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Trennbankensystem, Ring-Fencing, Volcker Rule oder Zerschlagung von Großbanken: Wie soll man Spareinlagen vor riskanten Bankgeschäften schützen?

AutorMatthias Weisbrich
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl39 Seiten
ISBN9783956846298
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Seit Beginn der Finanzkrise 2007 ist das Interesse an den Tätigkeiten und Geschäftspraktiken von Banken rasant gestiegen. Während der Krise mussten einige große - too big to fail - Banken mit Hilfe von Staatsgeldern vor der Insolvenz gerettet werden. Folglich wurden in jüngster Vergangenheit Vorschläge zur Umstrukturierung des Bankensystems ausgearbeitet. In Zukunft sollen vor allem Investment Banken von den klassischen Geschäftsbanken abgetrennt werden und keiner staatlichen Haftung mehr unterliegen. Um das Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen wird besonders der Schutz von Spareinlagen vor den riskanten Bankgeschäften akzentuiert. Die vorliegende Arbeit schließt sich dieser Diskussion an und analysiert verschiedene Vorschläge. Im zweiten Kapitel werden zunächst Grundzüge des Bankensystems sowie das Universalbanken- und Trennbankensystem dargestellt und analysiert. Kapitel drei stellt die Vorschläge der Volcker-Rule und des Ring-Fencings vor und bewertet diese. In Kapitel vier wird der Bericht der Liikanen-Gruppe untersucht und das in Deutschland beschlossene Trennbankengesetz beurteilt. Die Arbeit schließt mit einem zusammenfassenden Fazit und einem kurzem Ausblick ab.

Matthias Weisbrich wurde 1985 in Halle (Saale) geboren. Sein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) erfolgreich ab. Im Anschluss nahm er das Masterstudium in Accounting, Taxation and Finance auf. In diesem Rahmen studierte er an der University of Economics in Bratislava und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dieses Studium schloss der Autor im Jahre 2013 erfolgreich als Master of Science (M.Sc.) ab. Sein Zusatzstudium in Wirtschaftsrecht schloss er im Jahre 2013 mit dem Grad Master of Business Law and Economic Law (LL.M.oec.) ab.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Abschirmung und Verbot einzelner Geschäftsbereiche: Um die Stabilisierung des Bankensektors wiederherzustellen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte erarbeitet. Grundsätzlich zielen die Vorschläge auf eine Trennung bestimmter Bankaktivitäten ab. Der Weg führt demnach weg vom bisherigen Universalbankensystem, hin zu einer Art Trennbankensystem. Strukturell sollte das Universalbankensystem allerdings beibehalten werden, um seine bedeutenden Vorteile nicht einzubüßen. Da vor allem die Absicherung der Spareinlagen sicherzustellen ist, ist eine Trennung einzelner Geschäftsbereiche zukünftig unausweichlich. Dieses Kapitel widmet sich den Konzepten, die eine Abschirmung einzelner Geschäftsgebiete erwirken (Ring-Fencing) oder bestimmte Aktivitäten verbieten wollen (Volcker-Rule). Diese derzeit häufig diskutierten Ansätze werden im Folgenden dargelegt und vor allem hinsichtlich der Wirksamkeit des Einlagenschutzes der Sparer untersucht. 3.1, Volcker-Rule: 3.1.1, Kennzeichnung und Inhalt der Volcker-Rule: Infolge der Finanzmarktkrise und der Insolvenz der Investment Bank Lehman Brothers wurde auch in den USA intensiv über die Vor- und Nachteile des Trennbankensystems sowie über eine Umstrukturierung des Bankensystems debattiert. Der bedeutendste Teil des amerikanischen Finanzmarktreformgesetzes - dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act - ist die sogenannte Volcker-Rule. Das Gesetz wurde Anfang 2010 verabschiedet. Die Regel ist nach dem früheren Federal Reserve Chairman Paul Volcker benannt. Die Volcker-Rule soll die amerikanischen Commercial Banks dazu zwingen, ihren Eigenhandel weitestgehend einzustellen und damit die Verbraucher besser zu schützen. Risikoreiche Bankgeschäfte, denen eine Mitschuld an der Finanzmarktkrise ab 2007 zukommt, sollen damit verhindert werden. Grundsätzlich sollen Banken, die von der staatlichen Einlagensicherung partizipieren, keinen Eigenhandel mit Wertpapieren ausüben und sich auch nicht an Hedge-Fonds und Private Equity-Gesellschaften beteiligen, da sie als äußert riskant gelten. Zwar findet kein absolutes Verbot statt, jedoch ist den Banken der Handel nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und nur in begrenztem Umfang (sogenanntes proprietary trading) erlaubt. Investitionen in Hedge-Fonds und in Private Equity sind bspw. bis zu drei Prozent des Kernkapitals der Bank weiterhin erlaubt. Der Handel von Wertpapieren und anderen Finanzprodukten ist insofern gestattet, wenn er auf einem Kundenauftrag basiert. Darüber hinaus ist der Eigenhandel mit staatlich gesicherten Wertpapieren zulässig, wobei die Haltefrist höchstens 60 Tage betragen darf. Mit der Volcker Rule wird die Deregulierung des amerikanischen Bankensystems durch den Gramm-Leach-Bliley Act aus dem Jahre 1999 zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht. Der Glass-Steagall-Act ist damit zwar nicht wiedereingeführt, jedoch sind den Commercial Banks alle riskanten (Investment-)Aktivitäten verwehrt, um das Vermögen der Einleger zu schützen. 3.1.2, Beurteilung der Volcker-Rule: Mit der geplanten Volcker-Rule werden die Spareinlagen auf den ersten Blick hinreichend geschützt. Alle Banken, die am Einlagensicherungsfonds beteiligt sind, dürfen keine umfassenden Investmentgeschäfte ausführen. Reine Investment Banken sind von der Volcker-Rule jedoch gar nicht berührt. Dieses entscheidende Manko hat zur Folge, dass Investment Banken weiterhin riskante und spekulative Aktivitäten durchführen. Deren Systemrisiken bleiben somit unversehrt. Im Falle einer erneuten Krise würden diese wiederrum auf die Einlagen übergreifen. Bleiben die Investment Banken weiter unreguliert, verpufft die erhoffte Wirkung der Volcker-Rule. Nachteilig erscheint des Weiteren, dass die Volcker-Rule speziell auf den amerikanischen Bankensektor zugeschnitten ist und dessen Anwendung auf dem in Europa vorherrschenden Universalbankensystem vielfältige Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Kritisiert wird zudem, dass erlaubte Bankgeschäfte nicht konkret genug beschrieben sind. So ist die Volcker-Rule aufgrund erheblicher Kritik und Lobbyarbeit noch immer nicht umgesetzt. Nach derzeitigem Stand müssen die Banken die neuen Vorgaben der Volcker-Rule voraussichtlich erst 2014 ausführen. Ursprünglich sollte die Umsetzung bis Ende 2012 erfolgen. So wird bspw. argumentiert, dass die Volcker-Rule zum einen nicht notwendig und zum anderen nicht ausreichend ist, um finanzielle Risiken im Bankensektor einzudämmen. Die Risiken der jüngsten Vergangenheit seien außerdem im Nichtbankensektor begründet. An anderer Stelle wird das Problem in sogenannten Schattenbanken gesehen, die nicht unter die Bankenaufsicht und -regulierung fallen. Selbst Paul Volcker ist nicht gänzlich überzeugt, dass die nach ihm benannte Regelung weit genug geht, um eine erneute Bankenkrise abzuwehren. In letzter Konsequenz ist die amerikanische Volcker-Rule abzulehnen, da sie die Investment Banken gänzlich außer Acht lässt und damit dessen Systemrelevanz nicht senkt. Somit kann in der Folge auch der Einlagenschutz nicht mehr gewährleistet werden.
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