaft bestehenden Solidarvertrag innerhalb der Familien, wonach Eltern die Kinder großzogen und dadurch selbstverständlich Anspruch auf deren Unterstützung im Alter erwarben, in die industrielle Gesellschaft zu überführen. Aber es wurde nur ein Teil des eigentlichen Schreiber-Plans übernommen. Die erwerbsfähige Generation wurde lediglich verpflichtet, Rentenbeiträge für die nicht mehr erwerbstätige Generation zu zahlen. Eine vergleichbare Verpflichtung gegenüber der nachfolgenden jungen Generation in Form einer „dynamischen Kindheitsund Jugendrente“, die Schreiber als „Preis“ für die dynamische Altersrente betrachtete, wurde nicht verwirklicht. Die Unterhaltskosten für die Kinder (einschließlich des Erziehungsaufwands) blieben überwiegend Sache der Eltern, während deren eigener Rentenanspruch an Erwerbstätigkeit gekoppelt wurde. Das führt bis heute dazu, dass alle, die z.B. wegen Kindererziehung keinen Beruf ausüben, geringere Rentenansprüche haben als ihre berufstätigen Altersgenossen ohne Kinder.
Diese Änderung führte von Anfang an zu heftigen Kontroversen. So wandte sich z. B. Oswald von Nell-Breuning (der Nestor der katholischen Soziallehre) gegen die unvollständige Umsetzung des von Schreiber definierten Generationenvertrages:
„Wenn die Kinderlosen und die Kinderarmen ihr Dasein, insbesondere ihre Versorgung im Alter, auf anderer Leute Kinder aufbauen, dann bilden Familienlastenausgleich und Altersversorgung keine Einheit. Eine sinnvolle Regelung ist nur möglich, wenn man beides zusammen anfasst.“3
„Diejenigen, die Beiträge zahlen, empfangen ja nicht ihre Beiträge zurück, wenn sie alt geworden sind. Durch ihre Beiträge haben sie nicht ihre Rente verdient, sondern dadurch haben sie zurückerstattet, was die Generation zuvor ihnen selbst gegeben hat. Damit sind sie quitt.
Die Rente, die sie selbst beziehen wollen, die verdienen sie sich durch die Aufzucht des Nachwuchses. Wer dazu nichts beiträgt, ist in einem ungeheuren Manko.“4
Gesellschaftlicher Wandel
In den 1960er und 70er Jahren wurde bei Debatten um die Neuausrichtung des Schulsystems vehement um „gleiche Bildungschancen für alle“ gestritten. Inzwischen profitieren viele Heranwachsende von dieser Neuregelung und erleben früh, wie viel im späteren Leben von einer fundierten Schul- und Berufsausbildung abhängt.
Der Anteil der Akademiker und gut Ausgebildeten ist stark gestiegen, auch Frauen stehen heute fast alle Berufswege offen. Von gleicher Bezahlung für Männer und Frauen sind wir zwar in vielen Bereichen noch immer weit entfernt, aber irgendwann wird auch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt werden, genau wie andere Rechte.
Heute üben Frauen Berufe aus, die früher ausschließlich Männern vorbehalten waren: Ingenieurinnen, Dachdeckermeisterinnen, Schreinerinnen, Soldatinnen, Pilotinnen, Astronautinnen, Pfarrerinnen, Dozentinnen usw. Sie absolvieren gleiche Ausbildungen oder Studien und möchten – genau wie ihre männlichen Kollegen – den erlernten Beruf auch ausüben, unabhängig davon, ob sie einmal heiraten und Kinder haben werden oder nicht.
Junge Menschen haben nicht nur gute Ausbildungschancen, sie sind auch früh umfassend informiert. Dazu tragen sowohl die globale und elektronische Vernetzung und die moderne Medienlandschaft bei als auch die Tatsache, dass heute viel offener über fast alles gesprochen wird.
Heranwachsende erfahren schon früh in ihrer Herkunftfamilie oder im Freundeskreis, welche Probleme entstehen, wenn Menschen keine eigenständige finanzielle Sicherung haben. Viele ihrer Mütter oder Großmütter hatten nur geringe Chancen, einen qualifizierten Beruf zu erlernen. Sie waren Flüchtlinge oder Vertriebene, hatten ihre Eltern durch den Krieg verloren und es ergab sich höchstens die Möglichkeit, den Lebensunterhalt ihrer Familien mit schlecht bezahlten Aushilfsarbeiten aufzubessern.
Nach 1945 wurde jung geheiratet, die meisten Familien hatten mehrere Kinder, die „Pille“ kam erst um 1960 in Umlauf und das Wort Familienplanung war noch nicht erfunden. Gleichzeitig gab es nur sehr wenige Kindergärten – zumindest in Westdeutschland.
In den 50er bis 70er Jahren lebten in der BRD die meisten Familien von einem Verdienst. Väter waren stolz darauf, ihre Familie allein ernähren zu können, man nannte sie Alleinverdiener, heute spricht man von Versorgerehen. Für die Kinder berufstätiger Mütter gab es noch keine Ganztagsbetreuung. Junge Frauen kümmerten sich vor allem um Haushalt und Kindererziehung (ohne voll elektrifizierten Haushalt, Pampers und Handy), daneben um Verwandte oder Nachbarn und engagierten sich unentgeltlich in Kirchengemeinden oder Vereinen. Aus dieser Zeit stammt der eher abfällig benutzte Satz „Kinder – Küche – Kirche“.
Ich gehöre zu dieser Generation. In der Nähe unseres Wohnortes am Rand von Frankfurt wurde in den 60er Jahren auf der „grünen Wiese“ in Fertigteilbauweise ein neuer Stadtteil errichtet – die Nordweststadt. 25.000 Neubürger aller Nationalitäten und Weltanschauungen fanden hier innerhalb von fünf Jahren eine neue Heimat.
Ich war Elternbeirätin in der Schule unserer Kinder und erfuhr dabei von den Schwierigkeiten der neu zugezogenen, mehrheitlich kinderreichen Familien. In der festen Überzeugung, bei der Lösung mancher Probleme helfen zu können, gründete ich 1970 (spontan und ohne jede Vorerfahrung) in der Kirchengemeinde, zu der wir gehörten, die erste organisierte Nachbarschaftshilfe in Frankfurt. Der Name wurde zum Wegweiser, denn den Neubewohnern fehlte genau das: Nachbarn, die sich gegenseitig halfen.
Ich fand relativ schnell Mitstreiter/-innen und so konnten wir in den Folgejahren mit 100 jungen, vielseitig begabten Frauen (und ca. 20 Männern) die meisten Notlagen, die an uns herangetragen wurden, praktisch lösen. Es entstanden gute Kontakte zu städtischen Ämtern vor Ort, wir arbeiteten mit ihnen Hand in Hand. Unser Engagement war für viele der Neubewohner wichtig, manche beteiligten sich und alle, die mitmachten, hatten Freude an dieser Arbeit.
Zeitungen berichteten über die Aktion, das ZDF brachte 1975 einen ausführlichen Film im Abendprogramm. Danach folgte eine Flut von Rückfragen. Ich veröffentlichte unsere Erfahrungen, erst als Broschüre, dann als Taschenbuch.5
So wurde die neue Organisationsform zum Modell, Ende der 80er Jahre gab es an vielen Orten Gruppen dieser „Bauart“, allein in Frankfurter Kirchengemeinden 25.
Welche Auswirkungen unser jahrelanges, unentgeltliches und ziemlich zeitaufwendiges Engagement einmal auf unsere eigene Alterssicherung haben würde, bedachte niemand. Wir sahen einfach Notlagen und halfen.
Dieses Beispiel zeigt, warum Frauen früherer Generationen nur eine geringe oder gar keine eigene Rente haben, und falls sie einmal pflegebedürftig sind (und auch ihre Witwenrente nur gering ist), werden ihre Kinder auf Unterhaltspflicht überprüft und auch herangezogen. Ich kenne niemanden, der das nicht möglichst vermeiden möchte!
Verändertes Familienleben
Heute gehen (wenn irgend möglich) Männer und Frauen einer Erwerbstätigkeit nach. Für beide Geschlechter bedeutet Berufsausübung nicht nur mehr Einkommen, sondern zusätzliche Kontakte, mehr Lebensqualität und für manche sogar Karrierechancen. Die deutsche Wiedervereinigung beschleunigte diese Entwicklung deutlich, denn in der ehemaligen DDR waren fast alle Frauen ganz selbstverständlich erwerbstätig.
Heute haben die meisten Senioren eigene Pläne, Vorstellungen und Möglichkeiten. Viele fahren Auto, unternehmen Reisen, besuchen die Universität des 3. Lebensalters, pflegen ihre Hobbys. Andere engagieren sich für Anliegen, die ihnen wichtig sind, und setzen sich dort ein, wo sie ihre eigenen Talente und Erfahrungen nutzen können – wenn das Arbeitsklima stimmt. Aber immer mehr Frauen weigern sich, in ihrer freien Zeit das zu tun, was andere von ihnen erwarten oder...