In den folgenden Abschnitten wird der theoretische Bezugsrahmen des Themas gezeichnet. Beginnend mit den Abgrenzungen und Definitionen der in dieser Arbeit verwendeten Begriffe wird der Grundstein zum Verständnis des Themas gelegt. Darauf aufbauend erfolgt eine Skizzierung der Kreditvergabe und ihrer Besonderheiten im deutschen Bankensystem.
Zur sinnvollen Behandlung des Themas ist es notwendig, bestimmte für die Ausarbeitung essenzielle Begriffe für die weitere Nutzung im Rahmen der Arbeit zu definieren und näher zu erläutern. Die Problemstellung des Themas umfasst den Komplex Kreditgeschäft von Privat- und Geschäftskunden, wobei diese Begriffe in Theorie und Praxis durchaus unterschiedlich interpretiert oder ausgelegt werden. So stellt sich die Frage, welche Produktgruppen das zu betrachtende Kreditgeschäft umfasst und wer als Privat- oder Geschäftskunde zu betrachten ist bzw. welche Merkmale Ausschlusskriterien hierfür bilden.
Darüber hinaus sind die Begriffe Kompetenzspitze und Kreditfabrik in der Literatur und Praxis unterschiedlich belegt. Beide müssen ihre organisatorische Abgrenzung auf Basis ihrer Aufgabenfelder und ihrer Einbettung in die Gesamtorganisation erfahren.
Als Kreditgeschäft wird in der Literatur die Geld- oder Kreditleihe zwischen natürlichen oder juristischen Personen verstanden.[2] Dabei unterscheidet man die Kreditgewährung in Geld (Geldleihe) von dem zur Verfügung stellen der eigenen Kreditwürdigkeit im Rahmen der Kreditleihe[3]. Hierbei verpflichtet sich der Kreditgeber, dann Zahlung zu leisten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen o.ä. aus einem anderen Grundgeschäft gegenüber einem Dritten nicht nachkommt.
Ein wesentliches Merkmal der Geldleihe ist die Rückzahlung der geliehenen Beträge in Teilbeträgen bzw. am Ende der Laufzeit inkl. Zinsen (und eventuellen Gebühren). Bei der Kreditleihe wird das Bürgschaftsverhältnis zu einem vorher fixierten Termin oder bei einem benannten Ereignis beendet Der Kreditnehmer zahlt für die Bereitstellung eine Provision und gegebenenfalls weitere Gebühren.
Zwischen Kreditgeber und -nehmer wird regelmäßig die Stellung von Sicherheiten vereinbart. Diese werden, vereinfacht gesagt, zur Sicherung eines Kreditausfalles verwendet, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr nachkommt.[4]
Im Allgemeinen wird das Kreditgeschäft auch als Motor der Wirtschaft gesehen. Grund hierfür ist, dass Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge bei Wirtschaftssubjekten oftmals zeitlich auseinander fallen und in ihrer Höhe unterschiedlich sind. Die Kreditwirtschaft stellt hier Mittel zur Verfügung, um diese Finanzierungslücken zu überbrücken.[5]
Eine Differenzierung der Kundengruppen im Kreditgeschäft ist sowohl unter marketingtechnischen Aspekten als auch vor dem Hintergrund organisationspolitischer Fragen notwendig und sinnvoll.[6] Dabei soll in den folgenden Abschnitten weniger der Fokus auf der Darstellung von Kundengruppen als Zielgruppen des Marketing liegen, sondern das Hauptaugenmerk auf die Klassifizierung von Kunden unter kredit- und organisationspolitischen Gesichtspunkten gerichtet sein.
Beide Sichtweisen ähneln einander, weisen allerdings unterschiedlich ausgeprägte Schwerpunkte in ihrer Betrachtungsweise des Kunden auf. Während die Zielgruppensicht des Marketing sich eher damit beschäftigt, Kundengruppen zu definieren die möglichst homogen in ihren Bedürfnissen sind[7], um im Ergebnis mit einem darauf abgestimmten Marketinginstrument bzw. Marketingkonzept den höchstmöglichen Erfolg bei der gewünschten Zielgruppe zu erreichen (Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zur Steigerung des Marktanteils), sollen die im Folgenden zu definierenden Kundengruppen eher unter Organisationsaspekten gebildet werden. Ziel ist es, Gruppen zu schaffen, deren Kreditwünsche möglichst gleichartig entschieden und be- bzw. verarbeitet werden können. Dass diese Kunden damit zumeist auch unter Marketingaspekten homogene Gruppen bilden, ergibt sich als Folge, ist jedoch in dieser Betrachtung vorerst nur sekundär. In der Praxis werden innerhalb der Kundengruppen naturgemäß Zielgruppen unter Marketinggesichtspunkten segmentiert, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.[8]
Folgende Merkmale und deren Ausprägungen erfahren dabei besondere Beachtung:
Abbildung 1: Mögliche Merkmale zur Klassifizierung von Kundengruppen im Kreditgeschäft (beispielhafte Auflistung)
Besonders in der finanzwirtschaftlichen Basisliteratur findet die Klassifizierung der Kundengruppen ausschließlich auf Ebene der Rechtsnatur (Natürliche Personen und verschiedene Ausprägungen Juristischer Personen) statt.[9] Diese Betrachtung ist für die Problemstellung dieser Arbeit nicht zweckmäßig, da sie für das praktische Kreditgeschäft in seiner prozessualen Ausrichtung nicht zutreffend ist. Sie wird daher nicht angewandt. Stattdessen werden die in der Praxis üblichen Kundengruppendefinitionen in den nächsten Abschnitten erläutert.
Im Segment der wirtschaftlich unselbständigen Kunden finden sich im Rahmen dieser Arbeit grundsätzlich natürliche Personen[10] wieder, die hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[11] beziehen. Im Folgenden wird daher der Begriff Privatkunde verwendet.
Obwohl man in der Praxis von einer einfachen Identifikation eines Privatkunden ausgehen kann, ergeben sich gerade durch die obige Definition immer wieder Grenzfälle. So treten erste Definitionsprobleme auf, wenn man den Mindestanteil der Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit definieren will, falls ein Kreditnehmer sein Einkommen aus mehreren Quellen bezieht. Hierbei geht man von einem Grenzwert von 50% aus.
Weitere Probleme treten zum Beispiel bei Empfängern von Abgeordnetendiäten auf, da diese sonstige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (§ 22 Satz 4 EStG) darstellen. Außerdem ist fraglich, inwieweit das Geschäftsführergehalt eines geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH oder AG Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im praktischen Sinne darstellen - es sollen schließlich Privatkunden in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis identifiziert werden.
Um Problemen wie diesen zu begegnen, wird auf eine pragmatische Sichtweise bezüglich der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit verwiesen. Eine Negativdefinition scheint hier eher angebracht als die steuerrechtlich verankerte. So werden solche Einkünfte nicht als aus unselbständiger Arbeit resultierende betrachtet, die aus selbständiger und eigenverantwortlicher Tätigkeit erwachsen. So sind Bundestagsabgeordnete - sofern sie zusätzlich zu ihrem Mandat keiner selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen - sehr wohl Privatkunden. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter dieser sind, sind es jedoch nicht. Ihr Einkommen hängt maßgeblich von der wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit der mit ihnen verbundenen Unternehmung ab.
Der Kreditbedarf von Privatkunden liegt zumeist bei Baufinanzierungen für selbst genutzte oder vermietete Immobilien, Konsumentenkrediten (z.B. PKW-Finanzie-rung) oder Dispositionskrediten auf Girokonten.[12] Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Kreditbedarf eines Privatkunden im Verhältnis zu dem eines Kunden der anderen Gruppen zumeist relativ gering ist.
Der Ausdruck wirtschaftlich selbständige Kunden ist als abgrenzendes Kriterium gegenüber wirtschaftlich unselbständigen Kunden gewählt, stellt aber keineswegs eine eigene ausreichend differenzierte Kundengruppe dar. Vielmehr ist er notwendig, um sachlogisch zu den in der Praxis verwendeten unterschiedlich belegten Gruppen der Geschäfts- und Firmenkunden und den öffentlichen Körperschaften zu führen. Notwendig wird dies, da Unternehmen unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung als Personen- oder Kapitalgesellschaft in der Praxis sowohl der Gruppe der Firmenkunden, aber unter bestimmten Umständen auch der Gruppe der Geschäftskunden zugeordnet werden. Maßgeblich ist hierfür nicht ausschließlich die Gesellschaftsform, sondern zumeist die Größe der Organisation oder deren Umsatzgrößenklasse.
Die in dieser Arbeit verwendeten Definitionskriterien werden deshalb in den folgenden Abschnitten dargestellt.
2.1.2.2.1 Geschäftskunden
Geschäftskunden sind natürliche und...