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Rückerstattung der Nazi-Beute

Die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg

AutorThomas Armbruster
VerlagWalter de Gruyter GmbH & Co.KG
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl653 Seiten
ISBN9783899496123
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis179,95 EUR

There continues to be numerous unsettled legal issues surrounding stolen artwork nearly 60 years after the end of the Second World War. This book presents the actual and legal proceedings regarding restitution by the Western Allies based on numerous documents that were viewed in diverse archives.



Thomas Armbruster, Kriminalpolizei Zug, Schweiz.

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Leseprobe
15. Kapitel: Alliierte Politik bezüglich der Restitutionsund Reparationsfragen bis zum Kriegsende und zu den Friedensverhandlungen (S. 265-266)

I. Einleitung

Die Restitutionspolitik in den Jahren 1944 bis 1946 war sehr uneinheitlich und änderte sich aufgrund der internationalen Verhandlungen und der daraufhin gegründeten Kommissionen und Organisationen immer wieder. In der European Advisory Commission (EAC) konnte keine entscheidende Lösung gefunden werden, da insbesondere die Sowjetunion an einer zu genauen Regelung gar nicht interessiert war. Auch die USA waren bis kurz vor Kriegsende nicht in der Lage, eine gesamtheitliche Planung für ein Nachkriegsdeutschland darzustellen.

Die verschiedenen internationalen Konferenzen halfen teilweise, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um in Europa, vor allem in Deutschland, wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen. Die Interessen der Alliierten waren dabei nicht dieselben, was in den verschiedenen Planungen und Konzepten zum Ausdruck kam. Die Problematik der Reparationen war für die Sowjetunion und die europäischen Staaten von zentraler Bedeutung, während für Grossbritannien und die USA von Wichtigkeit war, dass in Deutschland keine Machtvakuum entstand und eine geordnete demokratische Politik eingeführt werden konnte.

Im Laufe dieses Prozesses traten die Beratungen über eine Restitution in den Hintergrund. Sie basierten jedoch vielfach auf den Tendenzen der einzelnen Konferenzen und wurden auch von den diesbezüglichen Gremien ausgiebig besprochen. Die amerikanische Restitutionspolitik war immer wieder geprägt von Einzelpersonen, die selbst Initiative ergriffen und die Problematik angingen. Je eindeutiger sich die bevorstehende Niederlage des Deutschen Reiches abzeichnete, desto eifriger bemühten sich insbesondere auch in den USA einzelne Gruppierungen um eine klare Politik bezüglich der Auffindung und Rückschaffung von Kulturgütern.

Aber immer noch kümmerte sich die amerikanische Regierung nicht um ein gemeinsames politisches Vorgehen zur Bewältigung der Nachkriegsproblematik. Noch im Oktober 1944 schrieb Roosevelt an Staatssekretär Cordell Hull, dass er ungern Pläne schmiede für ein Land, das die Alliierten noch nicht eingenommen hatten. Im Gegensatz zu den Briten und den anderen europäischen Staaten, die in ihren Departementen, Kommission und anderen Gremien die Nachkriegszeit planten und Studien entwarfen, gab es nur wenige amerikanische Regierungsstellen und Kommissionen, die sich mit einer solchen Planung befassten und sich mit den damit verbundenen Problemen auseinandersetzten.

Grund dazu war nicht nur der fehlende Entscheidungswille des Präsidenten, zu entscheiden, sondern auch die strikte Deutschlandpolitik des Finanzministers Morgenthau. Dieser entwickelte in seinem Departement einen eigenständigen Wirtschaftsplan für Deutschland, welcher sich auf die gesamte Politik der USA in den Jahren 1944 bis 1945 auswirkte. Um die gesamte Restitutionspolitik und nicht zuletzt deren Scheitern zu verstehen, ist die nachfolgende allgemeine Darstellung der politischen Verhältnisse in Washington und in London unerlässlich. Diese Verhältnisse widerspiegeln sich sodann auch in der Restitutionspolitik von Kulturgütern.

II. Internationale Verhandlungen bezüglich Deutschland

1. Politische Vorkehrungen der USA für eine Besetzung Deutschlands

a) Militärische Weisungen der USA an ihre Streitkräfte in Europa


Im Dezember 1943 war General Eisenhower zum Oberbefehlshaber der alliierten Landungstruppen in Frankreich ernannt worden. Auf sein wiederholtes Verlangen hatten die Vereinigten Stabschefs in Washington schliesslich eine Direktive über Deutschland beschlossen und übermittelten diese General Eisenhower am 28. April 1944 unter dem Aktenzeichen CCS 551.1076 Die CCS 551 wird allgemein dem amerikanischen Kriegsministerium zugeschrieben, obwohl, wie es heisst, auch das Aussenministerium wichtige Beiträge beigesteuert haben soll
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Danksagung7
Inhaltsübersicht9
Inhaltsverzeichnis11
Abkürzungsverzeichnis21
Einleitung25
1. Kapitel: Vorwort zu Teil 134
2. Kapitel: Völkerrechtliche Grundlagen für den Kulturgüterschutz während des Zweiten Weltkrieges41
3. Kapitel: Anfänge des Kulturgüterschutzes der westlichen Alliierten während des Zweiten Weltkrieges55
4. Kapitel: Grundlegende Rechtsnormen der westlichen Alliierten zum Schutz der Kulturgüter83
5. Kapitel: Alliierte Militärführung und der Kulturgüterschutz90
6. Kapitel: Besetzung Deutschlands durch die Alliierten108
7. Kapitel: Alliierte Kulturgüterschutzoffiziere in Nordwesteuropa123
8. Kapitel: T- Force-Einheiten158
9. Kapitel: Operation Goldcup185
10. Kapitel: Geheimdienst und militärischer Abwehrdienst im Zusammenhang mit den Beutekunstwerken212
11. Kapitel: Vorwort zu Teil 2240
12. Kapitel: Erste Vorbereitungen für Restitutionsmassnahmen nach Beendigung des Krieges242
13. Kapitel: Politischer Schutz der Kulturgüter durch die USA mittels Importbestimmungen und die Diebstähle ihrer Soldaten268
14. Kapitel: Erste internationale Verhandlungen und Konferenzen der Alliierten während des Krieges und ihr Einfluss auf den Kulturgüterschutz und die Restitution292
15. Kapitel: Alliierte Politik bezüglich der Restitutions- und Reparationsfragen bis zum Kriegsende und zu den Friedensverhandlungen302
16. Kapitel: Alliierte Planungen bezüglich einer Restitutionspolitik von Kulturgütern316
17. Kapitel: Organisation der MFAA nach der Auflösung von SHAEF362
18. Kapitel: Anfänge der Restitutionen und Reparationen nach Beendigung der Kriegshandlungen384
19. Kapitel: Alliierter Kontrollrat und die Restitutionsbestimmungen422
20. Kapitel: Beginn der Restitution von Kulturgütern in den westlichen Zonen unter Berücksichtigung der Ost-West-Problematik444
21. Kapitel: Äussere Restitution von Kulturgütern in der amerikanischen und der britischen Zone466
22. Kapitel: Restitutionsgesetzgebung in der amerikanischen Zone495
23. Kapitel: Restitutionsgesetzgebung in der britischen Zone529
24. Kapitel: Rückerstattungsgesetzgebung in den westlichen Sektoren Berlins und in der französischen Zone552
25. Kapitel: Beendigung der Restitutionen von Kulturgüter in der amerikanischen und britischen Zone565
26. Kapitel: Schlussbetrachtungen583
Zusammenfassung590
Summary594
Quellenübersicht597

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