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Wenn Menschen mit geistiger Behinderung sterben: Handlungsansätze für die Sozialpädagogik

AutorMartina Woodgate-Bruhin
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl71 Seiten
ISBN9783958205000
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Aufgrund einer multifaktoriell bedingten Zunahme älterer Bewohnerinnen und Bewohner sehen sich Organisationen im stationären Kontext von Menschen mit einer geistigen Behinderung zunehmend vor neuen Herausforderungen und Fragen gestellt. Eine Frage stellt sich, wie sie dort lebenden Menschen am Ende ihres Lebens angemessen begleiten können. Eine gesellschaftliche Ausgrenzung und Verdrängung der Themen Sterben und Tod haben Auswirkungen für Betroffene. Damit sich eine Verdrängung nicht zwangsläufig auf die Lebenswelt von Organisationen auswirkt, stellen sich neue Anforderungen, wenn es darum geht, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Betreffend Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sterbeprozess benötigt es spezifische Fachkenntnisse von Menschen mit einer geistigen Behinderung zur Eruierung der spezifischen Bedürfnisse im Zusammenhang des Themas. Organisationen im stationären Kontext sind angehalten sich mit den Themen Sterben und Tod auseinanderzusetzen, um eine Sterbekultur innerhalb der Organisation zu konzeptionieren. Dabei bietet die Sozialpädagogik einen wichtigen Beitrag.

Martina Woodgate-Bruhin wurde 1981 in der Schweiz geboren. Während ihrer Jugend betreute sie im Rahmen von Entlastungsdiensten Kinder mit einer schweren Behinderung. Diese wertvollen Begegnungen prägten ihr weiteres Leben. Nach einer Ausbildung zur Kinder

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Sterben und Tod von Menschen mit geistiger Behinderung im stationären Kontext: Sterben und Tod haben schon immer zum Leben von Menschen mit geistiger Behinderung gehört. Sie haben erlebt, dass Menschen neben ihnen, ob nun ihre Eltern oder Mitbewohner oder Mitbewohnerinnen alt und krank wurden und dass sie starben. Sie erleben auch an sich selber Alter und Krankheit. In Anbetracht, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung im stationären Kontext einen grossen Teil ihres Lebens verbringen, ergeben sich Besonderheiten, welche zu beachten sind. Menschen mit geistiger Behinderung, welche im stationären Kontext leben, sind als diejenigen anzusehen, welche Alter, Krankheit, Sterben und Tod anderer Menschen erleben und aushalten müssen. Anderseits müssen sie mit ihrem eigenem Alter, ihrer Erkrankung, ihrem Sterben und dem nahenden Tod leben. Sie sind in diesem Zusammenhang Begleitende als auch Begleitete (vgl. Franke, 2010, S. 332). Mennemann (2005) bezieht sich auf den Ort, wo ein Mensch seine letzen Tage des Lebens verbringt. Mennemann (2005) meint dazu: '... auch im Sterben besteht eine emotionale Wechselwirkung zwischen Raum und Mensch. Jeder Ort bietet Anhalt durch bestehende Strukturen und einen leeren Platz, der vom Subjekt gefüllt werden kann '(S. 1839). Einerseits wird versucht, der genannten Wechselwirkung näher zu kommen, indem zu einem die Vielfalt von Organisationen im stationären Bereich für Menschen mit einer geistigen Behinderung thematisiert wird, anderseits wird auf die Plätze eingegangen, welche von Menschen gefüllt werden. Diese Plätze werden von involvierten Fachpersonen und zum andern mit Adressaten und Adressatinnen gefüllt, somit ihrer Besonderheit in Bezug auf die Themen Sterben und Tod. 3.1, Organisation: Der Begriff der Organisation wird von verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen in jeweils spezifischer Weise, mit bestimmten Erkenntnisinteressen, verwendet. Vereinfacht lässt sich Organisation als soziales Gebilde, mit einem Mitgliederkreis beschreiben. Um die Ziele der Organisation möglichst effizient zu erreichen, basieren diese zumeist auf Institutionen, daher auf verbindliche Regelsysteme, Strukturen und Hierarchien. Somit ist das Handeln in Organisationen weitgehend bewusst geplant und funktional auf das Erreichen der Organisationsziele hin, bezogen. Im Gegensatz zum klassischen Organisationsverständnis, indem Zielsetzungen von den einzelnen Mitgliedern entkoppelt waren, wird im modernen Organisationsverständnis eine Organisation als kommunikatives System erachtet, bei dem die handelnden Mitglieder ihre Handlungskonzepte selbst erarbeiten, reflektieren und bei Bedarf anpassen (vgl. Dick, 2007, S. 444). 3.1.1, Stationärer Bereich: Der Verlauf eines Sterbeprozesses ist unter anderem auch vom stationären Kontext abhängig, in welchem der oder die Sterbende lebt. Je nach strukturellem Aufbau der Organisation wie beispielsweise Anzahl der Wohnplätze, Personenschlüssel und Qualifikationen der Fachleute, ergeben sich unterschiedliche Ausgangslagen. Um die Rechte des sterbenden Menschen ausreichend berücksichtigen zu können, sind strukturelle Bedingungen notwendig. Die Selbstbestimmung und die Mitwirkungsmöglichkeit sind eher möglich, wenn die Organisationen kleiner und überschaubarer sind und die Informationsflüsse transparent sind (vgl. Dingerkus & Schlottbohm, 2006, S. 11-12). - Gruppengegliederte Wohnheime Wohnheime sind Einrichtungen mit einer Grösse von ca. 30-40 Plätzen. Sie dienen primär dem Zweck des Wohnens und sind in der Regel organisatorisch mit einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung verbunden. Wohnheime für Menschen mit geistiger Behinderung entstanden vor allem ab den 1960-iger Jahren, als eine grosse Zahl Kinder mit einer Behinderung aus den Schulen entlassen wurde. Für die Betroffenen mussten Werkstätten für Behinderte und eine geeignete Wohnform ausserhalb der Familie gesucht werden. Wohnheime bieten heute ein differenziert abgestuftes System von Wohnformen mit Trainingsgruppen, Aussenwohngruppen, Einzelwohnbereiche und Paarwohnen. Das Wohnen für Senioren und Seniorinnen mit einer geistigen Behinderung, die nach Beendigung ihrer Tätigkeit in der Werkstatt nicht mehr in kleinen Wohngemeinschaften leben wollen, oder nicht mehr können, und einen höheren Pflegebedarf haben, ist schon seit längerer Zeit zu einer Aufgabenstellung geworden (vgl. Thesing, 2009, S.78).
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