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E-Book

Rechnungslegung auf informationseffizienten Kapitalmärkten

AutorRobert Vollmer
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl348 Seiten
ISBN9783834997760
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis59,99 EUR
Robert Vollmer erläutert den Zusammenhang zwischen 'informativen' Rechnungslegungsvorschriften und der Informationseffizienz des Kapitalmarktes und zeigt, welche unterschiedlichen Implikationen die verschiedenen Grade der Informationseffizienz für die Konzeption einer informativen Rechnungslegung besitzen.

Dr. Robert Vollmer promovierte bei Prof. Dr. Hannes Streim am Lehrstuhl für Theoretische BWL I - Unternehmensprüfung an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist als fachlicher Mitarbeiter bei der PricewaterhouseCoopers AG in Essen tätig.

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Leseprobe
7 Zweckmäßigkeit der Rechnungslegungskonzeption nach deutschem Handelsrecht (S. 219-220)

Im siebten Kapitel der Arbeit soll die im fünften Kapitel dargestellte Rechnungslegungskonzeption des Handelsrechts auf ihre Zweckmäßigkeit aus Kapitalgebersicht beurteilt werden. Als Maßstab dienen die bereits im vierten Kapitel vor dem Hintergrund der Informationsfunktion der Rechnungslegung (Kapitel zwei) sowie dem Konzept der Informationseffizienz (Kapitel drei) hergeleiteten Anforderungen an eine aus Kapitalgebersicht informative Rechnungslegung. Der Aufbau des Kapitels folgt dem Aufbau des Gesetzes, mithin werden zunächst die Vorschriften für alle Kaufleute betrachtet (Abschnitt 7.2) und anschließend die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Abschnitt 7.3) bzw. die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung (Abschnitt 7.4) analysiert.

Die vorzunehmende Fallunterscheidung in schwache Informationseffizienz einerseits und mittelstrenge andererseits spiegelt sich insofern nicht in der Gliederung wider, stattdessen gehen die einzelnen Unterkapitel jeweils auf diese Unterscheidung ein, sofern sich daraus Auswirkungen auf das Zweckmäßigkeitsurteil ergeben. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und gewürdigt (Abschnitt 7.5). Den Auftakt des Kapitels jedoch bilden im Folgenden einige kurze Überlegungen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im engeren Sinne.

7.1 Zur Zweckmäßigkeit der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im engeren Sinne

Als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im engeren Sinne wurden der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit, der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Grundsatz der Vollständigkeit und der Grundsatz der Nachprüfbarkeit dargestellt. Der Grundsatz der Richtigkeit im Sinne der Übereinstimmung von betrieblichen Tatbeständen, Buchführung und Jahresabschluss sowie der Grundsatz der Willkürfreiheit im Sinne der Anwendung der persönlichen Überzeugung des Bilanzierenden bzw. der Unterlassung von Bilanzmanipulationen bei der Durchführung der unausweichlich bei der Abschlusserstellung erforderlichen Schätzungen können als allgemeine Postulate der Rechnungslegung für grundsätzlich zweckmäßig erachtet werden. Inwiefern die Einzelregelungen dazu geeignet sind, diesen allgemeinen Anforderungen zu genügen, muss der Verlauf der Analyse zeigen. Gleichermaßen stellt der Grundsatz der Vollständigkeit – Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle und Auswertung aller verfügbaren Informationen – ein allgemeingültiges Erfordernis dar.

Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit schlägt sich im Wesentlichen in den Vorschriften zur Gliederung von Bilanz und GuV nieder, sodass an dieser Stelle auf die Analyse der diesbezüglichen Vorschriften im Kontext der sonstigen Informationsvermittlung verwiesen werden kann. Die Nachprüfbarkeit der Buchführung derart, dass sich ein sachverständiger Dritter darin in angemessener Zeit zurechtfinden kann, ist eine wesentliche Voraussetzung insbesondere dafür, dass eine unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer möglich wird. Die Zweckmäßigkeit von Abschlussprüfungen liegt jedoch außerhalb des Untersuchungsgegenstandes der vorliegenden Arbeit. Insgesamt gesehen beschreiben die Grundsätze generelle und allgemein gehaltene Mindestanforderungen an Inhalt und Form der Buchführung bzw. an die Ableitung des Jahresabschlusses aus der Buchführung, konkretere Erkenntnisse zur Zweckmäßigkeit liefert daher erst die Analyse der speziellen Vorschriften, die sich im Folgenden anschließt.

7.2 Die handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute

7.2.1 Ansatzvorschriften

7.2.1.1 Bilanzielles Vermögen


Das handelsrechtliche Kriterium für die Aktivierung ist abstrakte Einzelveräußerbarkeit bzw. als Erweiterung des Kriteriums die Einzelverwertbarkeit.3 Voraussetzung für eine informative Bilanz und damit Anforderung an eine Aktivierungskonzeption ist die Erfassung aller zukünftigen Einzahlungspotenziale eines Unternehmens als informative Bilanzposten,4 die im Sinne der Kapitalgeber relevant und verlässlich sein müssen.

7.2.1.1.1 Entscheidungsrelevanz

Der auf abstrakte Einzelveräußerbarkeit abstellende und auf Einzelverwertbarkeit erweiterte Vermögensgegenstandsbegriff erfasst auf der Aktivseite eines Unternehmens solche Einzahlungspotenziale, die zukünftig durch Veräußerung, Verarbeitung, Verbrauch, Überlassung eines Rechts zur Ausübung oder eines Gegenstands zur Nutzung an einen Dritten im Unternehmen verwendet werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Vorwort7
Inhaltsverzeichnis8
Abbildungsverzeichnis19
Abkürzungsverzeichnis20
Symbolverzeichnis23
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung24
2 Zwecke und Konzeptionen der Rechnungslegung29
3 Das Konzept der Informationseffizienz des Kapitalmarktes63
4 Konsequenzen der Informationseffizienz für die Konzeption informativer Rechnungslegungsvorschriften118
5 Die Konzeption der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht140
6 Die Konzeption der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards190
7 Zweckmäßigkeit der Rechnungslegungskonzeption nach deutschem Handelsrecht242
8 Zweckmäßigkeit der Rechnungslegungskonzeption nach International Financial Reporting Standards281
9 Zusammenfassung der Arbeit, Würdigung der Ergebnisse und Ausblick320
Literaturverzeichnis332
Rechtsquellenverzeichnis370

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