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Handbuch für Betriebsratsvorsitzende

Aufgaben und Rechte von A - Z

AutorKlaus Kellner
VerlagKellner-Verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl464 Seiten
ISBN9783939928171
Altersgruppe18 – 99
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis26,90 EUR
Handbuch für Betriebsrats-Vorsitzende Das Handbuch für Vorsitzende und StellvertreterInnen ist ein ständiger Begleiter der Betriebsräte, weil die wesentlichen Themen der täglichen Arbeit übersichtlich und kurzgefasst zur Verfügung stehen. Die Rechtsstellung der Vorsitzenden und freigestellten Betriebsratsmitglieder wird ausführlich dargestellt sowie der erforderliche Bedarf an Büroausstattung und Fachliteratur. Aufgaben und Rechte von A bis Z: 'Was tun' bei Einstellungen, Kündigungen, Arbeitgeber-Blockaden, Arbeitsgerichtsverfahren und vieles mehr wird praxisgerecht erläutert und ergänzt mit handfesten Tipps von erfahrenen Betriebsratsvorsitzenden, denen die Arbeitgeber häufig nicht gewachsen waren. Hinzu kommen Arbeitshilfen und Checklisten, Adressen von Sachverständigen und Seminarveranstaltern, die BR-orientiert arbeiten, sowie vielfältige Hinweise zu Kooperationsmöglichkeiten mit den Gewerkschaften. Eine nützliche Arbeitshilfe zur erfolgreichen Bewältigung der Betriebsrats-Aufgaben. Die vierte Auflage ist vollständig überarbeitet und enthält den kompletten Text des BetrVG.

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Leseprobe

3. Soziale Angelegenheiten (S. 237-238)
Alkoholmissbrauch und der Missbrauch anderer Drogen
Alkoholismus ist die am meisten verbreitete Sucht in Deutschland. Nach Schätzungen des “Jahrbuch Sucht” sind ca. 2,5 Millionen Menschen von Alkohol abhängig, 800.000 von Medikamenten und 100.000 von illegalen Drogen. Ansteigend ist die Zahl der Mehrfachabhängigen, wobei die Einnahme von weniger harten Drogen wie Haschisch, Amphetaminen und Nikotin auch nicht zu unterschätzen ist.

Neben großen Kosten entsteht für die Gesellschaft ein enormer Produktivitätsverlust in den Betrieben, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Verkehr und nicht zuletzt bei den Gerichten.

Die wirtschaftliche Belastung beträgt insgesamt 5 bis 6% des Bruttosozialproduktes. Zugleich werden in der Alkohol- und Zigarettenindustrie enorme Gewinne für die Aktionäre erwirtschaftet, sehr hohe Gehälter für das Führungspersonal gezahlt, und es existieren Arbeitsplätze für zigtausend Arbeiter und Angestellte. Außerdem kassiert der Staat reichlich Steuern, die durch Herstellung, Werbung und Vertrieb dieser legalen Drogen fällig werden. Insgesamt ein Interessengegensatz, der von den Betriebsräten nicht aufgelöst werden kann. Ihnen bleibt die oft undankbare Aufgabe, den Beschäftigten zu helfen, die seelische Probleme nicht geregelt bekommen und deshalb regelmäßig und zuviel trinken und es nicht ohne fremde Hilfe lassen können.

Tipp: Im AntiKündigungsbuch sind etliche Fälle dargestellt, wie Kündigungen von alhoholkranken Beschäftigten durch Betriebsräte erfolgreich verhindert werden konnten. Es sind tatsächlich geschehene Fälle, deren Lösungswege z.T. übertragbar sind (siehe Kapitel 2: Fachbuchliste Nr. 003).

An erster Stelle der Süchte steht in den Betrieben und Verwaltungen die Alkoholabhängigkeit. Laut Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren gibt es in den deutschen Betrieben 5% Alkoholkranke, das sind ca. 1,25 Millionen Arbeitnehmer/innen. Zudem ist die doppelte Anzahl, also weitere 10%, suchtgefährdet. Durch Alkohol werden rund 25% aller Arbeitsunfälle verursacht. Jedem sechsten Beschäftigten wird aufgrund von Alkoholmissbrauch gekündigt, oftmals fatalerweise mit Zustimmung des Betriebsrats.

Da alle Suchtmittel auf das zentrale Nervensystem wirken, kann es bereits bei gelegentlichem übermäßigem Gebrauch, egal ob es sich um Alkohol, Medikamente, Zigaretten oder illegale Drogen handelt, zur Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit und des Reaktionsvermögens kommen. Das Unfallrisiko ist erheblich höher, die Arbeitsfähigkeit herabgesetzt, und die Kontakte zu den Mitmenschen werden schwieriger.

Missbrauch liegt bei ständigem und übermäßigen Gebrauch von Suchtmitteln vor, z. B. bei täglichem Trinken von (zuviel) Alkohol, dauernder hochdosierter Einnahme von Medikamenten oder bei starkem Rauchen sowie bei der Kombination von mehreren Drogen.

Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigung innerhalb einer Woche
Nachdem der Betriebsrat durch den Arbeitgeber von der beabsichtigten Kündigung eines Alkoholkranken informiert wurde, muss er innerhalb einer Woche einen schriftlich begründeten Widerspruch einlegen. Eine Benachteiligung des/ der Beschäftigten liegt vor, wenn die Alkoholkrankheit nicht wie jede andere Krankheit behandelt wird.

Lässt der Arbeitgeber sich nicht von seinem Vorhaben, dem Arbeitnehmer zu kündigen, abbringen, kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung unter Beachtung der Fristen widersprechen (§ 102 Abs. 3 BetrVG). Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich, spätestens aber nach drei Tagen schriftlich äußern. Vor der Stellungnahme oder dem Widerspruch sollte er unbedingt den Betroffenen anhören. Widerspruch kann eingelegt werden, wenn soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder wenn es möglich ist, den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen oder wenn mit Zustimmung des Betroffenen eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist.

Inhaltsverzeichnis
Cover1
Innentitel2
Impressum3
Inhaltsverzeichnis4
Linkliste7
1. Kapitel: Einleitung8
Gewählt - Was tun?8
Warum Betriebsrat: Beruf oder Berufung?11
2. Kapitel: Geschäftsführung, Tipps und Internes15
Allgemeines Selbstverständnis des Betriebsrats15
Aufgaben des Betriebsrats: Interessenvertretung18
Aufgaben des/der BR-Vorsitzenden22
Arbeitsplanung und Erledigung29
Anspruch auf Sachmittel, Räume und Büropersonal38
Arbeitskampf, Streik und die Betriebsratsmitglieder44
Betriebsratssitzungen45
Betriebsversammlungen58
Betriebsvereinbarungen67
Betriebsräteversammlungen des GBR74
Beratungsgespräche76
Beteiligungsrechte, ergänzend zum BetrVG80
Betriebsratsbüro: Lage und Ausstattung84
Computer im Betriebsratsbüro86
Dolmetschereinsatz für Betriebsratszwecke95
Einigungsstelle96
Einsichtsrechte der BR-Mitglieder105
Ersatzmitglieder106
Europäische Betriebsräte108
Fachliteratur für Betriebsräte114
Fachbücher aus dem KellnerVerlag121
Freistellungen: zeitweise129
Führungsaufgaben des/der BR-Vorsitzenden133
Geheimhaltungspflicht136
Geschäftsordnung des Betriebsrats139
Gesammelte TIPPS für Betriebsratsvorsitzende150
Gesamtbetriebsrat (GBR)154
Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben156
Gewerkschaftmitglied als Betriebsrat160
Hausrecht des Betriebsrats162
Informationsrechte des Betriebsrats163
Informationsbeschaffung: was und wie?165
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)169
Kleinbetriebe und Betriebsratsarbeit171
Konzernbetriebsrat (KBR)172
Körpersprache wahrnehmen und nutzen174
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats179
Rechtliches für freigestellte BR-Mitglieder181
Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG195
Schwerbehinderte und ihre Rechte200
Seminare für Betriebsräte211
Sprechstunden des Betriebsrats214
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats / § 23 Abs. 3217
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber219
Wahlkampf und Wiederwahl224
Was tun bei Blockadeverhalten des Arbeitgebers?225
Zeit-Tipps für Betriebsrats-Vorsitzende227
Personelle Einzelmaßnahmen233
3. Kapitel: Soziale Angelegenheiten238
Alkoholmissbrauch und der Missbrauch anderer Drogen238
Betriebliche Altersversorgung247
Bildschirmarbeitsplätze252
Datenschutzbestimmungen255
Einblick in Bruttolohn- und Gehaltslisten257
Gefahrstoffe im Betrieb260
Interessenausgleich/Nachteilsausgleich/Sozialplan263
Sozialplan bei Stellenabbau (§ 112, § 112a)268
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld273
Medikamentensucht275
Tarifvertrag und BetrVG277
Teilzeitarbeit284
Überstunden sind Übel-Stunden286
4. Kapitel: Personelle Angelegenheiten288
Abmahnung288
Arbeitnehmerrechte einzelner Beschäftigter290
Beschwerderechte und Beschwerdebehandlungen292
Gleichbehandlung in den Betrieben294
Kündigungsanhörungen299
Kündigungen erfolgreich verhindern307
Wahlkampf und Wiederwahl324
Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten329
Personelle Einzelmaßnahmen333
Personalplanung und Beschäftigungssicherung343
Berufsbildung und Betriebsratsaufgaben345
Massenentlassungen – was tun?347
Mobbing: was ist das und wer hilft?351
Leiharbeitnehmer354
Zeugnisse: die „Geheimsprache“356
5. Kapitel: Übergreifendes362
Arbeitgeber-Typologie362
Arbeitgeberverbände und Betriebsräte364
Arbeitsgerichtsverfahren365
Betriebsbeauftragte und deren Zuständigkeiten370
Datenschutz im Betrieb371
Stichwortverzeichnis443
Abkürzungsverzeichnis461
Fachbuchliste463
Buchrücken474

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