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Soziale Frühwarnsysteme - eine sinnvolle Präventionsstrategie der Jugendhilfe?

eine sinnvolle Präventionsstrategie der Jugendhilfe?

AutorTobias Kellner
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl22 Seiten
ISBN9783638441780
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis6,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Dortmund, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Wandel der Gesellschaft haben sich auch die Familienformen in Deutschland geändert und damit die Bedingungen in denen Kinder aufwachsen. Neben der traditionellen 'Zweielternfamilie' (Meyer, 2002, S. 429) sind im Laufe des letzten Jahrhunderts diverse weitere Lebens- und Familienformen entstanden. Durch eine hohe Anzahl an Trennungen und Scheidungen ist es dazu gekommen, dass ein großer Teil der Kinder heutzutage mit einem Elternteil oder in so genannten 'Patchwork- Familien' aufwächst. Zudem sind immer mehr Familien in Deutschland von Armut betroffen. Mehr als eine Millionen Kinder in Deutschland erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihre Eltern von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder nicht genug Geld verdienen. Die Gefahren für Kinder liegen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ob es nun die eigenen Eltern sind, die aufgrund persönlicher Defizite, Armut oder Sucht bei der Erziehung ihrer Kinder mit Problemen und Krisen zu kämpfen haben oder ob dies eine 'Gettoisierung' des Wohnumfeldes ist, in dem es keine förderlichen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt. Die Probleme, mit denen Kinder und Jugendliche zu leben haben, werden immer größer und häufiger. Damit gehen Risiken und Gefährdungen wie soziale Ausgrenzung, Benachteiligung und individuelle Fehlentwicklungen einher (Fischer, 2005, S. 2), die sich für Kinder und Jugendliche ergeben. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sehr eindeutig beschrieben: Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Wie genau diese vier Kernelemente der Jugendhilfe ausgestaltet werden, ist teilweise im KJHG näher bestimmt (Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe), liegt jedoch größtenteils in der Gestaltungsfreiheit der Jugendhilfeträger (Städte und Kreise). Diese haben dafür zu sorgen, dass das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe verwirklicht und durchgesetzt wird.

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