Das Versicherungsvertragsgesetz 2008 löst das bisherige Gesetz gleichen Namens nach fast hundertjährigem Bestehen ab. Es novelliert das Vertragsrecht umfassend. So werden die Informations- und Beratungspflichten erweitert und ein neues einheitliches Lösungsrecht für den Versicherungsnehmer geschaffen. Abgeschafft werden das Policenmodell, das Alles-oder-nichts-Prinzip sowie der Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie. In der Lebensversicherung gelten fortan neue Regelungen zu den Rückkaufswerten und zur Überschussbeteili-gung. Die vorläufige Deckung wird ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung erstmals gesetzlich fixiert. In der Schadenversicherung wird ein Kündigungsrecht nach drei Jahren festgeschrieben. Die vorliegende Broschüre enthält alle maßgeblichen Gesetzesmaterialien zum neuen Versi-cherungsvertragsrecht: - Text des VVG 2008 (mit Synopse zum bisherigen VVG) - Gesetzesbegründung (einschließlich der ersten Änderungen des VVG 2008) - Text der Übergangsvorschriften des EG VVG nebst Begründung - Informationspflichtenverordnung nebst Begründung Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand und steht vor allem die Lebensversicherung. Insbesondere bei der Überschussbeteiligung wird zu einem guten Teil (speziell in Bezug auf die zusätzliche Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven) Neuland betreten. Daher werden auch Hinweise zur Ausgestaltung der Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben. Außerdem enthält die Broschüre noch eine Übersicht über die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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