Die hohen Bestände an NPLs in den Bilanzen der Banken erfordern ein entsprechendes Management. Eine Möglichkeit der aktiven Bearbeitung ist das institutsinterne Work-Out notleidender oder leistungsgestörter Forderungen. Die begriffliche Abgrenzung des Work-Out definierte diese im Sinne dieser Arbeit als organisatorisches Aufgabenfeld, das die Bereiche Sanierung und Abwicklung umfasst. Eine Work-Out-Positionierung ist vor allem vor dem Hintergrund der umfangreichen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse sowie den vorzuhaltenden personellen und finanziellen Ressourcen grundlegend abzuwägen.[40]
Vorab bedarf es jedoch einer kritischen Würdigung der Bedeutung des Sanierungsbegriffs. Gängige Literaturquellen beziehen diesen Begriff ausschließlich auf das Unternehmenskreditgeschäft.[41] Das Wort Sanierung entstammt aus dem lateinischen sanare und kann mit heilen bzw. gesund machen übersetzt werden. Im Ursprung des Begriffs lässt sich somit kein Grund finden, der gegen eine Ausdehnung auf das Privatkundengeschäft spricht. In der Bankpraxis ist dieser Aspekt allerdings im Hinblick auf die oftmals geringen Forderungsbeträge im Retailgeschäft der Banken problematisch zu sehen. Eine Einschaltung von Sanierungsspezialisten im Bereich der privaten Kleinkredite ist unter Aufwendungs- und Ertrags- Gesichtspunkten meistens nicht sinnvoll. Allerdings kann der Sanierungsbegriff auf das nicht standardisierte, gehobene Privatkundengeschäft ausgeweitet werden. Dazu zählen z.B. Privatkunden, die beachtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen oder den Hausbau bzw. - kauf im größeren Stil finanzieren. Trotz entsprechender Immobilienbesicherung der Kredite muss dabei nicht das Ziel der Forderungsrealisierung durch Abwicklung im Vordergrund stehen.
Rechtliche Grundlage der den Kreditinstituten der Bundesrepublik Deutschland durch das BaFin-Rundschreiben Nr. 34/02 mitgeteilten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) stellt der § 25a Abs. 1 KWG dar. Danach müssen die Kreditinstitute über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie adäquate Steuerungs-, Überwachungs- und Kontrollverfahren verfügen müssen.[42] Die BaFin liefert mit den MaK wie auch mit dem ersten Entwurf der MaRisk jeweils normeninterpretierende Werke, die nicht näher definierte Begrifflichkeiten des § 25a Abs. 1 KWG (z.B. angemessene Steuerungs- und Kontrollverfahren) spezifizieren. Dies soll eine Einhaltung zugrunde liegender Normen gewährleisten und für die BaFin überprüfbar machen. Entsprechende Öffnungsklauseln werden dabei der heterogenen Institutsstruktur in Deutschland gerecht und verhindern eine Überreglementierung des Bankensektors.[43] Nach den MaK umfasst das Kreditgeschäft die Vergabe, Erhöhung und Prolongation von Krediten oder die Einräumung von Kreditlinien. Kreditgeschäft darf nur im Rahmen der Kreditrisikostrategie und der vom Institut zu formulierenden Organisationsrichtlinien getätigt werden.[44] Diese Richtlinien müssen im Hinblick auf die Identifikation und Behandlung von Problemkrediten unter anderem die folgenden Punkte enthalten:[45]
eindeutige Regelungen bezüglich der Kompetenz- und Aufgabenzuweisung,
generelle Vorgaben für die Prozesse Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung,
geeignete Verfahren zur Bewertung von Kreditengagements um zeitnah eine eventuell erforderliche Risikovorsorge zu ermöglichen,
die Verfahren zur Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken des Kreditgeschäfts.
Neben den Organisationsrichtlinien ist die funktionale Trennung von Markt und Marktfolge bei der Kreditentscheidung, der Votierung und bei der Kreitrisikoüberwachung zu beachten. Die Kreditrisikoüberwachung muss, wie auch die Votierung, außerhalb des Marktbereichs angesiedelt sein. Dort ist unter anderem durch kontinuierliche Überprüfung der Kreditengagements die Erfüllung der Kriterien festzustellen, die von der Bank für die Überleitung aus der Normalkreditbetreuung (Markt) an die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung formuliert werden müssen.[46] Die Entscheidung, wann ein Engagement der Intensivbetreuung bzw. der Problemkreditbearbeitung zuzuordnen ist, kann aufgrund liberaler Regelungen sowohl im Markt, als auch im marktunabhängigen Bereich getroffen werden. Größtmögliche Objektivität wird jedoch von der Kreditrisikoüberwachung, dem so genannten Kreditrisikocontrolling, erwartet, da dieser Bereich im Gegensatz zum marktunabhängigen Kreditbereich nicht über ein Engagement urteilen muss, für das zuvor eine positive Kreditvergabeentscheidung gefällt wurde.[47]
Der Bereich Intensivbetreuung ist jedoch klar von der Problemkreditbearbeitung abzugrenzen. Die Intensivbetreuung sieht lediglich eine gesonderte Betreuung von Kreditkunden vor, bei denen sich zukünftige Leistungsstörungen andeuten. Dies kann sich z.B. in der kontinuierlichen Ausschöpfung von Überziehungslinien (quantitatives Kriterium) aber auch in einer negativen Branchenentwicklung (qualitatives Kriterium) offenbaren.[48] Nach den MaK wie auch dem ersten MaRisk-Entwurf muss die Intensivbetreuung nicht außerhalb des Marktbereichs lokalisiert sein. Es besteht somit die Möglichkeit, dass der Kundenbetreuer die intensivierte Beobachtung und -Betreuung entsprechender Engagements durch Gespräche mit den Kunden und Erarbeitung von Lösungsansätzen vornimmt. Andererseits kann eine Intensivbetreuung auch durch Einschaltung der auf Sanierung spezialisierten Mitarbeiter des marktunabhängigen Bereiches erfolgen. Die Einbeziehung des entsprechenden Sanierungs-Know-hows dient dann der Abwendung einer sonst eventuell erforderlich werdenden Zuweisung zur Problemkreditbearbeitung. Die Intensivbetreuung an sich stellt somit eine Schnittstelle zwischen Normalkredit- und Problemkreditbearbeitung dar, die von beiden Seiten bedient werden kann.[49]
Die Problemkreditbearbeitung setzt, wie bereits angeführt, die Zuweisung der Engagements an die auf Sanierung oder Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter voraus, bei denen teilweise oder vollständig mit einem Ausfall zu rechnen ist.[50] Die Problemkreditbearbeitung muss nicht, wie die TZ 58 des BaFin-Rundschreibens Nr. 34/2002 vermuten lässt, außerhalb des Marktbereichs angesiedelt sein, solange die Prozesse zumindest von marktunabhängigen Bereichen überwacht werden. Insgesamt sind drei ablauforganisatorische Strukturvarianten denkbar:[51]
Prozesse und Federführung[52] sind vollständig dem marktunabhängigen Bereich zugeordnet, was einer Abteilungsbildung für ein institutsinternes Work-Out am nächsten kommt. Bei Kreditentscheidungen kann dabei auf das Zwei-Voten-Prinzip verzichtet werden.
Prozesse sind dem Markt, die Federführung hingegen einem marktunabhängigen Bereich zugeordnet.
Prozesse und Federführung werden vom Markt wahrgenommen, lediglich die Überwachung der Prozesse erfolgt marktunabhängig.
Diese Optionen kommen den kleineren Instituten zugute, da dort keine komplette organisatorische Einheit für dieses Aufgabenfeld vorgehalten werden muss. Auch einer Einbeziehung institutsexterner Berater in den Sanierungsprozess bzw. dessen Überwachung spricht nichts entgegen.[53]
Dabei sehen die MaK risikoabhängige Erleichterungen vor, denn nicht jedes problembehaftete Kreditengagement bedarf einer Zuweisung an Sanierungs- oder Abwicklungsspezialisten. Eine Bank kann unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit betragliche Grenzen festlegen, bis zu denen auf eine zweite Votierung außerhalb der Marktbereiche verzichtet werden kann.[54] Davon betroffene Geschäftsfelder können beispielsweise das standardisierte Mengengeschäft respektive Privatkundengeschäft, das Baufinanzierungsgeschäft oder das Geschäft mit kleinen Gewerbe- und Firmenkunden sein.[55] Dementsprechend können kleine Sanierungsfälle eigenverantwortlich von den Marktbereichen unter Beachtung der prozessualen Anforderungen der MaK betreut werden. Eine Übertragung an die Problemkreditbearbeitung muss erst ab der institutsindividuell bestimmten Größenordnung erfolgen.[56]
Obwohl die Intensivbetreuung als Schnittstelle zwischen Normal- und Problemkreditbetreuung fungiert, muss der Problemkreditbearbeitung nicht zwingend eine Intensivbetreuung vorausgegangen sein. Die Zuweisung zur Problemkreditbetreuung kann aufgrund der Erfüllung der entsprechenden Zuweisungskriterien[57] direkt erfolgen (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Problemkreditprozesse nach MaK (Darstellung in Anlehnung an Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 169.)
In der Problemkreditbearbeitung werden in einem ersten Schritt die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Kreditnehmers analysiert. Das Ergebnis der Analyse ermöglicht eine Entscheidung des Kreditinstituts darüber, ob eine Sanierung begleitet werden soll oder eine...