Artikel II Lehrpläne und Stundentafel
I. Vorbemerkungen
Die I-FIT schließt eine Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsintegration durch eine weiterführende berufliche Ausbildung für Menschen mit Behinderung/Benachteiligung. Die neue Schule stellt sich dieser Herausforderung mit einem Lehrplan, der - unter Einbeziehung aktueller Gesichtspunkte der Lehrplanentwicklung - so gestaltet wurde, dass er
- auf die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerlnnen
- die branchenspezifischen Erfordernisse
- die wirtschaftlichen Möglichkeiten und
- die regionalen Gegebenheiten
flexibel reagieren kann.
In den Lehrplänen sind verbindliche Inhalte zu Kernbereichen zusammengefasst, um ein fundiertes Grundwissen zu sichern. Darüber hinaus können die Kernbereiche durch individuelle, darauf aufbauende Angebote erweitert werden.
Wesentliches Anliegen des Lehrplans ist es, die didaktischen Konzepte auf handlungsorientiertes Lernen und fächerübergreifende Zusammenhänge auszurichten, um die SchülerInnen zum eigenständigen Lernen und zum Entwickeln von persönlichen Zukunftsperspektiven zu motivieren.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die I-FIT hat gemäß ihrem Organisationsstatut die Aufgabe, junge Menschen mit Behinderungen / Benachteiligungen auf das Berufsleben vorzubereiten und sie dorthin zu begleiten.
Von ihren individuellen Voraussetzungen ausgehend sind die jungen Menschen durch Vertiefung und Erweiterung ihrer Allgemeinbildung sowie durch beständige Entwicklung ihrer Persönlichkeit in ihrer Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und beruflichen Teilausbildungzu motivieren, zu fördern und zu befähigen.
Der Unterricht baut auf der individuell vorhandenen Vorbildung der SchülerInnen auf.
Auf der vermittelten Grundausbildung können die AbsolventInnen im Laufe ihrer Berufstätigkeit durch adäquate Fort- und Weiterbildung aufbauen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Rahmencharakter des Lehrplans der I-FIT ermöglicht den AusbildnerInnen Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.
Der Lehrplan der I-FIT vereint auf der Basis ethisch fundierter Grundlagen allgemein- und persönlichkeitsbildende sowie fachspezifische und behinderungsspezifische Gegenstände in Form von Pflichtgegenständen, Wahlpflichtfächern und verbindlichen Übungen.
B. Fachbereiche (Wahlpflichtbereiche)
Die Berufsbildung wird in Form von Fachbereichen, die bestimmten Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, angeboten. In den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, wie branchenspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Schlüsselqualifikationen vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen erreicht und die Lernmotivation gefördert werden.
Die Fachbereiche eröffnen eine Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und die abgestimmte Fortsetzung des Bildungsweges. Jede/r SchülerIn hat einen Fachbereich zu wählen. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, eine Kombination aus 2 Fachbereichen zu wählen.
Die Fachbereiche unterteilen sich in
- Büro mit Schwerpunkt Raum- und Veranstaltungsmanagement und Arbeit mit neuen Medien
- Landwirtschaft mit Schwerpunkt Gartenbau (biolog. Gemüse- und Obstbau, Anlagenpflege)
- Personenbetreuung mit Schwerpunkt Kindergarten und Haushalt
- Küche mit Schwerpunkt Kochen und Gästebetreuung
- Tierpflege mit Schwerpunkt Pferdepflege
C. Fachpraktika
Die in den Fachpraktika zu erlernenden Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den Lehrplänen festgelegt. Für einen reibungslosen Ablauf haben Praxisverantwortliche im Rahmen der vorgegebenen Stundenzahl und im Einvernehmen mit der Schulleitung die Zeiteinteilung der Praktika vorzunehmen, die gesamte Organisation der Praktika durchzuführen, den Kontakt mit den jeweiligen internen und externen Praktikumsstellen zu pflegen und die dort anwesenden SchülerInnen in fachlicher und persönlicher Hinsicht zu begleiten und zu supervidieren.
D. Allgemeine Unterrichtsprinzipien und -ziele
Der I-FIT sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, als Unterrichtsprinzipien gelten in allen Bereichen:
- Hinführen zu partnerschaftlichen, respektvollen Kommunikationsformen
- umfassende Aktivierung der SchülerInnen
- Hinführen zu Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit und letztlich Selbststeuerung
- Abbau von Vorurteilen und Erziehung zu einer humanistischen, ethisch wertvollen Lebenseinstellung und zu demokratischen Grundwerten
- laufende Überprüfung von beruflichen und persönlichen Lebenszielen im persönlichen Kontext.
Beispiele für fächerübergreifende Themen und Projekte aus folgenden Bereichen:
- Berufsorientierung
- Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Körperliche, geistige und seelische Gesundheit
- Interkulturelles Lernen
- Leseerziehung und Sprecherziehung
- Musische Erziehung – Kreativität
- Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerkunde und internationale Kontakte, EU)
- Sexualpädagogik
- Umweltbewältigung
- Adäquates Verkehrsverhalten
- Umgang mit modernen Medien - Vorbereitung auf neue Techniken, insbesondere Kommunikations- und Informationstechniken
- Wirtschaftspädagogik
- Selbstorganisation
E. Differenzierungsformen
Differenzierungsmaßnahmen dienen der bestmöglichen individuellen Förderung:
- Durch die Lehrplanbestimmungen der I-FIT sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik Differenzierungsmaßnahmen festzulegen.
- In den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik sind die SchülerInnen in ihrer Leistungsfähigkeit und Lernmotivation entweder durch Leistungsgruppen und/oder durch Interessensgruppen zu fördern.
- Dem Förderauftrag kann auch in heterogenen SchülerInnengruppen durch innere Differenzierung entsprochen werden.
- Innere Differenzierung dient dem optimalen individuellen Lernfortschritt und kann vor allem nach Lernzielen, Lernzielreihenfolgen, Lernzeit, Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmitteln erfolgen.
F. Fördermaßnahmen
- Für SchülerInnen, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht angeboten werden.
- Für Schülerlnnen mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden.
IV. LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Die Lehrplanbestimmungen der I-FIT eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume
- im Bereich der Stundentafel,
- der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
- der Lern- und Arbeitsformen sowie
- der Lernorganisation:
- Im vorgegebenen Rahmen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand erhöht bzw. verringert werden.
- Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden bzw. mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
- Weiters können verbindliche Übungen, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden.
- Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben sie die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie Didaktische Grundsätze zu enthalten.
- Einzelne Unterrichtsgegenstände können auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden.
- Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zulässig.
- Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (z.B. Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden.
V. STUNDENTAFEL
Angaben in Unterrichtseinheiten (UE): 1 UE = 45 min, 2 UE = 90 min
OV=Orientierungs- und Vorqualifizierungsstufe, Q=Qualifizierungsstufen
A. Lernort Schulische Persönlichkeits- & Allgemeinbildung
A.1...