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Risikoadjustierte Bepreisung von Krediten

Gemäß der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

AutorChristian Brigadski
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl106 Seiten
ISBN9783638624053
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das der Einleitung anschließende zweite Kapitel stellt zunächst den Weg zu den neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen dar. In diesem Kapitel wird auf die historische Entwicklung der Bankaufsicht (Abschnitt 2.1) eingegangen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel die Grundkonzeption von Basel I vorgestellt (Abschnitt 2.2) und die Schwachpunkte der alten Regelungen beschrieben (Abschnitt 2.3). Anschließend erfolgt die Darstellung der Ziele von Basel II (Abschnitt 2.4) und ein Überblick über den Zeitplan des neuen Akkords (Abschnitt 2.5). Das dritte Kapitel befasst sich mit dem Regelwerk der neuen Eigenkapitalanforderungen. Im Rahmen dessen wird der Eigenkapitalbegriff erläutert (Abschnitt 3.1) sowie das 3-Säulen-Konzept von Basel II beschrieben (Abschnitt 3.2). Darauf aufbauend erfolgt die Darstellung der Umsetzung der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen in deutsches Recht (Abschnitt 3.3). Den Abschluss des dritten Kapitels bilden schließlich die Ansätze zur Ermittlung der Min-destkapitalanforderungen für Kreditrisiken unter Berücksichtigung der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelungen der SolvV und MaRisk (Abschnitt 3.4). Dabei beinhaltet dieser Abschnitt neben der Erläuterung des Kreditrisiko-Standardansatzes (Abschnitt 3.4.1) und der auf internen Ratings basierenden Ansätze (Abschnitt 3.4.2) auch eine Übersicht über die aufsichtsrechtlich zugelassenen Kreditrisikominderungstechniken (Abschnitt 3.4.3). Im vierten Kapitel erfolgt die Darstellung eines finanztheoretischen Ansatzes zur Kalkulation von risikoadjustierten Kreditkonditionen. Das Kapitel gibt zunächst einen Überblick über die Bestandteile des Kreditzinses (Abschnitt 4.1). Es folgt die Erläuterung der einzelnen Deter-minanten des Kreditzinses sowie die Darstellung möglicher Ansätze, die Werte der einzelnen Komponenten mit Hilfe öffentlich zugänglicher Informationen selbst abzuschätzen (Abschnitt 4.2 bis 4.6). Anschließend werden die geschätzten Kreditzinsen mit Kreditkonditionen aus der Praxis verglichen (Abschnitt 4.7). Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Auswirkungen der neuen Eigenkapitalregelungen auf die Kreditzinsen. Hierbei werden die Unterschiede in der Eigenkapitalunterlegung zwischen der alten und der neuen Eigenkapitalregelung herausgestellt. Das letzte Kapitel besteht aus einer abschließenden Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick.

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Leseprobe

3          Basel II - Der neue Baseler Eigenkapitalakkord


Der zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft getretene neue Baseler Eigenkapitalakkord sieht eine stärkere Orientierung der Eigenkapitalunterlegung für Kredite an den ökonomischen Risiken von Kreditnehmern vor. In diesem Kapitel wird deshalb auf das Regelwerk des neuen Eigenkapitalakkords eingegangen. Das Kapitel wird durch die Klärung des Eigenkapitalbegriffs eingeleitet und befasst sich anschließend mit dem 3-Säulen-Konzept von Basel II. In diesem Abschnitt werden neben den im Rahmenwerk verankerten Mindesteigenmittelvorschriften (Säule 1) auch das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2) und die Transparenzvorschriften erläutert (Säule 3). Der nächste Abschnitt behandelt die nationale Umsetzung des Baseler Eigenkapitalakkords in Form der MaRisk und der SolvV. Die Regelungen der SolvV und der MaRisk stellen schließlich im letzten Abschnitt die Basis für die Beschreibung der Ansätze zur Ermittlung der Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken dar.

3.1         Begriffsdefinitionen des Eigenkapitals


In der Kreditwirtschaft kommt dem Eigenkapital der jeweiligen Kreditinstitute eine besondere Bedeutung zu, da das Eigenkapital das Kreditvergabepotenzial einer Bank begrenzt. Das Eigenkapital dient als eine Art Risikopuffer in Zeiten hoher Kreditausfälle und soll die Bank vor einer Existenz bedrohenden Schieflage schützen. Das Eigenkapital der Kreditinstitute besitzt somit eine Haftungs- und Sicherungsfunktion. Aus der Bankensicht wird der Begriff des Eigenkapitals wie folgt unterschieden:

  • Bilanzielles Eigenkapital
  • Ökonomisches Eigenkapital
  • Regulatorisches Eigenkapital

Das bilanzielle Eigenkapital wird auch als Buchwert des Eigenkapitals bezeichnet. Es umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie den Reingewinn.

Das ökonomische Eigenkapital hat die Aufgabe, die ökonomischen Risiken einer Bank, also die unerwarteten Verluste aus Markt-, Kredit- und sonstigen Risiken, zu einem bestimmten Sicherheitsniveau zu decken.

Das regulatorische Eigenkapital stellt das aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapital dar. Gemäß § 10 KWG müssen die Kreditinstitute „im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben.“ [54] Diese Eigenmittel setzen sich, wie die nachstehende Abbildung illustriert, aus dem haftenden Eigenkapital und Drittrangmittel zusammen. Sowohl Basel I als auch die neuen Regelungen fordern eine Eigenkapitalquote - also das Verhältnis vom regulatorischen Eigenkapital einer Bank und den risikogewichteten Aktiva - von 8 %.

Abbildung 3: Eigenmittel der Kreditinstitute

Dabei ist lediglich haftendes Eigenkapital ohne Einschränkungen zur Unterlegung von Kreditrisiken geeignet. Innerhalb des haftenden Eigenkapitals ist das Kernkapital vollständig und das Ergänzungskapital maximal in Höhe des Kernkapitals haftungsfähig, wobei die Summe aus nachrangigen Verbindlichkeiten und dem Haftsummenzuschlag höchstens die Hälfte des Kernkapitals ausmachen dürfen. Drittrangmittel dürfen bei der Ermittlung der haftenden Mittel nicht berücksichtigt werden.[55]

Des Weiteren fand Ende 2004 eine das Eigenkapital betreffende Änderung des Baseler Eigenkapitalakkordes statt. Demnach müssen die Banken lediglich die unerwarteten Verluste aus dem Kreditgeschäft mit Eigenkapital unterlegen, da in der Praxis für die erwarteten Verluste Wertberichtigungen gebildet werden.

3.2         3-Säulen-Konzept von Basel II


Das Basel II Konzept besteht aus drei Säulen und soll die Stabilität des internationalen Finanzsystems stärken. Der Ansatz umfasst neben Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) auch eine umfassende Bankaufsicht (Säule 2) und eine unter dem Stichwort „Transparenz und Marktdisziplin“ eingebundene erweiterte Offenlegungspflicht (Säule 3).

Abbildung 4: Das 3-Säulen-Konzept von Basel II

Die erste Säule von Basel II definiert die quantitativen und qualitativen Mindesteigenkapitalanforderungen zur Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Im Fokus der Betrachtung stehen hierbei das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das operationelle Risiko. Die alten Richtlinien zur Unterlegung des Marktrisikos bleiben dabei praktisch unverändert. Hinsichtlich der Kredit- und operationellen Risiken schlägt der Ausschuss unterschiedliche Verfahren und Ansätze zur Messung vor.[56]

Die zweite Säule repräsentiert den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process). Die Aufgabe der nationalen Bankaufsichten besteht darin, die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eigenkapitalunterlegung sicher zu stellen. In Deutschland führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden BaFin) den Supervisory Review Process durch. Dieser umfasst neben gesteigerter Informationsrechte hinsichtlich der institutsinternen Ratingverfahren auch individuelle Eingriffsmöglichkeiten in die Bankpolitik der Banken.[57] Die mit dem Titel „Marktdisziplin“ bezeichnete dritte Säule soll den bankaufsichtlichen Überwachungsprozess durch eine Kontrolle des Kapitalmarktes mittels Offenlegungen unterstützen. Diese Säule des Baseler Rahmenwerkes zielt darauf ab, dass die Kapitalmarktteilnehmer Kreditinstitute mit gutem Risikoverhalten z.B. durch entsprechend günstige Finanzierungskonditionen belohnen. Andererseits wird erwartet, dass Banken, die ihre Risiken nicht ausreichend mit Eigenkapital unterlegt haben, durch die Kapitalmarktteilnehmer mit schlechteren Finanzierungskonditionen sanktioniert werden.[58]

Jedoch dürfen die drei Säulen nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern sollen bei der Verwirklichung des Zieles der risikoorientierten Eigenmittelausstattung der Bank zusammenwirken. So dürfen die Institute bestimmte Verfahren zur Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung (1. Säule) nur dann anwenden, wenn diese von der Bankaufsicht eingehend geprüft wurden (2. Säule) und die Bank die Finanzmärkte über die Ausgestaltung der Systeme im Rahmen der Offenlegung informiert hat (3. Säule).

3.2.1   Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen


Wie bereits geschildert, werden in der ersten Säule die quantitativen Anforderungen an eine risikosensitive Eigenkapitalausstattung formuliert. Dabei verfolgt der Baseler Ausschuss das Ziel, die Risiken eines Kreditinstituts möglichst genau zu quantifizieren. Analog zu Basel I darf auch nach dem neuen Akkord das Verhältnis vom haftenden Eigenkapital zu risikogewichteter Aktiva 8 % nicht unterschreiten.

Während Basel I lediglich die von Banken eingegangenen Kreditrisiken und seit 1996 auch die Marktrisiken abdeckt, fließen nach den neuen Regelungen, wie die folgende Abbildung veranschaulicht, neben den Kredit- und Marktrisiken auch die operationellen Risiken eines Kreditinstituts in die Eigenkapitalunterlegungsformel ein.[59]

Abbildung 5: Unterlegungspflichtige Risiken

Bei der Umsetzung des neuen Akkords können die Kreditinstitute hinsichtlich der Kredit- und operationellen Risiken zwischen verschiedenen Ansätzen wählen. Da ein Hauptziel der neuen Vereinbarung darin besteht, fortschrittliche Risikomessmethoden zu fördern, verringert sich die Eigenkapitalunterlegung mit steigender Risikosensitivität des gewählten Ansatzes.[60] Dies gilt sowohl für die Kreditrisiken als auch für die operationellen Risiken. Lediglich die Marktrisiken bleiben von der Reform der Eigenkapitalregelungen weitgehend unberührt. Die folgende Abbildung 6 stellt einen Überblick der möglichen Ansätze nach Basel II dar.

Abbildung 6: Übersicht der Ansätze nach Basel II

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko bezieht sich auf die Bonität eines Kreditnehmers. Es beruht auf der vollständigen oder teilweisen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.[61] Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers, so besteht die Gefahr, dass dieser die vereinbarten Tilgungs- und Zinszahlungen nicht vollständig und termingerecht leisten kann. Dabei ist die entscheidende Größe des Kreditrisikos die Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese Größe gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schuldner seine aus dem Kreditvertrag resultierenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß leisten kann. Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken stehen den Kreditinstituten im Rahmen des neuen Baseler Akkords drei Ansätze zur Verfügung: Ein Standardansatz und zwei auf interne Verfahren basierende Ansätze (Internal Ratings Based Approach: kurz IRB-Ansatz). Der Standardansatz lässt sich zudem in einen einfachen und einen umfassenden Ansatz unterteilen, wobei sich diese Ansätze lediglich hinsichtlich der Behandlung und dem Kreis der zulässigen Sicherheiten unterscheiden.[62] Der Standardansatz erlaubt den Instituten, auf die Kreditbeurteilungen von externen Ratingagenturen zurückzugreifen, um das Bonitätsgewicht des...

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