Vorwort | 6 |
Inhaltsübersicht | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 10 |
Abkürzungsverzeichnis | 41 |
§ 1 Einleitung | 54 |
I. Untersuchungsgegenstand und Ziel der Arbeit | 54 |
II. Stand der Forschung in Deutschland | 56 |
III. Konzeption der Arbeit und Abgrenzung des Untersuchungsrahmens | 60 |
IV. Terminologische Vorbemerkungen | 62 |
1. Begriffsvielfalt | 62 |
2. Begriffsdefinitionen | 64 |
a) Exemtion als Oberbegriff | 64 |
b) Sachbezogene Exemtionen | 64 |
c) Personenbezogene Exemtionen | 65 |
aa) Befreiung von den Zeugenpflichten | 65 |
bb) Persönliche Unverletzlichkeit | 66 |
cc) Immunität | 66 |
d) Graphische Darstellung der begrifflichen Differenzierung | 69 |
V. Gang der Untersuchung | 69 |
Teil 1: Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen und gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen | 72 |
§ 2 Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen | 72 |
I. Quellen des Völkerrechts | 72 |
II. Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht | 74 |
III. Geltungsgrund der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen | 76 |
IV. Geltungsgrund der völkervertraglichen Exemtionen | 77 |
1. Geltungsanordnung durch ein deutsches Zustimmungsgesetz | 77 |
2. Geltungsanordnung durch eine Rechtsverordnung | 79 |
V. Zur Frage der Beachtlichkeit völkerrechtlicher Exemtionen wegen des Prinzips „estoppel“ | 82 |
VI. Fazit | 84 |
§ 3 Die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen | 85 |
I. Entwicklung der Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz | 85 |
1. Die Ursprungsfassung von 1877 und die Novelle von 1924 | 85 |
2. Die Novelle von 1934 | 87 |
3. Die Novelle von 1950 | 88 |
4. Die völlige Neufassung von 1974 | 89 |
5. Die Novelle von 1984 | 91 |
6. Die Novelle von 2002 | 91 |
II. Überblick über die derzeit geltenden Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz | 91 |
1. Wortlaut der §§ 18–21 GVG | 91 |
2. Überblick über den Gehalt der §§ 18–21 GVG | 92 |
a) Gehalt der §§ 18 und 19 GVG | 92 |
b) Gehalt des § 20 Abs. 1 GVG | 94 |
c) Gehalt des § 20 Abs. 2 GVG | 96 |
d) Gehalt des § 21 GVG | 98 |
III. Sonstige nationale Bestimmungen | 98 |
1. Gesetzliche Regelungen | 98 |
2. Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern | 99 |
3. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahr | 100 |
Teil 2: Staatenimmunität und Act of State-Doktrin | 101 |
§ 4 Die Staatenimmunität – Grundlagen und zivilrechtliche Relevanz | 102 |
I. Grundsätzliches zur Staatenimmunität | 102 |
II. Zivilrechtliche Relevanz der Staatenimmunität | 106 |
1. Rechtsgrundlagen der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts | 106 |
a) Völkergewohnheitsrechtliche Rechtsgrundlagen | 106 |
b) Völkervertragliche Rechtsgrundlagen | 107 |
c) Nationale Rechtsgrundlagen | 109 |
2. Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis | 111 |
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität für acta iure gestionis | 111 |
b) Abgrenzung von hoheitlichem zu nichthoheitlichem staatlichem Handeln | 115 |
c) Bedeutung der Beschränkung der Staatenimmunität auf acta iure imperii für die aus der Staatenimmunität folgende Exemtion natürlicher Personen | 118 |
3. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Grundeigentum betreffenden Klagen, bei Widerklagen und bei einem Verzicht | 118 |
4. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei deliktischem Handeln | 119 |
5. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei schweren Menschenrechtsverletzungen | 129 |
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Zahlungsklagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgrund eines impliziten Immunitätsverzichts | 131 |
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität aufgrund des ius cogens-Charakters von völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien | 134 |
aa) Völkerrechtliches ius cogens | 134 |
bb) Entscheidung des EGMR im Fall Al-Adsani gegen das Vereinigte Königreich | 136 |
cc) Argumentation der überstimmten Richter für eine Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen völkerrechtliches ius cogens | 138 |
dd) Die erga omnes-Wirkung von ius cogens-Verletzungen und die Institute der Repressalie und Verwirkung als Ansatzpunkte für Immunitätsausnahme | 140 |
ee) Ablehnung der ius cogens-Argumentation durch die völkerrechtliche und nationale Rechtsprechung | 145 |
c) Fazit | 152 |
6. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei terroristischen Gewaltakten | 157 |
7. Zur Frage der Vereinbarkeit der Staatenimmunität mit völkerrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen | 158 |
§ 5 Strafrechtliche Bedeutung der Staatenimmunität – Personale, sachliche, räumliche und zeitliche Reichweite | 162 |
I. Rechtsgrundlagen | 167 |
II. Personale Reichweite der Staatenimmunität | 169 |
III. Sachliche Reichweite der Staatenimmunität | 170 |
1. Beschränkung der Staatenimmunität auf dienstliche Handlungen | 171 |
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae | 171 |
b) Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Handlungen | 171 |
c) Zur These der generellen Einstufung völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger gravierender Völkerrechtsverstöße als private Handlungen | 173 |
aa) Exkurs: Die Pinochet-Entscheidungen des House of Lords aus den Jahren 1998 und 1999 | 176 |
bb) Exkurs: Das Urteil des IGH im Fall Demokratische Republik Kongo gegen Belgien aus dem Jahr 2002 | 180 |
cc) Begründungen der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen | 185 |
dd) Bewertung der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen | 187 |
2. Beschränkung der Staatenimmunität auf hoheitliche Handlungen | 192 |
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae für acta iure imperii | 192 |
b) Abgrenzung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis in bezug auf die strafrechtliche Wirkung der Staatenimmunität | 193 |
3. Keine Ausnahme bei deliktischem Handeln | 197 |
IV. Räumliche Reichweite der Staatenimmunität | 200 |
1. Die erga omnes-Wirkung der Staatenimmunität | 200 |
2. Keine Ausnahme für im Hoheitsgebiet des strafverfolgungswilligen Staates begangene Taten | 201 |
V. Zeitliche Reichweite der Staatenimmunität | 203 |
VI. Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Staatenimmunität | 205 |
VII. Bedeutung der Staatenimmunität für die Verhängung von Sanktionen gegen juristische Personen | 206 |
VIII. Fazit | 208 |
§ 6 Ausnahmen von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen | 209 |
I. Völkervertragliche Ausnahmen | 209 |
1. Die Völkermordkonvention von 1948 | 211 |
2. Die Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 | 214 |
3. Die UN-Folterkonvention von 1984 | 218 |
4. Die Apartheidkonvention von 1973 | 227 |
II. Außervertragliche Ausnahmen | 228 |
1. Die völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 228 |
a) Der Begriff des völkerrechtlichen Verbrechens | 228 |
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 231 |
c) Anerkennung der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen durch die Staatenpraxis | 235 |
aa) Ahndung während des Ersten Weltkrieges begangener Kriegsverbrechen | 235 |
bb) Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg und die Anerkennung der „Nürnberger Prinzipien“ | 240 |
cc) Die Tokioter Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg | 251 |
dd) Der Prozeß gegen Adolf Eichmann in Jerusalem | 254 |
ee) Ahndung von NS-Verbrechen durch Gerichte anderer Staaten | 256 |
ff) Ausschluß der Staatenimmunität in den Statuten des ICTY und ICTR | 260 |
gg) Ahndung im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangener völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte | 262 |
hh) Das Verfahren gegen Pinochet vor britischen Gerichten 1998/99 | 265 |
ii) Strafverfahren gegen Pinochet in anderen Staaten | 266 |
jj) Weitere Strafverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen | 267 |
kk) Ausschluß der Staatenimmunität im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs | 271 |
d) Fazit | 272 |
2. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei sonstigen Menschenrechtsverletzungen | 272 |
a) Zur Frage der Existenz einer völkergewohnheitsrechtlichen Ausnahme | 274 |
b) Zur Frage der Ableitung einer Ausnahme aus allgemeinen völkerrechtlichen Rechtsüberlegungen | 277 |
aa) Impliziter Immunitätsverzicht bei Verstößen gegen Menschenrechte | 279 |
bb) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter aufgrund der völkerrechtlichen Normenhierarchie | 279 |
cc) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter | 281 |
dd) Ergebnis: Verwirkung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter | 284 |
III. Fazit | 285 |
§ 7 Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität | 287 |
I. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Spionagetätigkeiten | 287 |
1. Kriegsspionage | 288 |
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Kriegsspionage | 288 |
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsspionage | 290 |
2. Friedensspionage | 293 |
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Friedensspionage | 293 |
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Friedensspionage | 296 |
aa) Im Staatsgebiet des ausspionierten Staates betriebene Spionage | 296 |
bb) Vom Ausland aus betriebene Spionage | 298 |
3. Fazit | 303 |
II. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Taten gegen die Existenz, den Bestand oder die Verfassungsordnung eines Staates | 304 |
III. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei geheimdienstlichen Gewalttaten | 307 |
1. Der Begriff „geheimdienstliche Gewalttaten“ | 308 |
2. Relevanz der Staatenimmunität | 308 |
a) Staatenpraxis der Reaktion auf geheimdienstliche Gewalttaten | 309 |
b) Bewertung der Staatenpraxis | 314 |
IV. Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität bei verdecktem Staatshandeln | 316 |
§ 8 Die Relevanz einer Staatensukzession für die Geltung der Staatenimmunität | 318 |
I. Vorüberlegungen zum Recht der Staatensukzession | 318 |
1. Begriff und Arten der Staatensukzession | 318 |
2. Rechtsfolgen einer Staatensukzession | 321 |
II. Die Bedeutung des Untergangs eines Staates für dessen Staatenimmunität am Beispiel des Beitritts der DDR zur BRD | 323 |
1. Geltung der Staatenimmunität vor dem Beitritt | 323 |
2. Auffassungen zur Auswirkung des Beitritts auf die Staatenimmunität der früheren DDR-Funktionsträger | 324 |
a) Untergang der Staatenimmunität mit dem Untergang der DDR | 324 |
b) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die DDR | 325 |
c) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die BRD als Nachfolgestaat der DDR | 325 |
d) Weitergeltung der Staatenimmunität als Strafverfolgungshindernis | 326 |
3. Bewertung der verschiedenen Ansichten | 327 |
III. Fazit | 329 |
§ 9 Bedeutung der Staatenimmunität für internationale Strafgerichtshöfe | 331 |
I. Bedeutung der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe | 332 |
1. Rechtliche Struktur der UN-Strafgerichtshöfe | 332 |
2. Der Ausschluß der Staatenimmunität | 333 |
a) Der Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut | 333 |
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität | 333 |
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Gründung der UN-Strafgerichtshöfe durch den UN-Sicherheitsrat | 334 |
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 337 |
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe | 338 |
II. Bedeutung der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof | 339 |
1. Rechtliche Struktur des Internationalen Strafgerichtshofs | 339 |
2. Ausschluß der Staatenimmunität | 340 |
a) Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 27 IStGH-Statut | 340 |
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität | 342 |
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Vertragsstaaten des IStGH-Statuts | 343 |
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Nichtvertragsstaaten des IStGH-Statuts | 343 |
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof | 346 |
III. Exkurs: Bedeutung völkerrechtlicher Exemtionen für sogenannte gemischte Tribunale | 346 |
§ 10 Act of State-Doktrin | 351 |
I. Die Act of State-Doktrin als Synonym für die Staatenimmunität | 351 |
II. Die Act of State-Doktrin als völkerrechtliches Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte | 352 |
1. Gehalt dieser Act of State-Doktrin | 352 |
2. Zur Rechtsqualität dieser Act of State-Doktrin | 355 |
III. Die Act of State-Doktrin als auf nationalem Recht beruhendes Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte | 357 |
IV. Fazit | 360 |
Teil 3: Diplomatische und konsularische Exemtionen | 361 |
§ 11 Historische Entwicklung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 363 |
I. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der diplomatischen Beziehungen | 363 |
1. Die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen | 363 |
a) Struktur der diplomatischen Beziehungen bis zum Ausgang des Mittelalters | 363 |
b) Die Entwicklung ständiger diplomatischer Beziehungen seit der Renaissance | 364 |
c) Die Rolle diplomatischer Missionen im modernen Informationszeitalter | 365 |
2. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen | 366 |
a) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen bis zum Ausgang des Mittelalters | 366 |
b) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen von der Ausbildung der ständigen Diplomatie in der Renaissance bis zum 17. Jahrhundert | 367 |
c) Die unangefochtene Geltung der diplomatischen Exemtionen seit dem 17. Jahrhundert | 370 |
II. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der konsularischen Beziehungen | 372 |
1. Die Entwicklung der konsularischen Beziehungen | 372 |
a) Die Entstehung des Konsularwesens in den Ländern des Mittelmeerraums | 372 |
b) Die Entwicklung des Konsularwesens in den islamischen Ländern | 373 |
c) Die Entwicklung des Konsularwesens in Westeuropa | 374 |
d) Der Wandel von gewählten zu staatlich ernannten Konsuln | 375 |
2. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen | 376 |
a) Das Ausbleiben der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen | 376 |
b) Die völkervertragliche Normierung von Exemtionen in Konsularverträgen | 377 |
c) Die Anerkennung völkergewohnheitsrechtlicher Immunität ratione materiae | 378 |
§ 12 Die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 und 1963 | 380 |
I. Die Entstehungsgeschichte der Übereinkommen | 380 |
1. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen | 380 |
2. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen | 381 |
II. Die Reichweite der Übereinkommen | 382 |
1. Die völkerrechtliche Bindungswirkung des WÜD und des WÜK | 382 |
2. Geltung des Völkergewohnheitsrechts für in den Übereinkommen nicht geregelte Aspekte | 384 |
3. Verhältnis der Exemtionsregelungen des WÜK zu denen älterer Konsularverträge | 385 |
4. Klassifizierung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ durch den IGH | 388 |
a) Der „Teheraner Geiselfall“ | 389 |
b) Die Entscheidungen des IGH | 391 |
c) Einordnung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ | 392 |
d) Fazit | 394 |
5. Zur Modifizierbarkeit der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK | 394 |
6. Von WÜD und WÜK explizit gestattete Abweichungen von den Exemtionsregelungen | 397 |
7. Exkurs: Der Austausch „Ständiger Vertreter“ zwischen der DDR und der BRD | 399 |
III. Die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen und die Ernennung von Mitgliedern einer Vertretung | 400 |
1. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen | 400 |
2. Die Ernennung von Mitgliedern einer diplomatischen Mission | 402 |
a) Die Ernennung eines Missionschefs | 403 |
b) Die Ernennung des diplomatischen Personals und der weiteren Beschäftigten einer Mission | 406 |
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen | 406 |
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person | 408 |
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates | 410 |
3. Die Aufnahme konsularischer Beziehungen | 410 |
4. Die Ernennung von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung | 413 |
a) Die Ernennung eines Leiters einer konsularischen Vertretung | 413 |
b) Die Ernennung von Mitgliedern des konsularischen Personals | 414 |
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen | 414 |
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person | 415 |
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates | 416 |
dd) Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Wahlkonsularbeamten | 416 |
IV. Die Beendigung diplomatischer und konsularischer Beziehungen sowie der Tätigkeit von Mitgliedern einer Vertretung | 417 |
1. Die Beendigung diplomatischer Beziehungen | 417 |
2. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer diplomatischen Mission | 418 |
3. Die Beendigung konsularischer Beziehungen | 420 |
4. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung | 420 |
V. Die von WÜD und WÜK gestatteten Tätigkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 421 |
1. Die Aufgaben diplomatischer Vertretungen | 422 |
2. Die Aufgaben konsularischer Vertretungen | 424 |
VI. Ziel und Zweck der Exemtionen | 427 |
1. Die Exterritorialitätstheorie | 428 |
2. Die Repräsentationstheorie | 429 |
3. Die Funktionstheorie | 432 |
4. Bewertung | 434 |
5. Der Entsendestaat als Schutzobjekt der Exemtionen | 435 |
§ 13 Reichweite der personenbezogenen diplomatischen und konsularischen Exemtionen im Empfangsstaat | 436 |
I. Personale und sachliche Reichweite der personenbezogenen Exemtionen im Empfangsstaat | 436 |
1. Exemtionen nach dem WÜD | 437 |
a) Exemtionen für Diplomaten | 437 |
aa) Der Begriff des Diplomaten | 437 |
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates | 438 |
cc) Die Unverletzlichkeit der Diplomaten nach Art. 29 WÜD | 442 |
dd) Die strafrechtliche Immunität der Diplomaten nach Art. 31 Abs. 1 WÜD und ihre Abgrenzung zur Unverletzlichkeit | 443 |
ee) Befreiung von den Zeugenpflichten | 449 |
ff) Sachliche Grenzen der Immunität | 453 |
gg) Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen | 462 |
b) Exemtionen für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals | 467 |
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals | 469 |
d) Exemtionen für Familienmitglieder | 473 |
e) Exemtionen für private Hausangestellte | 478 |
f) Exemtionen für Mitglieder einer diplomatischen Mission, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 480 |
aa) Exemtionen für Diplomaten, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 482 |
bb) Exemtionen für sonstige Personen, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 488 |
2. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Berufskonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen | 491 |
a) Exemtionen für Berufskonsularbeamte | 492 |
aa) Der Begriff „Berufskonsularbeamte“ | 492 |
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates | 493 |
cc) Die strafrechtliche Immunität der Berufskonsularbeamten nach Art. 43 Abs. 1 WÜK | 494 |
dd) Grundsätzliches zur Unverletzlichkeit der Berufskonsularbeamten nach Art. 41 WÜK | 497 |
ee) Zur Interpretation des Begriffs der schweren strafbaren Handlung in Art. 41 Abs. 1 WÜK | 503 |
ff) Restriktionen bei einer zulässigen Strafverfolgung von Berufskonsularbeamten | 512 |
gg) Zur Zeugnispflicht von Berufskonsularbeamten | 513 |
hh) Die Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen | 516 |
b) Exemtionen für Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals | 516 |
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals | 518 |
d) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals | 520 |
e) Exemtionen für Mitglieder einer berufskonsularischen Vertretung, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 520 |
aa) Exemtionen für Konsularbeamte, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 521 |
bb) Exemtionen für sonstige Mitglieder des Personals einer konsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 522 |
3. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen | 523 |
a) Exemtionen für Wahlkonsularbeamte | 523 |
b) Exemtionen für die übrigen Mitglieder einer von einem Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretung | 525 |
c) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals | 529 |
d) Exemtionen für Mitglieder einer wahlkonsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 529 |
4. Exemtionen bei Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch Mitglieder einer diplomatischen Mission | 530 |
5. Exemtionen für diplomatische und konsularische Kuriere | 531 |
II. Abgrenzung von durch Immunität ratione materiae geschütztem Handeln zu nicht erfaßten Verhaltensweisen | 533 |
1. Problemlage | 533 |
2. Ausschluß vor Beginn oder nach Beendigung der Beschäftigung als Mitglied einer Vertretung vorgenommener Handlungen | 534 |
3. Unerheblichkeit der Strafbarkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Verhaltens | 535 |
4. Ausschluß von Gelegenheitshandlungen | 538 |
5. Die Erforderlichkeit der Erfüllung vom WÜD und vom WÜK anerkannter diplomatischer oder konsularischer Aufgaben | 539 |
6. Unerheblichkeit der Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis | 543 |
7. Die Unzulässigkeit einer einheitlichen Bestimmung der Reichweite der Immunitäten ratione materiae für alle Personengruppen | 545 |
a) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae nur für die unmittelbaren Amtshandlungen | 546 |
b) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae für sämtliche Diensthandlungen | 548 |
8. Reichweite der Begriffe „Amtshandlung“ und „Diensthandlung“ | 551 |
a) Der Begriff „Amtshandlung“ | 551 |
aa) Hoheitlich-dienstliche diplomatische oder konsularische Amtshandlungen | 551 |
bb) Sonstige Amtshandlungen | 552 |
b) Der Begriff „Diensthandlung“ | 553 |
aa) Amtshandlungen als Teilmenge der Diensthandlungen | 553 |
bb) Allgemeine Kennzeichen sonstiger Diensthandlungen | 553 |
cc) Während der Vornahme von Amtshandlungen verübte Taten | 554 |
dd) Mittelbar der Wahrnehmung diplomatischer bzw. konsularischer Aufgaben dienende Handlungen | 554 |
ee) Dienstliche Teilnahme an Veranstaltungen | 555 |
ff) Aktivitäten in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Vornahme von Amts- oder Diensthandlungen | 556 |
c) Anmerkungen zu der in der Rechtspraxis besonders relevanten Fallgruppe der Straßenverkehrsdelikte | 557 |
9. Fazit der Überlegungen | 561 |
III. Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 561 |
1. Beginn der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 562 |
a) Beginn der Exemtionen für die zum Dienstantritt in den Empfangsstaat einreisenden Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 563 |
b) Beginn der Exemtionen für Personen, die sich bereits vor Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit im Empfangsstaat aufgehalten haben | 567 |
2. Ende der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 568 |
a) Erlöschen der Immunitäten ratione personae, der Unverletzlichkeiten und der Befreiungen von Zeugenpflichten bei Dienstbeendigung | 568 |
aa) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Entsendestaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit | 570 |
bb) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Empfangsstaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit | 575 |
b) Unbegrenzte Fortdauer der Immunitäten ratione materiae | 578 |
aa) Die Regelungen des WÜD und des WÜK | 578 |
bb) Der Rechtsgrund für die Fortgeltung der Immunitäten ratione materiae | 584 |
c) Vereinbarkeit des Erlöschens diplomatischer und konsularischer Exemtionen mit dem Rückwirkungsverbot | 586 |
IV. Die Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen | 590 |
1. Grundsätzliches zum Verzicht auf diplomatische und konsularische Exemtionen | 590 |
a) Der mögliche Gegenstand eines Verzichts | 591 |
b) Die mögliche Reichweite eines Verzichts | 593 |
2. Erklärung eines Verzichts | 594 |
a) Berechtigung zur Erklärung eines Verzichts | 594 |
b) Zulässigkeit eines antizipierten Verzichts | 599 |
3. Zur Geltung eines Verzichts auf die Immunität für Strafvollstreckungsmaßnahmen | 600 |
4. Zulässigkeit einer Rücknahme eines Verzichts | 601 |
5. Vereinbarkeit eines Verzichts mit dem Rückwirkungsverbot | 602 |
V. Abgrenzung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zu anderen völkerrechtlichen Exemtionen | 603 |
1. Grundsatz der Eigenständigkeit der verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen | 603 |
2. Abgrenzung und Verhältnis der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zur Staatenimmunität | 604 |
a) These der Identität von Staatenimmunität und diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae | 604 |
b) These des abschließenden Charakters der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 606 |
c) Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der Exemtionen | 606 |
aa) Unterschiede zwischen den Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts und der Staatenimmunität | 607 |
bb) Eigenständigkeit der Exemtionen | 610 |
§ 14 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen | 617 |
I. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 617 |
1. Erfassung völkerrechtlicher Verbrechen vom Schutzbereich der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 619 |
a) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione materiae | 619 |
b) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione personae | 622 |
2. Zur Frage einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 623 |
a) Ableitbarkeit einer Ausnahme aus den Normen des WÜD und des WÜK oder anderer völkerrechtlicher Verträge | 624 |
aa) Der Wortlaut der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK | 624 |
bb) Relevanz der Verwandtschaft der Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts mit der Staatenimmunität | 628 |
cc) Verhältnis der Exemtionen des Diplomaten- und Konsularrechts bei völkerrechtlichen Verbrechen zu völkerrechtlichen Bestrafungspflichten | 630 |
b) Zur Frage einer völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 632 |
c) Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die völkerrechtlichen Rechtsinstitute der Verwirkung oder Repressalie | 639 |
d) Fazit: Keine Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 641 |
3. Zur Gebotenheit einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 642 |
II. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen | 646 |
§ 15 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen | 649 |
I. Geltung der Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 649 |
1. Die grundsätzliche Geltungsbeschränkung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen auf den jeweiligen Empfangsstaat | 649 |
2. Die begrenzte Notwendigkeit eines Schutzes der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten | 651 |
3. Die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen während einer Durchreise durch Drittstaaten | 651 |
a) Der Grund für die Beachtlichkeit von Exemtionen für Drittstaaten | 651 |
b) Die Normen des WÜD und des WÜK über die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten | 652 |
c) Durch Art. 40 WÜD und Art. 54 WÜK geschützte Personen | 653 |
d) Nichtgewährung eines Rechts auf Durchreise durch Drittstaaten | 654 |
e) Reichweite der Exemtion in Drittstaaten | 656 |
aa) Sachliche Reichweite | 656 |
bb) Das Erfordernis einer „Durchreise“ und die zeitliche Beschränkung der Unverletzlichkeit auf die Dauer der Durchreise | 662 |
f) Die Unverletzlichkeit bei einem Aufenthalt in einem Drittstaat aufgrund höherer Gewalt | 663 |
4. Zur Sicherstellung der Exemtionierung wegen hoheitlich-dienstlicher Handlungen in bezug auf Drittstaaten im Diplomaten- und Konsularrecht | 664 |
a) Problemlage | 664 |
b) Der Fall der Strafverfolgung des ehemaligen syrischen Botschafters in der DDR durch die Bundesrepublik | 665 |
c) Die These der Geltung der diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae auch in Drittstaaten | 668 |
d) Bewertung dieser These | 669 |
e) Das Verbot einer Verfolgung wegen hoheitlich-dienstlicher diplomatischer oder konsularischer Handlungen durch Drittstaaten aufgrund der Staatenimmunität | 674 |
5. Fazit der Überlegungen zur Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 678 |
II. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für internationale Strafgerichtshöfe | 679 |
1. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für den Internationalen Strafgerichtshof | 679 |
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut | 681 |
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses diplomatischer und konsularischer Exemtionen durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut | 681 |
aa) Erste Fallgruppe: Der Entsendestaat ist Vertragsstaat des Römischen Statuts | 682 |
bb) Zweite Fallgruppe: Der Entsendestaat ist nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts | 682 |
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für den IStGH | 686 |
2. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe | 688 |
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut | 688 |
b) Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Exemtionsausschlusses | 688 |
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe | 689 |
§ 16 Sachbezogene diplomatische und konsularische Exemtionen | 690 |
I. Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 691 |
1. Die Differenzierung zwischen positiver und negativer Unverletzlichkeit | 691 |
2. Die negative Unverletzlichkeit | 693 |
a) Zugehörigkeit der geschützten Räumlichkeiten zum Staatsgebiet des Empfangsstaates und Geltung des Rechts des Empfangsstaates | 693 |
b) Unzulässigkeit der Vornahme strafprozessualer Zwangsmaßnahmen | 695 |
aa) Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten diplomatischer Missionen | 695 |
bb) Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten berufskonsularischer Vertretungen | 700 |
cc) Zum Schutz der Räumlichkeiten wahlkonsularischer Vertretungen | 705 |
dd) Keine Ausnahme von der Unverletzlichkeit bei schweren Straftaten | 706 |
c) Zeitliche Reichweite der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 708 |
d) Möglichkeit eines Verzichts auf die Unverletzlichkeit | 710 |
e) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Unverletzlichkeit | 712 |
aa) Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands | 712 |
bb) Zur Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots | 713 |
f) Zulässigkeit von präventiv-polizeilichen Abwehrmaßnahmen | 720 |
II. Unverletzlichkeit der privaten Räumlichkeiten und Vermögenswerte von Mitgliedern diplomatischer Missionen | 726 |
III. Unverletzlichkeit von Archiven, Schriftstücken und amtlicher Korrespondenz | 732 |
IV. Die Freiheit der Kommunikation und des Verkehrs sowie die Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks | 738 |
1. Schutz des freien Verkehrs diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 738 |
2. Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks | 740 |
a) Der Begriff „Kuriergepäck“ | 741 |
b) Schutz des Kuriergepäcks | 744 |
c) Zurückweisung von Kuriergepäck | 747 |
d) Abwehr von unmittelbaren Gefahren | 750 |
e) Kontrolle von Kuriergepäck durch Transportunternehmen | 752 |
f) Rechtsstellung von diplomatischem und konsularischem Kuriergepäck in Drittstaaten | 753 |
g) Bestrebungen zur Reform der Rechtsstellung von Kuriergepäck | 756 |
Teil 4: Sonstige völkerrechtliche Exemtionen | 759 |
§ 17 Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 760 |
I. Völkerrechtliche Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder fremder Staaten | 760 |
1. Die Begriffe „Staatsoberhaupt“ und „Regierungsmitglied“ | 762 |
a) Der Begriff „Staatsoberhaupt“ | 762 |
b) Der Begriff „Regierungsmitglied“ | 764 |
2. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber der nationalen Strafgerichtsbarkeit fremder Staaten | 765 |
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 765 |
aa) Rechtsgrundlagen | 765 |
bb) Sachliche Reichweite der Exemtionen für Staatsoberhäupter | 767 |
cc) Sachliche und personale Reichweite der Exemtionen für Regierungsmitglieder | 776 |
dd) Geltung der Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen | 782 |
ee) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 796 |
ff) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und Möglichkeit eines Verzichts | 797 |
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 800 |
aa) Die fortgeltende Immunität ratione materiae als Anwendungsfall der Staatenimmunität | 800 |
bb) Ausnahmen vom fortgeltenden Immunitätsschutz bei völkerrechtlichen Verbrechen, schweren Menschenrechtsverletzungen und in weiteren Fällen | 802 |
cc) Vereinbarkeit der postulierten Ausnahmen vom Immunitätsschutz mit dem Urteil des IGH im Verfahren Demokratische Republik Kongo ./. Belgien | 804 |
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern | 809 |
3. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 812 |
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 812 |
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 819 |
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern | 820 |
II. Exemtionen für Repräsentanten fremder Staaten aufgrund bundesdeutschen Rechts | 820 |
1. Die Entstehungsgeschichte und Intention des § 20 Abs. 1 GVG | 820 |
2. Reichweite der von § 20 Abs. 1 GVG gewährten Exemtionen | 821 |
§ 18 Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen | 827 |
I. Der Begriff „Spezialmission“ | 827 |
II. Zur Schwierigkeit der Feststellung der Existenz und Reichweite völkerrechtlicher Normen über Spezialmissionen | 829 |
III. Die Konvention über Spezialmissionen | 831 |
1. Entstehungsgeschichte und Ratifizierungsstand | 831 |
2. Konzeption der Konvention über Spezialmissionen | 832 |
3. Konstitutive Elemente einer Spezialmission nach der Konvention | 834 |
4. Rechtsstellung der Mitglieder einer Spezialmission | 837 |
a) Allgemeine Normen über die Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen | 837 |
b) Die Regeln über Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit | 839 |
aa) Personale und sachliche Reichweite der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates | 839 |
bb) Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen | 841 |
cc) Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 842 |
dd) Verhältnis der Exemtionen nach der Konvention zu den Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sowie Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 842 |
ee) Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit von Drittstaaten | 843 |
5. Sonstige strafrechtlich relevante Exemtionsbestimmungen der Konvention | 844 |
IV. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über den Status von Mitgliedern von Spezialmissionen | 846 |
1. Der Fall Tabatabai als strafrechtlicher “leading case” in Deutschland | 847 |
2. Zur Vielfältigkeit der in der Literatur vertretenen Auffassungen über den Status der Mitglieder von Spezialmissionen | 849 |
3. Analyse der Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen und der Staatenpraxis | 853 |
a) Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen | 853 |
b) Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen | 861 |
c) Sonstige Staatenpraxis | 866 |
4. Zwischenfazit: Die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von Spezialmissionen | 873 |
5. Rechtsstellung der Mitglieder hochrangiger politischer Spezialmissionen | 878 |
a) Notwendigkeit der Vereinbarung einer politischen Aufgabe und weitere Voraussetzungen für die Erlangung völkerrechtlicher Exemtionen | 878 |
aa) Erfordernis der Vereinbarung einer konkreten temporären politischen Aufgabe | 878 |
bb) Erfordernis eines Einverständnisses des Empfangsstaates mit den einzelnen Mitgliedern einer Spezialmission | 885 |
cc) Der Fall der Entsendung von Staatenvertretern zu internationalen Konferenzen | 886 |
b) Umfang der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit | 887 |
aa) Umfang der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates | 887 |
bb) Zur Frage nach Ausnahmen von der Exemtion bei bestimmten Arten von Taten | 893 |
cc) Zur Frage der Geltung der Exemtion in Drittstaaten | 895 |
dd) Zur Frage der Geltung der Exemtion gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 897 |
c) Zur Rechtsstellung von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern als Angehörige von Spezialmissionen | 898 |
6. Rechtsstellung der Mitglieder sonstiger Spezialmissionen | 898 |
7. Zur These des BGH von der Möglichkeit der Verleihung von Immunität unabhängig von den Regeln über Spezialmissionen | 899 |
8. Zur Frage einer Verpflichtung deutscher Gerichte zur Anerkennung von Exemtionen aufgrund des völkerrechtlichen Prinzips „estoppel“ | 902 |
9. Fazit der Untersuchung zur Reichweite völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen | 907 |
V. Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen aufgrund nationaler deutscher Rechtsnormen | 908 |
§ 19 Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 910 |
I. Grundsätzliches zu den Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Bereich internationaler Organisationen | 911 |
1. Begriff und Kennzeichen internationaler Organisationen | 911 |
a) Der Begriff „internationale Organisation“ | 911 |
b) Abgrenzung: Atypische Völkerrechtssubjekte | 913 |
c) Relevanz der partiellen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen | 916 |
d) Relevanz der partikularen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen | 917 |
2. Rechtsquellen der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 920 |
a) Völkergewohnheitsrechtliche Exemtionsregelungen | 920 |
b) Organisationsübergreifende völkervertragliche Exemtionsregelungen | 924 |
c) Organisationsbezogene völkervertragliche Exemtionsregelungen | 929 |
aa) Erste Kategorie von Verträgen: Gründungsverträge | 930 |
bb) Zweite Kategorie von Verträgen: Besondere Verträge über Vorrechte und Befreiungen | 934 |
cc) Dritte Kategorie von Verträgen: Headquarter-Agreements | 937 |
dd) Vierte Kategorie von Verträgen: Verträge mit Drittstaaten | 939 |
d) Nationale deutsche Exemtionsregelungen | 939 |
aa) Die Ermächtigung zur Gewährung von Exemtionen für den Bereich der Vereinten Nationen über das völkerrechtlich gebotene Maß hinaus | 940 |
bb) Exemtionen für Teilnehmer an in Deutschland durchgeführten internationalen Konferenzen | 942 |
cc) Verordnungsermächtigung des Zustimmungsgesetzes zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UN | 944 |
e) Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Übernahme völkerrechtlicher Exemtionsregelungen durch Rechtsverordnungen | 948 |
3. Ziel und Zweck der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 953 |
a) Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen | 953 |
b) Schutz der Funktionsfähigkeit internationaler Organisationen als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen | 955 |
II. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber den Mitgliedstaaten | 957 |
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 957 |
a) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 958 |
b) Sachliche Reichweite der Exemtionen | 959 |
aa) Überblick über die sachliche Reichweite | 959 |
bb) Zur Bestimmung des Umfangs der gewährten Exemtionen ratione materiae | 961 |
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 964 |
c) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht | 966 |
2. Exemtionen für Funktionsträger der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen | 967 |
a) Exemtionen für Bedienstete | 967 |
aa) Exemtionen für alle Bedienstete | 967 |
bb) Weiterreichende Exemtionen für hochrangige Bedienstete | 969 |
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtionen | 971 |
dd) Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 972 |
b) Exemtionen für Sachverständige | 973 |
3. Exemtionen für Funktionsträger der Europäischen Gemeinschaften | 977 |
a) Exemtionen für Bedienstete | 977 |
aa) Zur Reichweite der Exemtionen | 977 |
bb) Zur Auslegungszuständigkeit des EuGH | 979 |
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtion | 983 |
b) Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments | 984 |
aa) Zum Schutzzweck der parlamentarischen Exemtionen | 984 |
bb) Rechtsgrundlagen der parlamentarischen Exemtionen | 985 |
cc) Indemnität der Mitglieder des Europäischen Parlaments | 985 |
dd) Die Immunität und Unverletzlichkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments | 986 |
ee) Zur Ausnahme von der Immunität und Unverletzlichkeit bei Ergreifung auf frischer Tat | 994 |
ff) Zur Aufhebung der Exemtionen durch das Europäische Parlament | 995 |
gg) Pläne zu einer Neuregelung der Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments | 998 |
4. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Gerichte | 1000 |
a) Exemtionen für Richter | 1000 |
aa) Exemtionen für Richter des IGH und des Seegerichtshofs | 1001 |
bb) Exemtionen für Richter des IStGH | 1008 |
cc) Exemtionen für Richter des EuGH und des EuG | 1014 |
dd) Exemtionen für Richter des ICTY und des ICTR | 1016 |
b) Exemtionen für sonstige Funktionsträger | 1019 |
5. Exemtionen für Funktionsträger von Europol | 1020 |
a) Vorbemerkungen zur Organisation Europol | 1020 |
b) Die Exemtionsregelungen | 1023 |
aa) Reichweite der Exemtionen | 1023 |
bb) Anmerkungen zur Legitimität der Immunität für Europol-Bedienstete und Vorschläge zu ihrer Reform | 1029 |
III. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen | 1038 |
1. Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 1038 |
2. Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 1040 |
a) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des IStGH | 1040 |
b) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des ICTY und des ICTR | 1044 |
IV. Exemtionen für Vertreter von Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen | 1045 |
1. Zur Schwierigkeit eines Interessenausgleichs aufgrund der Trilateralität der Beziehungen | 1045 |
2. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 1048 |
a) Das Fehlen einer Befugnis der Sitzstaaten und Transitstaaten zur Ablehnung bestimmter Personen als Staatenvertreter | 1048 |
b) Zur Differenzierung zwischen verschiedenen Arten von Staatenvertretern | 1049 |
aa) Temporäre Staatenvertreter | 1049 |
bb) Ständige Staatenvertreter | 1050 |
c) Sachliche Reichweite der Exemtionen | 1051 |
aa) Exemtionen für temporäre Staatenvertreter | 1051 |
bb) Die Exemtionen für ständige Staatenvertreter | 1052 |
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 1053 |
d) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 1053 |
e) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht | 1054 |
f) Verhältnis der Exemtionen für Vertreter bei internationalen Organisationen zur Staatenimmunität und sonstigen Exemtionen | 1056 |
g) Zur Geltung der Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichten | 1057 |
3. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen | 1059 |
a) Exemtionen nach dem UN-Immunitäten-Übereinkommen und dem Immunitätenabkommen für die Sonderorganisationen | 1059 |
aa) Die personale, sachliche und räumliche Reichweite der Exemtionen | 1059 |
bb) Zur zeitlichen Reichweite der Exemtionen und zur Frage eines Verzichts | 1062 |
b) Exemtionen nach den Headquarter-Agreements | 1064 |
4. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Europäischen Gemeinschaften | 1066 |
5. Exemtionen für Staatenvertreter beim Internationalen Strafgerichtshof | 1068 |
6. Exemtionen für Staatenvertreter bei Europol | 1069 |
V. Exemtionen für Vertreter von Drittstaaten bei internationalen Organisationen | 1071 |
VI. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren internationaler Gerichte | 1073 |
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 1073 |
2. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IGH und des ISGH | 1075 |
3. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IStGH | 1076 |
4. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des EuGH und des EuG | 1078 |
5. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des ICTY und ICTR | 1080 |
VII. Sachbezogene Exemtionen zugunsten internationaler Organisationen | 1081 |
§ 20 Exemtionen für Angehörige fremder Streitkräfte | 1083 |
I. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über die Rechtsstellung von Angehörigen fremder Streitkräfte | 1084 |
1. Rechtsstellung von Militärangehörigen bei privaten Aufenthalten in fremden Staaten | 1084 |
a) Das Fehlen einer rechtlichen Sonderstellung von Militärangehörigen | 1084 |
b) Zur Befreiung von fremdstaatlicher Strafgerichtsbarkeit aufgrund der Staatenimmunität | 1085 |
aa) Allgemeines zur Reichweite der Staatenimmunität in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte | 1085 |
bb) Anmerkungen zu den in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte relevanten Ausnahmen von der Staatenimmunität | 1085 |
2. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen, die im Rahmen bewaffneter Konflikte in den Machtbereich des Gegners gelangen | 1088 |
3. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen als Mitglieder einer Besatzungsmacht | 1090 |
4. Rechtsstellung von Militärangehörigen, die sich mit Einverständnis eines fremden Staates in diesem dienstlich aufhalten | 1090 |
a) Die These der vollständigen Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat | 1092 |
b) Die These der vollständigen Unterworfenheit von Angehörigen fremder Streitkräfte unter die Hoheitsgewalt des Aufnahmestaates | 1094 |
c) Die These der sachlich beschränkten Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat | 1097 |
d) Bewertung der verschiedenen Rechtsauffassungen | 1099 |
II. Historische Entwicklung der Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg | 1103 |
1. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 | 1103 |
2. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1949–1955 | 1104 |
3. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik vom Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 bis zum Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts 1963 | 1106 |
a) Der Weg zur Souveränität der Bundesrepublik Deutschland | 1106 |
b) Die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen nach den Pariser Verträgen | 1107 |
aa) Das Aufenthaltsrecht für Streitkräfte der Westalliierten und ihrer Verbündeten | 1108 |
bb) Die Rechtsstellung der Angehörigen der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte | 1109 |
c) Ablösung des Truppenvertrags durch das NATO-Truppenstatut und die Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut | 1111 |
4. Die Rechtsstellung der in der DDR befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1113 |
5. Auswirkungen der Vereinigung Deutschlands im Jahr 1990 auf die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1114 |
a) Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands | 1114 |
b) Regelungen in bezug auf den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland | 1116 |
c) Neuregelung des Aufenthaltsrechts fremder Streitkräfte in Deutschland | 1116 |
d) Neuregelung des räumlichen Geltungsbereichs der Verträge über die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1117 |
6. Überblick über die gegenwärtig für den Status fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland maßgeblichen Rechtsnormen | 1119 |
III. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen | 1121 |
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen den verschiedenen NATO-Staaten | 1121 |
2. Der personale und zeitliche Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Normen des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarungen | 1123 |
a) Der personale Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Bestimmungen | 1123 |
b) Geltungsbeschränkung der strafrechtlich relevanten Bestimmungen auf den Zeitraum dienstlich bedingter Aufenthalte | 1124 |
3. Unterworfenheit der geschützten Personen unter das materielle Strafrecht des Aufnahmestaates | 1126 |
4. Bestimmungen über die Zulässigkeit der Durchführung eines Strafverfahrens | 1126 |
a) Aufteilung der Befugnis zur Ausübung von Strafgerichtsbarkeit anstelle einer alleinigen Festlegung von Exemtionen | 1126 |
aa) Die Grundregeln des Art. VII Abs. 1 NTS | 1126 |
bb) Vollständige Immunität für Auslandstaten von der Strafgerichtsbarkeit des Aufnahmestaates als Konsequenz aus Art. VII Abs. 1 NTS | 1129 |
b) Differenzierung zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit | 1133 |
c) Die Vorrangregelung bei der konkurrierenden Gerichtsbarkeit | 1137 |
d) Kompetenz zur Beurteilung der Strafbarkeit bzw. des dienstlichen Charakters einer Tat | 1144 |
e) Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Strafgerichtsbarkeit nach dem NTS | 1145 |
aa) Allgemeines zum Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit | 1145 |
bb) Reichweite und Folgen des von Deutschland erklärten generellen Verzichts nach Art. 19 Abs. 1 ZA-NTS | 1147 |
f) Bilaterale Vereinbarungen Deutschlands mit anderen NATO-Staaten über ein Absehen von der Ausübung deutscher Strafgerichtsbarkeit | 1152 |
g) Zulässigkeit strafprozessualer Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen trotz Nachrangigkeit oder Fehlens der Strafgerichtsbarkeit | 1154 |
aa) Zum Fall der Nachrangigkeit der Strafgerichtsbarkeit | 1154 |
bb) Zum Fall des Fehlens der Strafgerichtsbarkeit | 1159 |
5. Sonstige exemtionsrelevante Bestimmungen des NTS und der Zusatzvereinbarungen | 1160 |
6. Bewertung der Exemtionen nach dem NTS und den Zusatzvereinbarungen | 1163 |
IV. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem PfP-Truppenstatut und dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz | 1165 |
1. Exemtionen nach dem PfP-Truppenstatut | 1165 |
2. Exemtionen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz | 1167 |
a) Konzeption des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes | 1168 |
b) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der nach Maßgabe des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes zu treffenden Vereinbarungen | 1170 |
c) Praktische Relevanz des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes | 1171 |
V. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen und von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte | 1172 |
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Streitkräften der UN und von den UN lediglich autorisierten Streitkräften | 1172 |
a) Streitkräfte der Vereinten Nationen | 1173 |
b) Streitkräfte einzelner Staaten mit Mandat der Vereinten Nationen | 1175 |
2. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen | 1176 |
a) Exemtionen auf der Basis von Statusabkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Aufenthaltsstaat | 1176 |
b) Exemtionen auf der Basis der UN-Charta und des Übereinkommens über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen | 1180 |
c) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates | 1185 |
3. Exemtionen für von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte | 1185 |
a) Exemtionen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit dem Aufenthaltsstaat | 1187 |
b) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates | 1190 |
VI. Exemtionen für Angehörige von Streitkräften gegenüber Internationalen Strafgerichtshöfen | 1193 |
1. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit der UN-Strafgerichtshöfe | 1193 |
2. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs | 1194 |
a) Militärangehörige ohne Anbindung an die Vereinten Nationen | 1194 |
b) Mitglieder von Streitkräften der Vereinten Nationen | 1196 |
c) Mitglieder von durch die Vereinten Nationen autorisierten Streitkräften | 1197 |
3. Freistellung von Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH aufgrund von Bemühungen der USA | 1199 |
a) Überblick über die verschiedenen Bemühungen der USA um Freistellung ihrer Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH | 1199 |
aa) Die These einer Unzulässigkeit der Strafverfolgung von Angehörigen von Nichtvertragsstaaten durch den IStGH | 1200 |
bb) Abschluß bilateraler Nicht-Überstellungs-Abkommen | 1201 |
cc) Nationale Gesetzgebung der USA zur Einschränkung der Tätigkeit des IStGH | 1203 |
dd) Das Drängen der USA auf Verabschiedung einer die Zuständigkeit des IStGH beschränkenden Resolution des UN-Sicherheitsrates | 1204 |
b) Exemtion von Militärangehörigen von der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Resolution 1422 des UN-Sicherheitsrates und Art. 16 IStGH-Statut | 1204 |
aa) Zum materiellen Gehalt der Resolution | 1207 |
bb) Rechtmäßigkeit und Bindungswirkung der Resolution | 1208 |
cc) Rechtspolitische Bewertung der Resolution | 1212 |
§ 21 Exemtionen für Staatsschiffe und Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1213 |
I. Die Exemtion für Staatsschiffe, deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1215 |
1. Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten auf Schiffen | 1216 |
a) Materielle Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer, der deutschen inneren Gewässer und des deutschen Küstenmeeres | 1216 |
aa) Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer | 1216 |
bb) Strafgewalt im Bereich der deutschen inneren Gewässer | 1218 |
cc) Strafgewalt im Bereich des deutschen Küstenmeeres | 1219 |
dd) Irrelevanz der Staatszugehörigkeit des Schiffs | 1220 |
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1221 |
c) Materielle Strafgewalt im Bereich fremdstaatlicher Küstenmeere, fremdstaatlicher innerer Gewässer und fremdstaatlicher Binnengewässer | 1224 |
2. Zur Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Schiffen und bezüglich auf Schiffen begangener Taten | 1224 |
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets einschließlich der Binnengewässer, der inneren Gewässer und des Küstenmeeres | 1225 |
aa) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Festlands, der Binnengewässer und der inneren Gewässer | 1225 |
bb) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Küstenmeeres | 1228 |
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der Hohen See, der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Anschlußzonen | 1231 |
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1234 |
3. Reichweite der Exemtion für Staatsschiffe sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1235 |
a) Arten von Staatsschiffen | 1236 |
b) Rechtsgrund für die Gewährung der Exemtion | 1237 |
c) Ausschluß von Staatshandelsschiffen von der Exemtion | 1240 |
d) Konstruktive Begründung der Exemtion | 1241 |
e) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der Exemtion | 1244 |
f) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Exemtion | 1251 |
g) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion | 1252 |
aa) Grenzen der Exemtion in den Binnengewässern und den inneren Gewässern des strafverfolgenden Staates | 1253 |
bb) Grenzen der Exemtion im Küstenmeer des strafverfolgenden Staates | 1261 |
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1264 |
dd) Grenzen der Exemtion im Bereich der Küstengewässer, inneren Gewässer und Binnengewässer eines anderen als des strafverfolgenden Staates | 1266 |
h) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts | 1267 |
II. Die Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1267 |
1. Zum Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten in Luftfahrzeugen | 1268 |
a) Materielle Strafgewalt im Bereich des deutschen Staatsgebiets | 1268 |
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1270 |
c) Materielle Strafgewalt im Bereich eines fremden Staatsgebiets | 1272 |
2. Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Luftfahrzeugen und bezüglich in Luftfahrzeugen begangener Taten | 1272 |
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets | 1272 |
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1275 |
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1277 |
3. Reichweite der Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1278 |
a) Arten von Staatsluftfahrzeugen | 1278 |
b) Grundsätzliches zur Exemtion von Staatsluftfahrzeugen | 1279 |
c) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion | 1282 |
aa) Grenzen der Exemtion im Staatsgebiet des strafverfolgenden Staates | 1282 |
bb) Grenzen der Exemtion im Luftraum über ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1287 |
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1288 |
d) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts | 1288 |
4. Exkurs: Zur Rechtsstellung von Weltraumflugkörpern und deren Besatzungsmitgliedern | 1288 |
Teil 5: Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im Strafrecht | 1293 |
§ 22 Materiellrechtliche oder prozessuale Wirkung der Immunitäten | 1295 |
I. Vorbemerkungen | 1295 |
1. Beschränkung der Untersuchung auf Immunitäten | 1295 |
2. Überblick über die verschiedenen Auffassungen zur Einordnung der Immunitäten | 1296 |
II. Einordnung der Immunitäten als Schranken des persönlichen Geltungsbereichs des Strafrechts | 1297 |
1. Einordnung sämtlicher Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1297 |
a) Wirkung dieser Einordnung | 1297 |
b) Strafrechtsdogmatische Konsequenz dieser Einordnung | 1298 |
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung | 1299 |
2. Einordnung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1301 |
a) Wirkung dieser Einordnung | 1301 |
b) Begründung dieser Auffassung | 1302 |
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung | 1303 |
III. Einordnung der Immunitäten als materielle persönliche Strafbefreiungsgsgründe | 1304 |
1. Wirkung dieser Einordnung | 1304 |
2. Begründung dieser Auffassung | 1305 |
IV. Einordnung der Immunitäten als prozessuale Strafverfahrenshindernisse | 1306 |
1. Wirkung dieser Einordnung | 1306 |
2. Begründung dieser Auffassung | 1309 |
V. Einordnung der Immunitäten als Institute mit Doppelcharakter | 1309 |
VI. Bewertung der verschiedenen Auffassungen | 1310 |
1. Zur These der Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1311 |
a) Die explizite Festlegung einer Normunterworfenheit in immunitätsbegründenden völkerrechtlichen Verträgen | 1311 |
b) Regelungen über einen Immunitätsverzicht und eine zeitliche Begrenzung der Immunitäten ratione personae als Indizien für eine Normunterworfenheit | 1312 |
c) Verkennung der Grenzen staatlicher Hoheitsgewalt durch die Vertreter der modifizierten Geltungsbeschränkungstheorie | 1313 |
aa) Das implizite Abstellen auf die völkerrechtlich nicht anerkannte Act of State-Doktrin | 1315 |
bb) Zur Reichweite des Gebots der Achtung fremder Hoheitsakte | 1316 |
cc) Der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten und das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates als Schranken jeglicher extraterritorialer Strafgewalterstreckung | 1319 |
dd) Fazit: Keine völkerrechtliche Pflicht zur Einstufung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1321 |
d) Kein Gebot einer Beschränkung des Geltungsbereichs des Strafrechts aufgrund des völkerrechtlichen Schutzzwecks der Immunitäten | 1322 |
e) Unvereinbarkeit einer Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts mit deutschen Rechtsvorschriften | 1323 |
2. Zwischenergebnis: Geltung des (Straf-)Rechts auch für exemte Personen | 1324 |
3. Zur Frage der Einordnung der Immunitäten als materielle Strafbefreiungsgründe oder prozessuale Verfahrenshindernisse | 1326 |
a) Völkerrechtliche Vorgaben | 1326 |
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben | 1328 |
aa) Vorüberlegungen | 1328 |
bb) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als materiellrechtliche Strafbefreiungsgründe wegen des Rückwirkungsverbots? | 1331 |
cc) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als prozessuale Verfahrenshindernisse wegen des Rückwirkungsverbots? | 1332 |
dd) Fazit der verfassungsrechtlichen Überlegungen | 1334 |
c) Wortlaut und Regelungsort der einschlägigen deutschen Normen | 1335 |
d) Teleologische Betrachtung | 1338 |
e) Einordnung nach den allgemeinen Theorien zur Abgrenzung materieller Strafbefreiungsgründe von prozessualen Verfahrenshindernissen | 1339 |
aa) Vorbemerkungen zu dieser Kontrollüberlegung | 1339 |
bb) Theorie des Abstellens auf das „Verdientsein des Strafübels“ | 1341 |
cc) Theorie des „Hinwegdenkens des Strafprozesses“ | 1342 |
dd) Theorie der Prozeßvoraussetzungen als „typisierte Voraussetzungen der Sicherung des Rechtsfriedens“ | 1343 |
ee) Theorie des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen | 1345 |
ff) Fazit dieser Kontrollüberlegung | 1346 |
f) Vergleichende Kontrollüberlegung: Die Einordnung völkerrechtlicher Immunitäten im Zivil- und Verwaltungsrecht | 1346 |
4. Ergebnis: Einordnung sämtlicher Immunitäten allein als prozessuale Verfahrenshindernisse | 1347 |
§ 23 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für den Strafprozeß | 1348 |
I. Verfahren zur Feststellung einer Exemtion | 1348 |
1. Entscheidungskompetenz von Judikative oder Exekutive | 1348 |
a) Entscheidungskompetenz der Gerichte | 1348 |
b) Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaften | 1352 |
2. Prüfung von Amts wegen | 1353 |
a) Grundsatz der Prüfung von Amts wegen | 1353 |
aa) Prüfungspflicht bei Immunitäten | 1353 |
bb) Prüfungspflicht bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1354 |
b) Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren | 1354 |
aa) Erfordernis eines zulässigen Rechtsmittels | 1354 |
bb) Prüfungsbeschränkung des Revisionsgerichts bei nicht erhobener Sachrüge | 1356 |
c) Ergebnis | 1359 |
3. Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG | 1359 |
4. Entscheidung im Wege des Freibeweises oder Strengbeweises | 1362 |
5. Entscheidung bei verbleibenden Zweifeln über das Bestehen einer Exemtion | 1365 |
a) Verbleibende Zweifel bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1366 |
b) Verbleibende Zweifel bei völkerrechtlichen Immunitäten | 1366 |
II. Zulässigkeit und Gebotenheit von strafprozessualen Maßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion | 1368 |
1. Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion | 1370 |
a) Ausgangspunkt: Unzulässigkeit sämtlicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Vorliegen einer Immunität | 1370 |
b) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen bei Fehlen eines Tatverdächtigen | 1371 |
c) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung einer Immunität | 1371 |
d) Zur Zulässigkeit polizeilicher Strafverfolgungsmaßnahmen | 1376 |
2. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO | 1379 |
3. Pflicht des Bemühens um einen Verzicht auf eine Exemtion | 1382 |
4. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO | 1384 |
5. Zulässigkeit von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte | 1387 |
a) Die Nichterfassung von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte durch die völkerrechtlichen Immunitäten | 1387 |
b) Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten als Verbote einer Inanspruchnahme von Nichtbeschuldigten | 1389 |
aa) Die Unverletzlichkeitsgewährleistungen | 1389 |
bb) Die Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1390 |
cc) Rechtsfolgen einer Mißachtung von Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1390 |
6. Zulässigkeit von Ordnungsmaßnahmen | 1393 |
a) Zulässigkeit von Maßnahmen zur unmittelbaren Störungsbeseitigung | 1393 |
b) Zulässigkeit von Maßnahmen mit Beuge- und Sanktionscharakter | 1394 |
III. Verfahrensbeendigung als strafprozessuale Konsequenz des Vorliegens einer Immunität | 1396 |
1. Art der Beendigung eines Verfahrens bei Vorliegen einer Immunität | 1397 |
a) Verfahrensbeendigung im Vorverfahren | 1397 |
b) Verfahrensbeendigung im Zwischenverfahren | 1399 |
c) Verfahrensbeendigung im Hauptverfahren | 1400 |
d) Verfahrensbeendigung im Rechtsmittelverfahren | 1402 |
aa) Im Berufungsverfahren | 1402 |
bb) Im Revisionsverfahren | 1404 |
2. Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens | 1407 |
3. Sperrwirkung von verfahrensbeendenden Entscheidungen | 1410 |
a) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 205 StPO | 1411 |
b) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 170 Abs. 2 StPO | 1411 |
c) Sperrwirkung einer Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 Abs. 1 StPO | 1412 |
d) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 206a StPO | 1414 |
e) Sperrwirkung von Prozeßurteilen nach § 260 Abs. 3 StPO | 1415 |
f) Sperrwirkung von verfahrenseinstellenden Rechtsmittelentscheidungen | 1416 |
IV. Rechtswirkungen von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Sachentscheidungen | 1417 |
1. Streitstand | 1417 |
2. Zur Möglichkeit und den Voraussetzungen nichtiger Urteile | 1418 |
3. Rechtswirksamkeit unter Mißachtung einer Immunität ergangener Urteile | 1420 |
4. Aufhebbarkeit und fehlende Vollstreckbarkeit von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Urteilen | 1421 |
a) Aufhebbarkeit von Urteilen | 1421 |
b) Fehlende Vollstreckbarkeit von Urteilen | 1424 |
V. Ruhen der Verjährung von Straftaten bei Bestehen einer Immunität | 1424 |
VI. Zulässigkeit von Rechtshilfemaßnahmen | 1427 |
1. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten anderer Staaten | 1427 |
2. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten internationaler Strafgerichtshöfe | 1430 |
a) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten der UN-Strafgerichtshöfe | 1431 |
b) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs | 1433 |
aa) Die Regelung des Art. 98 IStGH-Statut im Überblick | 1433 |
bb) Die von Art. 98 Abs. 1 IStGH-Statut erfaßten Exemtionen | 1434 |
cc) Die von Art. 98 Abs. 2 IStGH-Statut erfaßten Übereinkünfte | 1435 |
dd) Die Entscheidungskompetenz des IStGH | 1438 |
ee) Exemtionen zugunsten von Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts | 1439 |
ff) Exemtionen zugunsten von Vertragsstaaten des Römischen Statuts | 1442 |
gg) Fazit | 1448 |
VII. Immunitäten als Vollstreckungshindernisse | 1450 |
VIII. Exkurs: Strafbarkeit nach § 344 und § 345 StGB bei bewußter Mißachtung einer Immunität | 1452 |
§ 24 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für das Recht der Ordnungswidrigkeiten | 1455 |
I. Geltung der völkerrechtlichen Exemtionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten | 1455 |
1. Generelle Geltung der Exemtionen im Bußgeldverfahren | 1455 |
2. Explizite Erstreckung der Exemtionen auf Ordnungswidrigkeiten nach den Regeln für NATO-Streitkräfte | 1457 |
3. Erstreckung der Immunität der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch auf Ordnungswidrigkeiten | 1459 |
II. Relevanz der völkerrechtlichen Exemtionen für die Durchführung eines Bußgeldverfahrens | 1460 |
III. Relevanz der völkerrechtlichen Immunitäten für die Durchführung eines Verwarnungsverfahrens | 1463 |
1. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung mit Erhebung eines Verwarnungsgeldes | 1464 |
2. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes | 1465 |
Teil 6: Schluß | 1466 |
§ 25 Zusammenfassung und rechtspolitische Bewertung | 1466 |
I. Staatenimmunität und Act of State-Doktrin | 1467 |
II. Diplomatische und konsularische Exemtionen | 1472 |
III. Sonstige völkerrechtliche Exemtionen | 1481 |
IV. Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im deutschen Strafrecht | 1490 |
V. Fazit | 1496 |
Rechtsprechungsnachweis | 1498 |
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) | 1498 |
2. Reichsgericht (RG) | 1499 |
3. Bundesgerichtshof (BGH) | 1499 |
4. Oberlandesgerichte (KG/OLG) und Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) | 1500 |
5. Sonstige Gerichte | 1503 |
a) Landgerichte (LG) | 1503 |
b) Amtsgerichte (AG) | 1504 |
c) Verwaltungsgerichte | 1504 |
Literaturverzeichnis | 1505 |
Sachverzeichnis | 1557 |