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Reichweite und Bedeutung von Art. 25 EuInsVO.

AutorJördis Ambach
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheBeiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht 52
Seitenanzahl298 Seiten
ISBN9783428529339
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Da in zunehmendem Umfang von der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) erfasste Insolvenzverfahren eröffnet werden und deren Verfahrensentwicklung fortschreitet, geraten neben der Eröffnungsentscheidung auch immer mehr alle weiteren im Laufe eines Insolvenzverfahrens zu treffenden Entscheidungen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung dieser sonstigen Entscheidungen, die für die praktische Bewältigung des Insolvenzverfahrens eine große Bedeutung haben, erfolgt durch Art. 25 EuInsVO. Diese Vorschrift gehört neben Art. 16 EuInsVO zu den zentralen Normen der EuInsVO, stellt für den Rechtsanwender jedoch ein großes Rätsel dar. Jördis Ambach findet brauchbare und sachgerechte Lösungen zu den von Art. 25 EuInsVO aufgeworfenen Fragen, die sich vom Anwendungsbereich, also den erfassten sonstigen Entscheidungen, über die ihnen zugrunde liegende internationale Zuständigkeit, die in der EuInsVO nicht geregelt ist, hin zu den von Art. 25 EuInsVO angeordneten Wirkungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erstrecken. Die Ungewissheiten des Art.25 EuInsVO werden dabei alle im Zusammenhang und mit Blick auf die Funktion des Art. 25 EuInsVO innerhalb der EuInsVO betrachtet. Der Verfasserin ist es gelungen, die umfängliche Problematik des Art. 25 EuInsVO erschöpfend darzustellen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
A. Einleitung14
B. Allgemeiner Überblick über die EuInsVO17
I. Geschichte des europäischen Insolvenzrechts und Entstehung der EuInsVO17
1. Der Weg bis zum Europäischen Insolvenzübereinkommen 199517
2. Inkrafttreten der EuInsVO20
3. UNCITRAL-Modellgesetz für grenzüberschreitende Insolvenzen21
II. Regelungsziele und Grundgedanke der EuInsVO21
III. Auslegung der EuInsVO23
IV. Anwendungsbereich der EuInsVO23
1. Sachlicher Anwendungsbereich23
2. Persönlicher Anwendungsbereich24
3. Räumlicher Anwendungsbereich25
a) Territorialer Geltungsbereich25
b) Bezug zu einem Mitgliedstaat25
c) Auslandsbezug25
d) Bezug zu mehreren Mitgliedstaaten28
aa) Meinungsstand28
bb) Stellungnahme29
4. Zeitlicher Anwendungsbereich31
C. Sinn und Zweck des Art. 25 EuInsVO32
I. Ablauf und Wirkung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens32
1. Vorverfahren32
2. Eröffnung des Hauptverfahrens und seine Wirkungen34
3. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters36
4. Gläubigerbestimmte Phase39
5. Verteilung des Verwertungserlöses41
6. Beendigung des Verfahrens43
7. Zusammenfassung43
II. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der verschiedenen Entscheidungen44
1. Funktion des Art. 16 EuInsVO45
a) Eröffnungsentscheidung45
aa) Anerkennungsgegenstand45
bb) Verfahrensrechtliche Anerkennung47
cc) Unmittelbare und automatische Anerkennung49
dd) Wirkung der Anerkennung53
ee) Universalität des Verfahrens57
ff) Beschränkungen58
b) Anordnung ausgewählter Sicherungsmaßnahmen als Verfahrenseröffnung59
aa) Entscheidung des EuGH in Eurofood/Parmalat59
bb) Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzverfahren61
(1) Autonome Auslegung des Merkmals „Vermögensbeschlag“61
(2) Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters62
(3) Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters63
(4) Ergebnis64
cc) Bewertung der Entscheidung des EuGH65
(1) Ausgleich eines zeitlichen Defizits65
(2) Widerspruch zur Definition des Gesamtverfahrens66
(3) Unvereinbarkeit mit der Geschichte und Systematik der EuInsVO67
(4) Kein Ausschluss des Zuständigkeitswettstreits der Insolvenzgerichte69
(5) Rechtsunsicherheit und Folgeprobleme73
2. Funktion des Art. 25 EuInsVO73
a) Ergänzung zu Art. 16 EuInsVO74
b) Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 16 EuInsVO74
c) Komplementärfunktion74
d) Vorverlagerung der Universalität des Insolvenzverfahrens76
3. Grund der Differenzierung77
III. Art. 16, 17 und 25 EuInsVO als zentrale Normen der EuInsVO78
D. Der Anwendungsbereich des Art. 25 EuInsVO79
I. Hintergrund der Untersuchung79
1. Die Regeln zur Vollstreckbarerklärung79
a) Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO79
b) Folge der Verweisung80
aa) Zivil- und handelsrechtliche Entscheidungen81
bb) Insolvenzrechtliche Entscheidungen81
c) Ergebnis84
d) Gründe für die erleichterte Vollstreckbarerklärung84
2. Die Regelung der Anerkennung87
3. Die Regelung der internationalen Zuständigkeit88
a) Vergleich von EuGVVO und EuInsVO88
b) Gründe für das Fehlen von Regelungen zur internationalen Zuständigkeit90
4. Schlussfolgerung93
II. Allgemeines zum Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO93
1. Entscheidungen eines Gerichts93
a) Entscheidung93
b) Durch ein Gericht94
c) Keine Rechtskraft der Entscheidung95
2. Gerichtlich bestätigte Vergleiche95
III. Die von Art. 25 Abs. 1 EuInsVO erfassten Entscheidungen im Einzelnen96
1. Gründe für die Schwierigkeiten bei der Qualifikation96
a) Das Konzept der vis attractiva concursus96
b) Rechtslage in den einzelnen Mitgliedstaaten98
c) Unterschiedliches Vorverständnis in den einzelnen Mitgliedstaaten100
2. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 EuInsVO100
a) Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung des Verfahrens102
aa) Eröffnungsentscheidung102
bb) Entscheidungen zur Durchführung des Verfahrens103
cc) Entscheidungen zur Beendigung des Verfahrens104
dd) Entscheidungsbefugte Stelle105
b) Gerichtlich bestätigte Vergleiche106
3. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO107
a) Deutung des Wortlauts108
b) Konkretisierung durch die EuInsVO110
aa) Art. 16, 25 EuInsVO110
bb) Art. 4 EuInsVO110
cc) Art. 18 Abs. 2 EuInsVO112
dd) Art. 1 Abs. 1 EuInsVO113
ee) Ergebnis114
c) Historische Auslegung114
aa) Konkursübereinkommen der Europäischen Gemeinschaft114
bb) Entscheidung des EuGH in Gourdain/Nadler118
(1) Sachverhalt119
(2) Erwägungen und Auslegung des EuGH121
(3) Weite Auslegung durch den EuGH und Gründe122
(4) Bewertung der Entscheidung des EuGH122
(a) Keine klare Grenzlinie122
(b) Keine überzeugende Argumentation des EuGH124
(c) Widersprüchlichkeit der Entscheidung126
cc) Übertragung der Rechtsprechung des EuGH auf andere Einzelverfahren127
dd) Weiterentwicklung der Kriterien des EuGH130
ee) Übernahme der Abgrenzungsformel in die EuInsVO132
ff) Angaben im Erläuternden Bericht133
d) Anpassung der Grundsätze des EuGH nach Inkrafttreten der EuInsVO134
aa) Ansätze in der Literatur135
(1) Blick auf den hypothetischen Kausalverlauf135
(2) Grundlage des Anspruchs in der Insolvenz136
(3) Abgrenzung anhand zeitlicher Kriterien137
(4) Weiter Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO138
(5) Herauslösung aller Einzelverfahren aus Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO138
(6) Enge Auslegung des Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO139
bb) Stellungnahme140
(1) Keine weite Auslegung140
(2) Keine Anwendung von zeitlichen Kriterien142
(3) Keine Herauslösung aller Einzelverfahren aus Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO143
(4) Engere Auslegung des Anwendungsbereiches des Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO145
(a) Keine Heranziehung der Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO145
(b) Keine Berücksichtigung von Gerichtsstandsvereinbarungen146
(c) Erleichterte Anerkennung und Vollstreckbarerklärung147
(d) Einordnung von Verfahren unter Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO als Ausnahme149
(5) Neue Abgrenzungskriterien150
(a) Gegenstand des Verfahrens folgt aus der Insolvenz des Schuldners150
(b) Förderung des Zwecks des Insolvenzverfahrens152
(aa) Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens153
(bb) Einzelverfahren, die diesen Zweck fördern155
(c) Rechtfertigung der Interessenbeeinträchtigung und Rechtsschutzverkürzung156
(aa) Interessenbeeinträchtigung der Beteiligten des Einzelverfahrens157
(bb) Privilegierte Anerkennung und Vollstreckbarerklärung158
(d) Parallele zur Abgrenzung im deutsch-österreichischen Konkursvertrag159
cc) Ergebnis161
(1) Engere Auslegung und Abgrenzungskriterium161
(2) Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO162
(3) Wertungsfrage164
(4) Abgrenzung innerhalb einer Rechtsordnung164
e) Qualifikation der einzelnen Verfahren165
aa) Geltendmachung von Ansprüchen gegen Drittschuldner165
bb) Nach Verfahrenseröffnung abgeschlossene Rechtsgeschäfte des Insolvenzverwalters165
cc) Streitigkeiten zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner166
dd) Anfechtungsklagen nach der InsO167
ee) Aus- und Absonderungsklagen167
ff) Streitigkeiten wegen Aufrechnungsmöglichkeiten168
gg) Eigenkapitalersatzklagen des Insolvenzverwalters168
hh) Klagen wegen Insolvenzverschleppung170
ii) Haftungsklagen gegen den Insolvenzverwalter171
jj) Feststellungsklagen zur Insolvenztabelle172
kk) Streitigkeiten über Verfügungen des Schuldners nach Verfahrenseröffnung173
ll) Ergebnis173
f) Anspruchskonkurrenzen174
g) Entscheidungsbefugte Stelle176
4. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 3 EuInsVO177
a) Definition der Sicherungsmaßnahme177
b) Sicherungsmaßnahmen bei einer Verfahrenseröffnung in Deutschland177
c) Sicherungsmaßnahmen als Verfahrenseröffnung178
d) Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters180
aa) Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters in anderen Mitgliedstaaten180
bb) Sicherungsmaßnahmen nach Art. 38 EuInsVO182
e) Sicherungsmaßnahmen sowohl aus Haupt- und Partikularinsolvenzverfahren185
E. Internationale Zuständigkeit für Entscheidungen i. S. des Art. 25 EuInsVO186
I. Bedeutung der Zuständigkeitsfrage186
1. Begriff der internationalen Zuständigkeit186
2. Bedeutung der internationalen Zuständigkeit187
a) Verfahrensrecht187
b) Wechselwirkungen von Zuständigkeit und materiellem Recht187
c) Räumlicher Aspekt188
d) Anerkennung189
3. Schlussfolgerung für die Zuständigkeitsfrage bei Art. 25 Abs. 1 EuInsVO189
II. Bestimmung der internationalen Zuständigkeit190
1. Für Entscheidungen nach Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 EuInsVO190
a) Rechtsgrundlage191
b) Ausschließliche Zuständigkeit193
c) Perpetuatio fori194
2. Für Entscheidungen nach Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 3 EuInsVO196
a) Analoge Anwendung des Art. 3 EuInsVO196
b) Ausschließliche Zuständigkeit197
c) Perpetuatio fori198
3. Für Entscheidungen nach Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO199
a) Gründe für die Schwierigkeiten bei der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit199
b) Mögliche Lösungswege200
aa) Analoge Anwendung der EuGVVO200
bb) Heranziehung nationaler Zuständigkeitsregeln201
cc) Zuständigkeit folgt der Grundkollisionsnorm des Art. 4 EuInsVO201
dd) Zuständigkeitsbestimmung erfolgt nach Art. 3 EuInsVO202
ee) Kombination von nationalem Zuständigkeitsrecht und EuGVVO203
c) Stellungnahme203
aa) Keine Heranziehung nationaler Zuständigkeitsregeln203
(1) Ausführungen im Erläuternden Bericht203
(2) Wortlaut des Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO204
(3) Entwürfe des Konkursübereinkommens204
(4) Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO206
(5) Befugnis des Partikularinsolvenzverwalters aus Art. 18 Abs. 2 EuInsVO206
(6) Einheitliche Zuständigkeitsregelung in der EuInsVO207
(a) Förderung von forum shopping207
(b) Einführung exorbitanter Gerichtsstände208
(7) Verhältnis von EuGVVO und EuInsVO209
(8) Widerspruch zur erleichterten Anerkennung und Vollstreckbarerklärung210
(9) Gefahr positiver und negativer Kompetenzkonflikte211
(10) Grundsatz der gemeinschaftsfreundlichen Auslegung212
bb) Keine analoge Anwendung der EuGVVO213
cc) Keine Anwendung der Grundkollisionsnorm des Art. 4 EuInsVO214
(1) Argumente für eine insolvenzrechtliche Qualifikation der vis attractiva concursus216
(2) Argumente für eine zivilverfahrensrechtliche Qualifikation der vis attractiva concursus217
(3) Schlussfolgerung221
dd) Keine Kombination von nationalem Zuständigkeitsrecht und EuGVVO221
ee) Analoge Anwendung des Art. 3 EuInsVO222
(1) Voraussetzungen einer analogen Anwendung des Art. 3 EuInsVO223
(a) Interessen bei der Zuständigkeitsanknüpfung in Art. 3 EuInsVO223
(aa) Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen223
(bb) Ort der Niederlassung225
(b) Zuständigkeitsinteressen bei insolvenzrechtlichen Einzelverfahren225
(aa) Sach- und Beweisnähe226
(bb) Koordinationsinteresse227
(cc) Übersichtlichkeit und Vorhersehbarkeit227
(dd) Parteiinteressen229
(ee) Entscheidungsgleichklang231
(ff) Vollstreckungsnähe232
(c) Ergebnis232
(2) Nationale Auffangzuständigkeit zur Vermeidung von Regelungslücken233
(3) Weitere Argumente für eine analoge Anwendung des Art. 3 EuInsVO234
(a) Systematik der EuInsVO und Wortlaut des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO234
(b) Keine Wertungswidersprüche zur privilegierten Anerkennung und Vollstreckbarerklärung236
(c) Verhältnis von EuInsVO und EuGVVO237
(d) Keine Zuständigkeitslücken237
(e) Keine Einführung einer umfassenden vis attractiva concursus237
(4) Ausschließliche Zuständigkeit240
(5) Besonderheiten für Partikularinsolvenzverfahren242
4. Ergebnis243
F. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung nach Art. 25 EuInsVO245
I. Anerkennung245
1. Automatische Anerkennung245
2. Wirkung der Anerkennung246
3. Anerkennungsversagungsgründe247
a) Allgemeines247
b) Verhältnis von Art. 25 Abs. 3 und Art. 26 EuInsVO248
c) Verstoß gegen den ordre public249
aa) Allgemeines249
bb) Voraussetzungen eines ordre public-Verstoßes250
(1) Öffentliche Ordnung250
(2) Maßgeblichkeit des konkreten Ergebnisses der Anerkennung251
(3) Offensichtlicher Verstoß251
(4) Hinreichender Inlandsbezug252
cc) Anwendungsfälle252
(1) Materiellrechtlicher ordre public253
(a) Unterschiedliche Ausgestaltung der Insolvenzverfahren253
(b) Abweichungen vom deutschen IPR256
(c) Falsche Rechtsanwendung256
(2) Verfahrensrechtlicher ordre public257
(a) Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens257
(b) Keine Heranziehung der Art. 34 Nr. 3 und 4 sowie Art. 35 EuGVVO260
(c) Fehlen einer Entscheidungsbegründung261
(d) Prozessbetrug262
(e) Vorherige Einlegung von Rechtsmitteln262
dd) Rechtsfolge262
d) Art. 25 Abs. 3 EuInsVO263
4. Folgen der Nichtanerkennung265
II. Vollstreckbarerklärung265
1. Vorbemerkungen266
a) Titelschaffendes Verfahren266
b) Wirkung der Vollstreckbarerklärung267
c) Vollstreckbarerklärung der Eröffnungsentscheidung268
2. Ablauf des Vollstreckbarerklärungsverfahrens269
a) Erste Instanz269
b) Zweite Instanz271
c) Dritte Instanz272
3. Keine Anwendung der EuVTVO272
III. Besonderheiten für Sicherungsmaßnahmen273
1. Voraussetzung der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung273
2. Sicherungsmaßnahmen als Verfahrenseröffnung275
3. Entscheidungssperre durch den Erlass von Sicherungsmaßnahmen277
IV. Außerhalb des Verfahrensstaates ergangene insolvenzrechtliche Entscheidungen277
G. Zusammenfassung der Ergebnisse280
Literaturverzeichnis282
Stichwortverzeichnis297

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