TUMOREN DES VERDAUUNGSTRAKTES
Einführende Bemerkungen
Folgende anatomische Bezirke werden klassifiziert:
- Speiseröhre und gastroösophagealer Übergang
- Magen
- Gastrointestinaler Stromatumor (GIST)
- Dünndarm
- Karzinoide (neuroendokrine Tumoren)
- Appendix
- Kolon und Rektum
- Analkanal
- Leberzellkarzinom
- Intrahepatisches Cholangiokarzinom
- Gallenblase
- Perihiläre und distal extrahepatische Gallengänge
- Ampulla Vateri
- Pankreas (exokrin)
Regionäre Lymphknoten
Die Zahl der Lymphknoten, die für jeden anatomischen Bezirk in einem Lymphadenektomiepräparat üblicherweise vorliegen und histologisch untersucht werden sollen, ist für jeden Bezirk festgehalten.
Wenn die untersuchten Lymphknoten tumorfrei sind, aber die Zahl der üblicherweise untersuchten Lymphknoten nicht erreicht wird, soll pN0 klassifiziert werden und in Klammern die Zahl untersuchter Lymphknoten hinzugefügt werden.
ÖSOPHAGUS (ICD-O C15) EINSCHLIEßLICH ÖSOPHAGO-GASTRALER ÜBERGANG (C16)
Regeln zur Klassifikation
Die Klassifikation gilt nur für Karzinome und schließt Adenokarzinome des ösophago-gastralen Übergangs ein. Histologische Diagnosesicherung und Unterteilung der Fälle nach topografischer Lokalisation und histologischem Typ ist erforderlich.
Ein Tumor, dessen Zentrum im Magen in einem Abstand von maximal 5 cm vom ösophago-gastralen Übergang liegt und in den ösophago-gastralen Übergang hineinreicht, wird nach dem Schema der Ösophaguskarzinome klassifiziert.
Alle anderen Tumoren mit einem Zentrum im Magen und mehr als 5 cm vom ösophagogastralen Übergang entfernt oder Tumoren, deren Zentrum innerhalb eines Abstands von 5 cm liegt, aber nicht in den ösophago-gastralen Übergang hineinreichen, werden nach dem Schema für Magenkarzinome klassifiziert
Anatomische Unterbezirke (Abbildung 109)
1. Zervikaler Ösophagus (C15.0)
Dieser Teil beginnt am unteren Rand des Krikoidknorpels und endet beim Eintritt des Ösophagus in den Thorax (Suprasternalgrube), etwa 18 cm distal der oberen Schneidezähne.
2. Intrathorakaler Ösophagus
a) Der obere thorakale Abschnitt (C15.3) reicht vom Eintritt des Ösophagus in den Thorax bis zur Höhe der Trachealbifurkation, etwa 24 cm distal der oberen Schneidezähne.
b) Der mittlere thorakale Abschnitt (C15.4) entspricht der oberen Hälfte des Ösophagus zwischen Trachealbifurkation und ösophago-gastralem Übergang. Die untere Grenze liegt etwa 32 cm distal der oberen Schneidezähne.
c) Der untere thorakale Abschnitt (C15.5), etwa 8 cm in der Länge (einschließlich des abdominalen Ösophagus), entspricht der distalen Hälfte des Ösophagus zwischen Trachealbifurkation und ösophago-gastralem Übergang. Die untere Grenze liegt etwa 40 cm distal der oberen Schneidezähne.
3. Ösophago-gastraler Übergang (C16.0)
Unabhängig vom Sitz des Primärtumors sind die regionären Lymphknoten diejenigen, die in dem lymphatischen Abflussgebiet des Ösophagus lokalisiert sind, eingeschlossen die zöliakalen Lymphknoten und paraösophagealen Lymphknoten des Halses, aber nicht die supraklavikulären Lymphknoten.
TNM: Klinische Klassifikation
T – Primärtumor
TX | Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
T0 | Kein Anhalt für Primärtumor |
T1 | Tumor infiltriert Lamina propria, Muscularis mucosae oder Submucosa (Abbildung 111) |
| T1a | Tumor infiltriert Lamina propria oder Muscularis mucosae |
| T1b | Tumor infiltriert Submucosa |
T4 | Tumor infiltriert Nachbarstrukturen |
| T4a | Tumor infiltriert Pleura, Perikard oder Zwerchfell (Abbildung 113) |
| T4b | Tumor infiltriert andere Nachbarstrukturen wie Aorta, Wirbelkörper oder Trachea (Abbildung 114) |
N – Klinische Klassifikation
NX | Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden |
N0 | Keine regionären Lymphknotenmetastasen |
N3 | Metastasen in 7 oder mehr regionären Lymphknoten (Abbildung 117) |
M – Fernmetastasen
pTNM: Pathologische Klassifikation
Die pT- und pN-Kategorien entsprechen den T- und N-Kategorien.
pM1 | Fernmetastasen mikroskopisch bestätigt |
Anmerkung
pM0 und pMX sind keine anwendbaren Kategorien.
pN0 | Regionäre Lymphadenektomie und histologische Untersuchung üblicherweise von 7 oder mehr Lymphknoten. |
Kurzfassung
Ösophagus einschl. ösophago-gastralem Übergang |
T1 | Lamina propria (T1a), Submukosa (T1b) |
T4a | Pleura, Perikard oder Zwerchfell |
T4b | Aorta, Wirbelkörper oder Trachea |
MAGEN (ICD-O C16)
Regeln zur Klassifikation
Die Klassifikation gilt nur für Karzinome. Histologische Diagnosesicherung ist erforderlich.
Ein Tumor, dessen Zentrum in einem Abstand bis 5 cm vom ösophago-gastralen Übergang liegt und in den ösophago-gastralen Übergang hineinreicht, wird nach dem Schema der Ösophaguskarzinome klassifiziert. Alle anderen Tumoren mit einem Zentrum im Magen und mehr als 5 cm vom ösophago-gastralen Übergang entfernt oder Tumoren, deren Zentrum innerhalb eines Abstands von 5 cm liegt, aber nicht in den ösophago-gastralen Übergang hineinreicht, werden nach dem Schema für Magenkarzinome klassifiziert.
Anatomische Unterbezirke (Abbildung 119)
1. Fundus (C16.1)
2. Korpus (C16.2)
3. Antrum (C16.3) und Pylorus (C16.4)
Die regionären Lymphknoten des Magens sind die perigastrischen Lymphknoten entlang der kleinen (1, 3, 5) und großen Kurvatur (2, 4a, 4b, 6), die Lymphknoten entlang den A. gastrica sinistra (7), hepatica communis (8), lienalis (11), coeliaca (9) und die hepatoduodenalen Lymphknoten (12).
Der Befall von anderen intraabdominalen Lymphknoten, wie retropankreatischen, mesenterialen oder paraaortalen Lymphknoten, gilt als Fernmetastasierung.
TN: Klinische Klassifikation
T – Primärtumor
TX | Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
T0 | Kein Anhalt für Primärtumor |
Tis | Carcinoma in situ: intraepithelialer Tumor ohne Infiltration der Lamina propria, hochgradige Dysplasie |
T1 | Tumor infiltriert Lamina propria, Muscularis mucosae oder Submukosa (Abbildung 122) |
| T1a | Tumor infiltriert Lamina propria oder Muscularis mucosae |
| T1b | Tumor infiltriert Submukosa |
T3 | Tumor infiltriert Subserosa... |