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Kaufvertrag und Übereignung beim Kauf beweglicher Sachen im deutschen und französischen Recht.

AutorArne Oeckinghaus
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2013
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 9
Seitenanzahl162 Seiten
ISBN9783428428205
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,90 EUR

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Abkürzungsverzeichnis11
1. Geschichtlicher Überblick12
1.1. Zum Begriff der causa im römischen Recht12
1.1.1. Zum Causa-Begriff bei den Innominatkontrakten13
1.1.2. Der Begriff der causa bei constitutum, bei der Schenkung und beim Testament15
1.1.3. Die causa bei den Kondiktionen16
1.1.4. Die iusta causa traditionis16
1.1.4.1. Zu den Quellen16
1.1.4.2. Die iusta causa als Zweckvereinbarung17
1.1.4.3. Begründung der Auffassung Jahrs und Kasers22
1.2. Die Ausgestaltung des Begriffes der iusta causa bis zur titulus und modus Lehre23
1.3. Vom subjektiven causa Begriff bis zur titulus und modus Lehre25
1.4. Die Titulus und modus Lehre26
1.5. Friedrich Carl von Savignys Lehre vom dinglichen Vertrag28
1.5.1. Kritik der Historischen Schule an der titulus und modus Lehre28
1.5.2. Savigny und der dingliche Vertrag29
1.5.3. Savigny als der Begründer des abstrakten dinglichen Vertrags?30
1.6. Zur Entwicklung der causa der Verträge32
1.6.1. Der Verfall der abstrakten Verträge32
1.6.2. Der Einfluß der Kanonisten auf die Ausgestaltung der Konsensualverträge35
2. Kaufvertrag und Übereignung beim Kauf beweglicher Sachen im BGB38
2.1. Trennungs- und Abstraktionsprinzip dem Verständnis der herrschenden Lehre nach38
2.1.1. Zum Trennungsprinzip38
2.1.2. Das Gegensatzpaar schuldrechtlicher Vertrag und die Übereignung40
2.1.3. Abstraktion vom Rechtsgrund im Sinne des §812 BGB43
2.2. Zuwendungen und der Zweck der Zuwendung44
2.2.1. Die Funktion der Zweckbestimmung44
2.2.2. Der Erfüllungszweck48
2.2.3. Möglichkeiten abstrakter bzw. kausaler Gestaltung der Ubereignung einer verkauften Sache51
2.3. Abstraktionsprinzip nach den Vorstellungen der Verfasser des BGB55
2.4. Folgerungen60
2.4.1. Abhängigkeit der Übereignung von der Erfüllungszweckvereinbarung60
2.4.2. Der Inhalt der Erfüllungszweckvereinbarung62
2.4.3. Unabhängigkeit der Übereignung von der Erfüllungszweckerreichung66
2.5. Exkurs: Der Hand- oder Realkauf66
2.6. Sogenannte Durchbrechungen des Abstraktionsprinzips70
2.6.1. Fehleridentität72
2.6.1.1. Nichtigkeit nach den §§1381, II 134 BGB72
2.6.1.2. Vernichtbarkeit infolge Anfechtung75
2.6.1.2.1. Arglistige Täuschung75
2.6.1.2.2. Irrtum nach § 119 I, I I BGB75
2.6.2. Durchbrechungen kraft Parteiwillens oder einer Vermutung77
2.6.2.1. Parteivereinbarung77
2.6.2.2. Vermuteter Parteiwille78
2.6.3. Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft als Teile eines einheitlichen Rechtsgeschäfts im Sinne des § 139 BGB80
2.7. Eigentumsübergang bei Lieferung mangelhafter Ware82
2.7.1. Darstellung der Meinungen82
2.7.2. Kritik dieser Auffassungen84
3. Kaufvertrag und Übereignung im französischen Recht87
3.1. Der Rechtszustand vor Inkrafttreten des Code Civil87
3.1.1. Von der Realinvestitur zur symbolischen Investitur87
3.1.2. Von der symbolischen Investitur zur traditio ficta (tradition feinte)89
3.1.3. Französisches Recht und Praxis zur Zeit der Redaktion des Code Civil90
3.2. Die wesentlichen Bestimmungen des Code Civil und ihre Auslegung nach der französischen Lehre92
3.2.1. Die gesetzlichen Bestimmungen92
3.2.2. Die Theorie der dinglichen Obligation94
3.2.3. Die Lehre vom dinglichen Vertrag (Trennungsprinzip im Code Civil)97
3.2.3.1. Zum Trennungsprinzip97
3.2.3.2. Trennung des Zeitpunktes des Eigentumsübergangs98
3.2.4. Gründe für die Annahme des Trennungsprinzips auch im Code Civil99
3.2.4.1. Begründung einer solchen Möglichkeit aus der Entstehungsgeschichte des Code Civil99
3.2.4.2. Die Bedeutung der Verpflichtung, Eigentum zu verschaffen100
3.2.5. Der Spezieskauf als Handgeschäft101
3.2.5.1. Der Spezieskauf als gemischter Realvertrag101
3.2.5.2. Der Spezieskauf als Versprechenskauf (Parteivereinbarungen über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs)103
3.3. Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bei der Gattungsschuld104
3.3.1. Voraussetzungen für die Anwendung der Art. 1138 und 1583 CC104
3.3.2. Anforderungen an die Individualisierung107
3.3.2.1. Individualisierung durch „acte unilatéral“107
3.3.2.2. Individualisierung durch „acte bilatéral“108
3.3.3. Beispiele von Individualisierung nach Lehre und Rechtsprechung109
3.3.3.1. Platzkauf109
3.3.3.2. Bringschuld, Schickschuld und andere Fälle110
3.3.4. Die juristische Funktion der (beiderseitigen) Individualisierung111
3.3.4.1. Die beiderseitige Individualisierung als reiner dinglicher Vertrag?111
3.3.4.2. Die beiderseitige Individualisierung als Erfüllungsvertrag?114
3.3.4.3. Die beiderseitige Individualisierung als dingliches Erfüllungsgeschäft115
3.3.4.3.1. Die Erfüllung beim Gattungskauf115
3.3.4.3.2. Individualisierung als Erfüllung der Verpflichtung zu übereignen?117
3.3.4.3.3. Folgerungen:118
3.4. Der Eigentumsübergang beim Kauf noch nicht existierender Sachen119
3.4.1. Kauf von Naturprodukten119
3.4.2. Kauf noch herzustellender Sachen120
3.4.3. Zur Konstruktion des Eigentumsübergangs beim Kauf zukünftiger Speziessachen121
3.4.4. Ergebnisse122
3.5. Der Eigentumsübergang bei der Erfüllungeiner „obligation de donner“123
3.5.1. Die Erfüllung von Geldschulden123
3.5.2. Die Erfüllung von außervertraglichen Gattungs- und Speziesschulden125
3.5.3. Die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen auf Übereignung126
3.6. Die Erfüllung einer Nichtschuld („paiement de l'indu“)128
3.6.1. Voraussetzungen128
3.6.2. Juristische Begründung und Einordnungder „répétition de Findu“130
3.6.2.1. Répétition de l'indu als Quasikontrakt130
3.6.2.2. Die „répétition de l'indu“ als Fall des „enrichissement sans cause“131
3.6.2.3. Répétition de l'indu als Fall der Rückabwicklung nichtiger Verträge133
3.6.2.4. Nullité oder enrichissement sans cause bei späterem Wegfall der cause?134
3.6.3. Inhalt des Rückforderungsrechtsauf Grund der „répétition de l'indu“135
3.6.3.1. Allgemeiner Inhalt des Anspruchs135
3.6.3.2. Sonderfall des art. 1380 cc136
3.6.4. Zusammenfassung137
3.7. Eigentumsübergang bei nichtigem Kaufvertrag139
3.7.1. Die „action en nullité“139
3.7.2. Rechtsfolgen des Nichtigkeits- bzw. Auflösungsurteils142
3.7.3. Der Einfluß von Sachmängeln auf die Übereignung beim Kaufvertrag143
3.8. Sonderfälle145
3.8.1. Die Regeln des Art. 1599 CC145
3.8.2. Die Regel des art. 2279 cc„en fait de meubles possession vaut titre“147
3.8.3. Doppelverkauf einer Sache (art. 1141 cc)150
Nachwort151
Literaturverzeichnis154

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