Im Rahmen dieses Kapitels werden die theoretischen Grundlagen für den weiteren Gang der Untersuchung gelegt. Dies erfolgt zunächst durch die grundsätzliche Systematisierung des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens anhand einer ge-troffenen Auswahl von Strukturmerkmalen. Daran anschließend werden die Begrif-fe des internen und externen Rechnungswesens voneinander abgegrenzt.
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen lässt sich anhand von sechs Dimen-sionen[37] charakterisieren, die im Nachfolgenden einzeln vorgestellt werden.
Die Zweckrichtung des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens orientiert sich an den Informationsbedürfnissen der Adressaten und muss im Rahmen einer Be-darfsanalyse konkretisiert werden[38]. Ohne den Ausführungen des Kapitels 2.1.2 vorzugreifen, ist zunächst – global betrachtet – unmittelbar ersichtlich, dass zur Steuerung von Unternehmensaktivitäten die Planung, Kontrolle und Dokumentation wesentliche Bestandteile darstellen[39]. Eine herausragende Rolle kommt dem Begriff der Planung zu, da sich daran auf kurze oder lange Sicht das zukünftige Handeln der angesprochenen Adressaten durch Aufzeigen von Alternativen und Prognosen orientiert[40]. Die beiden Begriffe der Kontrolle und Dokumentation können nicht iso-liert voneinander betrachtet werden, vielmehr bedingen sie sich gegenseitig, da sie entweder aufeinander oder sogar auf dem Planungszweck aufbauen. So ist z. B. die Kontrolle einer tatsächlichen Zielerreichung nur durch Vergleich der zu prüfen-den Größe mit einem geplanten oder tatsächlichen Wert möglich[41]. Auch für weitere Planungen sind Kontrollrechnungen unverzichtbar, da sie die Basis bilden für die Einleitung von Anpassungsmaßnahmen oder für neue Entscheidungen aufgrund nicht erreichter Ziele oder veränderter Umwelteinflüsse[42]. Die Dokumentationsfunk-tion im Sinne nachprüfbarer Rechenschaftslegung ist gesetzlich, z. B. per Handels- oder Steuerrecht, oder vertraglich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für den Planungsprozess, der auf vergangenheitsbezogenen Daten aufsetzt[43]. Darüber hin-aus erweist sich die Dokumentation der Planung auch als notwendige Vorausset-zung für die spätere Kontrolle. Dies unterstreicht erneut den interdisziplinären Charakter dieser drei beschriebenen betriebswirtschaftlichen Rechnungszwecke.
Die Zielrichtung stellt das zweite Strukturmerkmal zur Gestaltung des betriebs-wirtschaftlichen Rechnungswesens dar und zielt auf die Möglichkeit der Steuerung und Sicherung von Liquidität, Erfolgslage und Wirtschaftlichkeit ab[44].
Das dritte Strukturmerkmal beschäftigt sich mit dem Zeithorizont der Betrachtung, d. h. mit der Fragestellung, ob es sich um kurz- oder langfristige Rechnungen han-delt, die Betrachtungsweise zeitpunkt- oder zeitraumbezogen ist und die Vergan-genheit oder aber die Zukunft im Fokus der Ermittlungen steht[45].
Auch der beabsichtigte Empfängerkreis dient als Merkmal zur Systematisierung des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Grundsätzlich lässt sich eine Un-terscheidung in interne und externe Interessensgruppen vornehmen, welche wiede-rum die Anforderungen an Genauigkeit, Verlässlichkeit und den Umfang der bereit-zustellenden Informationen festlegen[46].
Wegen unterschiedlicher Zielsetzungen, die das betriebswirtschaftliche Rech-nungswesen verfolgt, baut die fünfte Dimension zur Charakterisierung des Rech-nungswesen auf verschiedenen Rechenwerken und Basisgrößen auf[47]. Zu diesen Rechengrößen zählen zum einen Bestandsgrößen, unter die sich Vermögensgrö-ßen wie Anlagevermögen, Umlaufvermögen, flüssige Mittel, Forderungen, Vorrats-vermögen und Eigen- und Fremdkapitel subsumieren lassen. Zum anderen werden Stromgrößen, wie etwa Ein- und Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge betrachtet[48]. Je nach Begriffsinhalten kann eine Abgrenzung vorgenommen werden zwischen Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsrechnungen, die rein auf Zahlungen beruhen[49], Erfolgsrechnungen sowie der Kosten- und Leistungsrechnung, die einen Bestandteil der Erfolgsrechnung darstellt und den Güter- und Leistungskreislauf im Unternehmen abbildet[50].
Letztere wird in der Literatur als Abgrenzung zur pagatorischen als kalkulatorische Rechnung bezeichnet, da Güter und Leistungen anders bewertet werden als in der Finanzbuchhaltung. In diesem Zusammenhang haben sich für die im Rechnungs-wesen erfassten Zahlungs- und Leistungsbegriffe unterschiedliche Grundbegriffe gebildet. Zu differenzieren sind die Begriffspaare Auszahlungen (Ausgabe)/Ein-zahlungen (Einnahme), Aufwand/Ertrag sowie Kosten/Leistungen[51], deren Gemein-samkeit darin liegt, dass es sich um Stromgrößen handelt, die im Zeitablauf zu einer Minderung oder Mehrung der Bestandsgrößen führen[52]. Mittels Auszah-lungen überträgt ein Unternehmen liquide Mittel an die wirtschaftliche Umwelt, bzw. an andere Wirtschaftseinheiten[53]. Der Aufwandsbegriff baut auf den Auszahlungen auf[54] und wird am Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als perio-disierte erfolgswirksame Feststellung sämtlicher das Unternehmen betreffenden Vorgänge ausschließlich von der Finanzbuchhaltung erfasst[55]. Obwohl es sich hier-bei um einen Posten handelt, der streng auf der pagatorischen Erfolgsrechnung beruht, brauchen Aufwendungen nicht zwangsläufig zeitgleich mit den dazugehö-rigen Auszahlungen erfolgen. Im Gegensatz zum Aufwand sind Kosten allein an die betriebszweckbezogene Leistungserstellung gekoppelt[56]. Der Teil der Kosten, der nicht Zweckaufwand ist, lässt sich subsumieren in die Bereiche Anderskosten und Zusatzkosten. Bei den Anderskosten werden leistungsorientierte Knappheitspreise (Opportunitätskosten) und keine an historischen Anschaffungskosten orientierten Wertansätze herangezogen[57]. Hierzu zählen bspw. die kalkulatorischen Abschrei-bungen, Zinsen und Wagnisse. Den Zusatzkosten, unter die sowohl der kalkula-torische Unternehmerlohn als auch die kalkulatorische Miete fallen, steht kein bilan-zielles Äquivalent gegenüber. Die Abgrenzung der Einzahlungen, Erträge und Lei-stungen erfolgt sinngemäß[58], so dass auf eine separate Darstellung bewusst ver-zichtet wird.
Der Wiederholungscharakter als sechstes Merkmal determiniert, ob eine Rechnung kontinuierlich (periodisch) oder fallweise durchgeführt wird[59].
In Fortführung der unter den Kapitelabschnitten 1.4 und 2.1.1 angelegten Gedan-kengänge zur begrifflichen Abgrenzung des betriebswirtschaftlichen Rechnungs-wesens gilt es, eine tiefer gehende Unterscheidung zwischen dem internen und ex-ternen Rechnungswesen vorzunehmen.
Das gesetzlich geregelte externe Rechnungswesen dient primär dem Zweck der Erfassung (Dokumentationsfunktion[60]) und Darstellung aller geldlich relevanten Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seiner Umwelt und ist in der Lage, für einen Zeitabschnitt rückschauend die erfolgs-, vermögens- und kapitalwirk-samen Konsequenzen der einzelnen Geschäftsvorfälle und Geschäftsbeziehun-gen des gesamten Unternehmens darzustellen[61]. Das dem externen Rechnungs-wesen zur Verfügung stehende Instrument ist die Finanzbuchhaltung, mithilfe derer der Jahresabschluss, gegebenenfalls der Konzernabschluss, die Steuerbilanz so-wie Sonderbilanzen erstellt werden[62]. Das Unternehmen informiert auf diesem We-ge vorwiegend unternehmensexterne Adressatengruppen (Informationsfunktion[63]). Gleichzeitig bildet der Jahresabschluss die Bemessungsgrundlage für Ansprüche Unternehmensexterner an das Unternehmen (Zahlungsbemessungsfunktion[64]). Das interne Rechnungswesen erfolgt im Gegensatz zum externen Rechnungswesen auf freiwilliger Basis und ist gem. den individuellen Anforderungen des Unterneh-mens konzipiert[65]. Es dient in erster Linie der informatorischen Fundierung von unternehmenspolitischen Entscheidungen als Unterstützung für das Management[66]. Der zentrale Schwerpunkt liegt in der Kosten- und Leistungsrechnung[67], die die Planungs-, Kontroll-, Verhaltenssteuerungs- und Entscheidungsvorbereitungsfunk-tion innehat[68]. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Rechnungssysteme liegt in der unterschiedlichen Zweckorientierung[69]. Bei der Kosten- und Leistungsrech-nung ist der Blick auf die Erfassung, Vorhaltung und Auswertung mengenmäßiger Informationen über die Güter- und Leistungserstellung gerichtet und somit können, auf Basis eruierter Informationen über einzelne Kostenstellen und Produktbereiche, grundsätzlich differenziertere Entscheidungen getroffen werden, während im Rah-men des externen Rechnungswesens lediglich Werte Eingang...