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Steuerbescheide in der Praxis

Änderungen und Festsetzungsfristen

AutorGerrit Windhorst, Karin Thomas
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl285 Seiten
ISBN9783834995728
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis42,99 EUR
Das Werk erläutert die Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und gibt mit zahlreichen Beispielen und Checklisten dem Berater ausführliche Informationen für die erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Es gibt zudem einen praxisnahen Überblick über den Bereich der Festsetzungsfristen.


Diplom-Finanzwirtin(FH) Karin Thomas arbeitet in der Landesfinanzschule beim Senator für Finanzen in Bremen. Sie hat langjährige Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung. Gerrit Windhorst ist ebenfalls Diplom-Finanzwirt(FH) und kennt die Praxis aus der Sicht der Rechtsbehelfsstelle beim Finanzamt Bremen-Ost.

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Leseprobe
§ 1 Verwaltungsakte – §§ 118 ff . AO (S. 21)

A. Allgemeines zu Verwaltungsakten

Aufgabe der Finanzbehörden ist es, die einschlägigen Steuergesetze auf den Einzelfall anzuwenden und die Rechte und Pflichten der Beteiligten rechtsverbindlich festzustellen. Dies tun sie in Form von Verwaltungsakten. Verwaltungsakte werden in den Steuergesetzen oft als „Bescheid", manchmal auch als „Verfügung", „Beschluss" oder „Entscheidung" bezeichnet.

I. Begriff des Verwaltungsakts

Unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt i.S. der AO (auch als „Steuerverwaltungsakt" bezeichnet) vorliegt, ist in § 118 S. 1 AO beschrieben. Ein Steuerverwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde trifft, zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Fehlt es nur an einer dieser Voraussetzungen, liegt kein Verwaltungsakt i.S. der AO vor. Eine hoheitliche Maßnahme ist eine Willensäußerung eines Amtsträgers, eine verbindliche Entscheidung mit nach außen gerichteter Rechtswirkung zu treffen. Maßnahme i.d.S. ist jede Anordnung (Gebot oder Verbot), sonstige Rechtsgestaltung, Feststellung, Entscheidung sowie deren Versagung. Eine hoheitliche Maßnahme kann im Gegensatz zu einem Vertrag auch gegen den Willen des Betroffenen eintreten.

Beispiel:

Die Aufrechnungserklärung des Finanzamts mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt. Zwar liegt insoweit eine Maßnahme auf dem Gebiet des öff entlichen Rechts vor. Der anordnende – hoheitliche – Charakter einer Verwaltungsmaßnahme fehlt aber, es mangelt insoweit an einer hoheitlichen Maßnahme, da das Finanzamt zur Geltendmachung der A ufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis keine hoheitlichen Befugnisse benötigt. Sie könnten ihm keine weitergehende Rechtsposition verschaff en, als sie jedem Gläubiger, der zugleich Schuldner ist, nach den Vorschriften der §§ 387 ff . BGB zustehen.

Die Maßnahme muss von einer Behörde getroffen sein. Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 6 Abs. 1 AO). Im Bereich der Steuern ist dies meist das Finanzamt. Aber auch andere Behörden, wie z.B. oberste Finanzbehörden (Ministerien) oder Familienkassen, kommen in Betracht. Es kommt nicht darauf an, ob der für die Behörde handelnde Amtsträger sein verwaltungsinternes Zeichnungsrecht überschritten hat. Voraussetzung ist lediglich, dass die Maßnahme von einem Amtsträger getroffen wird, der befugt ist, für die Behörde zu handeln. Andernfalls liegt kein Verwaltungsakt, sondern ein sog. „Nichtakt" oder „Scheinverwaltungsakt" vor.

Ein Verwaltungsakt zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (zu der das Steuerrecht zählt) muss für einen bestimmten Betroffenen oder mehrere bestimmte Betroffene eine konkrete Rechtsfolge vorsehen. Die Maßnahme muss verbindlich sein und ggf. erzwungen werden können. Wer vom Verwaltungsakt betroffen ist, muss eindeutig feststehen. Allgemeine Verfügungen, z.B. Richtlinien, sind daher keine Verwaltungsakte, sondern Anweisungen für die Finanzbehörden.

Ein Verwaltungsakt kann jedoch auch dann vorliegen, wenn er keinen Einzelfall regelt, sondern sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. Es handelt sich dann um eine Allgemeinverfügung (§ 118 S. 2 AO).
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersichtsübersicht7
Abkürzungsverzeichnis17
Literaturverzeichnis19
Bearbeiterverzeichnis19
§ 1 Verwaltungsakte – §§ 118 ff . AO21
A. Allgemeines zu Verwaltungsakten21
I. Begriff des Verwaltungsakts21
II. Inhalt und Bestimmtheit des Verwaltungsakts23
III. Form des Verwaltungsakts24
IV. Nebenbestimmungen25
V. Begründung27
VI. Bekanntgabe28
VII. Zeitpunkt der Bekanntgabe31
VIII. Wirksamkeit32
IX. Nichtigkeit33
X. Sonstige fehlerhafte Verwaltungsakte35
B. Steuerbescheide37
C. Sonstige Verwaltungsakte39
D. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis39
I. Prüfschema zur Wirksamkeit und Fehlerhaftigkeit von Verwaltungsakten39
II. Was tun, wenn...40
§ 2 Festsetzungsfrist41
A. Rechtliche Grundlagen42
I. Beginn der Festsetzungsfrist42
1. Grundsatz nach § 170 Abs. 1 AO42
2. Anlaufhemmungen42
a) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO43
b) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 2 AO43
c) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO44
d) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 4 AO44
e) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 AO44
f) Anlaufhemmung nach § 181 Abs. 3 AO45
II. Dauer und Ende46
1. Grundsatz46
2. Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO)47
III. Ablaufhemmungen (§ 171 AO)48
1. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO)48
2. Offenbare Unrichtigkeit (§ 171 Abs. 2 AO)49
3. Antrag auf Steuerfestsetzung oder auf Aufhebung oder Änderung ( § 171 Abs. 3 AO)50
4. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3 a AO)51
5. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)53
6. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)57
7. Verfolgungsverjährung (§ 171 Abs. 7 AO)57
8. Vorläufige bzw. ausgesetzte Steuerfestsetzung ( § 171 Abs. 8 AO)58
9. Anzeigen des Steuerpflichtigen (§ 171 Abs. 9 AO)59
10. Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO)60
11. Fehlende gesetzliche Vertretung (§ 171 Abs. 11 AO)61
12. Steuerfestsetzung gegen einen Nachlass ( § 171 Abs. 12 AO)61
13. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)61
14. Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO)62
IV. Besonderheiten62
1. Ablaufhemmungen aus anderen Vorschriften62
2. Feststellung trotz Ablauf der Feststellungsfrist ( § 181 Abs. 5 AO)62
3. Wahrung der Festsetzungsfrist63
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis64
I. Für folgende Steuerbescheide gilt die Festsetzungsfrist ( keine abschließende Aufzählung)64
II. Checkliste zur Überprüfung der regulären Festsetzungsfrist64
III. Übersicht der Ablaufhemmungen gem. § 171 AO65
IV. Was tun, wenn ...66
§ 3 Allgemeines zu Änderungsvorschriften67
A. Rechtliche Grundlagen67
I. Allgemeines67
II. Bestandskraft67
III. Kleinbetragsverordnung68
IV. Zeitliche Grenze69
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis69
I. Übersicht über die wichtigsten Korrekturvorschriften und ihre Anwendbarkeit69
II. Schaubild zur formellen und materiellen Bestandskraft70
1. Endgültige Steuerfestsetzung70
2. Steuerfestesetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung70
§ 4 Offenbare Unrichtigkeit – § 129 AO71
A. Rechtliche Grundlagen71
I. Verwaltungsakt71
II. Rechen-, Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeit71
III. Fehler ist „beim Erlass“ unterlaufen72
1. Fehler des Finanzamtes72
2. Fehler des Steuerpflichtigen73
3. Steueranmeldungen74
IV. Zeitliche Begrenzung der Berichtigung74
V. Ermessen des Finanzamtes75
VI. Umfang der Berichtigung75
VII. Rechtsmittel75
B. Übersichten Schaubilder, Hinweise für die Praxis76
I. Schematische Darstellung der Berichtigungsvorschrift § 129 AO76
II. Beispiele für Fehler, die offenbare Unrichtigkeiten sind77
III. Was tun, wenn–78
§ 5 Rücknahme und Widerruf von sonstigen Verwaltungsakten – §§ 130, 131 AO80
A. Rechtliche Grundlagen80
I. Allgemeines80
II. Rechtswidrige und rechtmäßige Verwaltungsakte80
III. Begünstigende und nicht begünstigende ( belastende) Verwaltungsakte81
IV. Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts85
1. Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts85
2. Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsakts86
3. Zeitliche Grenze für die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte88
V. Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts89
1. Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts89
2. Widerruf eines rechtmäßigen, begünstigenden Verwaltungsakts90
3. Zeitliche Grenze für den Widerruf91
4. Späteres Wirksamwerden91
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis92
I. Überblick über die Änderungsmöglichkeiten von sonstigen Verwaltungsakten nach § § 130, 131 AO92
II. Übersicht über die Voraussetzungen, unter denen das Finanzamt einen begünstigenden Verwaltungsakt nach § § 130, 131 AO zurücknehmen bzw. widerrufen kann:92
III. Was tun, wenn...93
§ 6 Vorbehalt der Nachprüfung – § 164 AO94
A. Rechtliche Grundlagen94
I. Allgemeines94
II. Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung94
III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung95
IV. Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung97
V. Änderung eines Bescheides unter dem Vorbehalt der Nachprüfung98
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis99
I. Überblick über die Voraussetzungen einer Änderung nach § 164 Abs. 2 AO99
II. Was tun, wenn...100
§ 7 Vorläufige Steuerfestsetzung – § 165 AO101
A. Rechtliche Grundlagen101
I. Allgemeines101
II. Vorläufigkeitsgründe101
III. Grund und Umfang der Vorläufigkeit103
IV. Änderung einer vorläufig ergangenen Festsetzung105
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis106
I. Überblick über die Voraussetzungen einer Änderung nach § 165 Abs. 2 AO106
II. Was tun, wenn...106
§ 8 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden – § 172 AO107
A. Rechtliche Grundlagen107
I. Allgemeines107
II. Verbrauchsteuern108
III. Andere Steuern108
1. Änderung mit Zustimmung oder auf Antrag ( schlichte Änderung, Buchst. a)109
2. Sachlich unzuständige Behörde (Buchst. b)112
3. Unlautere Mittel (Buchst. c)113
4. Sonstige gesetzliche Änderungsmöglichkeit (Buchst. d)113
IV. Zurückweisung von Anträgen durch Allgemeinverfügung114
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis114
I. Schematische Darstellung der Korrekturvorschrift § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ( schlichte Änderung)114
II. Vergleich des Antrags auf schlichte Änderung mit dem Einspruch116
III. Nach der Bearbeitung des Antrags auf schlichte Änderung: Wie geht’s weiter?116
IV. Was tun, wenn...117
§ 9 Neue Tatsachen – § 173 AO118
A. Rechtliche Grundlagen118
I. Gemeinsame Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 AO119
1. Tatsachen oder Beweismittel119
2. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache121
3. Rechtserheblichkeit der Tatsache124
II. Voraussetzungen für eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen126
1. Änderung führt zu einer höheren Steuer126
2. Tatsachen oder Beweismittel127
3. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache127
4. Kein Ermittlungsfehler des Finanzamtes127
5. Rechtserheblichkeit der Tatsache128
6. Ergänzendes129
III. Voraussetzungen für eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO129
1. Änderung führt zu einer niedrigeren Steuer129
2. Tatsachen oder Beweismittel130
3. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache130
4. kein grobes Verschulden130
5. Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens135
6. Rechtserheblichkeit der Tatsache139
IV. Änderungssperre nach Außenprüfung139
V. Rechtsfolgen143
1. Änderungsumfang143
2. Verfahren143
VI. Rechtsmittel144
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis145
I. Kurzdarstellung des § 173 Abs. 1 AO145
II. Berechnungsschema zur Änderung von Umsatzsteuer- Schätzbescheiden gem. § 173 Abs. 1 AO146
III. Was tun, wenn...146
§ 10 Widerstreitende Steuerfestsetzungen – § 174 AO149
A. Rechtliche Grundlagen149
I. Allgemeines149
II. Widerstreitende Steuerfestsetzung zuungunsten des Steuerpfl ichtigen ( § 174 Abs. 1 AO)150
1. Allgemeines150
2. Ein bestimmter Sachverhalt152
3. Widersprüchliche Berücksichtigung in mehreren Bescheiden153
4. Berücksichtigung zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpfl ichtigen/ er155
5. Antrag156
6. Rechtsfolge157
III. Widerstreitende Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpfl ichtigen ( § 174 Abs. 2 AO)158
1. Allgemeines158
2. Ein bestimmter Sachverhalt158
3. Widersprüchliche Berücksichtigung in mehreren Steuerbescheiden159
4. Berücksichtigung zugunsten eines oder mehrerer Steuerpfl ichtigen/ er159
5. Widerstreitende Steuerfestsetzung muss auf Verursachung durch den Steuerpfl ichtigen zurückgehen159
6. Rechtsfolge160
IV. Negativer Widerstreit (§ 174 Abs. 3 AO)162
1. Allgemeines162
2. Ein bestimmter Sachverhalt162
3. Nichtberücksichtigung162
4. Annahme, dass Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei162
5. Erkennbarkeit164
6. Annahme stellt sich später als unrichtig heraus165
7. Rechtsfolge165
V. Durch Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen ausgelöster Widerstreit ( § 174 Abs. 4 AO)167
1. Allgemeines167
2. Fehlerhafte Steuerfestsetzungen168
3. Ein bestimmter Sachverhalt168
4. Aufgrund irriger Beurteilung170
5. Aufhebung/Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten172
6. Rechtsfolge173
VI. Änderung nach § 174 Abs. 4 AO bei einem Dritten ( § 174 Abs. 5 AO)176
1. Allgemeines176
2. Dritter i.S.d. § 174 Abs. 5 AO176
3. Beteiligung des Dritten177
VII. Rechtsmittel179
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis180
I. Schaubild zur positiven widerstreitenden Steuerfestsetzungen180
II. Schaubild zur negativ widerstreitenden Steuerfestsetzung gem. § 174 Abs. 3 AO181
III. Schaubild zur Änderung nach § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO182
IV. Was tun, wenn...183
§ 11 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen – § 175 AO184
A. Änderung von Folgebescheiden (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO)184
I. Grundlagenbescheid184
1. Feststellungsbescheide (§§ 179 ff . AO)185
2. Steuermessbescheide (§ 184 AO)187
3. Andere Verwaltungsakte188
4. Keine Grundlagenbescheide188
II. Grundlagenbescheid muss erlassen, aufgehoben oder geändert worden sein189
III. Folgebescheid191
IV. Bindungswirkung192
V. Rechtsfolge192
VI. Besonderheiten bei der Festsetzungsfrist192
VII. Rechtsmittel193
B. Änderung nach Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Rückwirkung ( § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO)194
I. Ereignis194
II. Nachträglicher Eintritt des Ereignisses195
III. Steuerliche Rückwirkung des Ereignisses195
IV. Einzelfälle197
1. Bilanzberichtigung bzw. Bilanzänderung197
2. Folgen der Erstattung von Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum198
3. Aufhebung getrennte Veranlagung von Ehegatten199
V. Besonderheiten199
VI. Festsetzungsfrist199
VII. Rechtsmittel199
C. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis200
I. Übersicht zu § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO: Grundlagenbescheide und ihre Folgebescheide200
II. Schaubild zu § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO: Grundlagenbescheid/ Folgebescheid201
III. Was tun, wenn...201
§ 12 Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen – § 175 a AO202
A. Rechtliche Grundlagen202
I. Allgemeines202
II. Korrekturvoraussetzungen202
III. Zeitliche Grenze203
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis203
I. Was tun, wenn...203
§ 13 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden – § 176 AO204
A. Rechtliche Grundlagen204
I. Allgemeines204
II. Anwendung des Vertrauensschutzes204
III. Vertrauensschutz in die Gültigkeit eines Gesetzes oder in die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofes des Bundes205
IV. Vertrauensschutz in die Gültigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift206
V. Sinngemäße Anwendung207
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis208
I. Übersicht der Voraussetzungen für den Vertrauensschutz208
II. Was tun, wenn...208
§ 14 Berichtigung von materiellen Fehlern – § 177 AO209
A. Rechtliche Grundlagen209
I. Materielle Fehler209
II. Korrektur des Steuerbescheides210
III. Kein Ermessen211
IV. Saldierungsgebot und Saldierungsverbot212
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis216
I. Schaubild zu § 177 AO216
II. Berechnungsschema/Anleitung für die Rahmenmethode216
III. Berechnungsschema/Anleitung für die Wortlautmethode217
IV. Was tun, wenn...217
§ 15 Änderung von Zerlegungsbescheiden – § 189 AO218
A. Allgemeines218
B. Änderungsvoraussetzungen218
C. Zeitliche Grenze219
§ 16 Änderung zur Berücksichtigung eines Verlustabzugs – § 10 d EStG220
A. Rechtliche Grundlagen220
I. Allgemeines220
II. Höhe des vor- und rücktragsfähigen Verlustes220
III. Durchführung des Verlustrücktrags222
IV. Zeitliche Grenze für den Verlustrücktrag224
V. Durchführung des Verlustvortrags224
VI. Zeitliche Grenze für die gesonderte Verlustfeststellung225
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis226
I. Vereinfachter Überblick über Vor- und Rücktragsmöglichkeiten:226
II. Übersicht über die Fristen für den Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags ( Wahlrecht)226
III. Was tun, wenn...227
§ 17 Korrektur von Gewerbesteuermessbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden – § 35 b GewStG228
A. Rechtliche Grundlagen228
I. Allgemeines228
II. Korrekturvoraussetzungen – § 35 b Abs. 1 GewStG228
III. Korrekturvoraussetzungen – § 35 b Abs. 2 GewStG230
IV. Zeitliche Grenze231
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis231
I. Was tun, wenn...231
§ 18 Korrektur bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage – § 32 a KStG233
A. Rechtliche Grundlagen233
I. Allgemeines233
II. Zeitlicher Anwendungsbereich234
III. Korrektur bei verdeckter Gewinnausschüttung – § 32 a Abs. 1 KStG234
1. Verdeckte Gewinnausschüttung234
2. Voraussetzungen der Korrektur235
3. Zeitliche Grenze237
IV. Korrektur bei verdeckter Einlage – § 32 a Abs. 2 KStG237
1. Verdeckte Einlage237
2. Voraussetzungen der Korrektur238
3. Zeitliche Grenze239
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis240
I. Die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 32 a Abs. 1 KStG im Überblick240
II. Die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 32 a Abs. 2 KStG im Überblick240
III. Was tun, wenn...241
§ 19 Einspruch – §§ 347 ff . AO242
A. Rechtliche Grundlagen242
I. Allgemeines242
II. Zulässigkeit des Einspruchs242
1. Statthaftigkeit – §§ 347, 348 AO243
2. Beschwer – § 350 AO245
3. Rechtsschutzbedürfnis246
4. Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte/ Änderungsbescheide – § 351 Abs. 1 AO247
5. Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte/ Folgebescheide – § 351 Abs. 2 AO249
6. Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung – § 352 AO250
7. Einspruchsbefugnis bei Drittwirkung der Steuerfestsetzung – § 166 AO253
8. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers – § 353 AO254
9. Einspruchsverzicht – § 354 AO254
10. Einspruchsfrist – §§ 355, 356 AO254
11. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – § 110 AO258
12. Form und Inhalt des Einspruchs – § 357 AO264
13. Anbringungsbehörde – § 357 AO268
14. Handlungsfähigkeit269
15. Wirksame Vertretung270
III. Im Einspruchsverfahren270
1. Aufklärung des Sachverhalts Mitwirkungspfl ichten – §§ 365, 85 ff . AO270
2. Hinzuziehung zum Verfahren – § 360 AO/§ 174 Abs. 5 AO272
3. Aussetzung der Vollziehung – § 361 AO273
4. Aussetzung und Ruhen des Verfahrens – § 363 AO278
5. Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen – § 364 AO280
6. Erörterung des Sach- und Rechtsstands – § 364 a AO281
7. Ausschlussfrist/Präklusionsfrist – § 364 b AO282
8. Änderung von Steuerbescheiden während des Einspruchsverfahrens – § 365 Abs. 3 AO283
IV. Beendigung des Einspruchsverfahrens284
1. Einspruchsrücknahme – § 362 AO284
2. Abhilfebescheid – §§ 367, 172 AO286
3. Einspruchsentscheidung – §§ 366, 367 AO287
V. Gerichtliche Rechtsbehelfe289
I. Allgemeines zu gerichtlichen Rechtsbehelfen289
II. Klage289
III. Zulässigkeit der Klage290
1. Anbringung der Klage290
2. Beklagte Behörde290
3. Form der Klageerhebung291
4. Inhalt der Klage291
5. Vorverfahren291
6. Frist292
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis293
I. Nach der Beendigung des Einspruchsverfahrens: Wie geht’s weiter?293
II. Übersicht über wichtige, bei der Einlegung eines Einspruchs zu beachtende Punkte293
III. Überblick über die Rechte der Beteiligten im Einspruchsverfahren294
Stichwortverzeichnis297

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