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E-Book

Ludwig II.

A Different Kind of King

AutorMarcus Spangenberg
VerlagVerlag Friedrich Pustet
Erscheinungsjahr2015
Reihekleine bayerische biografien 
Seitenanzahl176 Seiten
ISBN9783791760711
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis13,99 EUR
Er hasste Krieg und führte zwei bewaffnete Kämpfe. Er sah sich als König von Gottes Gnaden und ordnete sich dem Kaiser unter. Er bevorzugte die Einsamkeit und suchte ständig nach einem Vertrauten. König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) reagierte auf seine Zeit mit einem veralteten und religiös verklärten Verständnis vom Königtum. Sein Beharren auf das 'wahre,echte' Königsamt bewirkte das Gegenteil: Ludwig II. verlor sich selbst in der Realität eines mäßig mächtigen Staates und wurde 1886 seines Thrones und seine Lebens beraubt. Die Biografie berücksichtigt den neuesten Forschungsstand und bietet zugleich überraschende Einblicke und Deutungen.

Marcus Spangenberg, geb. 1968, studierte Kunstgeschichte, Geschichte, Klassische Archäologie und Religionswissenschaft. Er arbeitet als Kunsthistoriker und Journalist.

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Leseprobe

»Schwer ist die Aufgabe«

 

1   Ludwig II. und die Realität des Königtums

 

 

Am 12. März 1864 notiert König Ludwig II. von Bayern in seinem nahezu täglich geführten Tagebuch: »Sonnabend Geschäfte, begann um ½ 9 Uhr«. Plötzlich reißt er das Buch herum und schreibt über die gesamte Seitenbreite »König!« – in sehr großen Buchstaben.

Zwei Tage zuvor, in der Nacht zum 10. März, hatte König Maximilian II., der Vater Ludwigs, in der Münchner Residenz die Sterbesakramente erhalten. Er verlangte nach seinem nicht einmal 19-jährigen Sohn. Was er ihm zu sagen hatte, ist nicht überliefert. Ludwig jedenfalls verließ weinend und tief erschüttert das Sterbezimmer des dritten bayerischen Königs, als dessen Nachfolger er von Geburt an erzogen wurde. Wenige Stunden später, gegen fünf Uhr morgens, ertönte über dem weitläufigen Sitz der Wittelsbacher in der Haupt- und Residenzstadt München die Trauerglocke und kündete vom Ableben Maximilian II. nach einer kurzen, aber schweren Krankheit.

Der bisherige Kronprinz Ludwig war nun »Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und Schwaben etc.«, wie ihn die offizielle Titulatur auswies. Das darin zum Ausdruck kommende Gottesgnadentum war im 19. Jahrhundert mehr Symbol als von wirklicher Bedeutung. Immerhin erklärte die Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern von 1818 die Person des Monarchen als »heilig und unverletzlich«. Es schützte aber den Herrscher nicht vor Angriffen und Beschneidungen seiner Macht – auch nicht Ludwig II.

Dieser erblasste und zeigte sich tief erschüttert, als er am Totenbett des Vaters von einem Diener zum ersten Mal mit »Majestät« angesprochen wurde. Aber, so berichtete der zeitgenössische Biograf Gottfried von Böhm, Ludwig fasste sich rasch, denn »die hohen und poetischen Vorstellungen, die er an das Königtum knüpfte, erhoben ihn, beglückten ihn und berauschten ihn bald«.

 

 

Abb. 1: Ludwig II. in bayerischer Generalsuniform. – Fotografie von Joseph Albert, 1864.

 

Ludwig kannte die Realität eines Königs von Bayern. Sein Vater regierte bereits von 1848 an, als der Erstgeborene im dritten Lebensjahr stand. So wusste der Sohn, was es heißt, den bedeutendsten Mittelstaat Deutschlands zu führen und mit den Möglichkeiten einer konstitutionellen Monarchie zurechtzukommen. Doch wirkliche Erfahrung im Regieren hatte Ludwig noch nicht gewinnen können. Die »poetischen Vorstellungen« waren bei seinem Herrschaftsantritt bedeutend größer als seine Kenntnisse.

Napoleon schuf den König


Dass Bayern ein Königreich war, verdankte es dem selbsternannten Kaiser der Franzosen, Napoleon I. Der erhöhte 1806 die mit ihm verbündeten Herrscher von Baden, Bayern, Württemberg und Sachsen um einen Stand. Ausgerechnet ein Aufsteiger aus korsischem Kleinadel und Revolutionär schuf aus dem Kurfürstentum Bayern ein Königreich. Damit wurde aus dem bisherigen Kurfürsten Max IV. Joseph der König Max I. Joseph – und Napoleon erhielt eine Tochter des gemachten Königs als Braut für seinen Stiefsohn Eugène de Beauharnais. Napoleons Familie wurde damit erstmals mit einer alten Adelsdynastie verbunden. Die Wittelsbacher regierten Bayern bereits seit 1180.

Ludwigs Urgroßvater Max Joseph kam aus einer pfälzischen Nebenlinie der Wittelsbacher, deren altbayerischer Stamm in der männlichen Linie bereits 1777 ausgestorben war. Von seinem Regierungsantritt 1799 an hatte sich in knapp zwei Jahrzehnten nicht nur der gesamte Staatsaufbau und darin auch die Stellung des Monarchen, sondern auch das Staatsgebiet selbst verändert. Am Ende der Entwicklung stand ein Land, das in seinen Grenzen nahezu unverändert bis heute existiert – mit Ausnahme der Rheinpfalz (bis 1835 »Rheinkreis«). Diese wurde 1816 Bayern zugeschlagen. Doch ohne direkte Landverbindung mit dem Kerngebiet Bayerns und durch eine französische Besatzungszeit geprägt behielt sie in vielerlei Hinsicht eine Ausnahmestellung, bis sie 1946 Teil des neuen bundesdeutschen Landes Rheinland-Pfalz wurde.

Das junge Königreich Bayern enthielt noch mehr Zugewinne, darunter vor allem fränkische und schwäbische Territorien. Die Jahre 1803, 1806, 1810 und 1816 markieren die schrittweise Werdung eines Staatsgebiets, dessen Teile kulturell, wirtschaftlich, gesellschaftlich und konfessionell unterschiedlich geprägt waren. Damit kam dem Herrscher als verbindender Integrationsfigur für alle Untertanen und alle Landesteile eine überaus wichtige Funktion zu. Es war eine Herausforderung, der sich die Könige Bayerns in verschiedener Weise stellten. Für Ludwig II. sollte sie eines seiner größten Probleme werden.

Kurz nach dem 1. Januar 1806, als der bayerische Reichsherold durch München ritt und König und Königreich den Bürgern offiziell und feierlich kundtat, trat Bayern dem Rheinbund unter Napoleon I. bei. Neun Jahre später, nach Napoleons Sturz und dem Wiener Kongress, war Bayern Mitglied des Deutschen Bundes und damit ein selbstständiges, unabhängiges und vor allem gleichberechtigtes Mitglied dieses mitteleuropäischen Staatenvereins. In der Regierungszeit König Ludwig II., 1866, zerbrach dieser Bund. An seine Stelle trat 1870/71 das Deutsche Reich, in das Bayern integriert wurde und seine Souveränität verlor.

Zunächst änderte sich wenig daran, dass Bayern ein vorwiegend landwirtschaftlich geprägtes Land blieb, in dem Äcker, Weiden und Weinberge das Landschaftsbild bestimmten. Die Bauern stellten weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung, von der rund 70 Prozent dem römisch-katholischen Glauben, der Konfession der Herrscher Bayerns, angehörten. Um die beginnende Industrialisierung zu ermöglichen, waren Importe an Kohle und Eisenerz – vornehmlich aus dem preußischen Staatsgebiet – notwendig. Überhaupt war Bayern im 19. Jahrhundert weitgehend von der Politik der Großmächte Österreich und Preußen abhängig, um seine Zukunft gestalten zu können.

Die wahren Machtverhältnisse


Bayern, das bereits 1808 eine kurzlebige Konstitution besessen hatte, die 1818 von einer Verfassung abgelöst wurde, war eine konstitutionelle Monarchie, in der König Ludwig II. als Oberhaupt des Staates alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person vereinte. Aber zugleich war er an ein von ihm zu berufendes Gesamtministerium, ein Parlament und – wie jeder seiner Untertanen – an eben diese Verfassung gebunden. Ludwig II. war kein absoluter Monarch mehr. Dieser profane Gegensatz zu seinen »poetischen Vorstellungen« eines Königs von Gottes Gnaden wurde noch dadurch verstärkt, dass in Wahrheit die Minister die Politik bestimmten, obwohl sie vom König – und nur von ihm – ernannt wurden.

Es war eine schleichende Entwicklung, die unter Max I. Joseph begonnen hatte. Bereits er ließ es geschehen, dass seine Macht durch seinen wichtigsten Minister Maximilian von Montgelas, der Aufgaben des Königs übernommen hatte, beschnitten worden war. Der Sohn und Nachfolger Ludwig I. war deutlich stärker autokratisch veranlagt gewesen, konnte aber an den konstitutionell definierten Machtverhältnissen nichts mehr revidieren. Das Ende Ludwig I. in der Märzrevolution 1848 stärkte noch einmal den Ministerrat (die Gesamtheit aller Minister).

Dessen Sohn Maximilian II. förderte durch seine Regierungsführung das Gewicht der Ministerarbeit. In dieser Situation, in der sich die Minister und die Beamten zunehmend als Träger des Staates verstanden und sich erst nachrangig als Berater des Königs sahen (wie es von der Verfassung eigentlich weiterhin vorgesehen war!), trat Ludwig die Nachfolge seines Vaters an.

Es kam nun vor allem darauf an, wie der König die ihm noch zustehende Macht ausnutzen konnte und wollte. Und welche Kraft und Bestrebung er als Staatsoberhaupt aufbrachte, das Geschehen in seinem Staate zu bestimmen und gegebenenfalls gegen den Ministerrat durchzusetzen. Er hatte die Möglichkeit, seine persönlichen Vorstellungen als Leitlinien des Staates vorzugeben. Gesetze traten nur mit der Unterschrift des Königs und der Gegenzeichnung durch den jeweiligen Fachminister als Mitverantwortlichen in Kraft. Die Frage war allerdings, wer diese aktiv gestalten und bestimmen würde. Letztendlich ausgeführt wurden sie ohnehin vom Beamtenapparat, der eine zunehmende Eigendynamik entwickelte, die die Wirkung der Verfügungen wesentlich bestimmte.

Die selbstbewussten Minister waren aber vom Vertrauen des Monarchen abhängig, der sie berief und entließ. Die Volksvertretung und die in ihr bestehenden Mehrheitsverhältnisse spielten bei der Ministerernennung nahezu keine Rolle. Das Parlament bestand aus zwei Kammern: der Ersten Kammer der Reichsräte (Mitglieder waren königliche Prinzen, oberste Kronbeamte, die Erzbischöfe von München-Freising und Bamberg, der Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums, Oberhäupter ehemals reichsunmittelbarer Fürsten- und Grafenhäuser und vom Monarchen Berufene) und der Zweiten Kammer mit den gewählten Abgeordneten. In der konstitutionellen Monarchie Bayerns hatte diese nur geringe Befugnisse. Die beiden wichtigsten Rechte waren die Festsetzung des Budgets und die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.

So holte sich Ludwig II. während seiner Regentschaft ausschließlich Minister aus dem liberalen Lager, auch als dieses von 1869 an in der Zweiten Kammer keine Mehrheit hatte. Die Politik wurde demnach von einer staatskonservativ-liberalen Führungsschicht bestimmt.

Eine...

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