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Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat

Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens

AutorDagmar Richter
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl1363 Seiten
ISBN9783540265429
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis139,99 EUR

Das Buch erschließt das schweizerische Sprachenrecht als Modell für die Bewältigung von Minderheitenproblemen in anderen vielsprachigen Gesellschaften. Alle wichtigen Bestimmungen und Judikate werden auszugsweise zitiert und analysiert. Aus dem Vergleich korrespondierender Regelungen ergeben sich Entwicklungslinien und allgemeingültige Prinzipien. Die Studie zeigt, wie Minderheitenschutz im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Amtssprache (Territorialitätsprinzip) und dem Einzelinteresse an der Muttersprache (Sprachenfreiheit) rechtsstaatlich konzipiert werden kann.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Title Page4
Copyright Page5
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Table of Contents12
Abkürzungsverzeichnis53
Einführung56
Der Blick von außen56
Die Idee der Arbeit56
Der Gang der Untersuchung57
Teil I Die Sprachen, die Sprachgruppen, das Staatsvolk60
Kapitel 1: Die Sprachen der Schweiz60
1. Rechtserhebliche Eigenschaften und Formen der Sprache60
1.1. Der Begriff der Sprache60
1.1.1. Sprache als menschliche Kompetenz60
1.1.2. Die abgrenzbare Einzelsprache61
1.2. Die sogenannte Muttersprache: Erst- und Zweitsprachenerwerb62
1.3. Das Problem der beschränkten Übersetzbarkeit der Sprachen66
1.4. Die kulturelle Dimension der Sprache:"Sprachgruppen" und "Sprachgemeinschaften"69
1.5. Die individuelle Dimension der Sprache:"Sprachkompetenz" und "Sprachverhalten"71
1.6. Standard-Dialekte und Nicht-Standard-Dialekte72
1.6.1. "Sprache", sogenannter "Dialekt" und Mundart72
1.6.2. Sprachprestige und Sprachplanung74
2. Wesen und Verbreitung der schweizerischen Landessprachen76
2.1. Überblick76
2.2. Das Wesen der vier Landessprachen77
2.2.1. Importierte Nationalsprachen: Französisch und Italienisch in der Schweiz77
2.2.2. Schweizerdeutsche Diglossie - das Problem der Mundart im vielsprachigen Staat79
2.2.3. Die rätoromanischen Idiome: Eine Herausforderung für Sprachenschutz und Sprachvereinheitlichung84
a) Dialektale Zersplitterung84
b) Das Aussterben der rätoromanischen Idiome85
c) Möglichkeiten und Grenzen der Sprachplanung: Die Standardisierung des Rätoromanischen86
aa) Die Schweiz im Kontext sprachplanender Staaten86
bb) Die Schaffung von Rumantsch grischun88
2.3. Die Sprachstatistik90
2.3.1. Gesetzliche Grundlagen90
2.3.2. Die "bestbeherrschte Sprache" und die "gesprochenen Sprachen" als neue Kategorien der Datenerhebung91
2.3.3. Die Sprachdaten der Eidgenossenschaft93
2.3.4. Die Sprachdaten der Kantone95
2.3.5. Sprachkenntnisse in den anderen Landessprachen: Die Politik der allgemeinen Zweisprachigkeit98
2.4. Jenisch99
2.5. Einwanderersprachen99
3. Der "Sprachgraben" und das Problem der Majorisierung100
4. Englisch in der Schweiz106
4.1. Die Bedeutung des Englischen als "Ergänzungssprache"106
4.2. "Fräbenglisd: " als kontroverses Unterrichtskonzept109
Kapitel 2: Staat und Nation in der vielsprachigen Schweiz113
Einleitung: Die Idee der staatlichen Formation durch Sprache113
(a) Sprache als Basis der Nationenbildung113
(b) Vom nicht-ethnischen Sprachenbegriff der Französischen Revolution zur einheitsstiftenden Kulturnation115
(c) Die Sprach- oder Kulturnation118
(d) Die Ablösungdes religiösen durch das sprachliche Kohäsionskriterium120
1. Die Entstehung und Entwicklung des schweizerischen Bundesstaates im Rahmen konfessionell-politischer und sprachlich-politischer Identitätskomplexe121
1.1. Der Helvetismus: Ein frühes Muster für "Einheit durch Vielfalt"121
1.2. Die politisch-konfessionellen Gegensätze vor 1848122
1.3. Die militärisch erzwungene Bundesverfassung von 1848: Überwindung des konfessionellen Gegensatzes und Aufkommen des Sprachenrechts129
1.4. Das Bewußtwerden der Sprachenfrage: Romanisierungsdruck im Innern, Nationalisierung der Nachbarstaaten und Dominanz des Deutschen (1870-1914)134
1.5. Das Aufbrechen des Sprachgrabens im Ersten Weltkrieg137
1.6. Das Einwirken nationalistischer Strömungen ab 1920138
1.6.1. Der Irredentismus und die veränderte Wahrnehmung des italienischen Landesteils138
1.6.2. Deutschnationale Bewegungen in der Schweiz und Bedrohung durch Deutschland: Die "geistige Landesverteidigung" als Ausdruck der politischen Nation139
1.7. Derreligiös-sprachliche Identifikationskomplex in der Jura-Krise141
2. Von der Willensnation zum multikulturellen Staat142
2.1. Die schweizerische Nation und ihre Nationalitäten142
2.2. Die" Willensnation"143
2.3. Die politische Nation146
2.4. Der multikulturelle Staat148
3. Sprachminderheiten in der Schweiz: Die Entwicklung eines staatsrechtlichen Minderheitenbegriffs150
3.1. Die anfängliche Leugnung von "Minderheiten"151
3.2. Die Übernahme des Minderheitenbegriffs und seine allmähliche Ausweitung durch Literatur und Praxis152
3.3. Die Relativität der Minderheiteneigenschaft im Bundesstaat155
3.3.1. "Minderheit im Bund" oder "Minderheit im Kanton"?155
3.3.2. Die Sprachgruppen im Gesamtstaat156
3.3.3. Die Sprachgruppen in den Kantonen156
3.3.4. Relative Mehrheiten, relative Minderheiten und absolute Minderheiten158
Kapitel 3: Theoretische Grundlagen des Sprachenrechts160
1. Sprache und Rechtsordnung160
1.1. Gegenstand und Aufgabe des Sprachenrechts160
1.2. Die Sprachenordnung als Garantin des Sprachfriedens160
1.3. Die Bedeutung der Sprache im Verfahrensrecht und für die Staatsorganisation163
1.3.1. Das Sprachrisiko als die Rechtsstaatlichkeit gefährdendes Verfahrensrisiko163
1.3.2. Sprachunkundigkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens163
1.3.3. Anforderungen an die Sprachkenntnisse und rechtliches Gehör165
1.3.4. Das Recht auf Verwendung einer Sprache und die Pflicht des Staates zu verstehen: Komplementarität und Konsistenz166
1.3.5. Sprachzugehörigkeit, Unparteilichkeit und angemessene Repräsentation166
1.4. Verlangt das Demokratieprinzip die Geltung bestimmter Sprachen?167
2. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache173
2.1. Die Rechtsquellen der Amtssprachenregelungen173
2.2. Der Zweck der Amtssprachenregelung175
2.2.1. Das Sprachenrecht als Instrument der Homogenität: Assimilierendes Sprachenrecht175
2.2.2. Die Amtssprachenregelung als Ausdruck sprachlicher Vielfalt: Koordinierendes Sprachenrecht176
2.3. Die Staatenpraxis178
2.4. Ist die gerechte Sprachenordnung mathematisch zu berechnen - oder welche Kosten verursacht die Mehrsprachigkeit?180
2.5. Anforderungen an die Qualität einer Amtssprache182
2.5.1. Schrift183
2.5.2. Bestimmtheit184
2.5.3. Vollständigkeit186
2.6. Spezifische Defizite nicht-standardisierter Sprachen186
2.6.1. Der beschränkte räumliche Geltungsbereich: Lokale und regionale Zersplitterung186
2.6.2. Der beschränkte sachliche Geltungsbereich: Domänenspezifischer Gebrauch und Stagnation der Sprachentwicklung188
2.7. Die Standardsprache als ideologisches Konstrukt des modernen Flächenstaates189
2.8. Sprachplanung als staatliche Planungsaufgabe190
2.8.1. Sprachkorpus- und Sprachstatusplanung190
2.8.2. Die Kompetenz zur Sprachplanung und das sprachliche Neutralitätsgebot193
3. Sprachengeltung und Sprachenfreiheit195
3.1. Der Einflußbereich staatlicher Sprachregelungen, insbesondere des Amtssprachenrechts195
3.2. Das individuelle Sprachenrecht: Positive und negative Sprachenfreiheit196
3.3. Das Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und offizieller Sprachengeltung196
Teil II/1 Bundessprachenrecht198
Kapitel 4: Das Territorialitätsprinzip198
1. Wesen und Wirkung der Territorialität198
1.1. Territorialität, Homogenität und Assimilation198
1.2. Der Bauplan der Territorialität: Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen202
1.3. Das öffentliche Interesse an einer territorialen Sprachenordnung205
1.4. Die" Quantite considerable" als Grundlage einer rechtsstaatlichen, demokratischen und minderheitenschützenden Sprachenwahl206
1.5. Die Relativierung von Mehrheit und Minderheit210
2. Die territoriale Sprachgeltung als Rechtsprinzip212
2.1. Entstehungsgeschichtliche Grundlagen212
2.2. Das Problem der rechtlichen Fundierung - Ein Rückblick auf die Entwicklung216
2.2.1. Das Territorialitätsprinzip - Bestandteil des Sprachenartikels oder ungeschriebener Grundsatz der Bundesverfassung?216
2.2.2. Die Entwicklung einer bundesverfassungsrechtlichen Grundlage durch das Bundesgericht218
2.3. Das Territorialitätsprinzip als Sprachordnungskompetenz226
2.3.1. Die Verankerung des kompetentiellen Aspekts in Art. 3 BV226
2.3.2. Die sprachenrechtliche Autonomie der Gemeinden Entscheidungzwischen territorialer oder funktionaler Sprachenordnung228
2.4. Das Territorialitätsprinzip als materielles Prinzip der Bundesverfassung232
2.4.1. Ermächtigung zur Assimilation233
a) Der ursprüngliche Assimilationsgedanke233
b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Assimilation235
2.4.2. Pflicht zum Erhalt der sprachlichen Homogenität?238
a) Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Pflichtenfrage: Tendenz zur Pflicht im Falle bedrohter Minderheitensprachen?238
b) Der Individualanspruch auf Amtssprachengeltung als Folge der Schutzpflicht241
2.4.3. Zum individualschützenden Charakter des Territorialitätsprinzips: Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)241
3. Die immanenten Grenzen243
3.1. Das Sprachjriedensprinzip244
3.2. Der Begriff der "überlieferten Grenzen der Sprachgebiete" und das Verbot der "bewußten" Sprachgebietsveränderung246
3.3. Die Pflicht zur Mehrsprachigkeit248
3.3.1. Mehrsprachigkeit als Sonderfall der Territorialität248
3.3.2. Wann ist eine Minderheit erheblich: Der Fall Brunner (1980)249
3.4. Der Unterschied zwischen "Zuzügern " und "Minderheiten "254
3.5. Das Verbot der Unterdrückung von Minderheiten257
Kapitel 5: Die Sprachenfreiheit261
1. Entwicklung und Ausformung durch die Rechtsprechung261
1.1. Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Association de l'Ecole francaise (1965)7262
1.2. Sprachenfreiheit und Meinungsfreiheit : Schutz von Form und Inhalt des Sprechens268
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Schranke der Sprachenfreiheit270
1.4. Zur Verhältnismäßigkeit der Verweigerung von Ausnahmen: Das "Dammbruchargument"272
1.5. Privilegierung der Landessprachen kraft Sprachenfreiheit?274
2. Der Schutzbereich der Sprachenfreiheit278
2.1 . Der Begriff der "Muttersprache"280
2.1.1. Schutz bei Mehrsprachigkeit: Der Albula -Fall (1982)280
2.1.2. Schutz des "Dialekrs"77283
2.2. Leistungs- und Teilhabeansprüche284
2.2.1. Das konstitutiv-institutionelle Grundrechtsverständnis: Sprachenfreiheit und Recht auf Sprache284
2.2.2. Elementarschulbildung in der Muttersprache289
2.2.3. Das Recht auf den Erhalt einer bedrohten Landessprache290
2.3. Berechtigte und Adressaten292
2.3.1. Die kollektive Dimension der Sprachenfreiheit292
2.3.2. Privatwirkung der Sprachenfreiheit?293
3. Geltung und Beschränkbarkeit im privaten und im öffentlichen Bereich295
3.1. Das Sprachverhalten als Gegenstand der allgemeinen Freiheit296
3.2. Das Sprachverhalten in der Privatsphäre: Der unantastbare Kernbereich der Sprachenfreiheit299
3.3. Persönliche Gespräche auf öffentlichem Gelände: Das Gebot sprachlicher Toleranz299
3.4. Private Bereiche mit quasi-öffentlichem Charakter301
3.4.1. Gaststätten301
3.4.2. Privatschulen303
3.4.3. Die Sprache des Handels307
a) Außenwerbung307
b) Warenaufdrucke und Warenreklame308
3.4.4. Die innerbetriebliche Sprachenordnung310
3.5. Der individuelle Sprachgebrauch im amtssprachlichen Bereich312
3.6. Die Skala der Eingriffsfestigkeit313
Kapitel 6: Das Sprachenrecht der Eidgenossenschaft315
1. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung: Von der Identität der Amts- und Nationalsprachen über den mehrfunktionalen Sprachenartikel zum systematisch geordneten Sprachenrecht315
1.1. Erste Anfänge aufdem Weg zur Mehrsprachigkeit: Die Protektion des Französischen durch Frankreich in der Helvetischen Republik316
1.2. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1848: Begleitmusik der nationalen Einigung320
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1874: Traditionsanschluß323
1.4. Die Verfassungsänderung von 1938: Aufnahme des Rätoromanischen in den Sprachenartikel der Bundesverfassung324
1.5. Die Revision des Sprachenartikels von 1996327
1.5.1. Entnationalisierung: Ersetzung der "Nationalsprachen" durch "Landessprachen"329
1.5.2. "Kleine Lösung": Verständigung und Förderung statt Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip329
1.5.3. Die Anerkennung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes334
1.6. Das systematisierte Sprachenrecht der Bundesverfassung von 1999337
1.6.1. Neue und alte Regelungen337
a) Die Landessprachen als konstituierendes Element des schweizerischen Bundesstaates (Art. 4 BV 1999)337
b) Ausdrückliche Garantie der Sprachenfreiheit (Art. 18 BV 1999)337
c) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 70 BV 1999)338
d) Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt (Art. 69 Abs. 3 BV 1999)342
e) Die Vertretung der Amtssprachen am Bundesgericht (Art. 188 Abs. 4 BV 1999)343
1.6.2. Bloße "Nachführung" oder Neuschaffung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts?343
1.6.3. Das Projekt des Sprachengesetzes344
2. Die Amtssprachenordnung347
2.1. Dreisprachigkeit, unvollkommene Viersprachigkeit und das Prinzip der freien Sprachenwahl347
2.2. Die Gleichheit der Amtssprachen349
2.3. Das Amtssprachenprinzip351
2.4. Das Willkürverbot352
3. Die Sprache der Verwaltung353
3.1. Behördeninterner Sprachgebrauch355
3.1.1. Die "Arbeitssprachen" der Bundesbehörden355
3.1.2. Der Sprachgebrauch zwischen obersten Bundesbehörden und Regional- bzw. Kantonsbehörden358
3.2. Grundprinzipien der Sprachengeltung im Publikumsverkehr360
3.2.1. Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache360
3.2.2. Die Verpflichtung der Bundesbehörden zur ermessensfehlerfreien Sprachenauswahl361
3.2.3. Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (Englisch) zu verwenden: Der Fall Swisscom AG gegen TDC Switzerland AG (2001)363
3.3. Sprachengeltung und staatliche Organisation363
3.3.1. Die grundsätzliche Anknüpfung an die Verbandszugehörigkeit der zuständigen Behörde363
3.3.2. Zur Geltung der kantonalen Sprachenordnung für Bundeseinrichtungen364
a) Rechtlich verselbständigte Stellen: Der Fall Degallier(1982)364
b) Dezentrale Bundesverwaltung365
c) Die Nutzung lokaler Abklärungsstellen durch eine dezentral operierende Bundeseinrichtung366
aa) Der Fall MEDAS I (2001)366
bb) Der Fall MEDAS II (2002)368
3.3.3. Kompetenzrechtliche Aspekte der Anpassung an die kantonale Sprachenordnung369
3.3.4. Zentrale Bundesregister: Geltung der kantonalen Amtssprachen, sofern sie auch Bundesamtssprachen sind372
a) Die Bedeutung des Publizitätsgrundsatzes für die Sprache des Handelsregisters: Der Fall Fundaziun Pro Gonda (1984)373
b) Andere Register378
aa) Zivilstandsregister379
bb) Das Eidgenössische Grundbuch: Regionaler Bezug durch die Belegenheit der Sache381
cc) Ausnahmen zugunsten des Rätoromanischen: Die Unterscheidung zwischen Antrags- und Eintragungssprache381
3.4. Das Übersetzungswesen: Vorhaltung der "gewünschten Amtssprache"382
3.5. Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung - ein Fall der Landessprachen383
3.6. Die Sprachengeltung im Militär383
4. Die Sprache der Eidgenössischen Bildungseinrichtungen385
4.1. Eidgenössische Technische Hochschulen386
4.2. Fachhochschulen388
5. Der Sprachgebrauch des Schweizerischen Bundesgerichts389
5.1. Grundregel: Gerichtssprachen sind die Amtssprachen des Bundes389
5.2. Die Verhandlungssprache389
5.2.1. Allgemeine Grundsätze389
5.2.2. Zivilprozeß und nicht speziell geregelte Verfahren390
5.2.3. Strafprozeß390
5.3. Die Sprache des Entscheids391
5.3.1. Grundregel: Orientierung an den Amtssprachen391
5.3.2. Der Fall Corporaziun da vaschins da Scuol (1996)393
5.4. Übersetzungskosten395
6. Die Sprache der gesetzgebenden Körperschaften396
6.1. Die Sprachfarm parlamentarischer Akte396
6.1.1. Redaktionierung und Ausfertigung der Erlasse396
6.1.2. Die Publikation der Gesetze und Verordnungen398
a) Das Prinzip der Dreisprachigkeit398
b) Die Maßgeblichkeit mehrerer Texte: Ein Problem für die Auslegung von Gesetzen und der Auslegungsmethode399
c) Die Sonderstellung des Rätoromanischen401
d) Die nachträgliche Korrektur von Übersetzungsfehlern402
6.2. Der Sprachgebrauch im Parlament404
6.2.1. Das "Helvetische Prinzip" im Nationalrat404
6.2.2. Die Protokolle des Ständerats406
6.2.3. Das Amtliche Bulletin der eidgenössischen Räte406
7. Repräsentation407
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesversammlung407
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen im Bundesrat408
7.3. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung410
7.3.1. Das Prinzip der angemessenen Vertretung410
7.3.2. Vorrangregelungen in Bezug auf die Sprach e413
7.3.3. Sprachkenntnisse als Einstellungskriterium415
7.4. Die Vertretung der Amtssprachen im Bundesgericht416
7.5. Zur Frage der Überrepräsentation der Sprachminderheiten in den eidgenössischen Institutionen417
Teil II/2 Kultursprachenrecht419
Kapitel 7: Medienrecht, Filmrecht, Kulturförderung419
1. Sprachenvielfalt im Kulturverfassungsrecht419
2. Medienrecht9421
2.1. Grundlinien der Entwicklung421
2.2. Prinzipielle Fragen423
2.2.1. Die Sprachenfrage im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und freiem Medienmarkt423
2.2.2. Der Einfluß der Programme aus Nachbarstaaten auf die schweizerische Medienlandschaft423
2.2.3. Die Klammerfunktion des Rundfunks im Sinne der "Idee Suisse"424
2.3. Sprachliche Aspekte von Medienrecht und Medienorganisation425
2.3.1. Die Grundversorgung mit Sprache zum Zwecke freier Meinungsbildung425
2.3.2. Die Veranstaltung sprachregionalen Rundfunks durch die SRG426
a) Rechtsnatur, Konzession und Programmauftrag der SRG426
b) Die vier Regionalgesellschaften429
aa) Die Radio - und Fernsehgesellschaft der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (RDRS)430
bb) Die Societe de radio-television suisse romande (RTSR)431
cc) Die Societä cooperativa per la radiotelevisione nella Svizzera italiana (CORSI)431
dd) Die Cuminanza rumantscha radio e televisiun (CRR)432
c) Die Verpflichtung der SRG zur Veranstaltung sprachreg ionaler Radio- und Fernsehprogramme433
d) Maßstäbe für das Programmangebot: Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen - Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen434
e) Das Prinzip der gesamtstaatlichen Verbreitung sprachregionaler Programme435
2.3.3. Sprachregionale Radio-Spartenprogramme privater Veranstalter und privates Sprachraumfernsehen437
a) Medienfreiheit und Konzessionierung nach dem RTVG437
b) Die Konzessionierungspraxis bezüglich sprachregionaler Angebote438
2.3.4. Lokal- und Regionalsender, z.B. "Interjura TV"443
2.4. Printmedien444
3. Filmrecht445
3.1. Die Neuordnung des Filmrechts445
3.2. Die Filmförderung - ein Balanceakt zwischen der Nutzung und Abwehr nachbarstaatlicher Märkte445
4. Kulturförderung449
4.1. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur449
4.1.1. Die Förderungskompetenz des Bundes - ein "goldener Zügel "?450
4.1.2. Subventionsrechtliche Aspekte: Der Grundsatz der doppelten Subsidiarität450
4.1.3. Gegenstände und Maßstäbe der Förderung452
a) Förderungswürdige Organisationen und Institutionen452
b) Verlagsförderung453
c) Die Subventionierung von Presseerzeugnissen: Sprachenschutz versus Freiheit der Presse und freien Wettbewerb453
4.1.4. Kulturfördernde Gesetzgebung der Kantone455
4.2. Die Stiftung Pro Helvetia457
Teil II/3 Kantonales Sprachenrecht458
Kapitel 8: Die Schaffung des Kantons Jura und das Selbstbestimmungsrecht der Völker458
1. Einführung: Der Jura und seine rechtliche Bedeutung458
2. Historische Hintergründe des Jura-Konflikts460
2.1. Die konfessionelle Spaltung460
2.2. Die Übernahme der französischen Hochsprache463
2.3. Die besonderen Garantien der Wiener Kongreßakte für den jurassischen Landesteil und ihre mögliche Fortgeltung464
2.4. Der Kampfum die Volkssouveränität und die Beibehaltung französischen Rechts469
2.5. Der Kulturkampfgegen " ultramontane Bestrebungen"471
2.6. Die " nationale" Bewegung im Jura472
2.7. Wanderungsbewegungen im neu gegründeten Bundesstaat474
2.8. Germanisierungsangst und aufkommender Separatismus476
3. Der Prozeß der Selbstbestimmung478
3.1. Der Versuch der Integration (1950 bis 1960)478
3.1.1. Die Verfassungsrevision von 1950478
a) Die Anerkennung eines "Volkes des Jura"479
b) Die Repräsentation des jurassischen Landesteils innerhalb des bernischen Staatsverbands480
c) Die eingeschränkte Gleichberechtigung der französischen Sprache481
3.1.2. Die Volksbefragung von 1959482
3.2. Eskalation und Bereitschaft zur "Freigabe" (1960-1970)483
3.2.1. Ethnisierung und Re- Konfessionalisierung des Konflikts484
3.2.2. Politikwechsel in Bern und Eingreifen der Eidgenossenschaft: Paritätische Kommissionen, Gute Dienste und militärische Vorkehrungen487
3.3. Die Formation des Kantons Jura (1970-1978)490
3.3.1. Der Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles490
a) Die zur Abstimmung legitimierten Gebiete494
b) Die zur Abstimmung legitimierten Personen494
c) Das Initiativrecht495
d) Die eidgenössischen Kontroll- und Interventionsrechte495
3.3.2. Die "Abstimmungskaskade"496
a) Die Entscheidung des Volkes im jurassischen Landesteil für einen neuen Kanton496
b) Die erneute Abstimmung in Bezirken mit "verwerfender Mehrheit"497
c) Die Verfeinerung der Grenzziehung durch Abstimmungen in den Grenzgemeinden497
d) Die Spaltung des Jura498
3.3.3. Die territoriale Neuordnung der Eidgenossenschaft499
3.3.4. Die Entstehung des neuen Kantons500
a) Die Verfassungsgebung500
b) Der "Wiedervereinigungsartikel" im Gewährleistungsverfahren501
c) Der Entstehungszeitpunkt504
4. Der Jura nach Erlangung der kantonalen Unabhängigkeit504
4.1. Typologie504
4.1.1. Weitgehende sprachliche Homogenität504
4.1.2 . Wiedervereinigungsbestrebungen505
4.2. Das Rechtsregime der Einsprachigkeit507
4.2.1. Die französische "National-" und Amtssprache507
4.2.2. Die Gerichtssprache509
a) Die Sprache im Zivilprozeß509
b) Die Sprache im Strafprozeß510
c) Die Sprache im behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren511
4.2.3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht513
4.2.4. Das Projekt eines Sprachengesetzes514
5. Das Verhältnis zwischen dem Kanton Jura und dem Kanton Bern vor dem Bundesgericht517
5.1. Die historischen Courtelary-Fälle518
5.1.1. Gegendemonstration (1966)519
5.1.2. Sporthalle Tramelan (1977)522
5.2. Der Kampfum die" Wiedervereinigung"524
5.2.1. Die Moutier-Fälle: Absolutes Demonstrationsverbot524
a) Moutier I(1977)525
b) Moutier II (1981)530
5.2.2. Canton du Jura contre Canton de Berne (1991): Streit um den Zuschnitt des neuen Kantons531
5.2.3. Initiative »Unir« (1992): Streit um die Wiedervereinigungsgesetzgebung des Kantons Jura - mit einem Exkurs zu den Rechten der "auswärtigen Jurassier"533
5.2.4. Justitia-Brunnen (1993): Keine Asylgewährung im interkantonalen Verhältnis541
6. Die Korrektur verbliebener Problemfälle545
6.1. Der nachträgliche Kantons wechsel von Gemeinden: Ederswiler und Vellerat545
6.1.1. Die Unzulänglichkeit des Gemeindeplebiszits545
6.1.2. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kantonswechsel von Gemeinden548
6.1.3. Die gescheiterte Verknüpfung der Verfahren: Reziprozität und Parallelität im interkantonalen Verhältnis549
6.1.4. Der Übertritt der Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura552
a) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Bern552
b) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Jura553
c) Die Vellerat-Gesetz gebung der Eidge nossenschaft553
6.1.5. Die Auswirkungen des Falles Vellerat auf die Konzeption des Art. 53 BV 1999555
6.2. Vom interjurassischen Dialog zur suprakantonalen Kooperation559
7. Die Jurafrage im Lichte eines neuen Selbstbestimmungsrechts562
7.1. Das Konzept der Selbstbestimmung563
7.1.1. Die überlieferte Unterscheidung zwischen dem "externen" und dem "internen" Selbstbestimmungsrecht563
7.1.2. Die demokratischen und die nationalen Elemente des Selbstbestimmungsrechts565
7.1.3. Territoriale Selbstbestimmung: Die Abwehr von Fremdherrschaft durch Autonomie (Regel) und Sezession (Ausnahme)568
7.1.4. Politische Selbstbestimmung: Legitimität durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz570
7.2. "Volk" und "Minderheit"571
7.3. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes des Jura577
7.3.1. Das jurassische "Volk"577
a) Ein Volk, mehrere Teilvölker?577
b) Historischer Entscheid und nachträgliche Identitätsbildung579
7.3.2. Zur völkerrechtlichen Qualität des Konflikts: Auslösung des Selbstbestimmungsrechts durch Anerkennung eines "Volkes des Jura"581
7.3.3. Die innerstaatliche Ausformung des Selbstbestimmungsrechts585
a) Die Geltung des Domizilprinzips: Demokratische Anforderungen an die Autonomie586
b) Domizilprinzip und Immigration588
c) Der historisch überlieferte Zuschnitt des Gebiets591
d) Verletzte die Inkaufnahme einer Teilung des Jura das Selbstbestimmungsrecht?592
e) Der Anspruch "verspäteter Grenzgemeinden" auf nachträgliche Teilhabe an der Selbstbestimmung595
7.4. Begründung einer völkerrechtlichen Praxis?598
Kapitel 9: Die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern600
1. Typologie600
1.1. Der innerkantonale Sprachgraben600
1.2. Die Verbundenheit des Berner Jura mit Biel: Regionale Zugehörigkeit als Kriterium der Selbstbestimmung602
1.3. Die Herausbildung eines neuartigen Minderheitenbewußtseins604
2. Die Reorganisation des Kantons Bern606
2.1. Die Teilrevision der Staatsverfassung von 1978606
2.2. Der Kantonswechsel des Bezirkes Laufen607
2.2.1. Die Dreiheit "Dorf-Laufen-Agglomeration Basel"607
2.2.2. Das Selbstbestimmungsverfahren609
a) Der Abschluß des Trennungsverfahrens und der Übergang ins Anschlußverfahren610
b) Das Sonderstatut für den Bezirk Laufen für den Fall seines Verbleibs bei Bern613
c) Die Entscheidung für Basel-Landschaft im Anschlußverfahren615
d) Zur Legitimität der Abstimmungen: Kantonswechsel auf der Basis einfacher Mehrheiten616
e) Der Laufentalvertrag617
2.2.3. Die Entscheide des Bundesgerichts zur Gültigkeit der Abstimmungen618
a) Berner Schwarzgeldaffaire I (1987)619
b) Berner Schwarzgeldaffaire II (1988)620
c) Steuererleichterung (1991)621
d) Parteilichkeit des Bundesgerichts?625
e) Das Bundesgericht als Garant des kantonalen Selbstbestimmungsverfahrens626
2.2.4. Plebiszitbegehren einzelner Gemeinden627
2.2.5. Der Aufnahmebeschluss des Kantons Basel-Landschaft628
2.2.6. Die Zustimmung der Eidgenossenschaft628
3. Amtssprachenordnung, Sprachenfreiheit und Minderheitenschutz629
3.1. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Zweisprachigkeit629
3.1.1. Die Gleichwertigkeit der Landes- und Amtssprachen630
3.1.2. Die territoriale Sprachenordnung631
a) Anknüpfung an die Bezirke631
b) Zentrale Instanzen631
3.1.3. Der zweisprachige Bezirk Biel632
a) Das Sprachendekret von 1952: Der schwierige Prozess der Umschaltung von Ein- auf Zweisprachigkeit633
b) Die Sprachenverordnung von 1995634
3.1.4. Die "besonderen Verhältnisse", die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben635
3.1.5. Sonderregelungen für die Hauptstadt Bern636
3.2. Minderheitenschutz637
3.2.1. Der Schutz der "sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten"637
3.2.2. Minderheitenschutz und territoriale Sprachenordnung641
3.2.3. Minderheitenschutz und Gleichrangigkeit der Amts- und Landessprachen642
3.3. Die Sprachenfreiheit als Grundrecht der bernischen Verfassung643
4. Die Sprache der Verwaltung643
4.1. Die Organisation der Zweisprachigkeit643
4.1.1. Sprachen- und Übersetzungsdienste643
4.1.2. Qualitätssicherung644
4.2. Grundsätze des Sprachgebrauchs645
4.2.1. Die Bestimmung der Verfahrenssprache im Verwaltungsverfahren645
a) Einsprachige Amtsbezirke645
b) Der zweisprachige Bezirk Biel648
4.2.2. Der Sprachgebrauch der Zentralbehörden nach den Richtlinien über die Vertretung und die Übersetzung der Amtssprachen in der Zentralverwaltung649
a) Der obligatorische Gebrauch der französischen Sprache651
b) Die Trennung zwischen Dienst- und Arbeitssprache651
c) Das "Mundartverbot" im verwaltungsinternen Bereich652
d) Kenntnisse in der "zweiten Amtssprache"653
4.3. Die Sprache notarieller Urkunden653
4.4. Die Sprachforrm der Zivilstandsregister654
4.4.1. Altes Recht: Strikte Einsprachigkeit und Übersetzereigenschaft des Personals654
4.5. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen656
4.5.1. Das Erhebungs- und Bereinigungsverfahren656
4.5.2. Die amtliche Fixierung657
5. Die Schulsprache658
5.1. Rechtliche Grundlagen658
5.1.1. Die Regel: Schulbesuch am Wohnort658
5.1.2. Die kantonale französischsprachige Schule in Bern659
5.2. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern in der Sache Hartmann und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde Nidau (1975)660
5.3. Das .Bieler Model!" der Immersion664
5.4. Privatschulen665
5.5. Die Universität Bern665
6. Die Gerichtssprache666
6.1. Territoriale Grundregelungen666
6.1.1. Einsprachige Bezirke667
6.1.2. Der zweisprachige Bezirk Biel-Nidau667
a) Die Verordnung über die Sprachenregelung in der Gerichts- und Justizverwaltung des Amtsbezirks Biel667
b) Der Fall A.C. (2001)670
6.2. Ordentliche Gerichtsbarkeit671
6.3. Das Obergericht673
6.3.1. Die historische Verfassungsbestimmung673
6.3.2. Geltendes einfaches Recht674
6.4. Verwaltungsgerichtsbarkeit676
6.5. Sprachkenntnisbestimmungen676
7. Die Sprache der Gesetzgebung und der amtlichen Publikationen677
7.1. Ein Blick zurück677
7.2. Sprachformprinzipien: Konkrete und simultane Zweisprachigkeit, gleiche Authentizität678
7.3. Amtliche und Systematische Gesetzessammlung679
7.4. Die Redaktionierung von Gesetzestexten und Beratungsvorlagen681
7.5. Volksbegehren und -initiativen681
8. Repräsentation682
8.1. Die Mitwirkungsrechte des Berner Jura682
8.1.1. Historische Vorläufer682
8.1.2. Art. 5 BernVerf: Der Berner Jura auf dem Weg zum Sonderstatut683
8.1.3. Die Federation des communes686
a) Aufbau - auf der Basis mittelbarer Legitimation686
b) Kompetenzen - wie ein Kommunalverband686
c) Finanzierung - paritätisch687
8.2. Parlamentarische Mitwirkungsrechte687
8.2.1. Repräsentation und Rechtsstellung der Minderheit im Grossen Rat: Die Garantie von zwölf Mandaten687
8.2.2. Die Paritätische Kommission für den Berner Jura690
8.3. Besondere Mitwirkungsrechte in Regierung und Verwaltung691
8.3.1. Das Regierungsmitglied aus dem Berner Jura691
8.3.2. Die Vertretung der Regionen und Sprachgebiete in der Zentralverwaltung693
a) Der Grundsatz der "angemessenen Vertretung"693
b) Bevorzugung bei gleicher Eignung und Sprachenquote694
c) Bereichsspezifische Dezentralisierung695
d) Die Vertretung des fran zösischsprachigen Landesteils in Selbstverwaltungsorganen696
8.4. Repräsentation in der Rechtsprechung697
Kapitel 10: Der "Brückenkanton" Freiburg699
1. Typologie699
1.1. Die deutschsprachige Bevölkerung - eine" relative Min derheit",die franz ösischsprachige Bevölkerung - eine" relative Mehrheit "699
1.2 Sprachenprestige und Sprachenrecht in der historischen Entwicklung705
1.3. Sprachenrecht und Sprachenpolitik im Spiegel gruppenspezifischer Vereinigungen und Parteien711
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit715
2.1. Der Sprachenartikel der Staatsverfassung von 1857715
2.1.1. Zweisprachigkeit des Kantons und Gleichrangigkeit der Sprachen716
2.1.2 . Das Prinzip der sprachlichen Territorialität716
2.1.3. Die Verständigungsklausel717
2.2. Die territoriale Grundordnung719
2.2.1. Der gewohnheitsrechtliche Charakter der territorialen Ausscheidung719
2.2.2. Das "Principe de la commune concernee"723
2.2.3. Die Kompetenz zur Festlegung der Sprachgebiete724
2.2.4. Das Ideal der Einsprachigkeit725
2.2.5. Kriterien des Übergangs zur Zweisprachigkeit728
a) Die klassischen Bestimmungskriterien nach Voyame729
aa) Zusammensetzung der Bevölkerung729
bb) Absolute Größe der Minderheit730
cc) Überlieferte Sprachgeltung730
dd) Stabilität der (veränderten) sprachlichen Zusammensetzung731
ee) Kontiguität der Sprachgrenze731
ff) Sozialer Konsens732
gg) Besondere weitere Umstände732
b) Die Vorschläge der Kommission zur Anwendung des Sprachenartikels der Staatsverfassung733
2.3. Ausgewählte Fragestellungen736
2.3.1. Der zweisprachige Seebezirk736
a) Faktische Zweisprachigkeit: Murten168737
b) Offiziell französischsprachige Gemeinden mit deutschsprachiger Mehrheit: Meyriez und Greng740
2.3.2. Der "Grenzfall" Saanebezirk742
a) Der Streit um die Quantite considerable im Fall Brunner743
b) Der Saanebezirk als "besonderer Fall"743
2.3.3. Die "inkonsequente" Zweisprachigkeit der Stadt Freiburg744
a) Die "unechte" Zweisprachigkeit: Das Prinzip der Geschichtlichkeit der Ortsnamen746
b) Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall X (1993)747
c) Das Prinzip der mehrsprachigen Hauptstadt750
2.3.4. Der deutschsprachige Amtskreis Jaun im französischsprachigen Bezirk Gruyere751
a) Die besondere Situation des Amtskreises Jaun751
b) Das Minderheitenstatut752
2.4. Reformbestrebungen und Totalreuision der Kantonsverfassung754
2.4.1. Pläne für ein Sprachengesetz754
2.4.2. Die totalrevidierte Verfassung von 2004754
3. Die Sprache der Verwaltung757
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden im Publikumsverkehr757
3.1.1. Grundregelung: Das Wohnsitzprinzip und das Prinzip der Belegenheit der Sache757
3.1.2 . Ausnahmen760
a) Zentralbehörden761
b) Kantonale Anstalten761
3.1.3. Prozessuale Folgen der "falschen" Verfahrenssprache762
3.1.4. Die Behörde als Dolmetscherin763
3.1.5. Die Regelung der Dolmetscherkosten im Bereich des Verwaltungsstrafrechts764
3.2. Interner Sprachgebrauch764
3.3. Sprachformbestimmungen764
3.3.1. Beschlüsse des Staatsrats764
3.3.2. Legitimationspapiere und Siegel765
3.3.3. Notarielle Urkunden765
3.3.4. Register766
a) Das Handelsregister766
aa) Bundesrechtliche Vorgaben766
bb) Der Fall Freiburger Nachrichten AG (1999)766
b) Zivilstandsregister768
c) Das Grundbuch769
d) Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Mehrsprachigkeit im Registerrecht771
3.4. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen772
4. Die Sprache in Schule und Berufsausbildung773
4.1. Die Schulsprache im Kindergarten und in der Primarstufe773
4.1.1. Territoriale Anknüpfung an die Amtssprachen aller Gemeinden eines Schulkreises773
4.1.2. Der Grundsatz des Schulbesuchs im Schulkreis des Wohnorts776
4.1.3. Der Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen776
a) Voraussetzungen und finanzielle Folgen des Wechsels776
b) Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)780
c) Der Fall Amrein (2001)782
4.1.4. Privatschulen und Freie Öffentliche Schulen785
4.1.5. Sprachförderung786
4.1.6. Das Gesetz über die "Partnersprache"787
a) "Teilimmersion" und Frühsensibilisierung787
b) Zweisprachige Klassen und Territorialitätsprinzip789
c) Das Projekt Partnersprache - Alternative zum Projekt "Frühenglisch" ?789
4.2. Die Schulsprache in der Mittelschule791
4.2.1. Der Grundsatz der Zweisprachigkeit791
4.2.2. Sprachlich-kulturelle Unterrichtsgestaltung: Das Prinzip des Vorrangs der eigenen Sprache und Kultur und das Prinzip der Kenntnis der anderen Sprache und Kultur792
4.2.3. Der Begriff der "zweiten" und "dritten Landessprache"792
4.3. Die Sprachenordnung der Universität793
4.3.1. Die "schweizerische zweisprachige Universität Freiburg"793
4.3.2. Die Drittsprachenregelung des Universitätsgesetzes und ihre Vereinbarkeit mit dem Territorialitätsprinzip795
4.3.3. Das Prinzip des angemessenen sprachlichen Gleichgewichts796
4.4. Die Sprache in der Berufsausbildung797
4.4.1. Lehrerausbildung797
4.4.2. Ausbildungsgänge in Technik und Verwaltung797
4.4.3. Anwaltsberuf und Notariat798
5. Die Gerichtssprache798
5.1. Die Sprache im Zivi/verfahren798
5.1.1. Territoriale Grundregeln798
5.1.2. Der Fall X (1992)802
5.2. Die Sprache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren804
5.3. Die Sprache im Strafverfahren804
5.3.1. Altes Recht und Übergangsregelung804
a) Eindämmung des "Dialekts" (1991)806
b) Der Fall X (1994)807
c) Der Fall Noth (1995)809
5.3.2. Das neue Recht812
a) Verfahrenssprache812
aa) Grundregelung812
bb) "Besondere Fälle" (Saanebezirk, Jaun)814
cc) Derogation816
b) Übersetzung816
c) Der Fall X (1999)818
6. Die Sprache der Gesetzgebung821
6.1. Gesetzesberatungen821
6.2. Parlamentsprotokolle und andere parlamentarische Akte821
6.3. Gesetze und Rechtsverordnungen822
6.4. Initiativbegehren824
6.5. Abstimmungs- und Wahlunterlagen825
7. Repräsentation827
7.1. Die sprachliche Zusammensetzung der Staatsorgane827
7.1.1 . Die grundsätzliche Verpflichtung zur zweisprachigen Organisation827
7.1.2 . Zuschnitt der Wahlkreise und Zusammensetzung des Parlaments827
7.1.3. Die sprachfunktionale Berücksichtigung der deutschsprachigen Minderheit im Staatsrat828
7.2. Kommunale Formen der Repräsentation829
7.3. Die Repräsentation im Schulbereich830
7.3.1. Die Berücksichtigung der "Sprachgemeinschaften" im Erziehungsrat830
7.3.2. Die Untergliederung des Lehrerseminars in Sprachabteilungen831
7.4. Die Repräsentation in der Recbtsprecbung475831
7.4.1. Die obligatorische Vertretung der deutschen Sprache am Kantonsgericht831
7.4.2. Die "angemessene Vertretung" der beiden Amtssprachen am Verwaltungsgericht832
7.5. Die Repräsentation der kantonalen Minderheit im Ständerat833
Kapitel 11: Die deutschsprachige Minderheit im Kanton Wallis834
1. Typologie834
1.1. Die Zwei- bzw. Dreiteilung in Sprachräume: Ober-, Mittel- und Niederwallis834
1.1.1 . Die weitgehende sprachliche Homogenität der Bezirke835
1.1.2. Die sprachliche Regionalisierung837
1.2. Die Sprachenfrage in der historischen Entwicklung840
1.2.1. Der Bedeutungsverlust des Oberwallis und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Sprachgruppen840
1.2.2. Katholizismus und politischer Konservatismus als traditionelle "Verstärker" der alemannischen Kultur843
1.2.3. Verfassungsgeschichtliche Aspekte der Zweisprachigkeit844
1.3. Die Stellung der deutschsprachigen Minderheitim Spiegel der Vereinigungen und Parteien846
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit849
2.1. Der Sprachenartikel 12 der Kantonsverfassung849
2.1.1. Die offizielle Zweisprachigkeit850
2.1.2. Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Sprachen und das Prinzip der sprachlichen Territorialität850
2.1.3. Das individuelle Sprachenrecht851
2.1.4. Der Fall X c/A., Öffentliches Amt des Kantons Wallis und Kreisgericht Oberwallis (1988)852
2.2. Ausgewählte Fragestellungen853
2.2.1. Die deutschsprachigen Schulen im francophonen Sierre (Siders)853
2.2.2. Spuren der Zweisprachigkeit in der Kantonshauptstadt Sion (Sitten)856
3. Die Sprache der Verwaltung857
3.1. Das Prinzip der Empfängersprache857
3.1.1. Überlieferte Praxis857
3.1.2. Die Subsidiarität des Territorialitätsprinzips858
3.2. Die Regionalisierung der Zentralbehörden859
3.3. Sprachformbestimmungen859
3.3.1. Die Zweisprachigkeit der Beschlüsse und Berichte des Staatsrats859
3.3.2. Das Prinzip der Einsprachigkeit im Registerrecht860
a) Zivilstandsregister860
b) Handelsregister860
c) Grundbuch861
3.4. Die No menklatu r der Gemein de- und Lokalnamen861
4. Die Schulsprache862
4.1. Kindergärten: Regionale Lösung im interkantonalen Verbund862
4.2. Das öffentliche Unterrichtswesen862
4.2.1. Regionale Territorialität und kommunale Abweichungen862
4.2.2. Der Schulortwechsel aus sprachlichen Gründen864
4.2.3. Erste und zweite Sprache im konzeptionellen Rahmen der Zweisprachigkeit865
a) Die Förderung der allgemeinen Zweisprachigkeit865
b) Die zweite Landessprache als Unterrichtsfach in der Primarstufe866
c) Die zweite Sprache in den Gymnasien867
d) Die "ausgewogene" Verwendung beider Sprachen in der Fachhochschule868
e) Immersionsregelungen868
f) Die Fiktion der Muttersprache - ein Verstoß gegen Bundesrecht?869
4.3. Die Sprache in derBerufsausbildung871
4.3.1. Die Verbundlösung871
4.3.2. Verweisung auf die Chancengleichheit872
4.3.3. Das "kombinierte" System872
4.3.4. Die freie Sprachenwahl873
5. Die Gerichtssprache874
5.1. Die Grundregelung: Sprachenwahl der Parteien und Sprachenbindung der Justiz874
5.2. Traditionell anerkannte und geregelte Ausnahmen875
5.2.1. Ausnahmen zugunsten des rechtlichen Gehör s875
5.2.2. Ausnahmen im Interesse einer einheitlichen Verfahrenssprache876
5.2.3. Ausnahmen zugunsten von Personen fremder Staatsangehörigkeit877
5.3. Spezielle Regelungen878
5.3.1. Sprachenwahl der Parteien und strenge Bindung der Justiz im Strafverfahren878
5.3.2. "Territorialisierung" des Sprachgebrauchs der Parteien im Zivilverfahren und in der Verwaltungsrechtspflege879
5.4. Abordnung und Zuweisung von Richtern aus sprachlichen Gründen880
6. Die Sprache der Gesetzgebung881
6.1. Die Sprache im Grossen Rat: Das "helvetische Prinzip"881
6.2. Die Gesetzessprache: Sprachliche Abgleichung im frühen Verfahrensstadium883
7. Repräsentation883
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen im Parlament883
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen in Regierung und Verwaltung885
7.2.1. Das System der abgesenkten Mindestpräsenz im Staatsrat885
7.2.2. Sprachliche Repräsentationsmuster in der Verwaltung886
a) Die "Organisation bicephale"887
b) "Alternance linguistique" und "turnus linguistique"889
7.3. Repräsentation im Schul- und Ausbildungsbereich889
7.3.1. Das Prinzip der "gebührenden Berücksichtigung"889
7.3.2. Das Prinzip des Vertretenseins890
7.4. Repräsentation in der Rechtsprechung891
7.4.1. Die Regionalisierung der Instanzen891
7.4.2. Die Vertretung der Sprachgruppen am Kantonsgericht892
a) Anknüpfung an die Muttersp rache892
b) Die repräsent ative Wirkung von Sprachkenntni sbest immungen892
aa) Art. 62 Abs. 2 KV892
bb) Der Fall X und andere gegen Grosser Rat des Kantons Wallis (1982)893
7.5. Die Vertretung der wallisischen Sprachgruppen in eidgenössischen Institutionen897
Kapitel 12: Das dreisprachige Graubünden899
1. Typologie899
1.1. Die Sprachräume Graubündens899
1.1.1. Die Verdrängung des Romanischen durch das Deutsche: Das "traditionell romanische" Sprachgebiet im Prozeß der Insulierung901
1.1.2. Stärkung des Italienischen durch Zuwanderung von außen903
1.2. Das historische Prestigegefälle zwischen den Sprachen in seinen Auswirkungen auf die Gegenwart903
1.3. Sprachliche Minderheiten904
1.3.1. Die rätoromanische Sprachgruppe - eine existenzbedrohte Minderheit904
a) Sprachliche Zersplitterung und Zweisprachigkeit905
b) Die Entwicklung der rätoromanischen Sprachkultur907
c) Die Rätoromanen - ein autochthones Volk?914
d) Das "ältere Recht" als normatives Kriterium einer Quantite considerable916
1.3.2. Die italienische Sprachgruppe917
1.3.3. Die wallisische Mundartgruppe - eine mundartliche Minderheit innerhalb der Mehrheit918
1.4. Die Sprachgruppen im Spiegel ihrer Vereinigungen920
1.4.1. Lia Rumantscha/ Ligia Romontscha920
1.4.2. Pro Grigioni Italiano921
1.4.3. Walservereinigung Graubünden922
2. Das rechtliche Regime der Dreisprachigkeit922
2.1. Der Sprachenartikel der Kantonsverfassung922
2.1.1. Die gleichberechtigte Stellung der drei Landessprachen922
a) Recht und Wirklichkeit924
b) Bedeutung und Status der Landessprachen in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung924
2.1.2. Die Garantiefunktion des Sprachenartikels: Der Erhalt des Rätoromanischen als kantonale und bundesrechtliche Verfassungspflicht930
2.1.3. Was ist "Rätoromanisch"? - Zur Bestimmung der rechtlich maßgeblichen Varietät932
2.1.4. Auswirkungen der neuen Kantonsverfassung auf das Bündner Sprachenrecht938
2.2. Die territoriale Grundordnung der Sprachen941
2.2.1. Die Kompetenz zur sprachlichen Ausscheidung als Bestandteil der Gemeindeautonomie942
2.2.2. Die sprachliche Verfassung der Gemeinden und Kreise945
2.2.3. Die "Bürgergemeinde" - ein Schutzinstrument gegen fremdsprachige Zuwanderung?946
2.2.4. Die Erstreckung des Territorialitätsprinzips auf privatrechtliche Beziehungen946
2.3. Kommunaler Sprachenschutz947
2.3.1. Das Rätoromanische als "Fassade"947
2.3.2. Die Rechtsprechung zu den Außenaufschriften948
a) Der Fall Treuhand B. Scuol AG (1985)948
b) Der Fall Bar Amici (1990)950
c) Der Fall ,Zürich' Versicherungs-Gesellschaft (1991/92)954
3. Die Sprache der Verwaltung957
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden957
3.2. Sprachformbestimmungen957
3.2.1. Zivilstandsregister957
3.2.2. Handelsregister958
3.2.3. Grundbuchwesen959
3.3. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen959
4. Die Unterrichtssprache959
4.1. Mundartgebrauch und sprachliche Assimilation im Kindergarten959
4.2. Schulsprachenrecht961
4.2.1. Die territoriale Grundregelung961
4.2.2. Der sprachlich begründete Schulbesuch in der Nachbargemeinde963
a) Dispens und Kostenfolge963
b) Der Fall Derungs (1974)964
4.2.3. Die Sprachförderungspflicht968
4.2.4. Die Vermittlung der anderen Landessprachen970
a) Ein Blick in die Vergangenheit: Deutsch als "lingua franca"970
b) Das "Zweitsprachenkonzept" der Primarstufe970
c) Das Immersionsmodell von Samedan: Rettung oder Gefährdung der romanischen Schule?973
4.2.5. Englisch als zweite obligatorische Fremdsprache in der Oberstufe975
4.2.6. Zweisprachige Maturität976
4.2.7. Organisatorischer Minderheitenschutz: Die Talschaftssekundarschulen im italienischen Sprachgebiet977
4.2.8. Der Grundsatz der Rücksichtnahme978
4.2.9. Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip für Privatschulen980
4.3. Berufliche Bildung980
4.3.1. Das Sprachenmodell der Churer Frauenschule: Verwendung der eigenen Sprache - Verstehen der fremden Sprache980
4.3.2. Das kantonale Lehrerseminar: Italienische und romanische Abteilungen981
4.3.3. Die Landwirtschaftsschule: Rücksichtnahme auf die Dreisprachigkeit und Vorrang der deutschen Sprache982
5. Die Gerichtssprache983
5.1. Anknüpfung an die Zuständigkeitsordnung im Zivilprozeß983
5.1.1. Der Albula-Fall (1982)983
5.1.2. Sonstige Sprachregelungen988
5.2. Die Geltung der Landessprachen im Strafprozeß988
5.2.1. Sprachregelungen der Strafprozessordnung988
5.2.2. Die Uneinheitlichkeit von Verfahrenssprache und Urteilssprache: Der Fall S. (1979)990
5.3. Der Vorrang der deutschen Sprache vor Gerichten mit kantonsweiter Zuständigkeit993
5.3.1. Kantonsgericht993
5.3.2. Verwaltungsgericht995
5.3.3. Der Fall Stampa (1999)995
6. Die Sprache der Gesetzgebung997
6.1. Die Sprache im Grossen Rat997
6.2. Abstimmungs- und Wahlunterlagen998
6.3. Gesetzestexte und Rechtsverordnungen1000
6.3.1. Amtliche Gesetzessammlung und Bündner Rechtsbuch: Von der Maßgeblichkeit des Deutschen zur Dreisprachigkcit1000
7. Repräsentation1002
7.1. Der Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung1003
7.2. Quotenregelungen in der Kommunalve rwaltung1003
7.3. Die sprachlich offene Zusammensetzung der Kantonsregierung1004
Kapitel 13: Der italienischsprachige* Kanton Tessin1005
1. Typologie1005
1.1. Das Tessin zwischen Italien und der Schweiz: Kulturelle Nähe und politische Bindung1005
1.2. ltalianita und Katholizität1005
1.3. Vordringen des Standarditalienischen und Rückgang der Tessiner Mundart1007
1.4. Die sprachliche Zusammensetzung in der historischen Entwicklung1007
1.4.1. Von der römischen Schweiz bis zum Kanton Tessin1007
1.4.2. Die Bedrohung der italienischen Sprache und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert1010
2. Der rechtliche Schutz der Italianita1016
2.1. Verf assungsgeschichtliche Entwicklung1016
2.2. Die Verfassung von 1997: Selbstbeschreibung als Schweizer Kanton italienischer Sprache und Kultur1017
2.3. Ausnahmen von der exklusiven Geltung der italienischen Sprache: Die Gemeinde Bosco Gurin1019
2.4. Der Begriff der "italienischen Schweiz" (Svizzera italiana)1021
2.5. Italienisch im Einbürgerungsverfahren1022
3. Die Sprache der Verwaltung1023
3.1. Staatsrat und nachgeordnete Behörden1023
3.2. Verwaltungsverfahren1024
3.3. Öffentliche Urkunden1024
3.4. Register1026
3.4.1. Grundbuch1026
3.4.2. Zivilstandsregister1027
3.4.3. Handelsregister1027
3.5. Nomenklatur1028
3.5.1. Der Fall Zähringer (1932)1028
3.5.2. Das Gesetz über die Reklameschilder und Aufschriften von 19541034
4. Die Sprache in Bildung und Kultur1036
4.1. Schulen1036
4.1.1. Die Schulsprache ist italienisch1036
4.1.2. Die Integration fremdsprachiger Kinder1037
4.1.3. Privatschulen: Von der rigiden zur abgemilderten Italienisierung1038
4.2. Die Uniuersits della Svizzera italiana1040
4.3. Berufsbildung1042
4.4. Kulturforderung1042
5. Die Gerichtssprache1043
5.1. Zivilprozeß1043
5.1.1. Verfahrenssprache: It alienisch mit Ausnahmen1043
5.1.2. Urkunden: Privilegierung der anderen Landessprachen1046
5.2. Strafprozeß1047
5.2.1. Übersetzungsregelung zugunsten strafverfolgter Personen1047
5.2.2. Das Verbot des "exzessiven Formalismus": Der Fall X contro Procuratore pubblico della giurisdizione sottocenerina (1976)1048
5.3. Ordnungswidrigkeitenverfahren: Der Fall H. (1986)1050
5.4. Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht1053
5.5. Sprachvorgaben für die Anwaltschaft1053
Teil III Ergebnisse der Untersuchung und Einordnung in den internationalen Rahmen1055
Kapitel 14: Prinzipien und Entwicklungslinien von Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Recht1055
1. Das Konzept der innerstaatlichen Rechtsvergleichung1055
2. Regelung der Sprachenfrage durch staatliches Recht?1056
2.1. Die Kultur der praktischen Verständigung1056
2.2. Kodifikation des Sprachenrechts durch Sprachengesetze?1058
3. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse der Normen des spezifischen Sprachenrechts1060
3.1. Begriffe und Konzepte: Sprachen, Sprachgruppen, Minderheiten1060
3.1.1. Das Fehlen von Legaldefinitionen1060
3.1.2. Der Umgang mit Mundarten: Gegenstand von Pflege und Bekämpfung1061
3.1.3. Der Umgang mit nicht-standardisierten und zersplitterten Idiomen1064
3.2. Verfassungsrecht1066
3.2.1. Der allgemeine Sprachenartikel: Integrative und exklusive Anerkennung von Sprachen1066
3.2.2. Der Grundsatz der Gleichstellung der Sprachen1067
3.2.3. Verfassungsbestimmungen über die Sprachengeltung bei obersten Gerichten1067
3.2.4. Entnationalisierung des Sprachenartikels1068
3.2.5. Differenzierung und Systematisierung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts1068
3.3. Das Amtssprachenrecht1070
3.3.1. Die Gleichheit der Amtssprachen und die Figur der "Teilamtssprache"1070
3.3.2. Die Figur der "Quasi-Amtssprache"1071
3.3.3. Sprachregelungen für den behördeninternen Bereich: "Arbeitssprachen", "Dienstsprachen" und "helvetisches Prinzip"1071
3.3.4. Das Prinzip der Örtlichkeit im zwischenbehördlichen Verkehr1072
3.3.5. Prinzipien der Sprachengeltung im Außenverkehr bei mehrsprachigen Institutionen1073
a) Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache1073
b) Die Bindung der höheren Instanzen an die Sprache des Ausgangsbescheids1074
c) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der geltenden Sprache1074
d) Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (z.B. Englisch) zu verwenden1074
3.3.6. Die Maßgeblichkcit der örtlichen Sprachengeltung für dezentrale Bundesbehörden1075
3.4. Das Registersprachenrecht1075
3.4.1. Zivilstandsregister1076
3.4.2. Grundbuch1078
3.4.3. Handelsregister1079
3.4.4. Der allmähliche Übergang vom Prinzip der strikten Einsprachigkeit zum sprachlichen Territorialitätsprinzip1080
3.5. Die Nomenklatur der Ortsnamen: Zentrale Nomenklaturkommissionen und Geltung des Prinzips der Geschichtlichkeit1081
3.6. Die Außendarstellung öffentlicher Einrichtungen Anwendungsfeldfürdie identitätsprägende Funktion der Landessprachen1084
3.7. Die Außenaufschriften privater Einrichtungen - Verteidigung sprachlicherMinderheiten im Straßenbild1084
3.8. Das Schulsprachenrecht1086
3.8.1. Der besondere Schutz der Sprachenfreiheit im Bereich der Unterrichtssprache1086
3.8.2. Kriterien für die Bestimmung der Schulsprache (Unterrichtssprache) im mehrsprachigen Kanton: Bemühungen um eine Mäßigung des Territorialitätsprinzips1087
3.8.3. Der sprachbedingte Schulortwechsel1089
3.8.4. Die Integration fremdsprachiger Kinder1093
3.8.5. Immersion und "Frühsensibilisierung"1094
3.8.6. Die Rolle der Landessprachen im fremdsprachlichen Unterricht: Prinzip der Priorität der Landessprachen?1096
3.9. Das Schulsprachenrecht der Privatschulen: Scharfe Regulierung und freies Gewährenlassen1098
3.10. Universitätssprachenrecht und Wissenschaftsfreiheit1100
3.11. Das Gerichtssprachenrecht1102
3.11.1. Territoriale Grundregelungen1103
a) Die Anknüpfung an die Sprachengeltung der Bezirke und ihre Ausnahmen1103
b) Das Prinzip der Kantonsteilbildung1104
3.11.2 . Zivilprozeß1105
a) Das geltende Recht im Überblick1105
b) Prinzip der Beklagtensprache oder Prinzip der Sprachenwahl im mehrsprachigen Gerichtsbezirk?1107
c) Das Prinzip der Ausgangssprache1107
3.11.3. Strafprozeß1108
a) Das geltende Recht im Überblick1108
aa) Bestimmung der Verfahrens sprache1108
bb) Übersetzungsregelungen1110
b) Das Prinzip der Beschuldigtensprache im mehrsprachigen Gerichtsbezirk1111
c) Das Prinzip der Einzigkeit der Verfahrenssprache und seine Durchbrechungen1112
3.11.4. Verwaltungsprozeß: Maßgeblichkeit der Amtssprache am Ausgangsort oder "Amtssprache der Person"1113
3.11.5. Das Verbot des exzessiven Formalismus1114
3.11.6. Tendenzen und Ergebnisse1115
3.12. Der Sprachgebrauch der Staatsleitung1116
3.12.1. Das "Prinzip der Nicht-Regelung"1116
3.12.2. Das "helvetische Prinzip"1116
3.13. Sprachenrecht in der Gesetzgebung1118
3.13.1. Die Schaffung mehrsprachiger Normtexte1118
a) Entwicklungsgeschichte der mehrsprachigen Gesetzgebung: "Ursprache" und Übersetzung1118
b) Das geltende Recht im Überblick: Simultane Redaktionierung und gleiche Authentizität1119
c) Das Prinzip der "schöpferischen" Übereinstimmung der Sprachfassungen1121
3.13.2. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte1122
3.13.3. Publikation: Tendenz zur formalen Gleichstellung und Sonderstatu s für Kleinstsprachen1123
3.14. Repräsentation der Sprachgruppen1125
3.14.1. Parlament: Das Prinzip der Nichtregelung1125
3.14.2. Regierung1127
a) Das geltende Recht im Überblick1127
b) Nichtregelung, garant ierte Mindestrepräsentanz und faktische Überrepräsentation1129
3.14.3. Verwaltung einschließlich Erziehungskommissionen1130
a) Das Recht im Überblick1130
b) Disparate Praktiken und Regulierung1132
c) Quoten- und Vorzugsregelungen: Zur Zulässigkeit der "Sprachenquote"1132
3.14.4. Repräsentation und rechtliches Gehör in der Justiz1135
3.14.5. Sprachkenntnisbestimmungen - organisationsrechtliches Fundament der Mehrsprachigkeit, Garanten des rechtlichen Gehörs oder abgeschwächte Form der Repräsentation?1137
3.14.6. Vertretung der kantonalen Sprachgruppen in Bundesgremien1139
3.15. Autonomie und Selbstbestimmung1140
3.15.1. Sonderfall Jura und Berner Jura1140
a) Die "Abstimmungskaskade" zur Schaffung des neuen Kantons Jura und ihre Folgeprobleme1140
b) Die Institutionalisierung des Dialogs1141
c) Die Paritätische Kommission für den Berner Jura - eine innerkantonale autonome Körperschaft1142
3.15.2. "Kollektive Rechte"?1143
3.15.3. Separatistische Vereinigungen1143
3.16. Medien, Film, Kulturfärderung1144
3.16.1. Medienrecht1144
3.16.2. Filmrecht1146
3.16.3. Kulturförderung1146
4. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse des allgemeinen Sprachenrechts1148
4.1. Zwecksetzende Fundamentalprinzipien1148
4.1.1. Der Sprachfrieden als "klassisches" Fundamentalprinzip1148
4.1.2. Die "variable Vielsprachigkeit" der Schweiz: Viersprachigkeit, Dreisprachigkeit und Zweisprachigkeit1150
4.1.3. Die Gleichheit der Sprachen: Formale oder materielle Gleichheit?1151
4.2. Das Territorialitätsprinzip1152
4.2.1. Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen - der Bauplan der sprachlichen Territorialität1152
4.2.2. Die Anerkennung von Sprachen als Amtssprachen1153
a) Sprachliche Ausscheidung1153
b) Die Stabilisierung der Sprachengeltung durch normative Kriterien für den Wechsel VOn der Ein- zur Mehrsprachigkeit1153
c) Die "faktische" oder "inkonsequente" Mehrsprachigkeit - ein inoffizielles Übergangsregime1155
d) Die konsentierte Sprachengeltung1155
4.2.3. Von der Pflicht zur sprachlichen "Assimilierung" zur "Integration"1156
4.2.4. Die Sprachengeltung im öffentlichen und privaten Bereich : Das "sphärenbezogene" Territorialitätsprinzip1158
4.2.5. Individualschützender Charakter des Territorialitätsprinzips?1159
4.2.6. Schutzpflichten?1160
4.2.7. Die nicht-reziproke Anwendung1161
4.3. Die Sprachenfreiheit1161
4.4. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit als Grundmechanismus des schweizerischen Sprachenrechts1162
4.5. Neuere Entwicklungen1164
4.5.1. Verständigungsklauseln1164
4.5.2. Die Entwicklung des Minderheitenbegriffs in der Schweiz: Von der Ablehnung über die "historische Minderheit" zur verfassungsrechtlich verankerten "angestammten Minderheit"1164
4.5.3. Zur ausdrücklichen Verankerung der Sprachenfreiheit1166
5. Die Relativität des Sprachenrechts1167
5.1. Signifikante Unterschiede im Sprachenrecht der Kantone1167
5.1.1. Bern/ Jura1168
5.1.2. Freiburg1169
5.1.3. Wallis1170
5.1.4. Graubünden1171
5.1.5. Tessin1171
5.2. Faktoren der Relativität1172
5.2.1. Der Gliedstaat als "Reservat" relativer Mehrheiten: Minderheitenschutz durch bundesstaatliche Strukturen1172
5.2.2. Der Zustand der einzelnen Sprachen1173
a) Das Problem der Kleinstsprache1173
b) Der Spezialfall der verdrängten oder existenzbedrohten Sprache1174
c) Die unterschiedliche Bereitschaft der Sprachgruppen, Fremdsprachen zu erlernen1174
5.2.3. Der Zustand der Sprachgrenze1175
a) Die Labilität der Sprachgrenze1175
b) Die Erfahrung des Sprachenwechsels1175
c) Der Grad an Homogenität: Ist die klare Trennung oder die Verzahnung der Sprachgebiete durch Mischgebiete für den Sprachfrieden vorteilhafter?1176
Kapitel 15: Die internationale Rolle der Schweiz und ihr Modellcharakter für Europa1177
1. Das außenpolitische Konzept der Schweiz1177
1.1. Internationale Sonderrolle und humanitäres Engagement1177
1.2. Die traditionelle Haltung der Schweiz zum Minderheitenschutz1181
1.3. Die Beziehungen der schweizerischen Sprachgruppen zum Ausland unter besonderer Berücksichtigung der institutionalisierten Francophonie1182
1.3.1. Die Schweiz als Mitglied der Organisation Internationale de la Francophonie1182
1.3.2. Die Sprachgruppen der Schweiz als "Außengruppen" der Völker Deutschlands, Frankreichs und Italiens?1184
2. Die Schweiz als Vertragsstaat internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Minderheiten1185
2.1. Bedeutung und Rang völkerrechtlicher Verträge im schweizerischen Recht1185
2.1.1. Unspezifität und Übergesetzesrang der EMRK1185
2.1.2. Begrenzte Spezifität und beschränkte unmittelbare Anwendbarkeit des IPBPR1187
2.2. Die Vorbehaltspraxis der Schweiz zu r Garantie der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers im Strafverfahren1187
2.2.1. Die auslegende Erklärung zu Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK1187
a) Zustandekommen und Begründung1187
b) Kritik und Rückzug1189
c) Der Entscheid des Bundesgerichts im Fall X (2001): Unwirksamkeit der auslegenden Erklärung vor dem Rückzug1192
d) Ist das Recht auf unentgeltliche Übersetzung dem mehrsprachigen Staat unzumutbar?1193
2.2.2. Der Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 3 lit. f IPBPR1195
2.2.3. Der Vorbehalt zu Art. 40 Kinderschutzkonvention1197
2.3. Sprachliche Aspekte des Rechts auf ein faires Straf- bz w. Zivilverfahren (Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, Art. 14 IPBPR )1198
2.4. Die Verteidigung sprachlich-kultureller Vielfalt im Rundfunk und die Anforderungen der EMRK: Der Fall Demuth (2002)1199
2.5. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz und internationales Sprachenrecht1199
2.5.1. Einzelbestimmungen aus menschenrechtliehen Instrumenten1199
a) Art. 19,26,27 IPBPR: Freiheitsschutz statt Minderheitenschutz für die Angehörigen bloß "regionaler Minderheiten"1199
b) Art. 13 IPWSR1203
c) Art. 30 Kinderschutzkonvention1204
2.5.2. Spezifisch minderh eitenschützende Dokumente1205
a) Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigun g jeder Form von Rassendiskriminierung1205
b) Der KSZE-/ OSZE-Prozeß1206
c) Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen1207
aa) Der erste Schritt: Rätoromanisch und Italienisch als "weniger verbreitete Sprachen"1207
bb) Der zweite Schritt: Die Anerkennung von Jenisch als nicht territorial gebundener Sprache1213
d) Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten: KlarsteIlung eines "relativen" Minderheitenbegriffs für die Schweiz1214
2.5.3. Spezielles internationales Sprachenrecht1219
a) Das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Zivilstandsregistern1219
b) Art. 63 Abs. 1 Satz 1 des TRIPS-Abkommens - "übersehenes" Sprachenrecht?1220
c) Art. 20bis des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit: Der Fall Boggi (1983)1220
3. Der Beitrag des schweizerischen Sprachenrechts zur Entwicklung des Völkerrechts1222
3.1. Schweizerische Staatenpraxis und internationaler Minderheitenschutz: Impulsgebung oder konzeptioneller Sonderweg?1222
3.1.1. Die Definition der "Minderheit" im schweizerischen und im internationalen Recht1222
a) Strittige Elemente1222
b) Notwendigkeit der Kategorisierung und Typenbildung im Minderheitenrecht1225
c) Schließt die Eigenschaft als (Teil-)Staatsvolk den Minderheitenschutz aus?1227
d) Der Schutz "regionaler" (relativer) Minderheiten1229
3.1.2. Zur Vereinbarkeit der assimilierenden Wirkung des Territorialitätsprinzips mit Völkerrecht1231
3.2. Die Bedeutung der Bildung des Kantons Jura für das Selbstbestimmungsrecht der Völke r1233
4. Schweizerisches Sprachenrecht in der Rechtsvergleichung1236
4.1. DasSpannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit alsprägendes Strukturmerkmal1236
4.2. Die Schweiz im Vergleich mit Spanien, Italien, Österreich und den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien: Typenverschiedenheit wegen fehlender Exklusivität der regional geltenden Minderheitensprachen1239
4.3. Canada und Schweiz: Strukturähnlichkeiten im Recht - Verschiedenheit der Situation1241
4.4. Belgien und Schweiz im Vergleich1243
4.4.1. Die belgisehe Sprachenordnung1243
4.4.2. Der Belgisehe Sprachenfall (1968) und seine Auswirkungen auf die Schweiz1244
5. Schweizerische Sprachenordnung und Europarecht1247
5.1. Das institutionelle Sprachenrecht v on Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union1248
5.1.1. Die Vertragssprachen1248
5.1.2. Die Amts- und Arbeitssprachen der Union1249
5.2. Die Kommunikation mit den Unionsangehörigen1254
5.3. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte: "Authentizität vor Territorialität"1256
5.4. Spezielles Sprachenrecht der Europäischen Gemeinschaft1258
5.4.1. Sprache als Gegenstand der Integration: Vom Verbraucherschutz zum Europäischen Patent1258
5.4.2. Etikettierung von Lebensmitteln in einer "leicht verständlichenSprache": Die Fälle Piageme I (1991), 11 (1995), Goerres (1998) und Casino France (2000)1259
5.5. Gemeinschaftsrecht und Sprachenrecht der Mitgliedstaaten1263
5.5.1. Gemeinschaftsrecht und Minderheitenschutz1263
a) Die Fälle Mutsch (1985), Bickel (1998) und Angonese (2000)1264
b) Der Fall Groener (1989)1267
5.5.2. Fernsehen ohne Sprachgrenzen: Der Fall Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien (1996)1268
6. Modell Schweiz?1271
6.1. Modellzuschreibungen in der geschichtlichen Entwicklung1271
6.2. Das schweiz erische Selbstverständnis1272
6.2.1. Das "Musterknabensyndrom"1273
6.2.2. Die Einzigartigkeitshypothese1274
6.2.3 . Die Übernahme der Vorbildrolle durch die politische Leitung1275
6.3. Modellhafte Strukturen1278
6.3.1. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit1279
6.3.2. Bundesstaatlichkeit und Sprachenfrage1280
a) Die dritte Dimension1280
b) Das schweizerische Konzept der Dämpfung sprachnationaler Tendenzen durch föderale Strukturen1281
c) Der Beitrag föderaler Strukturen zur Behauptung sprachlicher Identität1283
aa) Die Sprachordnungskompetenz der Kantone1284
bb) Die Ausführungszuständigkeit der Gliedstaaten1284
cc) Repräsentativer Föderalismus1285
6.3.3. Referendumsdemokratie1286
6.3.4. Neutralität nach außen1286
7. "Verschweizerung" Europas?1287
Summary1292
The Concept of the Study1292
The Course of the Analysis1293
The Results Obtained from the Comparative Analysis1295
Switzerland as a Model State?1296
The European Union Perspective1297
Conclusion1298
Quellen1299
I. Literatur11299
II. Rechtsprechung21324
III. Dokumente und Berichte (Auswahl)1330
IV. Informationsquellen1333
Stichwortverzeichnis*1335

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