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Waffenkontrolle in den USA

Eine Betrachtung der Entstehung und Bedeutung des amerikanischen Waffenrechts, seiner Regulierung und der National Rifle Association, die sich als mächtigster Waffenkontrollgegner etabliert hat

AutorChristina Böhme
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl114 Seiten
ISBN9783656110132
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Amerikanistik - Kultur und Landeskunde, Note: 1,6, Universität Leipzig (Institut für Amerikanistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magisterarbeit befasst sich mit dem zweiten Zusatz zur Verfassung der USA, dem Second Amendment, welches einen der umstrittensten Verfassungszusätze darstellt. Ist das Waffenrecht nun ein Kollektivrecht, welches nur in Kraft tritt, wenn eine Verteidigung des Landes erforderlich ist und zu diesem Zwecke eine Bürgerwehr (Militia) gegründet werden muss? Dann natürlich ist heutzutage dieser Zusatz hinfällig, da es ein funktionierendes und hervorragend aufgestelltes Militär in den USA gibt. Oder ist das Waffenrecht ein Individualrecht, welches jedem Bürger die Freiheit zugesteht Waffenbesitzer zu sein? Dahingehend gehen die Meinungen stark auseinander. Die Waffenlobby, angeführt von der zweitmächtigsten Lobby der USA, der National Rifle Association (kurz: NRA), verteidigt den Anspruch auf individuellen Waffenbesitz politisch, monetär und in großem Umfang. Leute von Rang und Namen, darunter diverse (Ex-)Präsidenten, zählen zur einflussreichen Mitgliederschaft der NRA. Eine Einschränkung oder sogar Abschaffung des Waffenrechts bedeutet Krieg und die NRA ist mächtig genug und verfügt über die Mittel und die Finanzen, um diesen Krieg gewinnen zu können. In dieser Arbeit werden die Wurzeln des Second Amendment, Individual- und Kollektivrechtsdiskussionen und wichtige Gerichtsurteile, die wichtigsten Waffenkontrollgesetze und die Organisation National Rifle Association näher beleuchtet. Der Untersuchungszeitraum endet zum Zeitpunkt 1994, da seit diesem Zeitpunkt (bis zur Erstellung der Arbeit) kein Waffenkontrollgesetz mit bedeutendem Ausmaß mehr erlassen wurde.

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Leseprobe

3 “Gun Control in the United States”


 

Waffenkontrolle ist erst seit 1934 wirklich zum Thema in den USA geworden. Zuvor wurde auf Bundesebene nicht per Gesetz über die Kontrolle des Waffenbesitzes entschieden. Zunehmende Gewalt und die Entwicklung immer ausgereifterer und tödlicherer Waffen, die gleichzeitig immer billiger wurden, sowie die verbesserten Fluchtmöglichkeiten von Verbrechern und Mördern durch die Verbreitung des Automobils, führten zur Notwendigkeit der staatlichen Kontrolle des Waffenrechts. Die wichtigsten Gesetze sollen in den folgenden Unterkapiteln kurz thematisiert werden, da sie unter anderem die Grundlage der nachfolgenden Kapitel stellen.

 

3.1 Die wichtigsten Waffenkontrollgesetze 1791-1999


 

3.1.1 National Firearms Act of 1934 (NFA)


 

Im National Firearms Act von 1934 wurden diverse Provisionen festgehalten, die den Besitz von vollautomatischen Maschinengewehren erschweren sollten. Man kategorisierte bestimmte Waffen als “Title II Weapons,“ worunter unter anderem alle Maschinengewehre, Schalldämpfer, Gewehre mit Läufen unter 406 mm (16 inches), Schrotflinten mit Läufen geringer als 451 mm (18 inches) und von der Schulter abzufeuernde Waffen mit einer

 

Gesamtlänge kleiner 660 mm (26 inches) zählten. Ebenso betraf es Waffen, die als “any other weapon“ oder “destructive devices“ bezeichnet wurden.[70] Der National Firearms Act wurde nach der Prohibition[71] erlassen und erforderte, dass das Finanzamt über jegliche Waffentransporte über die Grenzen eines Staates hinaus informiert wird. Diese Funktion hat heutzutage das Justizministerium übernommen. Hintergrund dieser Informationspflicht ist die Belegung der oben genannten Waffen mit einer Verbrauchssteuer auf deren Herstellung und Transport. Für beide Aktionen werden vom Staat 200 U.S.-Dollar in Rechnung gestellt, lediglich die Kategorie “any other weapon“ bildet eine Ausnahme und wird in punkto Transport nur mit einer Steuer in Höhe von 5 U.S.-Dollar belegt. Die Summe von 200 U.S.- Dollar entsprach im Jahre 1934 einem Verdienst von fünf Monaten. Der Kauf NFA- regulierter Waffen durch Privatpersonen erfordert weiterhin die Einholung einer Erlaubnis des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (BATFE), eine Unterschrift des Bezirkssheriffs oder des Polizeipräsidenten, eine Überprüfung der persönlichen Hintergründe des Käufers - inklusive Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbild - sowie eine vollständige Registrierung der Waffe. Sollte die Waffe über eine amerikanische Staatsgrenze transportiert werden müssen, bedarf es ebenfalls einer schriftlichen Genehmigung des BATFE. “Any person who violates or fails to comply with any provisions of this chapter shall, upon conviction, be fined not more than $10,000, or be imprisoned not more than ten years, or both.” (“National Firearms Act’ § 5871 Cornell University Law School) Weiterhin führt der Verstoß gegen den NFA zur Beschagnahmung aller Waffen, die zu diesem Verstoß führten sowie der Einbuße des Rechts zukünftig Waffen besitzen zu dürfen. Nichtbezahlung der veranschlagten Steuern können mit bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 100.000 U.S.-Dollar geahndet werden.

 

(vgl. “National Firearms Act“ §§ 5801-5872 Cornell University Law School)

 

3.1.2 Federal Firearms Act of 1938 (FFA)


 

Der Federal Firearms Act von 1938 regelt den zwischenstaatlichen Handel von Waffen und Munition größer Kaliber .22 (dies entspricht in etwa einem Projektil- bzw. Laufdurchmesser von 5,6 mm). Jeder Waffenhändler ist verpflichtet durch die an das amerikanische Wirtschaftsministerium zu leistende jährliche Gebühr von 1 U.S.-Dollar eine Händlerlizenz zu erwerben - die sogenannte Federal Firearms Licence (FFL). Dadurch obliegt dieser dem Verbot, Waffen an Kriminelle auszuliefern oder diese als Empfänger zu akzeptieren sowie der Untersagung gestohlene Waffen zu handeln. Händler haben die Auflage jeden Käufer mit Namen und Adresse zu erfassen. Menschen mit bestimmten Vorstrafen oder ohne Erlaubnis des BATFE dürfen gemäß FFA als Käufer nicht akzeptiert werden. Der FFA soll dadurch als Durchsetzungsinstrument der Gesetze der einzelnen Staaten dienen, indem der Transport von Waffen über Staatsgrenzen hinaus zum Zwecke krimineller Handlungen unterbunden wird. Weiterhin ist der FFA für eine größere Kontrolle über Waffentransaktionen mit dem Ausland gedacht. (vgl. K., F. J. 913-19)

 

3.1.3 Gun Control Act of 1968 (GCA)


 

Der Gun Control Act von 1968 definiert für bestimmte Mitglieder der Bevölkerung ein konkretes Verbot Waffen zu besitzen. Man entsagt allen Bürgern offiziell das Waffenrecht, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, sie können eine Genehmigung der Eltern oder des Vormundes vorlegen. Das Gleiche gilt für durch ein Bundesgericht Verurteilte, deren Strafe mehr als einem Jahr Gefängnis gleich käme bzw. durch ein Bundesstaatengericht Verurteilte, deren Strafe vergleichsweise mehr als zwei Jahre Gefängnis betrüge. In beiden vorgenannten Fällen wird Wirtschaftskriminalität ausgeschlossen. Auch Gesetzesflüchtige, Süchtige und Unzurechnungsfähige, geistig Behinderte, illegale Einwanderer und unehrenvoll aus der Armee Entlassene gelten als nicht vertrauenswürdig eine Waffe zu tragen. Des Weiteren erstreckt sich das Gesetz auf diejenigen, die freiwillig ihre Staatsbürgerschaft abgegeben haben, auf alle, gegen die eine gerichtliche Verfügung wegen Verfolgung oder Bedrohung vorliegt und gegen aufgrund häuslicher Gewalt Verurteilte. (vgl. 18 U.S.C. 922 (b) and (g) Cornell University Law School) Das Gesetz erweitert ferner die Lizenzierung der Waffenhändler. Ist ein Individuum nicht durch den Staat als Waffenhändler lizenziert, ist es ihm nicht gestattet außerhalb seines Heimatstaates Waffen zu kaufen. Interstaatenverkäufe zwischen Privatpersonen müssen über einen lizenzierten Händler abgewickelt werden. Verkäufe im selben Staat dürfen wiederum ohne Händler und Hintergrunddurchleuchtung stattfinden, sofern kein Gesetz des Staates dies verbietet. Wer keine Lizenz besitzt, darf lediglich seine eigene Waffensammlung verkaufen. Der Gesamtheit aller Händler ist es untersagt Waffen an unter Achtzehnjährige zu veräußern, bei Handfeuerwaffen darf das zulässige Mindesterwerbsalter einundzwanzig nicht unterschreiten. Der Versandhandel bzw. die postalische Lieferung werden untersagt und alle neu produzierten sowie alle importierten Waffen müssen mit einer Seriennummer versehen werden. Die Bestrafungen für einen Verstoß gegen eine dieser Verordnungen erstrecken sich von Geldbußen über Gefängnisstrafen von 1 Jahr bis zu mehr als 25 Jahren. (vgl. 18 U.S.C. 924 Cornell University Law School) Hauptsächlich soll der GCA den Interstaatenhandel von Schusswaffen regulieren, indem dieser auf staatlich lizenzierte Händler beschränkt wird. (vgl. 18 U.S.C. 921-31 Cornell University Law School)

 

3.1.4 Armed Career Criminal Act 1986 (ACCA)


 

Der Armed Career Criminal Act von 1986 ist eine Erweiterung des GCA von 1968 und ermöglicht dem Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives Berufsverbrecher für längere Zeit aus der Gesellschaft zu entfernen. Grundlage dieser Maßnahme ist die Verfügung 18 U.S.C. 924 (e), die sowohl definiert, wer zu diesen Berufsverbrechern gehört und welche Bestrafung für deren Vergehen mindestens anzuordnen ist:

 

“In the case of a person who violates section 922 (g) of this title and has three previous convictions by any court referred to in section 922 (g) (1) of this title for a violent felony or a serious drug offense, or both, committed on occasions different from one another, such person shall be fined under this title and imprisoned not less than fifteen years, and, notwithstanding any other provision of law, the court shall not suspend the sentence of, or grant a probationary sentence to, such person with respect to the conviction under section 922 (g).” (vgl. 18 U.S.C. 924 (e) (1) Cornell University Law School)

 

Die Basis solcher Überlegungen waren Forschungsergebnisse im Bereich Berufskriminalität, die hervorbrachten, dass jeder Berufskriminelle durchschnittlich drei Verbrechen pro Woche begeht, was jährlich eine Summe von ungefähr 160 Verbrechen ergibt. Einen solchen Berufsverbrecher zu inhaftieren, kostet pro Jahr 45.000 U.S.-Dollar. Im Vergleich zu den verursachten Schäden, die ein Berufskrimineller im Laufe eines Jahres verursacht, spart der Staat 323.000 U.S.-Dollar pro Jahr pro Inhaftiertem. In diesen Kosten sind jedoch nur materielle, nicht jedoch physische und psychologische Schäden der Opfer veranschlagt. (vgl. Protecting America NCJRS)

 

3.1.5 Firearms Owners’ Protection Act 1986 (FOPA)


 

Mit dem Firearms Owners’ Protection Act von 1986- im Volksmund auch nach den Verfassern McClure-Volkmer[72] genannt - schlugen die Waffenbesitzer Amerikas zurück. Obwohl dieses Gesetz als Waffenkontrollgesetz deklariert wird, ist es in vielen Punkten eine Aufweichung des Gun Control Acts von 1968 (siehe 3.1.3). Die Kompetenzen des BATFE waren gemäß GCA recht umfangreich und insbesondere die Kontrollgewalt über die staatlich lizenzierten Waffenhändler war den Gegnern des GCA ein Dorn im Auge. In einem Bericht des Senate Subcommittee on the Constitution wurde erklärt “that approximately 75 percent of...

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