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Prüfung von Mietverträgen bei einer Due Dilligence für Immobilieninvestitionen

AutorInes Neuwirth
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2002
Seitenanzahl19 Seiten
ISBN9783638156820
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Immobilienwirtschaft), Veranstaltung: Wohn- und Gewerbeimmobilienwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Due Diligence bei Immobilieninvestitionen besteht aus verschiedenen Analysen und Untersuchungen im Vorfeld des Immobilienerwerbs. Sie beinhaltet alle Aktivitäten zur Informationsbeschaffung und -auswertung, mit dem Ergebnis der erhöhten Informationsversorgung des Erwerbers. Aus dieser Position heraus lassen sich Chancen und Risiken und Wert-steigerungspotentiale der Immobilien aufdecken, die Einfluss auf die Kaufentscheidung, die Vertragsgestaltung und den Kaufpreis haben können. In die Due Diligence für Immobilieninvestitionen werden verschiedene Prüfungsfelder einbezogen, überwiegend sind dies rechtliche, betriebswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche, steuerliche und technische Faktoren. In Deutschland ist die Due Diligence noch nicht weit verbreitet. Private Anleger führen sie nur in sehr geringem Maße durch. Hauptsächlich trifft man auf Due Diligence-Untersuchungen im Bereich der Großinvestoren wie z. B. Banken, Versicherungen und offenen Immobilienfonds. Aus der Größe der Erwerber lässt sich auch die Größe der untersuchten Immobilien ableiten. Es werden zumeist Großprojekte mit hohem Investitionsvolumen einer Due Diligence unterzogen. Das können zum einen Projekte sein, die noch in der Planungsphase sind, zum anderen wird es sich um Objekte handeln, die bereits genutzt werden. Für Objekte, die nach dem Erwerb durch den Käufer selbst genutzt werden sollen, liegt der Schwerpunkt meist nicht auf der wirtschaftlichen Prüfung, sondern eher auf der rechtlichen Untersuchung, die u. a. Einfluss auf den zu schließenden Kaufvertrag hat. Sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tiefgehend werden Objekte geprüft, die bereits an Fremdnutzer vermietet sind. Denn aus dieser schon relativ feststehenden späteren Nutzung ergeben sich Chancen und Risiken, die dem Erwerber vor der Kaufentscheidung klar sein müssen. Nach dem Grundsatz 'Kauf bricht nicht Miete' tritt der Erwerber in bestehende Mietverträge mit allen darin vereinbarten Rechten und Pflichten ein. Deshalb ist es von hoher Wichtigkeit, die Mietverträge zu kennen, aber auch über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Eintritts in ein bestehendes Mietverhältnis informiert zu sein.

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