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Sind betriebswirtschaftliche Instrumente auf die öffentliche Verwaltung übertragbar?

Eine Einschätzung anhand der Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in der Gemeinde Remshalden

AutorBenjamin Roth
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl21 Seiten
ISBN9783640799824
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Universität Konstanz, Veranstaltung: Modernisierung von Staat und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Eindruck immer größerer Probleme der öffentlichen Haushalte, setzte sich Anfang der 90er Jahre in Deutschland ein Prozess in Gang, der unter dem Namen des 'Neuen Steuerungsmodells (NSM)' bekannt wurde. Dieses Modell verfolgte unter andrem den Ansatz, das öffentliche Rechnungswesen um- und auszubauen (Lüder 1994: 189). Die veraltete Buchführung in der öffentlichen Verwaltung, die Kameralistik, wird auch für die Handlungsunfähigkeit bis hin zur Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht (Kuban 1999: 481). Dies liegt vor allem an der Funktion, die der Kameralistik zugewiesen wird. Denn zu den Hauptaufgaben zählt die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen bzw. Ausgaben und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (Raupach & Stangenberg 2006: 3). Die Diskussion über die Kameralistik und die Kritik an ihr gibt es schon lange, aber die Kameralistik konnte sich bis heute noch behaupten. Die Kritik richtet sich unter anderem auf den bereits genannten Aspekt, dass das kamerale Buchführungssystem als ein reines Geldverbrauchskonzept gesehen wird. Vielmehr ist die Aufgabe eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens den tatsächlichen Ressourcenverbrauch zu planen und dokumentieren (Budäus 2007: 46). Die zentrale Frage, ob betriebswirtschaftliche Instrumente auf die öffentliche Verwaltung übertragbar sind, soll am Beispiel des NKHR in Baden-Württemberg beschrieben werden. Das Kapitel 2 erklärt das methodische Vorgehen dieser Arbeit. Anschließend wird in Kapitel 3 die Problemstellung nochmals ausführlicher dargestellt und Reformansätze beschrieben. In Kapitel 4 wird das Konzept des NKHR anhand der rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen, sowie anhand der Ziele der Reform vorgestellt. Darauf folgt im nächsten Kapitel ein empirisches Beispiel, wie das NKHR in der Gemeinde Remshalden umgesetzt wurde. Im letzten Kapitel erfolgen ein Fazit und eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit.

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