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Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung?

Eine Untersuchung von Schadensersatz- und anderen materiellrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen der Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

AutorJennifer Antomo
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 373
Seitenanzahl755 Seiten
ISBN9783161549137
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis114,00 EUR
Parteien internationaler Handelsverträge vereinbaren häufig die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen werden von den Vertragspartnern jedoch nicht immer beachtet und sind auch vor den Gerichten mancher Staaten nicht wasserfest. Abwehrmöglichkeiten, etwa Prozessführungsverbote, sind nur bedingt verfügbar und geeignet, die redliche Partei vor den Folgen einer Klage im derogierten Forum zu schützen. Können aus der Missachtung der Gerichtsstandsvereinbarung Schadensersatzansprüche erwachsen? Jennifer Antomo untersucht die einschlägige ausländische Rechtsprechung und erörtert die dogmatischen und rechtspolitischen Aspekte der Thematik aus Sicht der deutschen Gerichte. Auch die Besonderheiten, die sich aus der Geltung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens oder der revidierten EuGVVO ergeben können, werden umfassend diskutiert.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Athen; 2011 Erstes Staatsexamen; Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mainz mit Forschungsaufenthalt an der NYU School of Law; Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und London; 2016 Promotion und Zweites Staatsexamen; ab dem WS 2016 Habilitandin an der Universität Mainz.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis30
§ 1 Einleitung38
A. Bedeutung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen und Untersuchungsgegenstand38
B. Einbettung der Problematik40
I. Unproblematische Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Auslandsbezug40
II. Das Bedürfnis nach geeigneten Schutzmöglichkeiten internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen42
1. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO42
2. Das Verhältnis gegenüber Drittstaaten, insbesondere am Beispiel der USA43
3. Unzureichender Schutz gegen die Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen44
III. Mögliche Bedenken gegenüber einer Schadensersatzhaftung46
1. Überblick46
2. Rechtsdogmatische Bedenken47
3. Rechtspolitische Bedenken49
C. Begriffsbestimmung sowie Grenzen und Gang der Untersuchung50
I. Begriffsbestimmung50
1. Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung50
2. Schadensersatzansprüche51
3. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO und gegenüber Drittstaaten51
4. EuGVVO alter und neuer Fassung53
II. Grenzen der Untersuchung54
1. Beschränkung auf Schadensersatz- und andere Erstattungsansprüche54
2. Beschränkung auf Fälle der Missachtung von Gerichtsstandsvereinbarungen55
3. Keine Untersuchung der parallelen Problematik bei Schiedsvereinbarungen56
III. Gang der Untersuchung59
Teil I: Abschluss und Durchsetzbarkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung: der status quo60
§ 2 Einführung zum ersten Teil der Untersuchung62
§ 3 Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen im Spannungsfeld von staatlicher Regelung und Parteiinteressen64
A. Überblick64
B. Gerichtsstandsvereinbarungen im System der internationalen Entscheidungszuständigkeit65
I. Die Anarchie der internationalen Zuständigkeit65
II. Folge des anarchischen Systems: Positive Kompetenzkonflikte und fehlende Rechtssicherheit67
III. Regulierung des anarchischen Systems71
1. Selbstregulierung des Systems71
2. Gerichtliches Ermessen73
3. Parteiautonome Regulierung im Einzelfall78
C. Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Kontext des forum shopping80
I. Definition des forum shopping80
II. Gründe für forum shopping vor staatlichen und Schiedsgerichten80
1. Überblick80
2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping81
3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping82
4. Der Heimvorteil und sonstige Gründe für forum shopping84
5. Besondere Gründe für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit85
III. Forum shopping – in a broad sense and as a matter of fact87
D. Die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung90
I. Motive für die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung90
1. Überblick90
2. Ex post-opportunistisches Heimwärtsstreben91
3. Vorteile des vom angerufenen Gericht anzuwendenden Rechts91
4. Verzögerungstaktiken in Form von Torpedo-Klagen92
II. Die Reaktion des abredewidrig angerufenen Gerichts93
1. Überblick93
2. Die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit93
3. Die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit94
a) Nichtbeachtung der Vereinbarung94
b) Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung nach der prozessualen lex fori94
c) Unwirksamkeit der Vereinbarung aus materiellrechtlichen Gründen96
d) Ordre public-Widrigkeit der Vereinbarung96
e) Keine Bindung an die Vereinbarung aufgrund einer Ermessensentscheidung99
§ 4 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten102
A. Überblick102
B. Keine direkten Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung103
I. Folgen aus der Definition der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung103
II. Unzulässigkeit oder Formunwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen104
III. Unwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen aus materiellrechtlichen Gründen106
1. Anwendbarkeit des materiellen Rechts106
2. Problematische Ermittlung des Prorogationsstatuts109
a) Die bisherige Rechtlage109
b) Die Einführung von Art. 25 Abs. 1 S. 1 und Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.110
3. Sonderproblem: Inhaltskontrolle von AGB-Gerichtsstandsvereinbarungen113
4. Zusammenfassung114
IV. Kein gerichtliches Ermessen zur Beurteilung von Prorogation und Derogation114
V. Keine Anwendung des ordre public-Vorbehalts auf Gerichtsstandsvereinbarungen115
VI. Kaum Anreize für ein law shopping through forum shopping117
VII. Das Verhältnis zur rügelosen Einlassung117
VIII. Zusammenfassung und Zwischenstand118
C. Indirekte Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung: Verzögerung durch Torpedo-Klagen120
I. Die Rechtslage vor der Gasser-Entscheidung des EuGH120
1. Prioritätsprinzip und die The Tatry-Entscheidung machen Torpedo-Klagen möglich120
2. Besonders problematische Fälle123
3. Umstrittene Einschränkung des Prioritätsprinzips125
II. Die Gasser-Entscheidung des EuGH: Keine Einschränkung des Prioritätsprinzips127
III. Kritik an der Gasser-Entscheidung und ihren Folgen129
IV. Die Revision der EuGVVO131
1. Durchbrechung des Prioritätsprinzips durch Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F.131
2. Weitere Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die neue EuGVVO133
3. Folgen für die redliche Partei133
4. Sonderproblem: Die revidierte EuGVVO und sog. umgekehrte Torpedo-Klagen135
a) Besteht die Gefahr sog. umgekehrter Torpedo-Klagen?135
b) Welche Prüfungskompetenz hat das zuerst angerufene Gericht?136
5. Sonderproblem: Das Verhältnis zwischen Art. 31 Abs.und 3 und Art. 30 EuGVVO n. F.139
a) Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. gelten nur für Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien139
b) Besteht eine Torpedo-Gefahr bei lediglich im Zusammenhang stehenden Verfahren?141
D. Gesamtbetrachtung der aus der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung folgenden Nachteile für die nicht vertragsbrüchige Partei144
I. Zukünftig gilt: Kaum direkte wie indirekte Anreize für die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung144
II. Dennoch mögliche Schäden der nicht vertragsbrüchigen Partei145
1. Kosten und sonstige Nachteile aus dem Verfahren im forum derogatum145
2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei146
3. Schäden trotz Geltung des Unterliegensprinzips147
III. Ausnahmsweise Gefahr des Wettlaufs zur früheren Sachentscheidung150
E. Zum Vergleich: Die Problematik im Bereich von Schiedsvereinbarungen151
I. Überblick151
II. Die bisherige Rechtslage152
III. Mögliche Änderungen durch die Reform der EuGVVO156
1. Reformvorschlag und tatsächliche Änderungen der EuGVVO156
2. Der neue Erwägungsgrund (12) zur EuGVVO158
a) Der erste Abschnitt158
b) Der zweite Abschnitt158
c) Der dritte Abschnitt161
d) Der vierte Abschnitt162
IV. Fazit und Vergleich zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen163
§ 5 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klageerhebung in einem Drittstaat am Beispiel der USA166
A. Überblick166
B. Gründe für die Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum167
I. Geringe Anreize für Torpedo-Klagen außerhalb der Geltung international vereinheitlichter Regelungssysteme167
II. Andere Gründe für eine Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum172
1. Überblick: Forum shopping in den USA172
2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping in den USA172
a) Überblick172
b) Beweiserhebung und Beweiswürdigung im adversary system173
c) Besonderheiten des US-amerikanischen Kostenrechts177
3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping in den USA181
4. Gesamtbewertung: Kläger- und Inländerbevorzugung im US-amerikanischen Recht?183
C. Das zivilgerichtliche Zuständigkeitssystem der USA187
I. Zweigliedriges System aus Bundes- und Staatengerichten187
II. Die Zuständigkeitsanforderungen im Einzelnen188
1. Überblick188
2. Subject matter jurisdiction189
a) Ausschließliche und konkurrierende Bundeszuständigkeiten189
b) Removal191
3. Personal jurisdiction191
a) General personal jurisdiction und specific personal jurisdiction191
b) Personal jurisdiction durch Unterwerfung194
4. Venue196
D. Die Derogation US-amerikanischer Gerichte durch internationale Gerichtsstandsvereinbarungen197
I. Die non ouster-Doktrin197
II. Liberalisierung in der Rechtsprechung der Federal Courts200
1. Die Bremen-Entscheidung200
2. Die Carnival Cruise-Entscheidung201
3. Der Inhalt der ermessensbasierten reasonableness-Doktrin203
4. Das Verhältnis zwischen reasonableness- und forum non conveniens-Doktrin und die Atlantic Marine-Entscheidung207
5. Umstrittene Anwendung der reasonableness-Doktrin in Fällen der diversity jurisdiction212
III. Die Behandlung der Derogation durch die State Courts214
IV. Gesamtbetrachtung der US-amerikanischen Rechtsprechung zur Derogationswirkung216
V. Vergleich zur Rechtslage im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten221
VI. Vergleich zur Behandlung von Schiedsvereinbarungen durch die US-amerikanischen Gerichte222
E. Mögliche Nachteile für den Beklagten aus der Klage im US-amerikanischen forum derogatum226
I. Überblick226
II. Das Gericht erkennt die Vereinbarung nicht an227
1. Als „prozessual“ bezeichnete Nachteile227
2. Als „materiell“ bezeichneter Nachteil227
III. Das Gericht erkennt die Vereinbarung an228
1. Kein materieller, aber prozessuale Nachteile möglich228
2. In aller Regel bestehen auch keine Ausnahmen von der American rule of costs229
IV. Rügelose Einlassung des Beklagten232
§ 6 Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Klagen im derogierten Forum234
A. Überblick234
B. (Parallele) Klageerhebung vor dem gewählten Gericht235
I. Zeitlich frühere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht235
II. Zeitlich spätere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht238
C. Verhinderung der Zustellung der abredewidrig erhobenen Klage240
D. Zuständigkeitsrüge und Verlust des Prozesses im abgewählten Forum241
E. Einstweiliger Rechtsschutz243
I. Überblick243
II. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten243
1. Die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes nach der alten EuGVVO243
a) Kein lis pendens-Prinzip im Verhältnis zwischen Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz243
b) In aller Regel geringe Erfolgsaussichten mangels besonderer Dringlichkeit245
c) Vor- und Nachteile einstweiliger Maßnahmen zum Schutz gegen Torpedo-Klagen247
2. Die Rechtslage unter der revidierten EuGVVO249
III. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zu Drittstaaten249
F. Prozessführungsverbote251
I. Überblick251
II. Prozessführungsverbote in England und in den USA251
1. Prozessführungsverbote in England251
2. Prozessführungsverbote in den USA256
3. Gegenläufige anti-suit injunctions und der Fall Laker259
III. Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten260
1. Turner und das Verbot von anti-suit injunctions260
2. West Tankers und die Erstreckung der Turner-Grundsätze auf Schiedsvereinbarungen263
IV. Prozessführungsverbote zum Schutz gegen Klagen in drittstaatlichen Gerichten267
1. Überblick267
2. Das sog. right not to be sued abroad als Verfügungsanspruch268
3. Keine Unvereinbarkeit mit der EuGVVO270
4. Unzulässigkeit aus anderen Gründen272
a) Ausschluss der Klagbarkeit oder fehlendes Rechtsschutzbedürfnis?272
b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit wegen Verletzung der comitas – außer von contractual injunctions275
V. Zusammenfassung und Ausblick278
G. Feststellungsklagen281
I. Überblick281
II. Feststellungsklagen im Verhältnis zu Drittstaaten281
1. Vielfältige Möglichkeiten von Feststellungsklagen281
2. Internationale Zuständigkeit283
3. Feststellungsinteresse285
a) Feststellungsinteresse im engeren Sinne285
b) Vorrang anderer Rechtsschutzmöglichkeiten287
c) Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der fehlenden Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung287
4. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der comitas288
5. Wirkungen von Feststellungsklagen im Ausland289
a) Überblick289
b) Anerkennung in den USA nach der bisherigen Rechtslage290
c) Anerkennung nach Inkrafttreten des HGÜ in den USA293
III. Feststellungsklagen im Verhältnis zu anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten295
IV. Zusammenfassung298
H. Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung299
I. Überblick299
II. Zwingende Anerkennung von Entscheidungen der anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten300
III. Keine Anerkennung von Entscheidungen drittstaatlicher derogierter Gerichte301
IV. Ergebnis303
I. Zusammenfassung304
Teil II: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtsprechung und Schrifttum ausländischer Staaten308
§ 7 Einführung zum zweiten Teil der Untersuchung310
§ 8 Rechtsprechung und Schrifttum in England und in den USA312
A. Überblick312
B. Das anglo-amerikanische Recht als Wiege der Schadensersatzlösung313
I. Vertragliche Qualifikation der Schadensersatzansprüche313
II. Gerichtsstandsvereinbarungen als „ganz normale“ Verträge314
1. Non ouster-Doktrin und Ermessensprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen314
2. Folge: Verpflichtungswirkungen von Gerichtsstands-vereinbarungen und das right not to be sued abroad318
III. Schadensersatz als primäre Folge einer Vertragsverletzung320
IV. Die Verschuldensunabhängigkeit des Schadensersatzes321
C. Die Rechtslage in England322
I. Stay of proceedings und anti-suit injunctions als traditionelle Mittel gegen unzulässiges forum shopping322
II. Die Rechtsprechung der englischen Gerichte324
1. Die Rechtsprechung zu Gerichtsstandsvereinbarungen324
a) Der eigenen Zeit voraus: Ellerman Lines Ltd v. Read324
b) Der Durchbruch im neuen Jahrtausend: Union Discount Co. Ltd v. Robert Zoller and others326
c) Das obiter dictum in Donohue v. Armco Inc. & others329
d) Die Bestätigung der Union Discount-Entscheidung in A/S D/S Svendborg v. Akar333
e) Weitere Entscheidungen335
f) Zusammenfassung der bisherigen englischen Rechtsprechung336
g) In the matter of the „Alexandros T“: Schadensersatz im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten?337
2. Die Rechtsprechung zu Schiedsvereinbarungen340
a) Die Mantovani-Entscheidung und einige weitere Entscheidungen340
b) Die Entscheidung in CMA v. Hyundai343
c) Die West Tankers-Entscheidung345
d) Bedeutung für die Rechtsprechung in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen346
III. Das englische Schrifttum348
1. Gegner vertraglicher Schadensersatzansprüche348
2. Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche352
a) Briggs – Verfechter der Schadensersatzmöglichkeit352
b) Weitere Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche356
D. Die Rechtslage in den USA360
I. Überblick über die Rechtslage in den USA360
II. US-amerikanische Gerichtsentscheidungen362
1. Die Nute-Entscheidung aus dem Jahr 1856362
2. Vereinbarter Schadensersatz für abredewidrig erhobene Klagen362
3. Schadensersatz ohne explizite Vereinbarung – die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten363
4. Entscheidungen zu Schiedsvereinbarungen368
5. Fazit aus der US-amerikanischen Rechtsprechung368
III. Das US-amerikanische Schrifttum370
E. Zusammenfassung und Ausblick372
§ 9 Die Rechtsprechung und die Diskussion in anderen Staaten376
A. Überblick376
B. Australien377
C. Spanien379
I. Die Schadensersatzidee erreicht den civil law-Kreis379
II. Das Entscheidungsduo des Tribunal Supremo379
1. Die Entscheidung aus dem Jahr 2007379
2. Die Entscheidung aus dem Jahr 2009380
III. Das spanische Schrifttum383
IV. Rückschlüsse für andere Staaten des civil law-Kreises?384
D. Belgien385
E. Frankreich388
F. Die Schweiz390
G. Japan391
H. Zusammenfassung und Ausblick394
Teil III: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung vor deutschen Gerichten396
§ 10 Einführung zum dritten Teil der Untersuchung398
§ 11 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Zulässigkeit einer Klage und anwendbares Recht402
A. Überblick402
B. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte402
I. Grundsatz: Die Zuständigkeit folgt aus der Gerichtsstandsvereinbarung402
II. Zuständigkeit des derogierten, abredewidrig angerufenen Gerichts?404
C. Der res iudicata-Einwand406
I. Problemaufriss406
II. Einteilung in mögliche Fallgruppen407
1. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft weder eine Sach-noch Kostenentscheidung407
2. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft keine Sach-, aber eine Kostenentscheidung407
3. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft eine Entscheidung in der Sache409
a) Grundsätzlich keine res iudicata-Wirkung wegen Verletzung des Spiegelbildprinzips409
b) Res iudicata-Wirkung bei rügeloser Einlassung der im Ausland beklagten Partei?411
4. Die Parteien schließen vor dem abredewidrig angerufenen Gericht einen Vergleich412
5. Das abredewidrig angerufene Gericht gewährt materiellrechtlichen Schadensersatz413
D. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage414
I. Überblick414
II. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei rügeloser Einlassung414
1. Grundsatz414
2. Einschränkungen415
III. Sonstige erforderliche Anstrengungen der nicht vertragsbrüchigen Partei?417
IV. Rechtsschutzbedürfnis im Falle eines Vergleichs418
V. Zusammenfassung418
E. Das auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch anwendbare Recht419
I. Vertragliche Schadensersatzansprüche unterliegen dem Prorogationsstatut419
II. Bestimmung des Prorogationsstatuts von Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art. 25 EuGVVO n. F.420
1. Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F. als Gesamtverweisung420
2. Auf welche Kollisionsvorschriften verweist Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F.?421
3. Mit welcher Rechtsordnung ist die Gerichtsstandsvereinbarung am engsten verbunden?423
4. Die Folgen einer Rechtswahl durch die Parteien430
5. Geltung des Günstigkeitsprinzips?432
6. Ergebnis433
§ 12 Das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB436
A. Überblick436
B. Schuldverhältnis und Pflichtverletzung437
I. Vereinbarungen über Verpflichtungswirkungen, Schadensersatz oder Vertragsstrafen437
II. Die Unergiebigkeit der deutschen Rechtsprechung439
III. Deutsches Prorogationsstatut und internationale Problematik441
IV. Frühe Ansichten: Die Trennung zwischen Zivil- und Prozessrecht442
V. Schiedermair: Gerichtsstandsvereinbarungen als echte prozessrechtliche Verträge ohne Verpflichtungswirkung446
1. Gerichtsstandsvereinbarungen als rein prozessrechtliche Verträge446
2. Prozessrechtliche Verträge als Verfügungsverträge447
3. Zusammenfassung und Bewertung450
VI. Weitere Gegner der verpflichtenden Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen451
VII. Hellwig: Prozessverträge mit Verpflichtungswirkung452
1. Die gewollten Wirkungen bestimmen die Natur des Vertrags452
2. Mit der negativen Verfügungswirkung gehen Verpflichtungswirkungen einher453
3. Keine Übertragung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips456
VIII. Konzen und die weitere Aufweichung des Trennungsdenkens458
IX. Wagner: Verpflichtungswirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen widersprechen häufig dem Parteiwillen460
1. Prozessverträge modifizieren die Verfahrensregeln pro futuro460
2. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Primärprozess462
3. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Sekundärprozess464
X. Die aktuelle Diskussion im modernen deutschen Schrifttum465
1. Überblick: Gesteigertes Interesse an der Problematik465
2. Die eine Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verpflichtungswirkung466
3. Die andere Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten grundsätzlich Verpflichtungswirkung470
XI. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum und Erarbeitung einer eigenen Ansicht477
1. Das Bedürfnis nach verpflichtenden Wirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen477
2. Dogmatische Argumente gegen die Übertragung des Abstraktionsprinzips und für das Bestehen prozessualer Verpflichtungswirkungen478
a) Ausgangspunkt: Das Zirkelschlussargument Schiedermairs478
b) Das Abstraktionsprinzip als deutsche Eigenheit478
c) Die fehlende Übertragbarkeit des Verfügungsbegriffs auf die prozessuale Ebene480
d) Ein vertragliches Verbot entfaltet zwingend auch echte Unterlassungspflichten485
e) Prozessverträge entfalten eigene prozessuale Verpflichtungswirkungen489
3. Der Vergleich zum Ausland490
4. Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit und zu anderen Vereinbarungen493
a) Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit493
b) Der Vergleich zu Rechtswahlvereinbarungen494
c) Der Vergleich zu anderen Prozessverträgen und Schiedsvereinbarungen496
5. Der Wille der Parteien499
a) Der Rechtsbindungswille beinhaltet auch den Haftungswillen499
b) Andere Erwägungen501
c) Sonderproblem: Keine Vermutung für die Ausschließlichkeit gemäß Art. 25Abs. 1 S. 2 EuGVVO n. F.?503
6. Ergebnis504
7. Sonderfrage: Pflichtverletzung trotz unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung?505
C. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung508
I. Überblick508
II. Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens im autonomen deutschen Recht509
III. Übertragung der Grundsätze auf die Prozesseinleitung und Prozesshandlungen im Ausland512
IV. Besonderheiten bei abredewidrig im Ausland erhobenen Klagen513
V. Eigene Ansicht: Die Vertragswidrigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit519
D. Das Vertretenmüssen des Auslandsklägers522
I. Überblick522
II. Einschränkung der Haftung auf arglistiges Verhalten?522
III. Einschränkung der Vermutung für das Vertretenmüssen in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB?523
IV. Die im Schrifttum vertretenen Ansichten zu den Anforderungen an Vorsatz und Fahrlässigkeit524
V. Eigene Ansicht526
1. Grundsätzlich genügt das Kennenmüssen der Vertragswidrigkeit für den Fahrlässigkeitsvorwurf526
2. Einschränkungen für bestimmte Fallgruppen?529
a) Irrtum über Wirksamkeit, Umfang oder Ausschließlichkeit der Vereinbarung529
b) Keine Kenntnis von der Existenz der Vereinbarung530
c) Klageerhebung, „um die Gerichtsstandsvereinbarung nach dem heimischen Recht überprüfen zu lassen“530
3. Vertretenmüssen der Fortführung des Verfahrens im forum derogatum532
E. Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche aus rechtspolitischen Erwägungen?533
F. Zusammenfassung538
§ 13 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Anspruchsumfang und Durchsetzung der Entscheidung im Ausland540
A. Überblick540
B. Der Umfang des vertraglichen Schadensanspruchs540
I. Einführung und Aufteilung in Fallgruppen540
II. Die Differenzhypothese – worin besteht der hypothetische Rechtsgüterstand?543
III. Die erste Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht keine Sachentscheidung trifft548
1. Überblick548
2. Grundsätzlich ersetzbare Schadensposten548
3. Vorteilsausgleichung wegen hypothetischer Reserveursachen552
4. Kürzung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 BGB554
a) Grundsätzlich keine Kürzung wegen Mitverursachung des Schadens gemäß § 254 Abs. 1 BGB554
b) Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Var. 3 BGB554
5. Zusammenfassung558
IV. Die zweite Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht eine Sachentscheidung trifft558
1. Problemaufriss558
2. Sachentscheidung zugunsten der nicht vertragsbrüchigen Partei559
3. Sachentscheidung zulasten der nicht vertragsbrüchigen Partei559
a) Entstehung eines prozessualen und eines materiellen Schadens559
b) Ersatzfähigkeit des materiellen Schadens vor dem Hintergrund der comitas560
(1) Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten560
(2) Eigene Ansicht und Vergleich mit Prozessführungsverboten563
c) Zusammenfassung565
V. Sonderfall: Prozessvergleich565
VI. Gesamtergebnis566
C. Durchsetzung einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung im Ausland567
I. Einführung567
II. Vollstreckung in dem Staat des Erstverfahrens567
1. Überblick567
2. Anerkennungsversagung wegen fehlender Anerkennungszuständigkeit570
3. Anerkennungsversagung wegen unvereinbarer inländischer Entscheidung571
4. Anerkennungsversagung wegen Verletzung des ordre public573
5. Zusammenfassung575
III. Vollstreckung in einem unbeteiligten Drittstaat576
IV. Ergebnis577
§ 14 Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche580
A. Überblick580
B. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte581
C. Das auf deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht583
I. Das anwendbare Kollisionsrecht583
II. Das nach der Rom II-VO auf deliktische Ansprüche anwendbare Recht585
III. Das nach der Rom II-VO auf bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht589
IV. Rechtswahl durch die Parteien590
V. Ergebnis591
D. Deliktische Ansprüche nach deutschem Recht592
I. Einführung592
II. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB594
1. Keine Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter594
2. Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb594
3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts597
III. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. der Verletzung eines Schutzgesetzes599
IV. Ansprüche aus § 826 BGB601
V. Zusammenfassung607
E. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht608
I. Einführung608
II. Bereicherung des Schuldners: das sog. „erlangte Etwas“610
1. Die Urteilssumme610
2. Verfahrens- und andere Kosten?611
3. Ergebnis612
III. Leistungs- oder Eingriffskondiktion612
1. Eingriffskondiktion, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist612
2. Umstrittene Rechtsfolge, wenn freiwillig bezahlt wurde613
3. Ergebnis615
IV. Fehlen eines Rechtsgrundes615
1. Überblick615
2. Die einen Rechtsgrund bejahende Ansicht615
3. Die einen Rechtsgrund verneinende Ansicht617
4. Stellungnahme617
V. Umfang der Herausgabepflicht und Ausschluss nach § 814 BGB621
VI. Sonderfall: Die ausländische Sachentscheidung wäre inhaltsgleich in Deutschland ergangen622
VII. Zusammenfassung624
F. Durchsetzung der Entscheidung im Ausland625
I. Anerkennungsfähigkeit einer deliktischen Schadensersatz gewährenden Entscheidung625
II. Anerkennungsfähigkeit einer eine bereicherungsrechtliche Rückforderung gewährenden Entscheidung626
G. Zusammenfassung628
§ 15 Besonderheiten im Bereich international vereinheitlichten Rechts632
A. Überblick632
B. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten633
I. Geringes Bedürfnis nach Schadensersatzpflichten seit der Revision der EuGVVO633
II. Die prozessuale Ausgangslage636
1. Einführung636
2. Die Rechtshängigkeitsregeln der EuGVVO638
a) Durchbrechung der vormals strikten Prioritätsregel durch Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.638
b) Folgerungen für die hier untersuchten Schadensersatzklagen639
3. Die Anerkennungsregeln der EuGVVO642
a) Die EuGVVO als System großzügiger wechselseitiger Anerkennung und Vollstreckung642
b) Zur Anerkennung der Sachentscheidung und dem Verbot der révision au fond642
c) Zur Anerkennung der Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage644
d) Zur Anerkennung der Kostenentscheidung648
e) Folgerungen aus den Anerkennungsvorschriften der EuGVVO650
4. Der Vertrauensgrundsatz und das Verbot von anti-suit injunctions651
5. Das Ziel der EuGVVO, parallele Verfahren zu verhindern655
III. Folgerungen für die einzelnen Fallgruppen657
1. Überblick657
2. Folgerungen für die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit657
a) Die Auseinandersetzung im Schrifttum657
b) Eigene Stellungnahme660
(1) Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und der Wertungen der EuGVVO660
(2) Keine Differenzierung zwischen vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen661
(3) Wirkungen einer ausländischen Kostenentscheidung663
c) Ergebnis für die erste Fallgruppe664
3. Folgerungen für die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit und trifft eine Sachentscheidung664
a) Einführung664
b) Schadensersatz in Bezug auf den sog. prozessualen Schaden665
c) Keine Ersatzfähigkeit des sog. materiellen Schadens670
d) Keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche675
e) Ergebnis für die zweite Fallgruppe676
4. Zur Schadensminderungsobliegenheit der abredewidrig verklagten Partei677
IV. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten678
C. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den HGÜ-Vertragsstaaten680
I. Entstehungsgeschichte des HGÜ680
II. Anwendungsbereich des HGÜ683
1. Sachlicher, räumlich-persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich683
2. Das Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten684
III. Die wesentliche Bestimmungen des HGÜ686
1. Wirksames Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung686
2. Sichere Durchsetzung der Gerichtsstandsvereinbarung687
3. Anerkennung und Vollstreckung692
4. Vergleich mit dem Schutz von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die EuGVVO694
IV. Schadensersatzansprüche im System des HGÜ696
V. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen HGÜ-Vertragsstaaten700
§ 16 Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung704
Literaturverzeichnis714
Register752

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