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Identifizierung von Personen

Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 4

AutorWolfgang Thiel
VerlagVerlag Deutsche Polizeiliteratur
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl144 Seiten
ISBN9783801106867
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,99 EUR
Dieses Buch befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Identifizierung eines Menschen. Die Verfahren und Untersuchungen werden mit Hilfe ausgewählter Beispiele aus der polizeilichen Praxis erläutert. Hinweise für die Erstellung eines Untersuchungsantrages und Angaben zu den Untersuchungsstellen ergänzen die Ausführungen. Neben bekannten Identifizierungsverfahren werden in dem vorliegenden Werk auch neue Möglichkeiten beschrieben, wie z.B. die biometrische Identifikation.

Wolfgang Thiel, Erster Kriminalhauptkommissar Dozent für Kriminaltechnik an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Berufliche Schwerpunkte Tätigkeit im Wach- und Wechseldienst bei der Schutzpolizei Sachbearbeitung im Bereich Todesermittlungen und Sexualdelikte Mitglied und später Leiter von Ermittlungskommissionen Kriminaltechnischer Sachverständiger für den Aufgabenbereich einer Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle (Daktyloskopie, Schuh- und Reifenspuren, Sichtbarmachen entfernter Prägezeichen Sprengstoffermittler Leitung des Kriminalkommissariats Erkennungsdienst/Kriminaltechnische Untersuchungsstelle Dozent für Kriminalistik und Kriminaltechnik an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Abteilungen Gelsenkirchen, Standorte Hagen und Köln. Mitglied einer Prüfungskommission des Landesprüfungsamtes für Verwaltungslaufbahnen, Fachrichtung Polizei Mitarbeiter im LKA NRW Kriminalwissenschaftliches und - technisches Institut, Bereich Fremdvergabe von molekulargenetischen Spuren an externe Untersuchungsstellen Freier Mitarbeiter in der Redaktion der forensischen Fachzeitschrift ,,SeroNews' der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf Auslandseinsätze mit kriminaltechnischer und kriminalistischer Schwerpunktsetzung u.a. im Kosovo, Pakistan, Mazedonien, Bosnien-Herzegovina und Thailand

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Leseprobe
1Die Handschrift
1.1Die Bedeutung der Handschrift
Der Mensch ist ein Wesen mit einem ausgeprägten Verhältnis zur Kommunikation. Zusätzlich zur Verständigung mit der Stimme oder auch als Ersatz dafür wird die schriftliche Mitteilung als Möglichkeit der persönlichen Weiterleitung von Informationen gewählt. Die modernen technischen Einrichtungen, z.B. E-Mail, SMS, Fax, schaffen heute zunehmend Gelegenheiten, um Informationen automatisiert zu transportieren. Trotz der vielseitigen technischen Einrichtungen zur Weiterleitung von gedruckten Schriften wählen Menschen auch heute noch die handschriftliche Aufzeichnung als persönliche Mitteilungsform. Dabei werden mit einem Schreibgerät Buchstaben und Zeichenfolgen auf eine Unterlage aufgetragen und so zur Abbildung gebracht. In diesem Schreibvorgang sind individuelle Abläufe vorhanden, die besonders geschulten Fachleuten eine Identifizierung der Handschrift ermöglichen, wenn Vergleichsschriften vorhanden sind. Diese Situation führt heute dazu, dass Gerichte und Privatpersonen handschriftliche Aufzeichnungen zu Identifizierungszwecken nutzen.
1.2Die handschriftliche Aufzeichnung als Ermittlungsgrundlage
Am Beispiel eines Sachverhalts aus der polizeilichen Praxis soll die Bedeutung der Handschrift als Wiedererkennungsverfahren für Personen dargestellt werden:
Der arbeitslose M. überlegt, wie er seine finanzielle Situation ohne große Anstrengungen und ohne Wissen des Arbeitsamtes verbessern kann. Er verwendet einen bisher nicht benutzten Überweisungsvordruck seines früheren Arbeitgebers und trägt handschriftlich die erforderlichen Angaben in das Formular ein. Dabei veranlasst er eine Überweisung von 1000 Euro auf das Konto eines Bekannten. Hierbei handelt es sich um den B. M., der den Überweisungsvordruck bisher nicht berührt hat, zieht sich Handschuhe an, um Finger- und Handflächenabdruckspuren zu vermeiden. Dann schützt er seinen Mund, um auch mögliche Speichelspuren auf der Formularoberfläche zu vermeiden. Anschließend füllt er mit einem Kugelschreiber das Überweisungsformular aus. Er setzt dabei die Konto-Nummer sowie den Namen des B. ein. Dieser hat sich auf Nachfrage bereit erklärt, den Betrag nach Geldeingang abzuheben und persönlich an den M. zu überreichen. Für diese Hilfeleistung wird er 50 Euro erhalten. M. bringt den von ihm ausgefüllten Vordruck zu der Niederlassung des Kreditinstituts bei dem das Firmenkonto seines früheren Arbeitgebers geführt wird. Dabei trägt er Handschuhe. Der Überweisungsauftrag wird von dem Kreditinstitut ausgeführt. Der frühere Arbeitgeber von M. bemerkt wenige Tage später, dass der ausgeführte Überweisungsauftrag nicht vom Unternehmen stammt und erstattet Anzeige. Bei der anschließenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit wird zunächst B. als tatverdächtige Person festgestellt. Im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung und einer später durchgeführten Observation wird auch der M. ermittelt. Der Sachbearbeiter des Ermittlungsdienstes erhält auf Nachfrage vom Kreditinstitut in einer transparenten Papiertüte den Überweisungsvordruck mit den handschriftlichen Aufzeichnungen von M. für weitere kriminalpolizeiliche Tätigkeiten.
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