ERSTES KAPITEL
«ICH WILL GELIEBT WERDEN»
Der Tod Louis’ XV am 10. Mai 1774 war der Anfang vom Ende des Ancien Régime. Als fünfzehn Jahre später in Versailles die Generalstände feierlich eröffnet wurden, die seit 1614 nicht mehr getagt hatten, leitete dieser Akt die förmliche Abdankung der absoluten Monarchie ein. Beide Daten flankieren die unmittelbare Vorgeschichte der Französischen Revolution. In diesem Zeitraum kulminierten Entwicklungen, die sich wechselseitig beeinflussten; sie nährten eine tiefe Unzufriedenheit, die sich immer deutlicher und öfter in einer Kritik äußerte, die die politischen und gesellschaftlichen Zustände in Frage stellte.
Beim Tod von Louis XV war dieser Erosionsprozess schon weit fortgeschritten. Dem Herrscher, der einst als le bien-aimé gefeiert worden war, schlug nur noch Verachtung entgegen. Die Beisetzung erfolgte in unziemlicher Hast. Schon kurz nach seinem Hinscheiden wurde der Leichnam des Königs, der an hochinfektiösen Blattern gestorben war, in einen doppelten Bleisarg eingeschlossen. Zwei Tage später schaffte man ihn in den Nachtstunden nach Saint-Denis bei Paris. Die Überführung fand, wie der Kommandeur der Schweizer Garde Baron Pierre Victor de Besenval schreibt, ohne jedes Zeremoniell statt. «Der Kondukt ähnelte mehr dem Transport einer Last, der man sich schleunigst entledigen wollte, als der Bezeugung der letzten Ehren, die einem Monarchen zustanden».[1] Als der Konvoi gegen elf Uhr in Saint-Denis anlangte, waren die Straßen dicht von Neugierigen gesäumt, die das Spektakel mit beißendem Spott kommentierten. Damit nicht genug, war Paris binnen weniger Tage von einer Flut satirischer Leichenreden überschwemmt, die den Toten mit zotiger Häme verunglimpften.
Die Verachtung des Königs hatte sich zuvor schon in pornographischen Satiren angekündigt, die die Ausschweifungen des Herrschers und seine Mätressenwirtschaft aufs Korn nahmen. Mätressen gehörten zwar seit je zur Folklore der französischen Monarchie. Doch hatten alle seine Vorgänger darauf geachtet, ihre Lüste gleichsam standesgemäß auszuleben. Die Damen, mit denen sie sich außerehelich vergnügten, entstammten meist der hochadeligen Hofgesellschaft. Sie trugen sogar dazu bei, Ruf und Glanz der Krone zu mehren. Ihre Stellung als Maîtresse en titre war offiziell anerkannt. Dafür sorgte ein feierliches Zeremoniell, mit dem sie bei Hofe eingeführt wurden. Ihr Status verschaffte ihnen eine Fülle von Privilegien und Einflussmöglichkeiten, die ihr Ansehen jenem des Monarchen annäherte.
Dieses Vorbild beherzigte der von seinen Trieben beherrschte Louis XV jedoch nur zu Beginn seiner Regierungszeit. Einen ersten Verstoß gegen die Etikette beging Louis XV, als er sich 1745 für die vierundzwanzigjährige Jeanne-Antoinette Poisson entflammte und sie als Marquise de Pompadour in den Adelsstand erhob. Trotz ihres Geistes, ihres erlesenen Kunst- und Literaturgeschmacks und ihres Einflusses, den sie auf die französische Außenpolitik nahm, verargten die Hofkreise der Pompadour ihre bürgerliche Herkunft bis zuletzt. Dafür sorgten auch die nicht selten aus Adelskreisen stammenden Verfasser satirischer Pamphlete, denen ihr Mädchenname – Poisson heißt Fisch – eine unerschöpfliche Quelle für allerlei Kalauer bot.
Den Tiefpunkt von Louis’ XV Mätressenwirtschaft repräsentierte Jeanne Bécu, die spätere Comtesse du Barry, die von 1769 bis zum Tod des Monarchen die Maîtresse en titre war. Unter dem Namen Mlle l’Ange soll sie in einem Pariser Bordell gearbeitet haben, wo sie von Dominique Guillaume Le Bel, dem Leibdiener Louis’ XV, entdeckt wurde, der dem königlichen Harem im Parc aux cerfs in den Gärten von Versailles neue verführerische Weiblichkeit zuzuführen hatte.[2]
Die heftige Kritik, die sich weit über die Hofkreise hinaus am königlichen Mätressenwesen entzündete, erklärt sich nicht allein aus empörter Moral oder Standesdünkel. Die Pompadour und mehr noch die du Barry galten vielmehr als Beispiele dafür, wie sehr Intrigenwirtschaft und Ausschweifung bei Hofe Ehre und Dienstbereitschaft ersetzt hätten. Das nährte die Mutmaßung, dass nicht mehr der König und die Minister, sondern der Serail die oberste Instanz des Staates sei. Eine solche Herrschaftspraxis wurde als Despotie begriffen, wie sie Montesquieu in De l’Esprit des lois beschrieben hatte.[3] Dafür lieferte das Regierungshandeln in den letzten Jahren der Herrschaft von Louis XV reichlich Belege.
Einen davon stellte das unaufhaltsam wachsende Haushaltsdefizit dar. Verantwortlich dafür waren nicht nur die enormen Kosten des Siebenjährigen Krieges und die kostspieligen Extravaganzen des Hofes, sondern auch die steigenden Aufwendungen für den Ausbau des absolutistischen Staates, dessen wachsende Bürokratie immer größere Bereiche der Gesellschaft reglementierte. Alle Versuche, die Differenz zwischen Soll und Haben durch neue und höhere Steuern oder durch die Einschränkung von Steuerprivilegien zu verringern, derer sich außer Klerus und Adel auch viele Städte und Provinzen erfreuten, scheiterten immer wieder am Widerstand der Parlements. Diese waren zum einen die obersten Berufungsgerichte, die im Namen des Königs letztinstanzliche Urteile fällten. Zum anderen hatten sie sich aber auch weitreichende Kompetenzen in Verwaltungsfragen angeeignet. Das brachte sie regelmäßig mit den königlichen Intendanten und Gouverneuren in Konflikt. Entscheidend aber war ihre Rolle im Prozess der Gesetzgebung. Die Rechtskraft von Gesetzen und Verordnungen der Krone hing von ihrer Zustimmung ab. Danach wurden neue Gesetze und Verordnungen von den Parlements registriert, d.h. zu den Akten genommen. Das war keine bloße Formalie, denn die Parlements beanspruchten das Recht, dem König remontrances, also begründete Einwände zuzuleiten,[4] ein wirksames Mittel, die Registrierung und damit das Inkrafttreten der Gesetze aufzuschieben und so Regierungshandeln zu verzögern oder gar zu vereiteln.
Seit dem Tod Louis’ XIV hatten sich die Parlements des Rechts auf remontrances häufig bedient, um ihrer Opposition gegen bestimmte Vorhaben der Krone Nachdruck zu verleihen. Dieser Absicht entsprach es auch, dass sie mehr und mehr von der zuvor üblichen Praxis, ihre Einwände vertraulich zu handhaben, abwichen und sie veröffentlichten. Das erwies sich als sehr folgenreich, denn die Parlements beeinflussten damit die öffentliche Meinung,[5] deren Unterstützung wiederum ihre Stellung gegenüber der Krone festigte. Das stärkte ihre Renitenz erheblich, weshalb sie auf die Beantwortung der remontrances seitens des Königs mit neuen Einwänden reagierten. Damit nicht genug, traten sie in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts immer öfter in Streik, d.h. sie verweigerten die Rechtsprechung, um so ihre Opposition zu bekräftigen.
Die Parlements trieben damit ein Machtspiel, dessen Ausgang, wie jedermann wusste, keineswegs offen war, denn der König hatte in allen diesen Streitigkeiten stets das letzte Wort. Um deren Widerstand zu brechen, erschien er mit großem Gefolge im Parlement de Paris und erzwang so die Registrierung der strittigen Gesetze und Verordnungen. Dieses Ritual war der sogenannte lit de justice, mit dem demonstriert wurde, dass der Souverän die alleinige Quelle allen Rechts war, dessen bloße Gegenwart die den Mitgliedern des Parlement lediglich delegierte Autorität aufhob. Zwar protestierten die Parlements gegen diese Zurschaustellung königlicher Souveränität, aber damit ließen sie es meist bewenden, denn ihrer Ehre und ihrem Ansehen hatten sie Genüge getan, weiterer Widerstand wäre offene Rebellion gewesen, woran sie nicht zu denken wagten.[6]
Diese aufwendig choreographierten Machtrituale zeigen, dass die Gewaltenteilung dem Ancien Régime durchaus fremd war und der Souverän Exekutive und Legislative in seiner Person vereinigte. Diese Doktrin des Absolutismus ließ Louis XV dem Parlement de Paris am 3. März 1766 in einer Sitzung, die von den Zeitgenossen als séance de flagellation charakterisiert wurde, in deutlichen Worten vortragen: «Allein meine Person vereint in sich alle souveräne Macht. (…) Meine Gerichte haben ihre Autorität nur von mir allein. Die ganze Fülle dieser Autorität, die sie nur in meinem Namen ausüben, gehört immer nur mir. (…) Allein mir steht die Gewalt der Gesetzgebung ohne irgendeine Abhängigkeit oder Einschränkung zu. (…) Die gesamte öffentliche Ordnung, die Rechte und Interessen der Nation sind ein Ausfluss meines Willens».[7]
Dass Louis XV sich zu dieser Ermahnung genötigt sah, zeigt, in welche Bedrängnis der Absolutismus sans phrase durch die Parlements geraten war. Deren wachsendes Selbstbewusstsein nährte sich auch aus der Glaubensdoktrin des Gallikanismus, zu dem sich die Angehörigen des Parlement de...